Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2074 08.05.2013 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 13.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Schwarzbauten Kleine Anfrage - KA 6/7869 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wer ohne eine nötige Baugenehmigung ein bauliches Objekt errichtet, erweitert, ändert oder anders als genehmigt benutzt, handelt aus baurechtlicher Sicht illegal. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Die Landesregierung hat insbesondere vor dem Hintergrund der Deregulierung und Entbürokratisierung in der Vergangenheit keine Notwendigkeit gesehen, eine explizite , detaillierte Statistik zu „Schwarzbauten“ von den unteren Bauaufsichtsbehörden führen zu lassen. Um die Kleine Anfrage erschöpfend zu beantworten, müssten die unteren Bauaufsichtsbehörden eine nachträgliche, manuelle Auswertung aller Bauakten durchführen; die Bearbeitungsdauer hierfür würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und entsprechendes Personal binden; dies ist mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die Beantwortung der Fragen erfolgt daher auf der Grundlage des gegenwärtigen Kenntnisstandes. Dazu wurde auf die ggf. vorhandenen, erfassten Datensätze zu bauaufsichtlichen Verfahren zurückgegriffen und die anliegende Aufstellung zur Beantwortung der Fragen erstellt. Von den vorgelegten Zahlen sind sämtliche ungenehmigte Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen (auch kleinere Werbeanlagen und untergeordnete Nebengebäude) erfasst. Soweit Angaben zu den Fragen 2, 3 und 4 von den unteren Bauaufsichtsbehörden nicht gemeldet werden konnten, kann dies auch der zur Verfügung stehenden Software geschuldet sein. In den durch die 2 Kreisgebietsreform betroffenen Landkreisen wurden die bauaufsichtlichen Verfahren unterschiedlich erfasst und bezeichnet. 1. Wie viele solcher illegalen Bauten/Schwarzbauten wurden seit 2002 im Land festgestellt? Bitte nach Landkreisen auflisten. Siehe Vorbemerkung und anliegende Aufstellung. 2. Wie viele und welche Schwarzbauten wurden nachträglich durch die zu- ständigen Planungsbehörden genehmigt? Siehe Vorbemerkung und anliegende Aufstellung. 3. Wie viele und welche Schwarzbauten wurden nicht nachträglich genehmigt ? Siehe Vorbemerkung und anliegende Aufstellung. 4. Wurde bei den nicht nachträglich genehmigten Schwarzbauten (Frage 3) a) ein Bußgeldverfahren eingeleitet und durchgesetzt? b) der Rückbau bzw. der Abriss verfügt? c) eine Nutzungsuntersagung verfügt oder d) eine Stilllegungs- bzw. Baueinstellungsverfügung ausgesprochen? Siehe Vorbemerkung und anliegende Aufstellung.