Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2075 08.05.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 13.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausprägung von Kinderarmut in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7885 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Wie viele Kinder und Jugendliche bis zu 25 Jahren leben in Sachsen- Anhalt und im Bundesvergleich? Bitte nach Jahresscheiben differenziert die Zahlen der letzten drei Jahre angeben. 402.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 25 Jahren lebten 2011 in Sachsen-Anhalt. In Deutschland waren es knapp 20 Mio. Kinder und Jugendliche. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen Sachsen-Anhalts an Deutschlands Kindern und Jugendlichen lag 2011 bei zwei Prozent und ist um 0,5 Prozentpunkte gegenüber 2009 gesunken. Die konkreten Angaben für die Jahre 2009, 2010 und 2011 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 2011 2010 2009 2011 2010 2009 0 bis unter 14 Jahre (Kinder) 186.993 237.114 235.289 10.832.100 10.941.200 11.022.600 14 bis 25 Jahre (Jugendliche) 214.845 267.797 284.426 9.040.400 9.136.400 9.251.500 26 und älter (Erwachsene) 1.911.442 1.830.095 1.836.504 61.971.300 61.674.100 61.528.000 insgesamt 2.313.280 2.335.006 2.356.219 81.843.700 81.751.600 81.802.300 0 bis 25 Jahre 401.838 504.911 519.715 19.872.500 20.077.600 20.274.100 © Statist isches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 2013, Statist isches Bundesamt Berechnungen: M inisterium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Bevölkerungszahl in Sachsen-Anhalt und Deutschland nach Altersgruppen 2011 bis 2009 darunter Altersgruppen Sachsen-Anhalt Bevölkerungszahl Deutschland in Personen 2 2. Wie viele Haushalte mit und ohne Kinder gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Jahresscheiben für die letzten drei Jahre angeben und differenziert nach Haushalten mit einem, mit zwei, mit drei und mit vier oder mehr Kindern . In Sachsen-Anhalt gab es im Jahr 2011 722.000 Mehrpersonenhaushalte, davon 410.500 Haushalte ohne Kinder und 311.500 Haushalte mit ledigen Kindern. In weniger als der Hälfte aller Haushalte (43 Prozent) lebten Kinder. Im Vergleich der Haushaltsgröße mit Kindern waren im Jahr 2011 die meisten Haushalte Dreipersonenhaushalte mit einem Kind. 72.100 Haushalte sind Haushalte mit einer erwachsenen Personen und einem bzw. zwei ledigen Kindern. Das sind 23 Prozent aller Mehrpersonenhaushalte mit Kindern in Sachsen-Anhalt. Im Vergleich der Jahre 2009 und 2011 sind die Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder und mit Kindern in allen Ausprägungen zurückgegangen. Haushalte mit Kindern sind zwischen 2009 und 2011 am deutlichsten um 25 Prozent zurückgegangen. Haushalte ohne Kinder gingen in diesem Zeitraum um 4 Prozent zurück (siehe auch nachfolgende Tabelle). Haushalte Mehr- Mehr- Mehrpersonen personen personen Anzahl der Kinder haushalte davon mit ….. Personen haushalte davon mit ….. Personen haushalte davon mit ….. Personen zusammen 2 3 4 5 und mehr zusammen 2 3 4 5 und mehr zusammen 2 3 4 5 und mehr Haushalte ohne Kinder 410,5 402,0 (7,7) / - 412,2 404,2 (7,1) / - 414,4 405,3 (7,8) / / Haushalte mit Kindern 311,5 55,5 167,4 71,9 16,7 318,2 57,5 167,8 76,2 16,7 336,2 62,6 180,7 76,2 16,7 davon mit einem Kind 210,4 55,5 150,8 / / 212,9 57,5 151,3 / / 228,5 62,6 161,8 / / zwei Kindern 82,8 16,6 64,9 / 87,6 - 16,5 69,5 / 89,9 - 18,9 69,8 / drei Kindern 13,5 - - / 10,1 14,1 - - / 10,9 14,0 - - / 11,0 vier und mehr Kindern / - - - / / - - - / / - - - / Insgesamt 722,0 457,4 175,1 72,8 16,7 730,4 461,7 174,8 77,2 16,7 750,6 467,9 188,5 77,3 16,9 in Tausend 2009 Mehrpersonenhaushalte nach Anzahl der ledigen Kinder sowie Haushaltsgröße in Sachsen-Anhalt 2011 bis 2009 2011 2010 © Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) Erläuterungen: Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung. Zufallsfehler entstehen, je schwächer ein Merkmal besetzt ist. Werte zwischen 5.000 und 10.000 sind