Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2070 07.05.2013 (Ausgegeben am 08.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Innovationsassistenten Kleine Anfrage - KA 6/7893 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage: Welche Kriterien gelten für die Förderung von Innovationsassistenten in kleinen und mittelständischen Unternehmen hinsichtlich des Verwandtschaftsverhältnisses möglicher Innovationsassistenten und der Unternehmenseigentümer und wie werden diese begründet? Antwort zur Frage: Die Kriterien zur Förderung von Innovationsassistenten, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Unternehmenseigentümer/-in stehen, sind in Nr. 4.6 a der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von Innovationsassistenten im Land Sachsen-Anhalt (RdErl. Des MW vom 2.8.2011 - 25II.3- 04011/122034) aufgeführt. Dort ist geregelt, dass Beschäftigungsverhältnisse von Hochschulabsolventen von der Förderung ausgeschlossen sind, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind oder bei denen ein Verwandter ersten Grades, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist. Diese Regelung wurde in die Richtlinie aufgenommen, um einen möglichen Subventionsbetrug bzw. den Tatbestand eines Mitnahmeeffektes auszuschließen. Es soll damit eine zu enge personelle Verbindung zwischen Zuwendungsempfänger und tatsächlich geförderter Person verhindert werden. Dies ist gängige Verwaltungspraxis, zumal auch in anderen Förderrichtlinien, wie z. B. dem Beratungshilfeprogramm und der WTT-Förderrichtlinie, geregelt ist, dass keine gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen oder keine personelle Verbundenheit vorliegen dürfen. Diese grundsätzliche Regelung ist angelehnt an die Vorgaben der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt.