Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2121 28.05.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 29.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Hammerskins (I) Kleine Anfrage - KA 6/7709 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Jahr 1979 entstand in Texas die erste Gruppe der „Hammerskins“. Heute gibt es in vielen Ländern Europas, Amerikas und in Australien solche „Chapter“ der „Hammerskin Nation“. Auch in Deutschland sind seit den 90er-Jahren eine Reihe solcher Chapter aktiv. Laut Veröffentlichungen des Verfassungsschutzes waren auch in Sachsen-Anhalt Aktivitäten der „Hammerskins“ zu verzeichnen. In Ideologie, Aktivitäten und Organisationsform sind Ähnlichkeiten der „Hammerskin Nation“ zum „Blood & Honour“-Netzwerk erkennbar. In Fachmedien gibt es seit Jahren immer wieder Hinweise darauf, dass ehemalige Angehörige des „Blood & Honour“-Netzwerks nach dessen Verbot durch den Bundesminister des Innern vom 12. September 2000 bei den „Hammerskins“ aktiv wurden . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ ein- 2 gestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124 S. 161 [193]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). a) Die Preisgabe detaillierter Informationen zur Erlangung von Erkenntnissen über Aktivitäten und Mitgliedschaften von Personen in der Gruppierung „Hammerskins “ sowie zu Strukturen dieser Gruppierung würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen . Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass die wirksame Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen beeinträchtigt würde und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. b) Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbe- hörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell . Die Mitteilung von Erkenntnissen, die ggf. Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt und ggf. auch der nachrichtengebenden Verfassungsschutzbehörde auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen . c) Der Bekanntgabe der Namen von Funktionsträgern und Mitgliedern stehen schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) insoweit entgegen, als die betroffenen Personen es bisher vermieden haben, in der Öffentlichkeit als Führungspersonen oder Mitglieder des rechtsextremistischen Personenzusammenschlusses „Hammerskins“ bekannt zu werden. Demgegenüber ist mit der GSO-LT ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend eingestuften Informationen einzusehen . Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. 1. Über welche eigenen Strukturen, insbesondere Sektionen verfügten oder verfügen die „Hammerskins“ wann in Sachsen-Anhalt und ggf. in welchen Orten? Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der hiesigen Strukturen Sachsen-Anhalt und bundesweit ein? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über „Hammerskins“1- Strukturen in Sachsen-Anhalt vor. Gleichwohl konnten Erkenntnisse über eine Mitgliedschaft verschiedener Personen in der „Hammerskins“-Bewegung so- 1 Für diese Gruppierung ist parallel der Begriff „Hammerskinheads“ gebräuchlich. Im Rahmen dieser Beantwortung wird entsprechend der Fragestellung der Begriff „Hammerskins“ verwendet. 3 wie über die Teilnahme von in Sachsen-Anhalt wohnhaften Personen an Veranstaltungen der „Hammerskins“ erlangt werden. In diesem Zusammenhang sind Erkenntnisse über mögliche Sympathisanten angefallen. Hierbei handelt es sich um Bandmitglieder oder Konzertteilnehmer zu denen Erkenntnisse im Zusammenhang mit Hammerskin-Veranstaltungen angefallen sind. Teilnehmer an „Hammerskins“-Konzerten halten sich aus Sympathie zeitweise in der „Hammerskins“-Szene auf, sind aber keine Mitglieder . Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse im Sinne der Fragen ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 2. Welche Personen hatten welche Funktionen innerhalb der „Hammer- skins“, und aus welchen Orten kamen diese Personen? Bitte nach Ort und Zeitraum aufschlüsseln. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über aus Sachsen-Anhalt stammende Funktionsträger der „Hammerskins“-Szene vor. 3. Wie viele Mitglieder welchen Geschlechtes hatte die „Hammerskin“- Bewegung in Sachsen-Anhalt (einschließlich eventueller Gliederungen) in welchem Zeitraum und in welcher Region des Landes? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Gründe von eventuellen Fluktuationen vor? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob spätere Mit- glieder und Funktionäre der „Hammerskins“ vorher in anderen neonazistischen oder sonstigen rechtsextremistischen Organisationen, insbesondere der NPD/JN, der FAP, der NF, den Nationalen e. V., der HNG, der HDJ, der Artgemeinschaft, dem Selbstschutz Sachsen-Anhalt/Selbstschutz Deutschland oder Kameradschaften aktiv waren und wenn ja, in welchen? 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob Mitglieder und Funktionäre der „Hammerskins“ gleichzeitig in anderen neonazistischen oder sonstigen rechtsextremistischen Organisationen, insbesondere der NPD/JN, der FAP, der NF, den Nationalen e. V., der HNG, der HDJ, der Artgemeinschaft, dem Selbstschutz Sachsen-Anhalt/Selbstschutz Deutschland oder Kameradschaften aktiv waren und wenn ja, in welchen ? 4 Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse im Sinne der Fragen ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 6. Waren Mitglieder oder Funktionäre der „Hammerskins“ gleichzeitig bei „Blood & Honour“ und „White Youth“ aktiv oder kooperierten sie mit ihnen ? Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eventuelle Fluktuationen zwischen den Organisationen? Bitte jeweils nach Zeitraum , Ort, Zahl und Art des Kontaktes bzw. der Wanderungsrichtung aufschlüsseln. „Hammerskins“ und „Blood & Honour“ sind konkurrierende Organisationen. Der Landesregierung wurden nur vereinzelte Kontakte bekannt. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse im Sinne der Fragen ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 7. Wurden ehemalige Mitglieder oder Funktionäre von „Blood & Honour“ und „White Youth“ nach dem Verbot durch den Bundesminister des Innern bei den „Hammerskins“ aktiv? Bitte nach Zeitraum und Ort aufschlüsseln . Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob ehemalige Mitglieder oder Funktionäre von „Blood & Honour“ und „White Youth“ nach dem Verbot durch den Bundesminister des Innern bei den „Hammerskins“ aktiv wurden. 8. Wann fanden in Sachsen-Anhalt welche Konzerte des „Hammerskin“- Netzwerks bzw. unter maßgeblicher Beteiligung von „Hammerskins“- Mitgliedern aus Sachsen-Anhalt statt? Bitte nach Ort, Datum, teilnehmenden Bands, Teilnehmerzahl und Art der Beteiligung aufschlüsseln. Der Landesregierung sind folgende Musikveranstaltungen in Sachsen-Anhalt bekannt, die unter Mitwirkung von „Hammerskins“-Mitgliedern aus SachsenAnhalt organisiert wurden oder bei denen Bands auftraten, die aufgrund der Häufigkeit ihrer Auftritte bei „Hammerskins“-Veranstaltungen diesem Netzwerk zugerechnet werden: 5 Ort Datum teilnehmende Bands Teilnehmerzahl Veranstalter Großkorbetha 11.07.1998 Nicht bekannt Nicht bekannt „Hammerskins“ Sachsen Benndorf 10.04.1999 Deutschtum Madcorps Dragoner Sperrfeuer Götterzorn Solution ca. 250 Kameradschaft Ostara Tangerhütte 16.09.2000 * 41 * Annaburg (polizeilich aufgelöst ) 25.11.2000 Nordmacht * * Colbitz, OT Lindhorst (polizeilich aufgelöst ) 16.12.2000 * * Nicht bekannt Angern 14.06.2003 * * * Tangerhütte 30.10.2004 Eugenik Before the War Legion of Thor Race Riot 150-170 * Sotterhausen 04.02.2005 * ca. 130 Enrico MARX Sotterhausen 27.03.2005 Blutrache Vae Victis Valhallas Patriots ca. 60 Enrico MARX Sotterhausen 28.07.2006 * ca. 120 * Sotterhausen 02.10.2006 * ca. 140 * Magdeburg 20.10.2006 * 80-100 * Halle 20.01.2007 * * * Magdeburg 20.01.2007 Painful life Civil Disorder Eternal Bleeding Race Riot Two Minutes Warning 150- 200 Nicht bekannt 6 Ort Datum teilnehmende Bands Teilnehmerzahl Veranstalter Sotterhausen (MSH) 08.04.2007 * 250 - 300 Enrico MARX Sangerhausen 04.08.2007 Torsten „Torstein“ HERING Civil Disorder Vae Victis Hate Soldier 400-500 NPDLandesverband Sachsen-Anhalt Angern (polizeilich aufgelöst ) 03.05.2008 * ca. 40 Steffen JENRICH Magdeburg 05.03.2011 * 146 * * Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse im Sinne der Fragen ist der Lan- desregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich . Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 9. Wann fanden welche Konzerte des „Hammerskins“-Netzwerks außerhalb Sachsen-Anhalts (auch international) unter Teilnahme von Mitgliedern der „Hammerskins“ aus Sachsen-Anhalt oder unter maßgeblicher Beteiligung von „Hammerskin“-Mitgliedern aus Sachsen-Anhalt statt? Bitte nach Ort, Datum, teilnehmenden Bands, Teilnehmerzahl und Art der Beteiligung aufschlüsseln. Der Landesregierung wurden folgende Musikveranstaltungen außerhalb Sachsen-Anhalts bekannt, die unter Mitwirkung von „Hammerskins“-Mitgliedern aus Sachsen-Anhalt organisiert wurden oder bei denen Bands auftraten , die aufgrund der Häufigkeit ihrer Auftritte bei „Hammerskins“-Veranstaltungen diesem Netzwerk zugerechnet werden: Ort Datum teilnehmende Bands Teilnehmerzahl Veranstalter Svensborg (Dänemark ) 06.08.1999 Celtic Moon Nordfront Chamber88 HMF Kraftschlag Nicht bekannt „Blood and Honour“ Scandinavia 7 * 23.10.1999 Madcorps Kampfzone Jungsturm ca. 250 * Lauchhammer (Brandenburg) 05.10.2001 * * Nicht bekannt Lustenau (Österreich) 12.10.2002 Max Resist Brutal Attack Radikahl Finale War Intimidation One Sperrfeuer ca. 1.000 * Boizenburg (MecklenburgVorpommern ) 07.02.2004 Race Riot Ultima Frontierra Legion of Thor Path of Resistance Einherjer ca. 350 Nicht bekannt * * Civil Disorder Underground Rebels Civico 88 HKL ca. 200 Andreas NICKEL Wunsiedel (Bayern ) 05.05.2006 Defiance Civil Disorder Die Braunen Brüder ca. 35 Nicht bekannt Dortmund (Nordrhein -Westfahlen) 01.05.2007 Carpe Diem Sense of Pride Civil Disorder Nicht bekannt Nicht bekannt Kirchheim (Rheinland-Pfalz) 26.05.2007 DST White Voice Valhallas Patriots ca. 140 “Hammerskins” Westmark Löbau (Sachsen) (polizeilich verhindert ) 19.10.2007 * ca. 170 Nicht bekannt Torgau, OT Staupitz (Sachsen ) 31.01.2009 Civil Disorder FearRainsDown Painful Life Two Minutes Warning 150-200 Nicht bekannt 8 Ort Datum teilnehmende Bands Teilnehmerzahl Veranstalter Kirchheim (Thüringen ) 10.10.2009 If We Die Tomorrow Fight Tonight Mortuary Painful Life Two Minutes Warning ca. 150 Patrick WIEDORN Rothenburg, OT Geheege (Sachsen ) 13.03.2010 If We Die Tomorrow Flaksturm Two Minutes Warning 12 Golden Years Last Man Standing ca. 100 Nicht bekannt RheinmünsterSöllingen (Baden - Württemberg) 21.08.2010 Two Minutes Warning Wolfsgarde Daily Broken Dream ca. 100 Nicht bekannt Zschadraß, OT Hausdorf (Sachsen) 25.09.2010 Painful Life Two Minutes Warning Second Class Citizen Legion Of Thor 200-250 Nicht bekannt Rothenburg, OT Geheege (Sachsen) 13.11.2010 Two Minutes Warning Second Class Citizen If We Die Tomorrow Fear Rains Down Brainwash/Moshpit ca. 120 Nicht bekannt * Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse im Sinne der Fragen ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 10. Welche Bands und/oder Liedermacher aus Sachsen-Anhalt rechnet oder rechnete die Landesregierung in welchem Zeitraum dem „Hammerskins “-Netzwerk in Sachsen-Anhalt zu? Bitte nach Ort aufschlüsseln. Rechtsextremistische Musikgruppen wählen ihre Auftritte in den meisten Fällen gewinnorientiert aus. Sie lassen sich in der Regel nicht bestimmten Orga- 9 nisationen innerhalb der rechtsextremistischen Szene zuordnen. Eine Zuordnung im Sinne der Fragestellung kann daher nur anhand einer erhöhten Auftrittshäufigkeit bei Konzerten bestimmter Veranstalter vorgenommen werden. Folgende Musikgruppen und Liedermacher aus Sachsen-Anhalt traten vermehrt bei Konzerten der „Hammerskins“ auf: Name Herkunft Civil Disorder Angern (Landkreis Börde) Skinheads Sachsen-Anhalt (SSA) Halberstadt (Landkreis Harz) Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse im Sinne der Fragen ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 11. An welchen Konzerten inner- und außerhalb Sachsen-Anhalts (auch in- ternational) nahmen die unter Ziffer 10 gefragten Musiker teil? Bitte nach Ort, Datum, teilnehmenden Bands, Teilnehmerzahl und Veranstalter aufschlüsseln . Die bekannten Auftritte der unter Frage 10 aufgeführten Musikgruppen und Liedermacher sind in den Antworten zu den Fragen 8 und 9 enthalten. 