wegen der eingeschränkten Aussagekraft in Klammern ( ) gesetzt. Werte unter 5.000 werden nicht ausgewiesen, sind als sogenannter Zufallsfehler in der Stichprobenerhebung als Schrägstrich dargestellt. Ein unbesetztes Merkmal in der Stichprobe ist mit einem Bindestrich dargestellt. Durch Rundungen können sich bei der Summierung der Einzelangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Darstellung: Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt 3. Wie hoch ist die Armutsquote von Familien (Kinder U-18 im Haushalt) in Sachsen-Anhalt im Sinne der EU-Definition von Armut als a) „prekärer Wohlstand“, b) „armutsgefährdet“, c) „relativ einkommensarm“ und d) „arm“. Bitte angeben in Bezug auf das Netto-Äquivalenzeinkommen bundesweit und in Sachen-Anhalt für die Jahre 1995, 2000 sowie 2010 bis 2012. Ebenso bitte differenziert für die Landkreise und kreisfreien Städte angeben. 3 Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Die Armutsgefährdungsquote ist dabei der Anteil der Personen, die mit weniger als 60 % des medianen Netto-Äquivalenzeinkommens auskommen müssen. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Armutsgefährdungsquote in Sachsen-Anhalt, gemessen am Bundes- bzw. Landesmedian, auf. Armutsgefährdungsquote1) nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Bundesmedian Jahr Merkmal 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Insgesamt 22,4 21,6 21,5 22,1 21,8 19,8 20,5 Alter Unter 18 33,8 32,5 31,6 33,4 31,7 26,0 28,1 18 bis unter 25 32,0 30,2 33,1 33,5 33,0 31,8 32,1 25 bis unter 50 24,2 23,3 22,5 22,5 22,8 19,3 20,8 50 bis unter 65 18,9 19,3 20,3 21,5 22,0 21,8 21,0 65 und älter 10,8 10,7 10,5 11,7 11,3 11,6 12,0 Geschlecht Männlich 22,0 21,8 21,1 21,8 21,6 19,5 20,2 Weiblich 22,7 21,4 21,8 22,5 22,0 20,0 20,7 Alter und Geschlecht Männlich 18 bis unter 25 30,5 28,9 32,4 30,6 29,6 30,3 30,0 25 bis unter 50 23,7 23,3 22,1 21,9 22,6 19,2 20,4 50 bis unter 65 19,1 19,6 21,0 21,9 22,5 21,7 21,4 65 und älter 6,1 7,6 6,9 8,6 8,4 9,0 8,9 Weiblich 18 bis unter 25 33,7 31,6 33,8 36,8 36,9 33,6 34,6 25 bis unter 50 24,8 23,3 22,9 23,1 23,0 19,5 21,2 50 bis unter 65 18,8 19,0 19,6 21,1 21,6 21,8 20,6 65 und älter 14,1 13,0 13,2 13,9 13,4 13,5 14,2 Haushaltstyp2) Einpersonenhaushalt 34,0 34,0 34,1 34,0 35,1 33,4 34,2 Zwei Erwachsene ohne Kind 11,3 11,8 11,8 12,4 11,6 11,8 11,8 Sonstiger Haushalt ohne Kind 15,0 12,5 14,8 13,9 15,3 13,3 13,8 Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern) 56,4 53,4 53,7 60,4 58,9 54,1 60,6 Zwei Erwachsene und ein Kind 21,9 20,7 16,9 20,7 16,9 12,3 14,9 Zwei Erwachsene und zwei Kinder 23,2 26,4 25,2 22,4 19,7 16,9 15,5 Zwei Erwachsene und drei oder mehr Kinder 45,4 41,2 43,8 32,7 (27,7) (23,9) 33,0 Sonstiger Haushalt mit Kind(ern) 29,4 26,5 26,5 34,2 35,6 24,6 22,0 Ergebnisse des Mikrozensus, IT.NRW 1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. 2) Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt 4 Armutsgefährdungsquote1 nach soziografischen Merkmalen in % gemessen am Landesmedian Jahr Merkmal 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Insgesamt 14,9 14,1 13,9 15,0 15,2 13,5 14,2 Alter Unter 18 22,4 21,7 20,5 22,7 22,2 17,5 19,0 18 bis unter 25 23,4 21,1 24,2 25,8 25,8 25,0 24,1 25 bis unter 50 16,4 16,0 15,1 15,9 16,8 14,0 15,5 50 bis unter 65 12,4 12,2 12,6 14,6 15,8 15,5 15,4 65 und älter 6,2 5,3 5,2 5,6 5,3 5,2 6,0 Geschlecht Männlich 15,0 14,6 13,9 15,1 15,5 13,6 14,5 Weiblich 14,9 13,7 13,8 14,8 15,0 13,3 14,0 Haushaltstyp2) Einpersonenhaushalt 24,8 24,7 25,4 25,7 27,6 25,6 26,5 Zwei Erwachsene ohne Kind 7,0 6,7 6,3 7,1 6,7 6,8 7,7 Sonstiger Haushalt ohne Kind 9,2 6,9 8,7 8,8 10,3 8,5 8,5 Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern) 39,6 34,8 35,0 43,3 43,2 38,2 42,7 Zwei Erwachsene und ein Kind 14,9 13,1 10,4 13,0 10,1 7,9 10,5 Zwei Erwachsene und zwei Kinder 14,1 16,8 15,8 12,5 14,7 11,8 8,6 Zwei Erwachsene und drei oder mehr Kinder 31,8 30,1 30,8 (23,1) (16,1) (16,1) (23,0) Sonstiger Haushalt mit Kind(ern) 18,3 19,0 17,2 26,1 24,4 