Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2106 27.05.2013 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader . Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 28.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Auszubildende in der Landesverwaltung Kleine Anfrage - KA 6/7856 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ausbildungsstellen hält die Landesverwaltung einschließlich der Landesbetriebe zurzeit vor? Bitte nach Ressorts und Ausbildungsgängen aufschlüsseln. Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf die Anlage 1, in der die Antworten zu den Fragen Nr. 1. und 2. zusammenfassend dargestellt sind. Bei der Darstellung der Stellen für Auszubildende und Anwärter wird darauf hingewiesen, dass in den Haushalts- und Wirtschaftsplänen der Landesverwaltung lediglich die Stellen für Anwärter auszubringen sind. Für öffentlichrechtliche Ausbildungsverhältnisse ist ein Vorhalten entsprechender Stellen nicht erforderlich. 2. Wie viele Auszubildende befinden sich zurzeit in der Landesverwaltung in Ausbildung? Bitte nach Ressorts, nach Ausbildungsgängen und nach Geschlecht aufschlüsseln. Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf die Anlage 1, in der die Antworten zu den Fragen Nr. 1. und 2. zusammenfassend dargestellt sind. 2 3. Wie viele der Auszubildenden wurden seit 2010 in den Landesdienst übernommen? Bitte nach Ressorts, nach befristeten/unbefristeten Vertrag , nach Ausbildung und Geschlecht aufschlüsseln. Seit 2010 wurden insgesamt 353 ehemalige Auszubildende des Landes in den Landesdienst übernommen, davon 47 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Eine Aufschlüsslung ist der Anlage 2 zu entnehmen. 4. Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an Neueinstellungen von Personen, die durch das Land Sachsen-Anhalt selbst ausgebildet wurden? Bitte nach Ressorts und Ausbildungsgängen aufschlüsseln. Einstellungen von ehemaligen Auszubildenden in den Landesdienst dürfen gemäß Haushaltsführungserlass nur bedarfsorientiert und mit Einwilligung meines Hauses sowie unter Berücksichtigung der Einstellungsmöglichkeiten (Neueinstellungskorridore ) des Personalentwicklungskonzeptes 2011-2025 erfolgen. In der Anlage 3 sind die Neueinstellungsmöglichkeiten der einzelnen Schwerpunktbereiche der Landesverwaltung für den Zeitraum 2012 bis 2025 dargestellt . Im Rahmen dieser Festlegungen haben die Ressorts die Möglichkeit, zuvor ausgebildete Personen in den Landesdienst zu übernehmen. 5. Welche Bedarfe an Auszubildenden sieht die Landesregierung ab 2013? Bitte nach Ressorts und Ausbildungsgängen aufschlüsseln. Die Landesregierung prüft regelmäßig den erforderlichen Ausbildungsbedarf und trifft die entsprechenden Festlegungen zu den erforderlichen Stellen für Anwärter sowie Haushaltsmitteln. Anwärter und Auszubildende können eingestellt werden, soweit die erforderlichen Haushaltsmittel sowie bei Anwärtern auch die entsprechende Stellen in den Haushaltsplänen der Ressorts eingestellt sind. Darüber hinaus besteht gemäß Protokollnotiz Nr. 1 zum Teilzeit-TV LSA die Möglichkeit, Auszubildende einzustellen. Diese Einstellungsmöglichkeiten werden jährlich zwischen meinem Hause und den Gewerkschaften neu verhandelt. In der beigefügten Anlage 4 sind die Bedarfe an Auszubildenden ab 2013 dargestellt .