Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2136 04.06.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 05.06.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Pkw-Stellplätze, Ablösebeträge und Parkgebühren Kleine Anfrage - KA 6/7897 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach § 3 der gültigen Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind bauliche Anlagen „so zu anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden“. Der zu großen Teilen durch den vom Menschen verursachte Kohlendioxid-Ausstoß ausgelöste Klimawandel gilt als Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen. Laut der Studie „Mobilität in Deutschland 2008“ im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums besitzen in Sachsen-Anhalt 26,5 % aller Haushalte kein Auto und können so von Regelungen zu Pkw-Stellplätzen und der Begrenzung von Parkgebühren nicht profitieren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welchen Anteil trug der Pkw-Verkehr zu den Kohlendioxid-Emissionen des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2012 bei? Das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt berichtet, dass die nachfolgenden Informationen dem Klimaschutzkonzept 2008 des Landes Sachsen -Anhalt (Anlage 1) entnommen sind. Diese, im Auftrage des MLU vom Ingenieurbüro ENERKO Aldenhoven erarbeitete Studie, wurde der Erstellung des Klimaschutzprogramms 2020 des Landes Sachsen-Anhalt voran gestellt und beinhaltet alle für das Basisjahr 2005 relevanten Daten und Informationen. Emissionsdaten aus dem Verkehrsbereich für das Jahr 2012 stehen dem MLU 2 nicht zur Verfügung. Eine fortlaufende Erfassung solcher Daten ist wegen fehlender rechtlicher Grundlagen nicht möglich. Die sukzessive Erfassung kann aus Haushaltsgründen nur im Rahmen wichtiger Vorhaben der Landesregierung im Einzelfall erfolgen. 2. Welcher Anteil der 2012 bei Verkehrsunfällen getöteten und schwer ver- letzten Personen ist unter Beteiligung von Pkw verunglückt? Das zuständige Ministerium für Inneres und Sport teilt mit, dass im Jahr 2012 in Sachsen-Anhalt 140 Personen bei Verkehrsunfällen getötet wurden. 110 davon (78,6 %) sind in der vorläufigen polizeilichen Verkehrsunfallstatistik als Getötete unter Beteiligung eines PKW registriert. Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen schwer Verletzten belief sich auf insgesamt 2131 Personen. 1665 davon (78,1 %) sind in der vorläufigen polizeilichen Verkehrsunfallstatistik als Schwerverletzte unter Beteiligung eines PKW registriert. 3. Welche Kommunen in Sachsen-Anhalt haben von dem in § 85 Abs. 1 der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) enthaltenen Ermächtigung, örtliche Vorschriften zur Zahl der zu errichtenden Stellplätze Gebrauch gemacht ? Siehe Anlage 2. 4. In welchen der unter 3 genannten Kommunen ist seit 2005 eine Zunahme des Pkw-Bestands zu verzeichnen? Da sich verfügbare Daten in diesem Bereich immer nur auf den Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbehörden insgesamt (Landkreise) beziehen, sich die Beantwortung zu Frage 3 aber auf die Gemeinden bezieht, sind keine Angaben zu Frage 4 möglich. 5. Wie viele Stellplätze wurden seit 2005 in den unter 3 genannten Kommu- nen geschaffen? Siehe Anlage 2. 6. Welche Kommunen in Sachsen-Anhalt haben von der in § 85 Abs. 1 der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) enthaltenen Ermächtigung, örtliche Vorschriften zur Ablösung der Herstellungspflicht Gebrauch gemacht ? Siehe Anlage 2. 