14,6 13,6 Ergebnisse des Mikrozensus, IT.NRW 1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet 2) Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt Aus dem Strukturkompass http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/apps/StrukturKompass/indikator/zeitreihe/119 lässt sich in einer Zeitreihe von 1991 bis 2009 zwar das verfügbare Einkommen privater Haushalte je Einwohner bezogen auf Deutschland, Sachsen-Anhalt sowie differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten entnehmen. Daten zum gewichteten Äquivalenzeinkommen liegen jedoch nach Ergebnissen des Mikrozensus nur für den Zeitraum 2005 bis 2011 sowie für Einpersonenhaushalte und Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahre vor. 4. Wie viele Familien in Sachsen-Anhalt erhalten Kindergeldzuschlag? Bitte die Zahlen der Jahre 1995, 2000 sowie 2010 bis 2012 im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Familien darstellen. Eine Leistung, die Kindergeldzuschlag heißt, ist nicht bekannt. Die Landesregierung nimmt an, dass der Kinderzuschlag nach § 6a Kindergeldgesetz gemeint ist. Dieser wurde mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 5 1. Januar 2005 eingeführt. Aus diesem Grund gibt es keine Empfänger/innen von Kinderzuschlag in den Jahren 1995 und 2000. Statistische Erhebungen zu den Jahren 2010 bis 2012 über Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten, führt die Familienkasse, die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt ist, in eigener Zuständigkeit aus. Anzahl der laufenden Bezieher/innen in Sachsen-Anhalt jeweils Dezembermonat 2010, 2011 und 2012 Dezember 2010 Dezember 2011 Dezember 2012 Kinderzuschlagsbezieher/innen (laufende Fälle)* 1.836 1.762 1.506 *Es ist zu beachten, dass es sich bei der Zahl der Kinderzuschlagsbezieher/innen um eine Stichtagszahl zum Ende des Zahlmonats handelt. Angaben zur Anzahl der Berechtigten sowie der Kinder liegen nur in denjenigen Fällen vor, in denen Kinderzuschlag laufend gezahlt wird. Daneben gibt es Fälle, in denen Kinderzuschlag nur nachträglich für einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird. Hierzu sind keine detaillierten Angaben vorhanden. Quelle: monatliche Bestandstatistik der Bundesagentur für Arbeit Familienkasse Direktion - COB1 erstellt am: 24.04.2013 5. Wie viele Familien in Sachsen-Anhalt erhalten Wohngeld? Bitte die Zahlen der Jahre 1995, 2000 sowie 2010 bis 2012 im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Familien darstellen, sowie differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Für das Jahr 1995 liegen keine Daten für Wohngeldhaushalte mit Kindern vor. Für das Jahr 2000 liegen diese Daten lediglich auf Landesebene vor. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt ist aufgrund der Umstellung des EDVSystems erst Mitte des Jahres 2013 mit Daten für das Jahr 2012 zu rechnen. Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Wohngeldhaushalte im Verhältnis der Gesamthaushalte in Sachsen-Anhalt an. Anteil Wohngeldhaushalte an Privathaushalten in Sachsen-Anhalt 1995 2000 2010 2011 2012 Wohngeldhaushalte (WoG-H) ohne Empfänger/innen von pauschliertem Wohngeld 103.547 101.234 48.072 38.924 - 6 Privathaushalte* in Mio. (Mikrozensus) 1.201 1.223 1.206 1.191 - Anteil WoG-H an den Privathaushalten in % 8,6 8,3 4 3,3 - Quelle: Statistisches Bundesamt Angaben des Statistischen Bundesamtes * Durch die Hartz-IV Gesetzgebung erhalten ab dem Jahre 2005 bestimmte Personengruppen kein Wohngeld, sondern Leistungen nach dem SGB als Kosten der Unterkunft. Daraus erklärt sich der Rückgang bei der Anzahl der Wohngeldhaushalte vom Jahr 2000 zum Jahr 2010. Für das Jahr 2012 liegt noch keine Statistik vor Die drei nachfolgenden Tabellen geben die Anzahl der Wohngeldhaushalte gestaffelt nach der Anzahl der zugehörigen Kinder an. Haushalte mit Wohngeld nach Anzahl der Kinder im Haushalt am 31.12.2000* Davon mit … Kindern1) im Haushalt Insgesamt keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 oder mehr 101234 62017 18449 14132 4520 1369 463 179 58 26 21 * Zusammenfassung aus der Wohngeldstatistik des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt 1) Personen, für die Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz geleistet wird 7 Haushalte mit Wohngeld nach Anzahl der Kinder im Haushalt am 31.12.2010* Davon mit … Kindern1) im Haushalt kreisfreie Stadt Landkreis Haushalte insgesamt keine 1 2 3 4 5 6 7 Dessau-Roßlau 2217 1161 703 275 60 10 5 0 0 Halle (Saale) 7210 5937 856 344 57 14 0 0 0 Magdeburg 6230 3360 2035 652 126 30 7 0 0 Altmarkkreis Salzwedel 1123 796 135 126 48 9 5 0 0 Anhalt-Bitterfeld 3303 2338 596 270 73 14 3 0 0 Börde 2086 1504 243 229 76 20 0 0 0 Burgenlandkreis 4227 2383 1161 527 110 32 8 4 0 Harz 4512 3324 717 351 88 18 6 0 0 Jerichower Land 1511 1283 116 75 22 0 0 0 0 Mansfeld-Südharz 3116 2176 572 271 69 12 9 0 0 Saalekreis 2865 2057 464 251 64 17 6 3 0 Salzlandkreis 4907 3500 884 387 93 24 10 6 0 Stendal 2763 1881 536 249 73 12 0 0 0 Wittenberg 2002 1468 226 211 70 19 4 0 0 Land gesamt 48072 33168 9244 4218 1029 231 63 13 0 * Zusammenfassung aus der Wohngeldstatistik des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt 1)Personen, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz geleistet wird "0" =Zahlenwert geheim zu halten(§ 16 Bundesstatistikgesetz) oder kein Haushalt Haushalte mit Wohngeld nach Anzahl der Kinder im Haushalt am 31.12.2011* Davon mit … Kindern 1) im Haushalt kreisfreie Stadt Landkreis Haushalte insgesamt keine 1 2 3 4 5 6 7 Dessau-Roßlau 1917 1012 586 239 51 13 4 0 0 Halle (Saale) 5483 4802 445 175 45 14 0 0 0 Magdeburg 5323 2935 1603 585 142 29 10 4 3 Altmarkkreis Salzwedel 977 683 110 122 37 14 7 0 0 Anhalt-Bitterfeld 2648 1877 474 214 67 10 4 0 0 Börde 1736 1260 173 199 67 20 0 0 0 Burgenlandkreis 3069 1974 651 332 59 21 8 5 0 Harz 3790 2929 545 234 55 18 0 0 0 Jerichower Land 1061 902 61 65 18 0 0 0 0 Mansfeld-Südharz 2620 1845 444 235 59 15 5 0 0 Saalekreis 2602 1895 410 216 54 13 6 0 0 Salzlandkreis 3701 2700 565 305 92 25 0 0 0 Stendal 2245 1583 381 195 59 12 0 0 0 Wittenberg 1752 1237 232 192 59 20 9 0 0 Land Gesamt 38924 27634 6680 3308 864 224 53 9 3 * Zusammenfassung aus der Wohngeldstatistik des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt 1)Personen, für die Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz geleistet wird "0" =Zahlenwert geheim zu halten(§ 16 Bundesstatistikgesetz) oder kein Haushalt 8 6. Wie viele Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt leben in Bedarfsge- meinschaften mit Bezug von SGB II-Leistungen? Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen leben in Haushalten von Alleinerziehenden? Bitte die Daten der Jahre 1995, 2000 sowie 2010 bis 2012 angeben und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Zweite Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II) vom 24. Dezember 2003 trat für Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes erst mit Wirkung zum 1. Januar 2005 in Kraft. Die nachfolgende Tabelle weist die Datenlage im Zeitraum 2010 bis 2012 aus: Minderjährige unverheiratete Kinder Jahresdurchschnittswerte darunter Insgesamt in Bedarfsgemeinschaften des Typs Alleinerziehend Region 2010 2011 2012 2010 2011 2012 Sachsen Anhalt 80.244 77.487 76.152 40.250 41.217 41.657 Dessau-Roßlau, Stadt 2.929 2.830 2.762 1.603 1.616 1.643 Halle (Saale), Stadt 9.309 10.128 10.250 4.405 5.407 5.715 Magdeburg, Stadt 8.842 8.547 8.527 4.727 4.663 4.745 Altmarkkreis Salzwedel 2.859 2.574 2.522 1.452 1.398 1.378 Anhalt-Bitterfeld 5.963 5.998 5.607 2.984 3.168 2.928 Börde 4.527 4.126 4.040 2.313 2.217 2.242 Burgenlandkreis 6.736 6.300 6.226 3.544 3.469 3.528 Harz 7.407 6.822 6.525 3.965 3.811 3.768 Jerichower Land 3.062 2.738 2.581 1.513 1.457 1.419 Mansfeld-Südharz 5.514 5.157 5.002 2.600 2.555 2.514 Saalekreis 5.484 5.553 5.938 2.327 2.562 2.972 Salzlandkreis 8.063 7.854 7.635 3.892 4.083 4.077 Stendal 5.262 4.881 4.701 2.669 2.583 2.547 Wittenberg 4.321 4.031 3.830 2.289 2.267 2.191 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Der Jahresdurchschnittswert wird auf Grundlage plausibler Monatswerte berechnet. Bei Datenausfällen verringert sich die Anzahl der Monate, die in die Durchschnittsberechnung einfließen (Monatswerte und Anzahl der Monate ). Fallen mehr als zwei Monate aus, wird kein Jahresdurchschnittswert ausgewiesen. 