Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2123 28.05.2013 (Ausgegeben am 29.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Neueinstellungskorridore und deren Ausschöpfungsgrad Kleine Anfrage - KA 6/7854 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Neustellungskorridore und deren Ausschöpfungsgrad in den Jahren 2011 und 2012? Bitte Angaben nach den einzelnen Ressorts darstellen. Die Neueinstellungskorridore und deren Ausschöpfungsgrad in den Jahren 2011 und 2012 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Die Tabellen wurden auf der Grundlage der Quartalsmeldungen der Ressorts für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 erstellt. Unberücksichtigt sind bei dieser Darstellung die Neueinstellungskorridore aus den Vorjahren, die bis Ende 2012 zusätzlich zur Verfügung standen (NEK aus HHJ vor 2011 und 2011, Übertragung in Folgejahre aufgrund der Regelungen des PEK 2011 und des Haushaltführungserlasses 2012, siehe unter Frage 4). Soweit sich Ausschöpfungsgrade über 100 Prozent ergeben haben, standen den jeweiligen Ressorts in der Regel Neueinstellungskorridore aus den Jahren vor 2011 im HHJ 2011 bzw. aus 2011 im HHJ 2012 zur Verfügung. 2 Neueinstellungen der Ressorts nach dem PEK für das HHJ 2011 Ressort Einstellungskorridor 2011 lt. PEK 2011 zusätzlicher Einstellungskorridor 2011 lt. PEK 2011, Anlage 2 * Einstellungskorridor 2011 kumuliert Neueinstellungen in 2011 ** Ausschöpfungsgrad NEK 2011 in % a b c=(a+b) d e=(dx100)/c StK 3 -2 1 3 300 MI 150 26 176 153 87 MF 27 0 27 28 104 MS 8 3 11 17 155 MK 175 2 177 174 98 MW 3 3 6 4 67 MLU 20 6 26 30 115 MJ 20 22 42 37 88 MLV 16 3 19 32 168 Summe 422 63 485 478 99 Ohne Darstellung der übertragenen NEK aus Vorjahren * Summe inkl. Neuzuteilung im Ergebnis Umressortierung 2011 sowie inkl. je Ressort genutztes Kontingent des NEK-MP und MF-Fluktuationskorridor ** Quelle: Quartalsmeldung der Ressorts Stand 31.12.2011 3 Neueinstellungen der Ressorts nach dem PEK für das HHJ 2012 Ressort Einstellungs-korridor 2012 zusätzlicher Einstellungskorridor 2012 lt. PEK 2011, Anlage 2 * Einstellungskorridor 2012 kumuliert Neueinstellungen in 2012 ** Ausschöpfungsgrad NEK 2012 in % a b c=(a+b) d e=(dx100)/c StK 1 0 1 2 200 MI 126 0 126 165 131 MF 49 2 51 39 76 MS 11 0 11 15 136 MK 173 0 173 166,50 96 MW 3 0 3 3 100 MLU 15 0 15 25 167 MJ 59 -1 58 65 112 MLV 3 0 3 7 233 Summe 440 1 441 487,50 111 Ohne Darstellung der übertragenen NEK aus Vorjahren * Summe inkl. Neuzuteilung im Ergebnis Umressortierung 2011 sowie inkl. je Ressort genutztes Kontingent des NEK-MP und MF-Fluktuationskorridor ** Quelle: Quartalsmeldung der Ressorts Stand 31.12.2012 4 2. Wie viele der neueingestellten Beschäftigten in den Jahren 2011 und 2012 waren Beamte/Beamtinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen? Wie viele Altersabgänge standen den Neueinstellungen gegenüber? Welche Veränderungen gab es dadurch bezogen auf den Altersdurchschnitt der Beschäftigten? Bitte Angaben nach den einzelnen Ressorts darstellen. Neueinstellungen der Ressorts nach dem PEK für das HHJ 2011 Ressort Neueinstellungen 2011 - Meldungen der Ressorts Beamte/ Beamtinnen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen Altersabgänge Altersdurchschnitt zum 1.1. Altersdurchschnitt zum 31.12. StK 3 1 2 6 47,80 48,15 MI 153 127 26 310 47,07 47,18 MF 28 21 7 40 51,00 50,00 MS * 17 5 12 39 51,56 51,34 MK 174 162 12 909 51,93 51,73 MW 4 4 8 51,10 51,30 MLU * 30 3 27 69 51,47 51,13 MJ 37 25 12 156 47,11 47,47 MLV 32 2 30 69 48,89 48,64 Summe 478 346 132 1.606 49,77 49,66 * eigene Berechnungen durch MF, Stabsstelle PM auf der Grundlage der Daten aus dem landeseinheitlichen