Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2069 07.05.2013 (Ausgegeben am 08.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hepatitis-Schutzimpfungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Kleine Anfrage - KA 6/7890 Vorbemerkung des Fragestellenden: Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Infektionserreger. Im Gegensatz zu Mitgliedern der Berufsfeuerwehren , denen generell Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B angeboten werden, ist dies für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt nicht der Fall. Freiwillige Feuerwehrleute sind jedoch häufig die ersten Helfer, die bei schweren Verkehrsunfällen tätig werden und so in Kontakt mit Blut kommen können. Aber auch bei Einsätzen in Überschwemmungsgebieten besteht ein erhöhtes Risiko, sich mit Hepatitis-Viren zu infizieren. Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männern. Hepatitis-Schutzimpfungen sind deshalb unabdingbar. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß Brandschutzgesetz sind die Gemeinden zuständig für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Dazu haben Sie eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises, die lediglich der Rechts- nicht aber der Fachaufsicht des Landes unterliegt. Die Fürsorgepflicht für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr liegt bei den Trägern des Brandschutzes. 2 1. Wie viele bekannte Fälle von Hepatitis-Infektionen hat es in den vergangenen fünf Jahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten SachsenAnhalts bei Einsätzen der Berufsfeuerwehren, der Freiwilligen Feuerwehren und anderer Einsatzkräfte gegeben? Bitte aufschlüsseln nach Art der Erkrankung (Hepatitis A bis E), Gebietskörperschaft, Einsatzart und Einsatzkraft. Angaben zum Berufsstand werden im Rahmen der statistischen Erfassung der Zahl der Erkrankungen an Hepatitis nicht erfasst. Eine Abfrage bei den Berufsfeuerwehren der Landeshauptstadt Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau sowie der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, als zuständiger Unfallversicherungsträger für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, kam zu folgendem Ergebnis: In den Berufsfeuerwehren sind keine Hepatitis-Infektionen einer Einsatzkraft anlässlich eines Einsatzes in den letzten fünf Jahren bekannt. Bei der FUK-Mitte wurden in den letzten fünf Jahren keine Erkrankungen von Hepatitis aufgrund von Verletzungen und damit verbunden durch Übertragung von Erregern bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt gemeldet. 2. Welche Position nimmt die Landesregierung gegenüber der Problematik der fehlenden Hepatitis-Schutzimpfungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren ein und wie gedenkt sie eine zufriedenstellende Lösung zu befördern? Zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben haben die Gemeinden u. a. einsatzvorbereitende Maßnahmen zu treffen. Darin inbegriffen sind auch erforderliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen Infektionen. Die Ausgestaltung und der Umfang der erforderlichen Maßnahmen obliegen jedoch allein der Entscheidung der zuständigen Gemeinde als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises . Dabei unterstützt das Land die Gemeinden mit der Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsmaterialien. Die im Bereich Download, Rechtsvorschriften, Erlasse zum Brandschutz auf der Internetseite des Institutes für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge unter www.ibk-heyrothsberge.de bereitgestellte „Empfehlung zum Infektionsschutz bei Hilfeleistungseinsätzen der Freiwilligen Feuerwehren“ ist als Grundlage für die Aus- und Fortbildung auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene, für die Einsatzvorbereitung und bei Einsätzen anzuwenden.