12. Über welche sonstigen Aktivitäten (z. B. Veranstaltungen, Demonstrationen etc.) des „Hammerskins“-Netzwerks in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung Erkenntnisse? Bitte nach Ort, Datum und Aktivität aufschlüsseln . Der Landesregierung liegen Erkenntnisse über 4 Veranstaltungen vor, die in den Jahren 2000 bis 2002 und im Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt durchgeführt wurden. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse im Sinne der Fragen ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 10 13. An welchen Aktivitäten (z. B. Veranstaltungen, Demonstrationen etc.) des „Hammerskins“- Netzwerks außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt (auch international) nahmen „Hammerskins“-Mitglieder und ggf. welche „Hammerskins“-Funktionsträger aus Sachsen-Anhalt teil? Bitte nach Ort, Datum und Aktivität aufschlüsseln. Die Mitteilung von Erkenntnissen im Sinne der Fragen ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 14. Bestehen oder bestanden Kontakte von „Hammerskins“-Angehörigen aus Sachsen-Anhalt zu „Hammerskins“-Angehörigen oder Gliederungen in anderen Bundesländern und wenn ja, welche, wann und wohin? Insbesondere wegen des Austausches von Konzertinformationen pflegen Hammerskins-Mitglieder aus Sachsen-Anhalt persönliche Kontakte zu Mitgliedern und Sympathisanten der Hammerskins aus Sachsen, MecklenburgVorpommern , der Region Berlin-Brandenburg und aus Süddeutschland. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 15. Bestehen oder bestanden Kontakte von „Hammerskins“ - Angehörigen aus Sachsen-Anhalt ins Ausland und wenn ja, welche, wann und zu welchen Organisationen a) nach Großbritannien, b) nach Tschechien, Ungarn oder in die Slowakei, c) nach Dänemark bzw. Schweden, d) nach Italien, e) in die Schweiz, f) nach Belgien, g) nach Südafrika, h) in die USA? i) In welche weiteren Länder und zu welchen weiteren Gruppierungen bestehen Kontakte? Der Landesregierung ist bekannt, dass Mitglieder der Hammerskins aus Sachsen-Anhalt persönliche Kontakte zu Mitgliedern der Hammerskins in den USA, in Skandinavien, Großbritannien, Belgien, Frankreich, Ungarn und der Schweiz pflegen. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 16. Über welche Kommunikationsmittel verfügte oder verfügt das „Hammerskins “-Netzwerk in Sachsen-Anhalt in welchem Zeitraum (z. B. Fanzines, Internet, öffentliche Treffpunkte etc.)? 11 Der Landesregierung liegen Erkenntnisse über Fanzines und Internetseiten vor, die einen inhaltlichen Bezug zu den Hammerskins aufweisen. Der Landesregierung sind Veröffentlichungen zu „Hammerskins“ in folgenden Fanzines bekannt geworden: • Oi! Deutsches Echo • Proißens Gloria (berichten seit 1992 über eine „Hammerskins“-Szene) • Wehrt Euch (berichtete 1994 über eine „Hammerskins“-Sektion Berlin) • Deutsche Zukunft (berichtete 1994 über eine „Hammerskins“-Sektion Brandenburg) • Donnerschlag (Fanzine Hammerskins Westmark) • Haß-Attacke (Fanzine Hammerskins Sachsen) Der Landesregierung sind Veröffentlichungen zu „Hammerskins“ auf folgenden Internetseiten bekannt geworden: • www.members.odinrage.com/nkl/hammerfest.htm • www.wolfshook.com, www.venetofronteskinheads.org • www.hammerskins.net • www.facebook.com/Hammerskins88 • MySpace • MeetyourMessenger Nach Erkenntnissen der Landesregierung nahmen Mitglieder und Sympathisanten der Hammerskins aus Sachsen-Anhalt hauptsächlich an Treffen und Musikveranstaltungen außerhalb Sachsen-Anhalts teil. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse im Sinne der Fragen ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden.