Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2128 30.05.2013 (Ausgegeben am 31.05.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Arndt Czapek (CDU) Funkstörungen der Mobilfunknetze durch Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7830 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mobilfunkverbindungen in Sachsen-Anhalt, dem Land der erneuerbaren Energien, haben in der Nähe von Windkraftanlagen eine zunehmend feststellbare schlechte Qualität. Der Empfang wird häufig gestört und bricht in manchen Fällen sogar ab. Besonders betroffen sind die Autobahnen und wichtige Eisenbahntrassen. Hier spürt der Mobilfunkkunde die Verbindungsstörungen, sobald Windkraftanlagen mit den dazugehörigen Oberleitungsnetzen sichtbar sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Ist der Landesregierung bekannt, dass es immer wieder zu schlechten Funkverbindungen bis zu Funkabbrüchen durch nahegelegene Windkraftanlagen mit Oberleitungsnetzen kommt und wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Situation bezüglich der Qualität der Mobilfunkverbindungen nahe der Windkraftanlagen? Gibt es dazu statistische Auswertungen? Wenn ja, bitte auflisten nach Regionen. Der Landesregierung sind Verbindungsabbrüche im Mobilfunk durch Windkraftanlagen nicht bekannt. Zur aktuellen Situation bezüglich der Qualität der Mobilfunkverbindungen , soweit sie durch Windkraftanlagen beeinflusst sein könnte, können daher keine Aussagen gemacht werden. 2 Frage 2: Hat die Landesregierung Kenntnis über die genauen Ursachenzusammenhänge der in Frage 1 erfragten Phänomene und woraus resultieren diese Störungen der Mobilfunkverbindungen genau? Frage 6: Welche technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Telekommunikation in der Nähe von Windparks und Starkstromtrassen sind bekannt? Gibt es diesbezüglich Gespräche mit diversen Mobilfunkanbietern mit dem Ziel einer allgemeinen Empfangsverbesserung? Zu möglichen Beeinflussungen des Mobilfunks durch Windkraftanlagen wurden die Betreiber von Mobilfunknetzen befragt. Übereinstimmend teilen sie mit, dass bei bestehenden Anlagen bisher keine Ausfälle bekannt sind. Vor der Errichtung von Windkraftanlagen werden allen Bedarfsträgern, so auch bei den Mobilfunknetzbetreibern, die Ausführungsunterlagen (Standortdaten, Koordinaten , usw.) zur Prüfung vorgelegt. Dies betrifft in erster Linie Richtfunkverbindungen, die unterbrochen werden könnten. Gegebenenfalls können die Mobilfunkbetreiber Einspruch erheben. Technische Maßnahmen gegen Störungen sind in der Planungsphase ebenfalls möglich, z. B. Kompensierung von Pegelschwankungen durch Einrechnung von zusätzlichen Dämpfungen und Einplanung von ca. 100 m breiten Korridoren zur Vermeidung von Kollisionen mit Richtfunktrassen. Die eigentliche Wellenausbreitung der Hochfrequenzfelder von Mobilfunksendern wird von Windkraftanlagen nur vernachlässigbar berührt. Frage 3: Gibt es von Seiten der Landesregierung Bestrebungen, diese Ursachen zu beheben ? Wenn ja, bitte alle Lösungen auflisten mit Zeitplan und ggf. Regionen. Allgemein liegt die Zuständigkeit zur Behebung von Störungen im Mobilfunk nicht bei der Landesregierung, sondern bei der Bundesnetzagentur (siehe auch Antwort zu Frage 7). In der Planungsphase ist die Landesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei der Genehmigung von Windkraftanlagen beteiligt (siehe Antwort zu Frage 2). Frage 4: Gibt es aus anderen Bundesländern ähnliche Erkenntnisse und Erfahrungen? Wenn ja, wird diesbezüglich an länderübergreifenden Problemlösungen gearbeitet ? Aus anderen Bundesländern sind weder den Mobilfunkbetreibern noch der Landesregierung ähnliche Erkenntnisse und Erfahrungen bekannt. 3 Frage 5: Sind der Landesregierung wirtschaftliche Nachteile für einzelne Unternehmen bekannt, die sich aus der Nähe zu Windparks und der daraus resultierenden eingeschränkten Nutzung moderner Kommunikationsmedien sowie von Mobilfunktechnik ergeben? Nutzungseinschränkungen des Mobilfunks durch die Nähe von Windkraftanlagen und daraus resultierende wirtschaftliche Nachteile für einzelne Unternehmen sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 7: Sollte es technische Möglichkeiten für eine Verbesserung des Mobilfunkempfangs geben, sind diese von den Betreibern von Windenergieanlagen nachzurüsten ? Der Messdienst der Bundesnetzagentur ist bei allen angezeigten Störungen des Mobilfunks dafür zuständig, in der betreffenden Funkzelle Messungen durchzuführen und gegebenenfalls die erforderlichen technischen Abhilfemaßnahmen anzuordnen.