Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2111 27.05.2013 (Ausgegeben am 28.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsatz von Hubschraubern der Bundespolizei in Magdeburg Kleine Anfrage - KA 6/7916 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Medienberichten vom 23. April 2013 wurden zur Absicherung des Fußballspiels der Regionalliga Nord/Ost zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem 1. FC Lokomotive Leipzig am 21. April 2013 in Magdeburg zusätzliche Einsatzkräfte aus der Reserve der Bundespolizei angefordert. Dabei wurden 60 Einsatzkräfte mit bis zu sieben Hubschraubern vom Typ AS 332 „Super Puma“ als Verstärkung von der Bundespolizeiabteilung Uelzen nach Magdeburg geflogen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aufgrund des o. g. Spiels führten am 21.04.2013 sowohl die Landespolizei als auch die Bundespolizei jeweils separate Einsätze im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten durch. Der Landespolizei oblag dabei der Schutz des Fußballspiels im engeren Sinne. Die Bundespolizei zeichnete aufgrund ihrer bahnpolizeilichen Zuständigkeit insbesondere für die Gefahrenabwehr während der Bahnanreisen und Bahnabreisen verantwortlich . Zur Hubschrauberverlastung von Einsatzkräften der Bundespolizei können durch die Landesregierung keine Aussagen getroffen werden, da diese Einsatzkräfte in eigener 2 Zuständigkeit zur Unterstützung des Einsatzes der Bundespolizei angefordert und nicht der Landespolizei unterstellt wurden. 1. Aus welchen Gründen und zu welchen Aufgaben wurden die zusätzlichen Bundespolizistinnen und -polizisten wann und von wem angefordert und wie wurden sie konkret eingesetzt? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 2. Welche Kosten verursachte der Einsatz der dabei eingesetzten Transport- hubschrauber und wer übernimmt diese? Wie viele Hubschrauber wurden wie lange eingesetzt? Werden Kosten anteilig durch das Land SachsenAnhalt übernommen? Zu den Kosten und der Dauer des Hubschraubereinsatzes können mit Verweis auf die Vorbemerkung keine Aussagen getroffen werden. Das Land SachsenAnhalt wird keine Kosten für den Einsatz übernehmen. 3. Wurde bei der Planung des Einsatzes die Anforderung der Reserve der Bundespolizei einkalkuliert und wurden Alternativen geprüft, z. B. die vorherige Bereitstellung zusätzlicher Beamter, eine Verlegung auf dem Landweg? Mit Verweis auf die Vorbemerkung teilt die Landesregierung mit, dass die Reserve der Bundespolizei bei der Planung des Einsatzes der Landespolizei keine Berücksichtigung fand.