Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2130 31.05.2013 (Ausgegeben am 03.06.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Madeleine-Rita Mittendorf (SPD) Bereitstellung der Mittel aus dem Hochschulpakt Kleine Anfrage - KA 6/7892 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die zeitnahe und verlässliche Bereitstellung der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 gemäß der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes ist für die Bildungseinrichtungen eine wichtige Planungs- und Finanzierungsgrundlage insbesondere zur Sicherung eines Lehrangebotes von hoher Qualität bei weiter gestiegenen Studierendenzahlen und steigendem Kostendruck. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wann und in welcher Höhe erfolgte bzw. erfolgt die Zuweisung der HSP-Mittel 2013? Bitte unterteilen in Sockelbetrag und wettbewerblichen Anteil für die verschiedenen Hochschulen des Landes. Antwort zu Frage 1: Mit Schreiben vom 14. Januar 2013 hat das BMBF dem Land für das Jahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 49.922.022 Euro aus dem Hochschulpakt 2020 zugewiesen . Das sind 30.804.918 Euro mehr, als bisher vorausberechnet. Die Differenz zur bisherigen Planung ergibt sich durch - zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Studienanfänger, die in den Jahren 2011 und 2012 oberhalb der in der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung festgelegten Referenzlinie immatrikuliert wurden und - zusätzliche Mittel aus dem von den westdeutschen Flächenländern durch Um- lage finanzierten Anteil der Pauschale für die ostdeutschen Flächenländer. 2 Entsprechend der Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020/2. Programmphase im Land Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 2011 sind im Jahr 2013 insgesamt 10.875.540 Euro für Sonderprogramme (z. B. Lehrerbildung, Hochschulmedizin, Landeshochschulmarketing ) gebunden. In ein weiteres Sonderprogramm „Erhöhung der Studienerfolgsquote in Bachelorstudiengängen“ sollen 23.400.000 Euro fließen (siehe Antwort zu den Fragen zwei und drei). Mithin werden 15.646.482 Euro direkt den einzelnen Hochschulen zugewiesen. Hochschule Sockelbetrag in Euro Wettbewerbsbetrag in Euro Gesamtbetrag in Euro Martin-LutherUniversität 554.915 4.884.504 5.439.419 Otto-von-GuerickeUniversität 355.945 3.571.094 3.927.039 Burg Giebichstein 28.541 215.676 244.217 HS Anhalt 212.833 1.983.250 2.196.083 HS Harz 99.689 920.079 1.019.768 HS MagdeburgStendal 194.893 1.789.695 1.984.588 HS Merseburg 117.833 717.537 835.370 Der Sockelbetrag entspricht 10 % des insgesamt zuzuweisenden Betrages, er wird entsprechend der aus der Hochschulstrukturplanung 2004 abgeleiteten Soll-Studienanfängerzahl auf die einzelnen Hochschulen verteilt. Der Wettbewerbsbetrag wird entsprechend des über die vergangenen zwei Jahre ermittelten Anteils der einzelnen Hochschulen an den tatsächlichen Studienanfängerzahlen aufgeteilt . Die Zuweisung dieser Mittel an die Hochschulen soll noch im Mai 2013 erfolgen. Frage 2: Werden die durch das Übertreffen der Referenzlinien durch den Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel entsprechend der geltenden Vereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen ausgezahlt? Wenn ja, bitte wie unter Punkt 1 darstellen? Frage 3: Wenn nein, welche Begründung gibt es, an dem ausgehandelten Verteilungsmodus Änderungen vorzunehmen? Antwort zu Fragen 2 und 3: Die Grundsätze der landesinternen Weiterleitung der Hochschulpaktmittel an die Hochschulen ist in der Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020/2. Programmphase im Land Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 2011 geregelt (Verteilungsregeln und Zweckbindung). § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung sieht vor, dass das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MW) und die Hochschulen für den Fall, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, ergänzende Verabredungen zur Verteilung der Mittel treffen können. Das MW hat den Hochschulen daher in der Hochschulrunde am 6. Mai 2013 einen Vorschlag unterbreitet. Die Verabredung eines neuen Schlüssels zur Aufteilung der Hochschulpaktmittel auf die Hochschulen ist insofern schwierig, als die alleinige quantitative Bezugsgröße des Hochschulpakts 2020 gemäß der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung die Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester sind. Unstreitig ist, dass die in Rede stehenden 23.400.000 Euro an die Hochschulen weitergeleitet werden sollen. 3 Der zurzeit landesintern geltende Verteilungsschlüssel für die Hochschulpaktmittel kann allerdings zu dem Fehlanreiz führen, dass die Hochschulen eine möglichst hohe Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern im ersten Hochschulsemester unabhängig von qualitativen Effekten, wie der Passfähigkeit zur Struktur oder Studierbarkeit einzelner Studiengänge, bonifiziert bekommen. Die Ausschüttung der zusätzlichen Hochschulpaktmittel sollte daher an die Vorlage und externe Evaluierung von Konzepten zur Verbesserung der Studienerfolgsquote bei Bachelorstudiengängen geknüpft werden. Auf diese Weise können die Hochschulen dabei unterstützt werden , dass die zusätzlich immatrikulierten Studienanfängerinnen und -anfänger ihr Studium erfolgreich in der Regelstudienzeit abschließen können. Eckpunkte für ein solches Programm könnten sein: • Durch Zusatz zur Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020/2. Pro- grammphase im Land Sachsen-Anhalt wird ein Sonderprogramm „Erhöhung der Studienerfolgsquote in Bachelorstudiengängen“ aufgelegt. Mit dem Programm soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die zusätzlich immatrikulierten Studienanfängerinnen und –anfänger ihr Studium erfolgreich in der Regelstudienzeit abschließen können. • Das Programm wird finanziell aus den zusätzlichen Mitteln des Hochschulpakts untersetzt, im Jahr 2013 mit 23.400.000 Euro. • Die Hochschulen erarbeiten für ihre einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche Konzepte zur Erhöhung der Studienerfolgsquote in Bachelorstudiengängen. Der Aufbau der Konzepte erfolgt anhand von Kriterien analog zu den Anforderungen an die Anträge des Qualitätspakts Lehre (dritten Säule des Hochschulpakts 2020). • Zur Umsetzung der Konzepte steht den einzelnen Hochschulen in jedem Jahr ein Grundbetrag zur Verfügung, der sich aus der Jahresscheibe des Sonderprogramms und dem Wettbewerbsanteil der Hochschule in dem jeweiligen Jahr ermittelt . • Eine externe Jury begutachtet die eingereichten Konzepte und teilt sie in zwei Gruppen ein: „voll förderwürdig“ bzw. „eingeschränkt förderwürdig“ bzw. „nicht förderwürdig“. Werden Konzepte als „eingeschränkt förderwürdig“ eingestuft, werden 10 % bis 30 % der für diese Konzepte veranschlagten Mittel auf die als „voll förderwürdig“ eingestuften Konzepte anderer Hochschulen umverteilt. „Nicht förderwürdige“ Konzepte werden nicht gefördert, die Mittel für diese Konzepte werden auf die als „voll förderwürdig“ eingestuften Konzepte anderer Hochschulen umverteilt. Die Hochschulen und das MW haben sich darauf verständigt, dass auf dieser Basis eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Rektoren der Martin-Luther-Universität HalleWittenberg , der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, der Hochschule Harz und dem Präsidenten der Hochschule Anhalt sowie Mitarbeitern des MW unter der Leitung von Herrn Staatsekretär Tullner, bis zur Hochschulrunde am 4. Juli 2013 einen unterschriftsreifen Vorschlag für eine Ergänzung der geltenden Vereinbarung vorlegt.