Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2122 28.05.2013 (Ausgegeben am 29.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Hammerskins (II) Kleine Anfrage - KA 6/7710 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nehmen oder nahmen „Hammerskins“-Aktive aus Sachsen-Anhalt an Wehrsportübungen (inner- und außerhalb Sachsen-Anhalts) teil oder organisieren diese? Bitte aufschlüsseln nach Ort und Datum, Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass sich sach- sen-anhaltische „Hammerskins“-Aktivistinnen /Aktivisten für die Bildung terroristischer Kleingruppen aussprechen oder aussprachen, wie bspw. im „Field Manual“, in „The Way Forward“ (beide von Max Hammer alias Eric Blücher) oder den „Turner Diaries“ von William Luther Pierce II. alias Andrew Macdonald gefordert? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Beteiligung von sachsenanhaltischen „Hammerskins“-Aktivistinnen / Aktivisten an so genannter „Anti-Antifa“- Arbeit? Zu den Fragen 1 bis 3 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Hat es seit 1995 in Sachsen-Anhalt Ermittlungsverfahren und/oder Durchsuchungen gegen Strukturen oder einzelne dem „Hammerskins“- Netzwerk in Sachsen-Anhalt zugerechnete Aktivisten gegeben, und wenn ja, aufgrund welcher Straftat und mit welchem Ergebnis? Bitte nach Datum , Ort und ggf. beschlagnahmten Gegenständen aufschlüsseln. Die Mitgliedschaft in der Vereinigung „Hammerskins“ wurde bestimmungsgemäß weder im Ministerium für Justiz und Gleichstellung noch im Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg oder bei den ihr nachgeordne- 2 ten Staatsanwaltschaften als EDV-Merkmal erfasst. Auch im Bundeszentralregister sind solche Angaben nicht enthalten. Die Mitgliedschaft in der Organisation „Hammerskins“ stellt kein Erfassungsmerkmal in den im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung geführten Registern dar. Bei der Generalstaatsanwaltschaft sowie den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt dürfen und werden lediglich Personendaten (wie Name, Geburtsdaten, Anschriften und Staatsangehörigkeit ) und personenbezogene Verfahrensdaten (wie etwa Beruf, Familienstand, Tatvorwurf und Tatzeit) erfasst. Darüber hinaus werden über sogenannte Zusatzattribute für Berichts- und Statistikzwecke relevante Informationen zu einzelnen Tatmodalitäten (etwa Graffiti, Ladendiebstahl und Betäubungsmittelkriminalität ) erhoben. Die Zuordnung einzelner Personen zu bestimmten Gruppierungen ist damit nicht möglich. Mit Beschluss der Innenministerkonferenz vom 10. Mai 2001 sind rückwirkend zum 1. Januar 2001 das „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ und die „Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“ zur Gewährleistung einer einheitlichen und systematischen Erhebung der gesamten Daten zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Bundesgebiet in Kraft gesetzt worden. Im Land Sachsen-Anhalt werden die Informationen des KPMD-PMK elektronisch gespeichert . Bis zum Ende des Jahres 2010 erfolgte darüber hinaus im Landeskriminalamt eine gegenständliche Archivierung der Informationen aus dem KPMD-PMK. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten werden diese Akten bzw. elektronisch gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß § 32 Abs. 4 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) gelöscht. Die statistischen Verwaltungsdaten bleiben dagegen erhalten, um langfristige Aussagen zur PMK treffen zu können. Seit dem Jahr 2004 wird der Tathergang aus dem ein Bezug zu Strukturen oder einzelnen dem „Hammerskins“-Netzwerk in Sachsen-Anhalt zugerechneten Personen deutlich werden könnte, elektronisch gespeichert. Eine Auswertung der vorhandenen Daten erbrachte hierbei keinen Bezug zu Strukturen oder einzelnen dem „Hammerskins“-Netzwerk in Sachsen-Anhalt zugerechneten Personen. Die noch gegenständlich vorhandenen Jahres- bzw. Halbjahresberichte PMK aus den Jahren vor 2004 wurden gesichtet und auch hier konnte kein Bezug zu Strukturen oder einzelne dem „Hammerskins“-Netzwerk in Sachsen-Anhalt zugerechneten Personen hergestellt werden. Um entsprechende belastbare Erkenntnisse und eine Aufstellung von Ermittlungsverfahren bzw. Durchsuchungen darlegen zu können, wären Einzelauswertungen von allen geführten Ermittlungsvorgängen dahingehend nötig, ob sich aus Ihnen irgendwelche Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit der jeweiligen Beschuldigten zu der Vereinigung „Hammerskins“ ergeben. Der hiermit verbundene Aufwand wird seitens der Landesregierung als nicht vertretbar angesehen. Zudem würde hierdurch, aufgrund von erfolgten Löschungen und Aussonderungen von Ermittlungsakten, lediglich eine fragmentarische Auflistung entstehen.