Bezügeverfahren KA6/7854 - Frage 2 Neueinstellungen der Ressorts nach dem PEK für das HHJ 2012 Ressort Neueinstellungen 2012 - Meldungen der Ressorts Beamte/ Beamtinnen Arbeitnehmer/A rbeitnehmerinnen Altersabgänge Altersdurchschnitt zum 1.1. Altersdurchschnitt zum 31.12. StK 2 0 2 1 48,15 48,76 MI 165 153 12 306 47,15 47,38 MF 39 37 2 50 50,00 48,00 MS 15 6 9 39 51,34 51,87 MK 166,50 130 36,50 959 50,99 51,31 MW 3 3 11 51,60 51,40 MLU 25 2 23 65 51,13 51,76 MJ 65 60 5 186 47,65 47,64 MLV 7 0 7 66 48,54 49,49 Summe 487,50 388,00 99,50 1683,00 49,62 49,73 * eigene Berechnungen durch MF, Stabsstelle PM auf der Grundlage der Daten aus dem landeseinheitlichen Bezügeverfahren KA6/7854 - Frage 2 5 3. Wie viele der neueingestellten Beschäftigten in den Jahren 2011 und 2012 wurden befristet mit welcher Dauer eingestellt? Welche Gründe gab es für die Befristungen? Bitte Angaben nach den einzelnen Ressorts und Geschlecht darstellen. Die befristeten Neueinstellungen sind nicht in den unter Frage 1 dargestellten Neueinstellungen der Haushaltsjahre 2011 und 2012 enthalten. Befristete Einstellungen im HHJ 2011 männlich weiblich davon unter 1 Jahr davon bis zu 2 Jahre davon über 2 Jahre Befristungsgründe StK 0 MI 107 40 67 66 12 29 § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG MF 12 10 2 1 5 6 Projektarbeit, § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TzBfG MS 11 6 6 3 7 1 * Befristungen mit Sachgrund nach TzBfG, § 14 I, S. 2 Nr. 1, 7 ; sachgrundlose Befristungen gemäß § 14 II TzBfG, Befristungen nach § 21 Abs. 1 - 5 BEEG MK 19 12 7 9 4 6 Vertretung Elternzeit, ESF-Projekt, befristete Stellen It. Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD, Vertretungen, VW-Projekt, Ausstellungsunterstützung MW 4 3 1 3 1 § 14 Abs.1 u.2 TzBfG MLU 49 16 33 38 6 5 § 14 TzBfG, Elternzeitvertretung, Projekte, Vertretung, Aushilfskräfte MJ 8 1 7 6 1 1 z.T. § 14 TzBfG MLV 25 17 8 6 17 2 Elternzeitvertretung, projekt- und maßnahmebezogen, Einstellung im Vorbereitungsdienst, Übernahme im Anschluss an die Ausbildung Gesamt 235 105 131 129 55 * eine sog. Koalitionsstelle befristet bis 30.04.2016 bzw. Ende der Legislaturperiode BefristungsdauerGeschlecht Ressort Anzahl der befristeten Einstellungen 6 Befristete Einstellungen im HHJ 2012 männlich weiblich davon unter 1 Jahr davon bis zu 2 Jahre davon über 2 Jahre Befristungsgründe StK 0 MI 28 9 19 6 12 10 § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 TzBfG MF 15 5 10 6 9 Projektarbeit, Elternteilzeitvertretung, Ausbildungsplatzinitiative MS 9 3 6 4 2 3 * Befristungen mit Sachgrund nach TzBfG, § 14 I, S. 2 Nr. 1, 7; sachgrundlose Befristungen gemäß § 14 II TzBfG, Befristungen nach § 21 Abs. 1 - 5 BEEG MK 10 5 5 4 2 4 Vertretung Elternzeit, ESFProjekt , befristete Stellen It. Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD, Vertretungen, VW-Projekt, Ausstellungsunterstützung , Vertretung für eine Abordnung an das BMI mit Personalkostenerstattung MW 4 1 3 4 Bewältigung von Sonderaufgaben hinsichtlich der Ursachenermittlung der Böschungsbe-wegung in Nachterstedt MLU 71 28 43 27 35 9 § 14 TzBfG, Elternzeitvertretung, Projekte, Vertretung, Aushilfskräfte MJ 34 4 30 19 14 1 Projekt, § 14 TzBfG MLV 21 15 6 4 10 7 Elternzeitvertretung, projekt- und maßnahmebezogen, Einstellung im Vorbereitungsdienst, Übernahme im Anschluss an die Ausbildung Gesamt 192 70 122 70 88 31 * zwei sog. Koalitionsstellen befristet bis 30.04.2016 bzw. Ende der Legislaturperiode BefristungsdauerGeschlecht Ressort Anzahl der befristeten Einstellungen 7 4. Wie viele nichtausgeschöpfte Neueinstellungen der Ressorts aus welchen Jahren wurden jeweils den Neueinstellungskorridoren in