Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2084 16.05.2013 (Ausgegeben am 17.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Versuch mit gentechnisch verändertem Weizen Kleine Anfrage - KA 6/7887 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben hat im aktuellen Freisetzungsregister zwei identisch erscheinende Versuche mit gentechnisch verändertem Weizen eintragen lassen: einmal für die Jahre von 2012 bis 2014 und einmal für die Jahre von 2014 bis 2016. Den Stiftungsrat des IPK führt das Land Sachsen-Anhalt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Inwieweit unterscheiden sich diese beiden angemeldeten Freisetzungen bezüglich der einzusetzenden Pflanzen, der Anbaumethoden, des Versuchsaufbaus und des Forschungsziels? Beide Anträge sind identisch bezüglich der einzusetzenden Pflanzen, der Anbaumethoden , des Versuchsaufbaus und des Forschungsziels. Sie unterscheiden sich lediglich durch den beantragten Zeitraum. Der erste Antrag wurde durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 05.12.2012 genehmigt. Aus Witterungsgründen konnte der Winterweizen aber nicht wie geplant ausgesät werden. Der zweite Antrag wurde am 03.01.2013 zur Fortführung der Freisetzung für die Vegetationsperioden 2014/2015 und 2015/2016 gestellt. Im zweiten Zeitraum handelt es sich um eine Wiederholung des Versuchs, der beginnend im Herbst 2014 ausgesät werden soll. Um im Vorhinein schwer prognostizierbaren Ereignissen begegnen zu können, wurde der Antrag ebenfalls über zwei Vegetationsperioden (2014/2015 sowie 2015/2016) gestellt. Die Genehmigung steht noch aus. Im günstigsten Falle 2 wird der Versuch mit der Ernte in 2016 und der darauf folgenden Auswertung abgeschlossen. 2. Welche Mittel des Landes Sachsen-Anhalt fließen in diese Versuche? Auf der Grundlage der Ausführungsvereinbarung (AV-WGL) zum GWKAbkommen wird das IPK durch den Bund und die Länder mit einem Finanzierungsschlüssel 50 : 50 gefördert. Die o. g. Versuche werden im Rahmen der institutionellen Förderung des Institutes finanziert.