Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2105 27.05.2013 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 28.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Beförderungen und Höhergruppierung von Landesbeschäftigten Kleine Anfrage - KA 6/7853 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie viele Beförderungen und Höhergruppierungen erfolgten in den Jahren 2010, 2011 und 2012? Wie viele sind im Jahr 2013 geplant? Wie hoch war das zur Verfügung gestellte Budget und in welcher Höhe wurde es jeweils ausgeschöpft? Welche Gründe gab es für die nicht komplette Ausschöpfung der Budgets? Bitte Angaben nach den einzelnen Ressorts darstellen. Die durchgeführten bzw. geplanten Beförderungen und Höhergruppierungen sowie das zur Verfügung gestellte Budget und dessen Inanspruchnahme sind in der Anlage 1 aufgeführt. Gründe für eine nicht komplette Ausschöpfung waren die Verzögerung bei Ausschreibungsverfahren bzw. Konkurrentenklagen. 2. Wie viele beförderungsfähige Beamte/Beamtinnen und höhergruppie- rungsfähige Beschäftigte gibt es zurzeit? Welches Budget müsste zur Verfügung gestellt werden, um alle Beförderungen und Höhergruppierungen zu realisieren? Bitte Angaben nach den einzelnen Ressorts darstellen. Die Angaben zu den beförderungsfähigen Beamtinnen/Beamten und den höhergruppierungsfähigen Beschäftigten sowie zum erforderlichen Budget sind in der Anlage 2 aufgeführt und erläutert. 2 3. Bis wann soll der aktuelle Beförderungsstau abgebaut werden? Welche Konzepte liegen dazu vor? Bitte Angaben nach den einzelnen Ressorts darstellen. In der gesamten Landesverwaltung gibt es keinen Beförderungsstau. Im Haushaltsjahr 2012 wurden 1.438 Beförderungen und Höhergruppierungen auf der Grundlage des Beförderungskonzeptes 2012/2013 durchgeführt. Einen Rechtsanspruch auf Beförderungen gibt es nicht. Anlage 1 Beförderungen und Höhergruppierungen in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 nach Ressort: Anzahl 2010 Ist Anzahl 2011 Ist Anzahl 2012 Ist Anzahl 2013 Plan Budget 2010 2011 2012 2013 Budgethöhe Budget Inanspruchnahme 0 62.800 52.700 0 Differenz 12.450 120.900 Budgethöhe Budget Inanspruchnahme 640.500 669.400 2.349.550 0 Differenz 1.200 1.156.450 Budgethöhe Budget Inanspruchnahme 759.100 153.850 788.500 0 Differenz 100.900 728.154 Budgethöhe Budget Inanspruchnahme 0 203.500 213.940 0 Differenz -17.950 61.940 Budgethöhe Budget Inanspruchnahme 532.200 965.900 1.136.000 0 Differenz -452.150 1.147.096 Budgethöhe Budget Inanspruchnahme 0 76.300 89.500 0 Differenz -200 163.982 Budgethöhe Budget Inanspruchnahme 259.100 93.400 192.640 0 Differenz -300 407.076 Budgethöhe Budget Inanspruchnahme 0 809.200 256.400 0 Differenz 4.650 622.960 Budgethöhe Budget Inanspruchnahme 0 183.000 57.800 0 Differenz 10.850 268.962 Summe 1.072 878 1.438 277 Summe Budget 2010 2011 2012 2013 Budgethöhe Budget Inanspruchnahme 2.190.900 3.217.350 5.137.030 0 Differenz 0 -340.550 4.677.520 0 Frage 1: Wie viele Beförderungen und Höhergruppierungen erfolgten in den Jahren 2010, 2011 und 2012? Wie viele sind im Jahr 2013 geplant? Wie hoch war das zur Verfügung gestellte Budget und in welcher Höhe wurde es jeweils ausgeschöpft? Welche Gründe gab es für die nicht komplette Ausschöpfung der Budgets? 44 Ministerium der Finanzen 282 76 14 Ministerium für Inneres und Sport 353 298 816 Staatskanzlei 10 8 15 207 110 Ministerium für Arbeit und Soziales 29 38 20 20 5 Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft 13 4 18 28 Kultusministerium * Plan 2013 ohne Lehrkräfte, LISA, LSchA 150 196 211 56 Ministerium für Justiz und Gleichstellung 106 202 62 0 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 90 33 47 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 39 23 42 0 Staatskanzlei Ministerium für Inneres und Sport Ministerium der Finanzen Ministerium für Arbeit und Soziales Kultusministerium Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ministerium für Justiz und Gleichstellung Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 75.250 173.600 1.311.100 3.506.000 1.013.850 1.516.654 185.550 275.880 1.045.950 2.283.096 76.100 253.482 352.200 599.716 813.850 879.360 193.850 326.762 5.067.700 9.814.550 Anlage 2 Beförderungsfähige Beamte/Beamtinnen und höhergruppierungsfähige Beschäftigte nach Ressort: Anzahl erforderliches Budget für Beförderungen Anzahl erforderliches Budget für Höhergruppierungen Summe 3.796 13.036.100 Euro 70 259.420 Euro Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 0 0 Euro 0 Euro 0 Ministerium für Justiz und Gleichstellung 902 2.788.500 Euro 42.180 Euro 19 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 67 268.400 Euro 91.600 Euro 21 Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft 0 0 Euro 0 Euro 0 Kultusministerium 436 2.351.300 Euro 0 Euro 0 Ministerium für Arbeit und Soziales 0 0 Euro 0 Euro 0 Ministerium der Finanzen 780 2.369.400 Euro 5.200 Euro 4 Ministerium für Inneres und Sport 1.592 5.147.200 Euro 50.240 Euro 11 Frage 2: Wie viele beförderungsfähige Beamte/Beamtinnen und höhergruppierungsfähige Beschäftigte gibt es zurzeit? Welches Budget müsste zur Verfügung gestellt werden, um alle Beförderungen und Höhergruppierungen zu realisieren? Staatskanzlei 19 111.300 Euro 70.200 Euro 15 MS: Die Beförderungsfähigkeit hängt von mehreren Faktoren ab, wie Eignung, Befähigung und Leistung, freie und besetzbare Planstellen. Aufgrund der zurzeit durchzüführenden Aufgabenkritik werden Dienstposten neu zugeschnitten und bewertet. Daher kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden. MLV: Die Beförderung erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Beschäftigte sind aufgrund ihrer Arbeitsplatz- /Tätigkeitsbeschreibung entsprechend eingruppiert. Höhergruppierungen erfolgen dann, wenn Beschäftigte sich auf entsprechend höherwertige Stellenausschreibungen erfolgreich bewerben. Da entsprechende Bedarfe nicht in jedem Fall planbar sind, kann diese Frage nicht abschließend beantwortet werden. MW: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es neben den im Beförderungskonzept vorgesehenen Beförderungen und Höhergruppierungen im Geschäftsbereich des MW keine beförderungs- bzw. höhergruppierungsfähigen Bediensteten. MJ: Zum HH 2014 sind Stellenhebungen beantragt. Sofern diesen entsprochen wird, sind weitere Beförderungen im Umfang von 80.000 Euro möglich. d2105dak_Anlage.pdf Anlage 1a zur KA 6_7853 Beförderungen Anlage 1b zur KA 6_7853 Beförderungen