7. Wie kontrolliert die Landesregierung die zweckgebundene Verwendung der Ablösung nach § 48 Abs. 3? Welche Sanktionen werden ergriffen, wenn die Verwendung entgegen den Regelungen erfolgt? Wenn die Landesregierung die Verwendung nicht kontrolliert, welchen Steuerungszweck verfolgt die Regelung? Die Satzungen zur Ablösung von Stellplätzen werden von den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungshoheit erlassen. Die durch § 48 Abs. 3 zweck- 3 gebundenen Einnahmen sind durch Haushaltsvermerk zu sichern. Für die Ausführung und Überwachung des Haushaltsplanes sind die Vorschriften des Haushaltsrechts anzuwenden. 8. Welche Einnahmen haben die in 6 genannten Kommunen aus der Ablö- sung erzielt? Wie haben sie diese jeweils - aufgeteilt nach Parkeinrichtungen (Punkt 1) und sonstigen Maßnahmen (Punkt 2) verwendet? Siehe Anlage 2. 9. Wie bemisst die Landesregierung die in § 48 Abs. 2 als Maßstab angege- benen Herstellungskosten von Parkeinrichtungen? Wie hoch waren diese ? Bitte Angaben mit Jahresangaben, Aktualisierungen und ggf. mit differenzierten Ortsangaben versehen, falls die Herstellungskosten für unterschiedliche Orte unterschiedlich bemessen werden. Die Landesregierung bemisst die angegebenen Herstellungskosten nicht; der Maßstab ist durch die gesetzliche Regelung in § 48 Abs. 2 abschließend geregelt . Insoweit werden die Herstellungskosten jeweils durch die Gemeinden - u. U. für abgegrenzte Teile des Gemeindegebietes - ermittelt und durch Satzung festgelegt. Diese Satzung beschließt die Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltungshoheit. 10. Welche fachlichen Gründe sprachen für die Beschränkung der Parkge- bühren in der Verordnung über Parkgebühren des Landes Sachsen-Anhalt (ParkG VO)? Bitte getrennt für die Notwendigkeit für eine Regelung und für die gewählte Höhe von 0,5 Euro pro halber Stunde ausführen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Parkgebühren ist § 6a Abs. 6 i. V. m. Abs. 7 StVG. Danach können die Träger der Straßenbaulast für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben. Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. In diesen kann auch ein Höchstsatz festgelegt werden. In der Begründung zum Gesetz heißt es dazu: „Nach § 6a des StVG in der zur Zeit gültigen Fassung wird eine Gebühr, deren Höhe nach örtlichen Verhältnissen unterschiedlich hoch sein kann, pro halbstündliches Parkzeitintervall vorgegeben. Diese Regelung erlaubt es beim heute bestehenden Parkdruck nicht, flexibel auf die besonderen lokalen Verhältnisse zu reagieren, obwohl die vorhandenen Geräte dies technisch ohne weiteres ermöglichen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein kostenfreies Parken ohne zeitliche Vorgaben einzuräumen , die Gebühren pro Zeitintervall schrittweise unterschiedlich zu gestalten, kürzere Taktzeiten als halbstündliche Intervalle vorzugeben und Gebühren nach einer räumlichen Staffelung erheben zu können“ (vgl. hierzu Peter Hentschel, Straßenverkehrsrecht - Kommentar, 41. Auflage, Randziffer 3 zu § 6a StVG und Drucksache des Deutschen Bundestages 15/1802). Für das Land Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung am 04.08.1992 (zuletzt geändert am 07.12.2001) die Verordnung über Parkgebühren (ParkG VO) erlassen . Im § 1 der Verordnung wird die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen auf die Gemeinden übertragen. Die Höchstgebühr wurde in An- 4 wendung der Ermächtigung nach § 6a Abs. 6 Satz 3 StVG auf 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde Parkzeit festgelegt. Nach der VwV zur StVO zu § 13 zu Absatz 1 Randziffer 2 wird mit einer begrenzten Parkdauer mit Gebühr allgemein das Ziel verfolgt, dass dort, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist, möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze - genau begrenzte Zeit - parken können. Mit der Regelung wird also das Ziel verfolgt, einen bestehenden Parkdruck zu mildern. Parkgebühren können zu einem schnelleren Wechsel innerhalb der vorgeschriebenen Höchstzeit führen. Dies kann dann zu einer intensiveren Nutzung des knappen Parkraums führen. Die Landesregierung hat sich jedoch dafür entschieden, hinsichtlich der Regelung der Beibehaltung „Höchstsatz 0,50 Euro pro angefangene halbe Stunde“ neben den verkehrlichen Überlegungen vor allem das Ziel zu verfolgen, auch sozial schwächeren Kraftfahrzeugnutzern Gelegenheit zu geben, die Parkflächen für eine angemessene Dauer (nicht nur für Kurzzeitparken) kostengünstig und damit sozialverträglich nutzen zu können. 11. Wie kontrolliert die Landesregierung die Einhaltung der in der ParkG VO vorgesehenen Beschränkungen? Falls keine Kontrolle erfolgt, welchen Steuerungszweck verfolgt die Regelung? Eine Kontrolle erfolgt im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises im Zuge der Ausübung der Fachaufsicht (z. B. bei Beschwerden oder anderweitigem Bekanntwerden ) sowie im Rahmen der Bearbeitung von diesbezüglichen Widerspruchsverfahren durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Eine Durchsetzung eines rechtmäßigen Zustandes erfolgt dann ggf. auch durch fachaufsichtliche Weisung der oberen Straßenverkehrsbehörde (Landesverwaltungsamt ). Die entsprechenden Parkgebührensatzungen der Gemeinden sind anzeigepflichtig bei den zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden (in den Landkreisen für die kreisangehörigen Gemeinden und beim Landesverwaltungsamt für die kreisfreien Städte). Sollte es bereits in den Satzungen zu Rechtsverstößen kommen, so schreitet hier bereits die jeweilige Kommunalaufsichtsbehörde ein. Anlage 1 Aus dem Klimaschutzkonzept 2008 des Landes Sachsen-Anhalt Emissionen des Verkehrs in Sachsen-Anhalt Straßenverkehr (Bottom-Up-Modell) Auf der Basis der Modellrechnungen und unter Berücksichtigung des dynamischen KfzBestandes für den 01.01.2006 ergeben sich die Klimagasemissionen für Sachsen-Anhalt in 2005 gemäß nachstehender Tabelle. Insgesamt wird durch die Verbrennung von Kraftstoffen im Straßenverkehr ein CO2-Äquivalent von 5,136 Mio. t CO2-Ä/a freigesetzt. Dabei berücksichtigt ist ein Anteil von 7,5 Massen% Biodiesel (bezogen auf die Dieselmasse), die in Bezug auf die direkten Emissionen gemäß Definition als CO2-neutral gelten und daher hier nicht berücksichtigt sind. Den höchsten Beitrag zu den Emissionen liefern die Pkw-Otto mit 59%, gefolgt von den schweren Lkw mit 28% und die Pkw-Diesel mit 9%. Der Güterverkehr insgesamt (alle Lkw) hat einen Anteil von etwas über 32%. in 1000t CO2 CH4 N2O CO2-Ä Pkw-Otto 3014,0 0,0829 0,0437 3029,3 Pkw-Diesel 453,4 0,0022 0,0120 457,2 Lkw≤3,5t, Otto 25,8 0,0015 0,0001 25,8 Lkw≤3,5t, Diesel 165,6 0,0004 0,0032 166,6 Lkw>3,5t 1451,5 0,0171 0,0169 1457,1 Kfz 5110,2 0,1040 0,0758 5135,9 EEV-bezogene Emissionen des Straßenverkehrs nach Fahrzeuggruppen/Antriebsarten in Sachsen-Anhalt 2005 Der auf den gefahrenen Kilometer bezogene CO2-Ausstoss liegt bei den Pkw bei 179 g/km und ist damit (im realen Fahrbetrieb) noch weit vom EU-Ziel 130 gCO2/km für 2012 entfernt. Auf die Autobahnen entfallen 34% der Klimagasemissionen, auf die Außerortsstraßen 36% (ago) und auf die Innerortsstraßen 30% (igo). Der Anteil