9 7. Wie hat sich das durchschnittliche Familieneinkommen in Sachsen-Anhalt und im Bund seit dem Jahr 2000 in Bezug zur Kinderzahl entwickelt? Zur Entwicklung des durchschnittlichen Familieneinkommens liegen der Landesregierung für die erfragte Konstellation und den Zeitraum keine einheitlich erfassten Daten vor. Zur Beantwortung wird daher auf verschiedene Datenzusammenstellungen des Statistischen Landesamtes Sachsen- Anhalt verwiesen, die über die folgenden Links im Internet einsehbar sind. Mikrozensus - 1 prozentige Stichprobe http://www.statistik.sachsenan - halt.de/Internet/Home/Daten_und_Fakten/1/12/122/12211/Mehrpersonenhaushalte_ nach_monatlichem_Haushaltsnettoeinkommen.html Verfügbares Einkommen - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/apps/StrukturKompass/indikator/zeitreihe/54 Mikrozensus - Statistischer Bericht- Auf der Seite 26 finden Sie Ergebnisse zu Kindern in Familien mit einem Nettoeinkommen von.. bis unter... http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/download/stat_berichte/6A113_j_2011.pdf Veröffentlichungen von 2005 bis 2011 http://www.statistik.sachsenanhalt .de/Internet/Home/Veroeffentlichungen/Veroeffentlichungen /Statistische_Berichte/index.php?category=6A113 8. Mit welchen Maßnahmen begegnet die Landesregierung diesen unter- schiedlichen Formen der Kinderarmut? Um den unterschiedlichen Formen der Kinderarmut zu begegnen, hat die Landesregierung vielfältige Maßnahmen ergriffen. Eine Überwindung indirekter Armut im Sinne der in Frage 3 genannten Indikatoren erfolgt zum einen über die monetäre Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, welches über die bundesgesetzlichen Vorgaben in den Sozialgesetzbüchern I bis XII von der Landesregierung umgesetzt wird. Die Landesregierung begleitet die in der Verantwortung der Kommunen liegende Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen u. a. mit Hinweisen zur praxisgerechten Rechtsanwendung, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus sozial schwachen Familien ein höheres Maß der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Leistungen aus dem Bildungsund Teilhabepaket umfassen Zuschüsse zu Fahrten und Ausflügen von Kitas und Schulen, zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, zu Schülerbeförderungskosten , zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kitas und Schulen sowie ein Budget in Höhe von 10 Euro monatlich zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Die Landesregierung leitet die vorgesehenen finanziellen Mittel des Bundes monatlich an die Landkreise und kreisfreien Städte weiter. Sie steht bei Fragen der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets den Kommunen darüber hinaus beratend zur Seite. Zum anderen werden große Anstrengungen im Bereich der Arbeitsfördermaßnahmen unternommen, damit Eltern einer sozialverträglich geregelten und auskömm- 10 lichen Arbeit nachgehen können. Einkommensarmut wird nur wirksam entgegen getreten , wenn zur Sicherung des Lebensunterhaltes Arbeitsplätze langfristig und auskömmlich geschaffen und erhalten werden können. Kinderarmut steht im engen Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit in Familien. Deshalb ist es Anliegen der Landesregierung , auch mit Arbeitsmarktprogrammen der Verfestigung von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und bei der (Re-)Integration in Beschäftigung zu unterstützen. Kinderarmut steht im engen Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit in Familien. Die Arbeitsmarktprogramme sind auf den Internetseiten: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=47538 und http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=50676 unter Arbeit und Ausbildung /Förderung