Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2086 16.05.2013 (Ausgegeben am 17.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Standortschießanlage im Zeitzer Forst (II) Kleine Anfrage - KA 6/7900 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Burgenlandkreis hat mit Bescheid vom 11. Januar 2011 (AZ.: 70.1.4-10.18-24) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Standortschießanlage auf dem Gelände des Standortübungsplatzes Zeitzer Forst erteilt. Gegen den Genehmigungsbescheid des Burgenlandkreises wurden zwei Widersprüche von Privatpersonen und ein Widerspruch vom Naturschutzbund Deutschland e. V. eingelegt, welche aufschiebende Wirkung entfalten. Nachdem sich die in den Medien verbreitete Aussage des Landrates, wonach die Genehmigung zurückgezogen werde bzw. „auf Eis“ liege, als falsch herausstellte, erfolgte jüngst durch den Landrat die Ankündigung, dass die Bundeswehr aufgrund eines neuen Lärmgutachtens ihr Vorhaben hinsichtlich der Zahl der Schießbahnen und der Schießzeiten deutlich reduzieren und sogar einen Teil der Schießbahnen vollständig einhausen werde. Am 19. April 2013, 12.00 Uhr berichtet das Studio Naumburg des MDR-Radio Sachsen -Anhalt, dass die zuständige Wehrbereichsverwaltung dem MDR gegenüber erklärt habe, dass die jüngst vom Landrat angekündigte Reduzierung bzw. Veränderung des Vorhabens beim Burgenlandkreis bereits im Herbst 2011 beantragt worden sei. Grund hierfür seien nicht die Einwände gegen die Genehmigung gewesen. Dies sei allein wegen der Bundeswehrstrukturreform erfolgt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 2 Vorbemerkung: Der Burgenlandkreis hat mit Vorlage der Antragsänderung am 28. März 2013 im konkreten Umfang Kenntnis erlangt. Die Landesregierung erlangte aus der Änderungsanzeige zum Genehmigungsbescheid des Kompetenzzentrums Baumanagement Straußberg und aus der Presse Kenntnis über die geplanten Änderungen. 1. Treffen die Aussagen in dem o. g. Bericht des MDR vom 19. April 2013 zu? Es trifft zu, dass aufgrund der Bundeswehrstrukturreform eine Reduzierung und Veränderung des baulichen Umfangs bei den Planungen der Schießstände erfolgte . Es trifft nicht zu, dass die angekündigte Reduzierung bzw. Veränderung des Vorhabens bereits im Herbst 2011 beantragt worden ist. 2. Wenn ja, a) welche Änderungen wurden zu welchem Zeitpunkt in Bezug auf das Vorhaben Standortschießanlage Zeitzer Forst beim Burgenlandkreis beantragt? b) hat die Landesregierung eine Erklärung dafür, dass hierüber weder die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt wurde, noch diese Information Eingang in die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 1. November 2012 (Drs. 6/1558) gefunden hat? a) Mit der Antragsänderung hat die Bundeswehr zum Vorhaben Standort- schießanlage Zeitzer Forst eine Reduzierung des baulichen Umfangs der Schießstände auf - 2 Schießstände Typ A mit je 6 Schießbahnen und - 3 Schießstände Typ D mit je 2 Schießbahnen vorgenommen. Beabsichtigt ist weiterhin, dass ein Schießstand Typ A eingehaust wird und Nachtschießen nur noch dort stattfinden und auch weiter zeitlich eingeschränkt werden. b) Anlässlich der 39. Sitzung des Kreistages des Burgenlandkreises hat Landrat Reiche eine diesbezügliche Erklärung abgegeben. Nach Eingang der weiteren entsprechenden Unterlagen beim Burgenlandkreis am 19. April 2013 wurde die Öffentlichkeit über die MZ am 24. April 2013 informiert. Weiterhin wurde zum 22. Mai 2013 zu einem runden Tisch eingeladen. Da die Antragsänderung durch Vorlage erst am 28. März 2013, ergänzende Unterlagen am 19. April 2013, bekannt wurde, konnte diese Information keinen Eingang in die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 1. November 2012 (Drs. 6/1558) finden.