den Jahren 2011, 2012 und 2013 den Ressorts zusätzlich zur Verfügung gestellt? Übertragene Neueinstellungen der Ressorts 2010 - 2012 Ressort Übertrag aus 2010 nach 2011 Übertrag aus 2011 nach 2012 Übertrag aus 2012 * nach 2013 StK 3 1 0 MI 23 46 5 MF 8 7 19 MS 14 8 4 MK 1 4 12,5 MW 0 2 3 MLU 21 17 7 MJ 2 7 1 MLV 17 4 0 Summe 89 96 51,50 * Quartalsmeldungen Stand 31.12.2012 und Abstimmungen mit den Ressorts soweit diese abgeschlossen sind Hinweis: Die nicht ausgeschöpften NEK 2012 sind nach dem Kabinettsbeschluss vom 6. November 2012 zu den personalwirtschaftlichen Erleichterungen nur in das Folgejahr übertragbar, soweit im HHJ 2012 die externe Ausschreibung bereits veröffentlicht worden ist. 5. Welche Gründe gibt es für die Nichtausschöpfung der jeweiligen Neuein- stellungskorridore? Welche Folgen hat dieses auf die Aufgabenerfüllung in den einzelnen Fachbereichen? Bitte Angaben nach den einzelnen Ressorts darstellen. Vorbemerkungen: Die stellenmäßige Absicherung der von der Landesregierung beschlossenen Neueinstellungskorridore wird im Haushaltsvollzug gewährleistet (siehe Haushaltführungserlass 2012 und 2013, Ziff. I.4). Mit den Regelungen des Kabinettsbeschlusses vom 6. November 2012 zu den personalwirtschaftlichen Erleichterungen wurde die Verwendung der Neueinstellungskorridore flexibilisiert. Die nicht ausgeschöpften Neueinstellungskorridore aus dem Jahr 2012 können bei bereits begonnenen Ausschreibungen im Haushaltsjahr 2012 in das Haushaltsjahr 2013 übertragen werden. Es besteht die Möglichkeit der Fluktuationsnachbesetzung sofern ein neueingestellter Mitarbeiter endgültig aus dem Landesdienst ausscheidet. Bei Ausschei- 8 den des betreffenden Bediensteten innerhalb eines Jahres ist die Fluktuationsnachbesetzung ohne Zustimmung des MF möglich. Im zweiten Jahr nach der Fluktuation ist die Nachbesetzung unter Zustimmung des MF möglich. Staatskanzlei Die Neueinstellungskorridore wurden voll ausgeschöpft. Ministerium für Inneres und Sport Die Neueinstellungskorridore werden ausgeschöpft. Teilweise gibt es Verzögerungen und Einstellungen erfolgen erst im Folgejahr, z. B. weil - der ausgewählte Bewerber seine Bewerbung kurzfristig zurückzieht, - Konkurrentenklagen das Verfahren verzögern, - die Ausschreibung wiederholt werden muss, weil z. B. das Anforderungsprofil der Stelle sich geändert oder der Personalrat der vorgesehenen Einstellung nicht zugestimmt hat, - der bisherige Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ablehnt und auf Einhaltung einer unter Umständen längeren Kündigungsfrist besteht, - vor der Versetzung eines Beamten von einem anderen Dienstherren zunächst eine mehrmonatige Abordnung erfolgt, - die Einstellung zu einer nahtlosen Übernahme eines Auszubildenden hinaus geschoben wird, - der Vorbereitungsdienst aufgrund von Prüfungswiederholungen verlängert werden muss. Fachkräftemangel ist bisher nur ausnahmsweise ein Grund für verzögerte Einstellungen . Ministerium der Finanzen Der zur Verfügung stehende Neueinstellungskorridor 2011 wurde voll ausgeschöpft . Im Jahr 2012 wurde der Neueinstellungskorridor des Landesrechenzentrums nicht voll in Anspruch genommen, da im Zusammenhang mit der Entscheidung des Übergangs zu Dataport keine Neueinstellungen mehr vorgenommen wurden . Ministerium für Arbeit und Soziales Eine Nichtausschöpfung der Neueinstellungskorridore stellt sich im Geschäftsbereich des MS lediglich als eine zeitliche Verschiebung der Inanspruchnahme dar. Das heißt, dass Stellenbesetzungsverfahren insbesondere bei Fachkräftepersonal aus verschiedenen Gründen (Bewerberlage, wiederholte Ausschreibung , Kündigungsfrist der ausgewählten Bewerber/innen etc.) wird