auf einen Blick dargestellt. Einen speziellen Förderansatz zur Unterstützung von Familien stellt aktuell das Programm „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ dar. Dieses Programm, das seit dem Jahreswechsel in allen Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt wird, unterstützt in besonderem Maße die Zielsetzung, Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und hier insbesondere junge Familien dabei zu begleiten, den Weg aus der Arbeitslosigkeit heraus zu finden. Durch Familienintegrationscoaches werden die Familien, in denen Arbeitslosigkeit bereits lange andauert, sehr intensiv dabei unterstützt, berufliche Perspektiven zu entwickeln und zu realisieren. Dabei sollen die vorhandenen Hilfsangebote in den Regionen unter Berücksichtigung der familiären und individuellen Problemlagen einbezogen werden. Eine besondere Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Möglichkeit einer bis zu elf Monate dauernden Arbeitserprobung in Unternehmen dar, die durch die Familienintegrationscoaches ebenso begleitet wird, und in der Familien- und Berufsalltag miteinander in Einklang gebracht werden soll. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Programms ist die kooperative Zusammenarbeit der verschiedenen Unterstützungsstrukturen vor Ort, wie Träger, Verbände, Behörden, aber auch die Bereitschaft der Unternehmen , sich auch vor dem Hintergrund der Entwicklung des zukünftigen Arbeitsund Fachkräftebedarfes für dieses Arbeitskräftepotenzial zu öffnen. Gegenwärtig betreuen landesweit 39 Familienintegrationscoaches rund 800 Familien mit über 1000 Kindern unter 15 Jahre. Gut 670 Unternehmen wurden bereits kontaktiert , um eine berufliche Erprobung unter realistischen Arbeitsbedingungen zu ermöglichen . Fast 370 Unternehmen haben bereits ihr Interesse bekundet. 13 Personen sind die berufliche Erprobungsphase eingestiegen. 22 zuvor Langzeitarbeitslose konnten bisher im Rahmen des Programms in eine reguläre Arbeit vermittelt werden. Fragen z. B. der Erziehung und Bildung zielen nicht unmittelbar auf eine Überwindung indirekter Armut im Sinne der in Frage 3 genannten Indikatoren ab, sondern bieten eine Perspektive zur Vermeidung von Armut und Armutsgefährdung und der Eröffnung von Chancen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Die Maßnahmen der Landesregierung gegen Kinderarmut setzen bereits bei den Kindern an. Mit einer guten frühkindlichen Bildung sollen allen jungen Menschen vergleichbare und gute Voraussetzungen für den Start in ein selbstbestimmtes Leben gegeben werden. Hierbei sollen alle Potenziale der Kinder gefördert werden. Der Zugang zu den Kindertageseinrichtungen wird allen Kindern in Sachsen-Anhalt, unabhängig vom Familienstand, Familieneinkommen und der Beschäftigungslage der Eltern , mit einem gleichen Rechtsanspruch auf eine qualitativ gute Ganztagsförderung, -bildung und -betreuung ermöglicht. Aus Sicht des Schulgesetzes haben nach § 1 Abs. 1 alle Kinder ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage Anspruch auf eine ihre Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung. 11 Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, das Zusammenwirken von Schule und Jugendhilfe zu fördern, um sowohl sinnvolle Freizeitgestaltung als auch nonformale und informelle Bildung am Standort Schule zu ermöglichen und zudem formale Bildungsprozesse zu unterstützen, können für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Haushalten bessere Einstiegs- und Aufstiegschancen vermitteln. Zu den Maßnahmen , die Jugendlichen Zugang und Perspektiven für ihre Ausbildung und Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnen, gehören einzelne Projekte der Jugendsozialarbeit, die das Land modellhaft fördert und Maßnahmen im Rahmen zur Verbesserung des Übergangsmanagements . Die Landesregierung fördert weiterhin Maßnahmen der Familienbildung, die von den Trägern der Familienbildung durchgeführt werden. Damit haben Familien die Chance , als Familie zu geringen Kosten an einer organisierten Freizeitveranstaltung teilzunehmen und durch die Bildungsangebote neue Impulse für die Alltagsbewältigung zu erhalten. 