des auf Sachsen-Anhalt bezogenen Verkehrs am gesamten Kfz-Verkehr innerhalb der Landesgrenzen Sachsen-Anhalts (Territorialprinzip) lässt sich mit etwa 60% abschätzen. Dabei wurde unterstellt, dass der Landesanteil auf Autobahnen 20%, und auf nachgeordneten Straßen 80% beträgt. CO2-Äquivalente des Kfz-Verkehrs nach Fahrzeuggruppen/Antrieben 2005 59% 9%1% 3% 28% Pkw -Otto Pkw -Diesel Lkw ≤3,5t, Otto Lkw ≤3,5t, Diesel Lkw >3,5t Prozentuale Anteile der Fahrzeuggruppen/Antriebsarten an den EEV-bezogenen Emissionen des Straßenverkehrs CO2-Äquivalente des Kfz-Verkehrs nach Straßenkategorien 2005 30% 36% 34% igo ago BAB Prozentuale Anteile der Straßenkategorien BAB, ago und igo an den EEVbezogenen Emissionen des Straßenverkehrs Nachfolgendes Bild zeigt die regionale Verteilung der CO2-Äquivalente auf Kreisebene. Die Verteilung entspricht im Wesentlichen der des Kraftstoffverbrauchs. Besonders hervor treten die Kreise, die von hoch belasteten Autobahnen durchquert werden, insbesondere von der A 2 und der A 9. Regionale Verteilung der EEV-bezogenen Klimagasemissionen des Kfz-Verkehrs in Sachsen-Anhalt in 2005 (CO2-Ä in kt) Unter Berücksichtigung der Vorkette (Erzeugung und Transport) ergibt sich ein GesamtCO 2-Äquivalent für den Straßenverkehr von 5,9 Mio. t CO2-Ä/a. Übrige Verkehrsträger und Gesamtverkehr Die sich auf Basis des EEV der Energiebilanz (ohne Biomasse und Strom) ergebenden Emissionen der drei übrigen Verkehrsträger summieren sich auf insgesamt 0,133 Mio. t CO2-Ä/a, wobei der Schienenverkehr mit 74% die größte Quelle darstellt, gefolgt vom Flugverkehr mit 19% und dem Binnenschiffsverkehr mit 7%. Otto Diesel Kerosin Schiene 370 98,4 Flug 12 84 25,0 BiSchiff 36 9,6 2005 EEV in GWh CO2-Ä in kt EEV-bezogene Emissionen der übrigen Verkehrsträger in Sachsen-Anhalt 2005 [STALA-2005] Betrachtet man den Gesamtverkehr, so dominiert der Straßenverkehr mit Abstand. Die Schiene liegt bei nur 2%, Flug- und Binnenschiffsverkehr bei deutlich unter 1%. Anteile der Verkehrsträger an den CO2-Äquivalenten 2005 2% 0% 0% 98% Schiene Flug BiSchiff Straße Anteile der Verkehrsträger an den Klimagasemissionen des Kfz-Verkehrs in ST 2005 Die CO2-Ä-Jahrestonnen des Verkehrs in Sachsen-Anhalt für 2005 belaufen sich EEVbezogen auf insgesamt 5,3 Mio. t CO2-Ä/a, einschließlich der Vorkette auf 6,1 Mio. t CO2-Ä/a. 1.1.1 Übersicht aller Emissionen des Jahres 2005 in Sachsen-Anhalt nach Sektoren Fasst man die energiebedingten Emissionen mit 31.342.948 t CO2-Ä. und die nicht energiebedingten Emissionen mit 9.080.693 t CO2-Ä. zusammen, ergeben sich für das Land Sachsen-Anhalt für das Jahr 2005 Gesamtemissionen in Höhe von 40.423.641 t CO2-Äquivalenten. Über drei Viertel (77%) der Emissionen entfallen dementsprechend auf den Einsatz fossiler Brennstoffe im Bereich der energiebedingten Emissionen. Der IPCC-Sektor 1 A 1 a Öffentliche Strom- und Fernwärmeversorgung verursacht als größte Quelle 31% der Gesamtemissionen, gefolgt vom Bereich Verkehr mit 12%. Bilanziert man im Verkehrsbereich nicht nur die verkauften Energiemengen, sondern die im Land verbrauchten Energiemengen (bottom-Up-Modell, betragen die Gesamtemissionen 41.577.806 Mio. t CO2-Ä. In den folgenden Kapiteln wird diese Bilanzierungslogik zugrunde gelegt. Den Übersichten der folgenden Abbildung sind noch mal alle bilanzierten Quellen nach Sektoren, Emissionen und prozentualen Anteilen an den Emissionen zu entnehmen. t CO2-Ä. % t CO2 % 1 A 1 a Öffentl. Strom- und Fernwärmeversorgung 12.440.842 30% 14.809.000 1 A 1 b Raffinerien 1.968.455 5% *) 1 A 2 a/b Verarbeitendes Gewerbe, Eisen, Stahl, NE-Metall 339.165 1% 1 A 2 c Verarbeitendes Gewerbe, Chemie 1.270.026 3% 1 A 2 d Verarbeitendes Gewerbe, Zellstoff, Papier und Druck 110.577 0% 1 A 2 e Verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel 714.965 2% 1 A 2 f Verarbeitendes Gewerbe, Sonstige 3.518.353 8% 1 A 3 Verkehr 6.055.237 ** 15% 4.023.000 13% 1 A 4 a Übrige Feuerungsanlagen, GHD 2.850.143 7% 1 A 4 b Übrige Feuerungsanlagen, Haushalte 3.229.350 8% 2 Prozessbezogene Emissionen 3.670.000 9% 3.670.000 12% 2 F Verbrauch von HFC, PFC und SF6 727.928 2% 0% 3 D Sonstige N2O-Emissionen 29.976 0% 0% 4 A Tierische Verdauung 538.174 1% 0% 4 B Düngermanagement 290.400 1% 0% 4 D Landwirtschaftliche Böden 2.145.600 5% 0% 6 A Deponien 1.507.317 4% 0% 6 B Abwasser 171.298 0% 0% Summe 41.577.806 100% 31.516.000 100% *) STALA führt Industriekraftwerke unter 1A1, IPCC unter 1A2 **) Verkehrsbilanzierung nach bottom-up Modell (siehe Kap. 6.1.8) Nicht energiebezogene Emissionen Emissionen nach Quellenbilanz Sektoren anteil 47% Energiebezogene Emissionen Übersicht aller Emissionen des Jahres 2005 in Sachsen-Anhalt nach Sektoren Emissionen Sektoren anteil 4.072.000 13% 4.942.000 16% Übersicht aller untersuchten Quellen 2005 Die Quellen wurden nach den IPCC Sektoren aufgeteilt. Daher ergeben sich Verschiebungen im Vergleich zu den Sektoren nach denen das Statistische Landesamt (STALA) die Daten erhebt. Im Sektor Umwandlung führt das STALA die IPCC Sektoren 1A1 a + b sowie die Industriekraftwerke, die nach IPCC in den Sektoren 1A2 enthalten sind. Die vom STALA nicht erfassten Emissionen nach IPCC Sektor 2 F und folgende werden vom STALA nicht erfasst. Das STALA erfasst die CO2 Emissionen, jedoch keine CO2-Äquivalente daher ist der direkte Vergleich nicht möglich. Der Unterschied zwischen den energiebedingte Emissionen 2005 nach STALA von 27,8 Mio. t CO2 zu den energiebedingte Emissionen 2005 incl. Vorketten von 32,5 Mio. t CO2-Ä beträgt rd. 17%. Diese durchschnittlich rd. 17% sind bedingt durch den Anteil der Vorketten, die sich jedoch je Sektor und Brennstoff deutlich unterscheiden, und die andere Bilanzierung der Verkehrsemissionen nach bottom-up-Modell entsprechend der verbrauchten Treibstoffmengen (siehe Kapitel 6) ANLAGE 2 Bauaufsichtsbehörde 3. Welche Kommunen haben von dem in § 85 Abs. 1  der BauO LSA enthaltenen Ermächtigung, örtliche  Vorschriften zur Zahl der zu errichtenden Stellplätze  Gebrauch gemacht? 5. Wie viele Stellplätze wurden seit 2005  in den unter 3. genannten Kommunen  geschaffen? 6. Welche Kommunen haben von der in  § 85 Abs. 1  BauO LSA enthaltenen Ermächtigung, örtliche  Vorschriften zur Ablösung der Herstellungspflicht  Gebrauch gemacht? Landeshauptstadt Magdeburg       keine statistische Erfassung Landeshauptstadt Magdeburg Einnahmen: 1.716.386,74 € Zoologischer Garten, Busparkplatz, Tiefgarage Erdgas Sportpark, Parkplätze, Weg‐ weisung, Parkleitsystem, Bewirtschaftung Parkraum Quartiersgarage Franz‐ Andres‐Straße, Parkplatz Franz‐Heyl‐Straße,  Geh‐ u. Radwege im Stadtgebiet Stadt Dessau‐Roßlau Keine statistische Erfassung.  Stadt Dessau‐Roßlau Stadt Zerbst 1630 Stadt Zerbst/Anhalt Stadt Haldensleben 464 Stadt Haldensleben Einnahmen: 16.874,00 € Verwendung: seit 2011 errichtete Stellplätze: 74 Stellplätze HDL‐ Bahnhofstraße, 50 Stellplätze HDL‐ Jungfernstieg, 13 Stellplätze HDL‐ Bornsche Str.,   6 Stellplätze HDL‐ Schillerstraße 38 Stellplätze HDL‐ Köhlerstraße Stadt Wernigerode Stadt Quedlinburg Stadt Wernigerode OT Schierke Stadt Wernigerode Stadt Oberharz am Brocken OT Elbingerode 10 im Baugebiet Stadt Wernigerode, OT Schierke Stadt Quedlinburg Stadt Burg (seit 03/2012 ohne Ortschaften) 35 Stadt Burg (seit 03/2012 ohne Ortschaften) Einnahmen: 9.200,00 € Verwendung: Geldeingang erfolgte erst 11/2012; Verwendung noch nicht erfolgt.  