erst in den Folgejahren abgeschlossen und die Personen können später eingestellt werden . Dies hat zur Folge, dass die betreffenden Arbeitseinheiten die Tätigkeiten vorübergehend umverteilen und mitbearbeiten müssen. Kultusministerium 9 Soweit im Einzelfall eine externe Stellenausschreibung möglich ist, erfolgt die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach dem Grundsatz der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, so dass eine ursprünglich vorgesehene externe Einstellungsoption nicht benötigt wird, soweit sich im Stellenbesetzungsverfahren ein/e besser geeignete/r Landesbedienstete/r erfolgreich durchsetzt. Zudem verzögern sich die Stellenbesetzungsverfahren aufgrund anhängiger Konkurrentenklagen häufig, so dass die Einstellungsoption in das jeweilige Folgejahr übertragen werden muss. Bereich Schulen: Auf Stellenausschreibungen in ländlichen Gebieten und in bestimmten Mangelfächern liegen mitunter wenige oder gar keine Bewerbungen vor, so dass eine längere Vakanz droht. Die Unterrichtsversorgung muss dann mittels anderer geeigneter Personalmaßnahmen wie z. B. Abordnung von bereits im Dienst befindlichen Lehrkräften abgesichert werden. Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Die durch Nutzung der Neueinstellung zu besetzenden Plan-/Stellen konnten nicht in jedem Fall zeitgerecht besetzt werden, weil die Stellenbesetzungsverfahren nicht innerhalb der entsprechenden Haushaltsjahre abgeschlossen werden konnten. Die Nutzung der Neueinstellungskorridore erfolgt aber nach zeitlicher Verzögerung vollumfänglich. Die Aufgaben der in der Zeit des Stellenbesetzungsverfahrens nicht besetzten Plan-/Stellen wurden durch Aufgabenverlagerung innerhalb der Referate und damit Aufgabenverdichtung bei den vorhandenen Beschäftigten wahrgenommen . Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Die Neueinstellungskorridore wurden ausgeschöpft. Ministerium für Justiz und Gleichstellung Die Neueinstellungskorridore wurden ausgeschöpft. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Die Neueinstellungskorridore wurden ausgeschöpft. 10 6. Welche Maßnahmen sollen den Neueinstellungsausschöpfungsgrad erhöhen ? Bitte Angaben nach den einzelnen Ressorts darstellen. Staatskanzlei Siehe Antwort zu Frage 5. Ministerium für Inneres und Sport Siehe Antwort zu Frage 5. Ministerium der Finanzen Da der Neueinstellungskorridor jeweils im Jahr 2011 in Anspruch genommen wurde und im Jahr 2012 aus den unter Frage 5 gegebenen Erläuterungen keine Neueinstellungen vorgenommen wurden, sind keine Maßnahmen zur Erhöhung des Neueinstellungsausschöpfungsgrades erforderlich. Ministerium für Arbeit und Soziales Im Geschäftsbereich des Ministeriums gibt es bezogen auf den Neueinstellungsausschöpfungsgrad kein Defizit. Somit sind keine Maßnahmen zu ergreifen . Kultusministerium Bei fehlenden Bewerbungen werden Stellen erneut ausgeschrieben. Sollte die Gefahr drohen, dass auch eine Wiederholung mangels zur Verfügung stehender Bewerberinnen und Bewerber aussichtslos wird, werden im Einzelfall Ausschreibungsvoraussetzungen verändert (z. B. geänderte Fachkombination oder andere Region bzw. Schule). Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Die Neueinstellungskorridore wurden im Einzelplan 08 des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung, bisher ausgeschöpft. Maßnahmen, die den Neueinstellungsausschöpfungsgrad erhöhen könnten, können daher nicht benannt werden. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Siehe Antwort zu Frage 5. Ministerium für Justiz und Gleichstellung Siehe Antwort zu Frage 5. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Siehe Antwort zu Frage 5.