Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/212 08.07.2011 (Ausgegeben am 12.07.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rechtsextreme Aktivitäten in Wendelstein am 8. Mai 2011 Kleine Anfrage - KA 6/7053 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 8. Mai 2011 veranstalteten mehrere Personen in Wendelstein (Burgenlandkreis) einen Autokorso mit Fahrzeugen, die in den Farben des Deutschen Reichs beflaggt waren sowie einen Aufzug/Kundgebung, bei dem u. a. auf einem Gebäude eine Schwarz-Weiß-Rote Fahne gehisst wurde. Der Autokorso wurde durch ein Blaulicht führendes Fahrzeug angeführt, das offenbar nicht einer Landes- oder Kommunalbehörde zugehörig war. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum genannten Ereignis und zum terminlichen Bedeutungszusammenhang (Jahrestag des Kriegsendes , Tag der Befreiung) vor? 2. Welche rechtsextreme Gruppierung trat als Organisatorin der Veranstaltung in Erscheinung? Wie viele Menschen aus welchen Regionen beteiligten sich nach dem Wissen der Landesregierung an der Veranstaltung? Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach hier vorliegenden Erkenntnissen dürfte es sich um eine Veranstaltung der Gruppierung „Exilregierung Deutsches Reich“, die am 8. Mai 2004 gegründet worden war, anlässlich des 7. Jahrestages ihrer Gründung gehandelt haben. Es liegen Hinweise vor, wonach zeitweilig 30 bis 40 Personen aus Thüringen, 2 Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an der Veranstaltung teilgenommen haben. 3. War die Veranstaltung versammlungsrechtlich angemeldet? Falls nicht, erfolgte eine Genehmigung/Bescheidung der Veranstaltung auf einer anderen Rechtsgrundlage? Nein. Die Veranstaltung war im Vorfeld weder den Sicherheitsbehörden noch der Polizei bekannt. 4. Welche polizeilichen Maßnahmen erfolgten zur Begleitung/ Absiche- rung/ggf. Beendigung der Veranstaltung? Nach einem telefonischen Hinweis aus der Bevölkerung, wonach sich mehrere Personen, die Fahnen mit sich führen, auf der Burg Wendelstein aufhalten würden , wurde das Gelände einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei konnte keine dieser Personen festgestellt werden. Auch durch Ermittlungen in der Nachbarschaft konnten keine Hinweise zu einem Treffen mehrerer Personen erlangt werden. 5. Welche Ermittlungsverfahren wurden im Kontext der Veranstaltung einge- leitet? Bitte konkret auflisten, zu welchen Straftatbeständen gegen wie viele Personen ermittelt wird. Gegen eine Person wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen versammlungsrechtliche Vorschriften eingeleitet. Die Ermittlungen stützen sich auf die Aussage des in der Antwort auf die Frage 4 genannten Hinweisgebers. 6. Wurden weitere Verfahren, z. B. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingelei- tet? Wenn ja, zu welchen Tatbeständen und gegen jeweils wie viele Personen? Gegen einen Fahrzeughalter wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 69a Abs. 3 Nr. 18 i. V. m. § 49a Abs. 1 StVZO eingeleitet, da dessen Fahrzeug in unzulässiger Weise mit einer lichttechnischen Einrichtung (Klemmleuchte für Blaulicht) ausgerüstet gewesen sein soll. Auch diese Ermittlungen stützen sich auf die Aussage des in der Antwort auf die Frage 4 genannten Hinweisgebers . 7. Welche Verbindungen bestehen nach Kenntnis der Landesregierung zwi- schen den Organisatoren und Organisatorinnen der Veranstaltung, Veranstaltungsteilnehmern und Veranstaltungsteilnehmerinnen und dem Unstrut-Verlag Wiehe? Hierzu liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.