Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2090 22.05.2013 (Ausgegeben am 23.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Wildschadensausgleich Kleine Anfrage - KA 6/7870 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. In wie vielen Fällen mussten Jagdpächter seit 2005 für Wildschäden auf land- bzw. forstwirtschaftlichen Kulturen einen Wildschadensausgleich zahlen? Bitte nach Landkreisen und differenziert nach land- und forstwirtschaftlichen Kulturen aufzählen. 2. Wie hoch beziffert sich der Wildschadensausgleich seit 2005 gesamt und nach Jahresscheiben? 3. In welcher Schwankungsbreite bezifferte sich der Wildschadensausgleich pro Jahr? 4. In wie vielen Fällen wurden Wildschadensausgleichsverfahren gerichtlich entschieden? 5. In wie vielen Fällen lehnten Gerichte den Anspruch von Landwirten ab, weil die Mitwirkung der Landwirte zur Wildschadensverhütung fehlte? Statistische Angaben zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5 liegen der Landesregierung nicht vor. Entsprechende Zahlen könnten nur mit unvertretbarem Aufwand durch Abfrage sämtlicher Kommunen des Landes bzw. durch Einzelprüfung sämtlicher Verfahrensakten ermittelt werden. Dies ist innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes nicht möglich. 2 6. In welchen Landkreisen und Regionen Sachsen-Anhalts werden nach Auffassung bzw. Kenntnis der Landesregierung vor allem notwendige ökologische Waldumbaumaßnahmen durch einen besonders hohen (Schalen-) Wildbestand belastet? Schäden durch Verbiss und Schäle des Schalenwildes an Waldbäumen sind ein allgemeines forstwirtschaftliches Problem. § 21 Abs. 1 Satz 1 Bundesjagdgesetz bestimmt daher, dass der Abschuss des Wildes so zu regeln ist, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Aus Sicht der Waldbewirtschafter ist diese Anforderung in der Regel dann erfüllt, wenn die Höhe der Schalenwildbestände eine ökogerechte Waldbewirtschaftung ohne aufwändigen Zaunbau oder Einzelschutz zulässt. Die Einschätzung inwieweit notwendige ökologische Waldumbaumaßnahmen durch einen besonders hohen Wildbestand belastet werden, richtet sich dabei nach den örtlichen Gegebenheiten. Nach der Zielstellung der Leitlinie Wald sind waldverträgliche Schalenwildbestände erst erreicht, wenn die Verjüngung der für die naturnahe Waldentwicklung jeweils erforderlichen Baum- und Straucharten sowie der typischen Bodenvegetation in der Regel ohne Zaunschutz möglich ist. Der Landesforstbetrieb hat ergänzend als wirtschaftliche Zielstellung in seiner Jagdnutzungsrichtlinie festgelegt, dass die Hege und Bejagung der Wildbestände so zu erfolgen hat, dass Baumarten mit einem Anteil von 20 Prozent des Oberstandes (bezogen auf ein Forstrevier) in der Regel ohne Schutzmaßnahmen verjüngt werden können. Zu der speziellen Frage, in welchen Landkreisen und Regionen Sachsen-Anhalts vor allem notwendige ökologische Waldumbaumaßnahmen durch einen besonders hohen (Schalen-)Wildbestand belastet werden, liegen der Landesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Jedoch kann die Abschussentwicklung als indirekter Indikator für die Höhe und Entwicklung der Wildbestände herangezogen werden. Lediglich beispielhaft sei auf die Region Colbitz-Letzlinger Heide verwiesen, in der in den vergangenen Jahren der Rotwildabschuss von 297 Stück im Jagdjahr 2002 auf 750 Stück im Jagdjahr 2012 (also in dem Zeitraum um rund 150 Prozent) gesteigert wurde . Der Abschussplanvorschlag der Arbeitsgemeinschaft Rot- und Damwild ColbitzLetzlinger Heide für das Jagdjahr 2013 liegt nunmehr bei 868 Stück Rotwild. Es ist vorgesehen, die Problematik der Abschussentwicklung beim Schalenwild in Sachsen-Anhalt unter dem Blickwinkel der ökogerechten Waldbewirtschaftung im Jahr 2013 gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband und dem Landesjagdverband aufzugreifen und notwendige Maßnahmen zum Abbau erhöhter Schalenwildbestände zu erörtern.