Stadt Genthin bis 15.03.2011 keine Stellplätze Stadt Genthin  Stadt Hettstedt keine statistische Erfassung Stadt Hettstedt keine Einnahmen Stellplatzsatzung ab 01.01.2013 Lutherstadt Eisleben keine statistische Erfassung Lutherstadt Eisleben Satzung bis 15.03.2011 gültig Stadt Bernburg 233 Stadt Bernburg ‐ gültig bis 15.03.2011 Einnahmen: 68.400,00 € Verwendung: Parkeinrichtungen: sonstige Maßnahmen: 60.000,00 € 8.400,00 € Landkreis Salzlandkreis Landkreis Stendal keine Kommunen keine statistische Erfassung Landkreis Jerichower Land keine Einnahmen keine Kommunen keine Einnahmen Landkreis Mansfelder Land Seit 2005  0,00 EUR, da jeweils weniger als 8 Stellplätze abzulösen waren. Landkreis Saalekreis keine Kommunen keine Stellplätze keine Kommunen keine Einnahmen Landkreis Anhalt‐Bitterfeld Landkreis Harz Seit 2005  0,00 EUR, da jeweils weniger als 8 Stellplätze abzulösen waren. Landkreis Börde Burgenlandkreis keine Kommunen keine statistische Erfassung keine Kommunen keine Einnahmen keine Einnahmen keine Einnahmen keine Einnahmen keine Kommunen keine statistische Erfassung Die Ablösebeträge wurden anteilig  für folgende Maßnahmen im Zeitraum 2005  bis 2012 verwendet: Stadt Magdeburg Stadt Halle (Saale) keine statistische Erfassung Stadt Halle (Saale) 8. Welche Einnahmen haben die in 6. genannten Kommunen aus der Ablösung erzielt?  Wie haben sie diese jeweils ‐ aufgeteilt nach Parkeinrichtungen und sonstigen  Maßnahmen verwendet? Altmarkkreis Salzwedel Seit 2005  0,00 EUR, da jeweils weniger als 8 Stellplätze abzulösen waren. keine Kommunen keine Einnahmen Seit 2005  0,00 EUR, da jeweils weniger als 8 Stellplätze abzulösen waren. Stadt Dessau‐Roßlau Stadt Halle (Saale) ANLAGE 2 Bauaufsichtsbehörde 3. Welche Kommunen haben von dem in § 85 Abs. 1  der BauO LSA enthaltenen Ermächtigung, örtliche  Vorschriften zur Zahl der zu errichtenden Stellplätze  Gebrauch gemacht? 5. Wie viele Stellplätze wurden seit 2005  in den unter 3. genannten Kommunen  geschaffen? 6. Welche Kommunen haben von der in  § 85 Abs. 1  BauO LSA enthaltenen Ermächtigung, örtliche  Vorschriften zur Ablösung der Herstellungspflicht  Gebrauch gemacht? 8. Welche Einnahmen haben die in 6. genannten Kommunen aus der Ablösung erzielt?  Wie haben sie diese jeweils ‐ aufgeteilt nach Parkeinrichtungen und sonstigen  Maßnahmen verwendet? Bad Schmiedeberg keine statistische Erfassung Coswig (Anhalt) keine statistische Erfassung Coswig (Anhalt) Jessen /Elster keine statistische Erfassung Jessen / Elster Lutherstadt Wittenberg keine statistische Erfassung Lutherstadt Wittenberg Verwendung: keine statistische Erfassung Stadt Köthen (Anhalt) ca. 800 Stadt Köthen (Anhalt) Einnahmen: 6.000,00 € Parkeinrichtungen: sonstige Maßnahmen: 0,‐ € 6.000,‐ € Stadt Naumburg Hansestadt Stendal 248 Hansestadt Stendal Einnahmen: 7.715,00 € Verwendung: keine statistische Erfassung keine Einnahmen Stadt Zeitz keine  keine statistische Erfassung keine  keine Einnahmen keine Hansestadt Stendal Stadt Weißenfels keine  keine statistische Erfassung keine statistische Erfassung Stadt Naumburg keine Einnahmenca. 1.400 keine Stadt Köthen (Anhalt) Landkreis Wittenberg keine statistische Erfassung keine statistische Erfassung 2136.pdf KA 6-7897 Anlage 1 KA 6-7897 Anlage 2 (2)