9. Wie viele und an welchen Standorten gibt es in Sachsen-Anhalt soge- nannte Tafeln oder vergleichbare Einrichtungen bei denen kostenfrei Nahrungsmittel u. Ä. bezogen werden können? Bitte für die Landkreise und kreisfreien Städte differenziert angeben für die Jahre 2000 und 2012. Die Landesregierung erhebt dazu keine Daten. Nähere Informationen zu den Einrichtungen vor Ort sind unter dem folgenden Link im Internet abrufbar: http://www.tafel.de/die-tafeln/tafel-suche.html. 10. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, wie viele Familien regelmäßig Essen o. a. bei solchen Tafeln beziehen? Wenn ja, 10. 1 Wie viele Familien sind dies und wie viele Kinder sind betroffen? 10.2 Welcher Trend bei der Nutzung von Tafeln in Sachsen-Anhalt durch Familien zeichnet sich in den letzten Jahren ab? Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 9 sind weitere Angaben nicht möglich. 11. Wie schätzt die Landesregierung generell den Effekt ein, wenn Kinder re- gelmäßig mit solchen Einrichtungen wie Tafeln in Kontakt kommen? Der Landesregierung liegen keine amtlichen Daten zum Umfang der Kontakte und der Inanspruchnahme von Tafeln durch Kinder vor. Aussagen zu den verschiedenen, positiven wie negativen Effekten sind daher nur sehr allgemein möglich. Ein regelmäßiger Kontakt mit Einrichtungen wie der Tafel kann für Kinder zum Beispiel aufgrund der dortigen unterschiedlichen Bildungs- und Freizeitangebote wie Kochkurse oder Bastelnachmittage insoweit auch positiv sein. Ziel der Landesregierung bleibt es aber weiterhin, durch Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen und der Arbeitsmarktpolitik, Armutsgefährdungen zu vermeiden. 12 12. Wie schätzt die Landesregierung generell Einrichtungen wie „Tafeln“ ein vor dem Hintergrund einer Kritik, dass solche Einrichtungen die Verantwortung des Wohlfahrtsstaates zur Existenzsicherung relativieren und Armut verfestigen bzw. normalisieren? Tafeln sind Ausdruck eines ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements und soweit sich Menschen für Menschen engagieren, begrüßenswert. Die Ausgabe von kostenlosen bzw. kostengünstigen Lebensmitteln soll dennoch keine Grundversorgung darstellen und damit nicht das staatliche Handeln ersetzen. Die Sicherung des sogenannten soziokulturellen Existenzminimums ist und bleibt nach Ansicht der Landesregierung eine Aufgabe des Sozialstaates. Ergänzendes zivilgesellschaftliches Engagement bleibt davon unberührt. 13. Wie viele Kinder wurden zu Aufenthalten im Jugendarrest verurteilt infol- ge von Leistungserschleichung („Schwarzfahren“) in den Jahren 2007 bis 2012? Auskunft über die gegen 14- bis 20-Jährige (Jugendliche und Heranwachsende) wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) verhängten Arreste gibt die nachfolgende Tabelle, wobei nur Daten über die Zahl der im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Halle verhängten Arreste vorliegen. Arrestverhängung Jahr der Ladung 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Urteil vollstreckt 24 16 14 25 24 35 nicht vollstreckt 0 2 1 3 3 6 „Beschluss-Arrest“ Beschlüsse vollstreckt 22 24 10 14 23 22 nicht vollstreckt 24 17 9 13 19 28 Vollstreckte Leistungserschleichung von allen Arrestanten 46 40 24 39 47 57 Anteil an allen Arrestanten 6,52% 5,03% 3,70% 5,56% 7,74% 9,02% Gesamt alle Arrestanten 705 826 649 701 607 632 Quelle: Ministerium für Justiz und Gleichstellung Die Zahlen geben alle Arrestverhängungen und Arrestvollstreckungen unabhängig vom Alter der Jugendlichen oder Heranwachsenden wieder; eine Unterscheidung nach Alter ist nicht möglich. In der vorstehenden Tabelle bezeichnet „Beschluss-Arrest“ einen Beugearrest wegen Nichterfüllung einer ursprünglich vom Gericht festgesetzten Auflage oder Weisung. Sofern die Weisung oder Auflage nach Arrestverhängung und noch vor Vollstreckung des Arrests erfüllt wird, wird diese entbehrlich. Dies erklärt die hohe Zahl der nicht vollstreckten Arreste aus Beschlüssen. Nicht vollstreckte Urteilsarreste können darin begründet sein, dass die/ der Verurteilte bis zum Verjährungseintritt nicht auffindbar 13 war oder aus erzieherischen Gründen (etwa wegen Schwangerschaft/Entbindung) von der Vollstreckung abgesehen wurde. 13.1 Wie viele dieser Kinder leben in einer, der unter Frage 1 a bis d genannten Armutslagen? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Jugendlichen mit Jugendarreststrafen aufgrund von Leistungserschleichung angeben. Da die Frage 1 nicht in a bis d unterteilt ist, geht die Landesregierung davon aus, dass sich dieser Frageteil auf die Frage 3 bezieht. Daten hierzu werden jedoch nicht erhoben und sind der Landesregierung nicht bekannt. 14. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Schülertickets für den ÖPNV? Bitte auflisten nach Landkreisen, kreisfreien Städten und unter Angabe der Kostenhöhe sowie der Angabe, ob das Ticket auch außerhalb des Schulverkehrs verwendet werden kann. „Schülertickets“ gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie werden für die Schüler der Klassen 1 - 10 kostenfrei und für die Schüler der Klassen 11 - 12 (teilweise 13) abzüglich einer Eigenbeteiligung von 100,00 Euro je Schuljahr zur Verfügung gestellt. Ob das Ticket auch außerhalb des Schülerverkehrs verwendet werden kann, wird zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich praktiziert. Die Landesregierung führt hierzu keine Statistik. 15. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben in den letzten fünf Jah- ren (Kinder-) Armutsberichte vorgelegt? Es besteht für die Landkreise und kreisfreien Städte keine Verpflichtung zur Vorlage von entsprechenden Berichten. Die der Landesregierung dazu vorliegenden Erkenntnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Landkreise und kreisfreie Städte Ab 2008 vorgelegte (Kinder-) Armutsberichte Salzlandkreis Es wurde kein Bericht erstellt Saalekreis Keine Angabe Landkreis Harz 2011 "Kleinräumliche Sozialberichterstattung" Landkreis Börde Keine Angabe Stadt Magdeburg Keine Angabe Burgenlandkreis Keine Angabe Landkreis Wittenberg Es wurde kein Bericht erstellt Jerichower Land Es wurde kein Bericht erstellt Landkreis Mansfeld-Südharz Es wurde kein Bericht erstellt Landkreis Stendal 2008 als Kurzstudie zur Kinderarmut 14 Altmarkreis Salzwedel Es wurde kein Bericht erstellt Stadt Dessau-Roßlau Es wurde kein Bericht erstellt Stadt Halle Keine Angabe Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2010/11 Armutsbericht (Angaben, soweit vorhanden, erfolgten von den Landkreises und kreisfreien Städten) 15.1 Flossen diese Berichte auch in Initiativen und Programme der Landesregierung ein? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erstellten Berichte sind dem zuständigen Ressort nicht vorgelegt worden und daher nicht eingeflossen. Aus dem zweiten Armuts- und Reichtumsbericht des Landes Sachsen-Anhalt haben sich zahlreiche Handlungsoptionen ergeben, die Eingang in verschiedene Maßnahmen gefunden haben. 16. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, wie viele Jugend- liche in Sachsen-Anhalt neben der Schule arbeiten? Wenn ja: Wie viele Kinder sind dies? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Jugendlichen angeben. Wie viele dieser Jugendlichen, die neben der Schule arbeiten, leben in einer der unter Frage 1 a bis d genannten Armutslagen? Bitte auch also Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Jugendlichen, die arbeiten, angeben . Es liegen der Landesregierung hierzu keine Informationen vor. 17. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor bzw. sind der Lan- desregierung Erhebungen bekannt, inwieweit Eltern ihren Kindern in Sachsen-Anhalt Taschengeld geben? Wenn ja: Ab welchem Alter beziehen Kinder dieses und in welcher Höhe? Wie viele Kinder erhalten kein bzw. unregelmäßig Taschengeld? Soweit bekannt nach Alter der Kinder (U 6, U 12, U 16, U 18, Ü 18) differenziert angeben. Es liegen der Landesregierung hierzu keine Informationen vor.