Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2155 10.06.2013 (Ausgegeben am 11.06.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Elberadweg Kleine Anfrage - KA 6/7914 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 11. April 2013 führte die Landesregierung eine Konferenz zum Elberadweg durch und kündigte in einem 10-Punkte-Programm Schritte zur Weiterentwicklung zum touristischen Premiumprodukt an. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wie wird die wirtschaftliche Bedeutung des Elberadwegs beurteilt? Antwort zu Frage 1: Zur Frage der wirtschaftlichen Bedeutung des Elberadweges liegen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MW) die Daten der Koordinierungsstelle Mitte (Tourismusverband Magdeburg - Elbe-Börde-Heide) vor. Diese Daten werden über die jährliche Radlerbefragung am Elberadweg erhoben. Nach Zählungen von Radtouristen am Elberadweg im Bereich der Koordinierungsstelle Süd stieg die Zahl der Fernradler auf dem Elberadweg seit dem Jahr 2003 von 70.000 Radfahrern auf 155.000 im Jahr. Rechnet man die zusätzliche Nutzung des Elberadweges durch Tagestouristen und Berufspendler mit ein, so ergibt sich eine Zahl von ca. 350.000 Radfahrern pro Jahr. Bei einer durchschnittlichen Reisedauer von 8 Tagen betragen die Ausgaben für einen Radurlaub rund 583,04 € pro Radfahrer. Bei einer Befahrung des Elberadweges durch ca. 155.000 Fernradler pro Jahr ergibt sich rechnerisch ein Umsatzvolumen durch den Elberadweg von ca. 90 Millionen €, wobei die Tagesradler und der Umsatz 2 für die Ausrüstung (Fahrrad, Kleidung, Kartenmaterial) nicht berücksichtigt worden sind. Frage 2: Wie wird die verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Elberadwegs beurteilt? Antwort zu Frage 2: Im Landesentwicklungsplan 2010 wurde unter dem Gliederungspunkt „3.3.7. Radund fußläufiger Verkehr“ als Grundsatz 73 festgelegt, dass Radrouten mit europaund bundesweiter Bedeutung, Radrouten mit überregionaler Bedeutung sowie regionale Radrouten von der Regionalplanung in den Regionalen Entwicklungsplänen festgelegt werden können. Entsprechend der Begründung hierzu stellt der Elberadweg ein wichtiges Bindeglied im deutschen Radwegefernnetz dar. In den Regionalen Entwicklungsplänen Altmark, Magdeburg und Anhalt-BitterfeldWittenberg wurde der überregionale Radweg „Elberadweg - D-Netz Route D10 (Hamburg-Magdeburg-Prag)“ festgelegt. Frage 3: Plant die Landesregierung die Installation von Dauerzählstellen am Elberadweg , wie dies bereits in Brandenburg praktiziert wird? Wenn nein, wie plant die Landesregierung den Erfolg der geplanten Maßnahmen zu evaluieren? Antwort zu Frage 3: Die Landesregierung plant die Installation von Dauerzählstellen am Elberadweg. Am 29. April 13 wurde bei Bittkau eine erste Radzählanlage am Elberadweg für den ganzjährigen Einsatz fest installiert. Im laufenden Jahr ist eine zweite Anlage im Abschnitt Coswig-Dessau geplant. Beide Anlagen dienen als Test- und Referenzmessstellen und werden durch die FörderService GmbH der Investitionsbank (FSIB) im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft installiert, betreut und ausgewertet . Durch die FSIB wird zudem im laufenden Jahr eine mobile Anlage im zweiwöchigen Zyklus an verschiedenen Messpunkten auf weiteren überregionalen Radwegen eingesetzt , deren Ergebnisse auf der Basis des Jahresverlaufs der ständigen Referenzmessstellen analysiert werden sollen. Begleitet werden die Erhebungen durch Befragungen der Radler, um über den Startund den Zielpunkt der Touren und deren Dauer eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten. Frage 4: Beabsichtigt die Landesregierung, die Grundfinanzierung der Koordinierungsstelle Elberadweg beim Tourismusverband Elbe-Börde-Heide als institutionalisierte Betreuungsorganisation auszubauen, beizubehalten oder abzubauen? Antwort zu Frage 4: Für die Koordinierungsstelle des Elberadweges erfolgt keine Grundfinanzierung durch das Land Sachsen-Anhalt. 3 Die Finanzierung der Koordinierungsstelle des Elberadweges in Sachsen-Anhalt erfolgt als Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Fonds EFRE gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von touristischen Werbemaßnahmen für die Reiseregion Sachsen-Anhalt (Tourismuswerbung)“. Für die Jahre 2013 und 2014 ist die Finanzierung aus der laufenden Strukturfondsperiode gesichert. Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, für den Elberadweg ein Baustellenmanagement zu entwickeln mit dem Ziel, über baustellenbedingte Umleitungen zu informieren (z. B. auf der Homepage des Elberadwegs)? Antwort zu Frage 5: Auf www.elberadweg.de wird regelmäßig über Einschränkungen und Umleitungen aufgrund von Baumaßnahmen oder anderen Behinderungen informiert. Die Information erfolgt länderübergreifend. Frage 6: Strebt die Landesregierung eine Zertifizierung des Elberadwegs (nötigenfalls nur des Abschnitts in Sachsen-Anhalt) als Qualitätsradroute (ADFCSterneroute ) mit entsprechender Aufnahme des Elberadwegs in die App „Sternerouten “ des ADFC nach dem Vorbild des deutschen Abschnitts des Europaradwegs R1 an? Antwort zu Frage 6: Nein. Frage 7: Nach der Pressemitteilung Nr. 24/2013 des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vom 11. April 2013 ist die Initiative des ADAC, vorbildliche Parkplätze für Fahrradtouristen am Elberadweg zu etablieren, nachhaltig zu unterstützen . Welche Mindestausstattungsmerkmale umfassen solche vorbildlichen Parkplätze? Welche dieser Ausstattungsmerkmale sollten nach Auffassung der Landesregierung Parkplätze am Elberadweg regelmäßig aufweisen? Antwort zu Frage 7: Die Parkplätze, die für Fahrrad- und Wandertouristen eingerichtet wurden oder noch eingerichtet werden („Parken + Biken“, „Parken + Wandern“), unterliegen keiner Standardisierung hinsichtlich ihrer baulichen Gestaltung. Der Parkplatz sollte nach Auffassung des Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC) gut in die Landschaft eingebunden sein und einen möglichst direkten, gut beschilderten Einstieg in den Rad-/Wanderweg haben. Weiterhin muss ausreichend Parkfläche zur Verfügung stehen, so dass auf extra ausgewiesene Parkplätze für Menschen mit Behinderungen verzichtet werden kann. Eine Beleuchtung ist nicht notwendig, da die Parkplätze in der Regel bei Tageslicht genutzt werden. Ein ausreichender Schutz der angrenzenden Grünflächen vor dem Beparken sollte durch nicht überfahrbare Abgrenzungen, wie Poller oder Findlinge erfolgen. Außerdem ist eine ausreichende Aufstellung von Abfallbehältern unerlässlich. 4 Eine deutliche Beschilderung des Parkplatzes an der Ein- und Ausfahrt und ggf. eine wegweisende Beschilderung mit Informationen über Ziele in der Umgebung sind ebenfalls unerlässlich. Als Fahrradabstellanlage sollten auf einer oder mehreren gut befestigten Flächen Anlehnbügel installiert werden. Ergänzende Ausstattungsmöglichkeiten sind z. B. Unterstellmöglichkeiten, Grillplatz, Kinderspielplatz, Wasserversorgung (Pumpe), Sitzgelegenheiten mit Tischen, Toiletten oder Kiosk, wobei diese je nach örtlicher Gegebenheit ausgewählt und eingerichtet werden könnten. Aus tourismusfachlicher Sicht schließt sich die Landesregierung der Auffassung des ADAC zu den grundlegenden Ausstattungsmerkmalen an. Die ergänzenden Ausstattungsmerkmale sind hingegen von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Frage 8: In welcher Weise gedenkt die Landesregierung, sich das in der Pressemitteilung Nr. 24/2013 des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vom 11. April 2013 10-Punkte-Programm für den Elberadweg auch für den Saaleradweg und den Europaradweg R1 zu eigen zu machen, die ebenfalls zum D-Netz des Nationalen Radverkehrsplans gehören? Antwort zu Frage 8: Das 10-Punkte-Programm für den Elberadweg ist von den Teilnehmern der Elberadwegkonferenz ausgearbeitet, zusammengestellt und verabschiedet worden. Die Übertragbarkeit einer Mehrzahl der Punkte wäre auch auf die anderen D-Routen des Landes Sachsen-Anhalt gegeben. Dies ist jedoch von den einzelnen Verantwortlichen für die jeweilige D-Route, also des Saaleradweges und des Europaradweges D3/R1 zu entscheiden und gemeinsam zu beschließen. Verschiedene Festlegungen werden bereits auf allen D-Routen des Landes angewendet . So existiert für jede D-Route eine Koordinierungsstelle, teilweise erfolgt eine Anteilsfinanzierung über die touristische Projektförderung. Die wegweisende Beschilderung der D-Routen ist landesweit erfolgt. Ebenso existiert für alle D-Routen eine weiterführende informative Beschilderung (Inszenierungstafeln oder Informationstafeln teilweise mit Etappenbildung). Die Mitarbeit der D-Routen im D-Routennetz wird durch die Koordinierungsstellen gewährleistet . Eine Mitarbeit/Verlinkung der einzelnen Routen mit dem Radnetz Deutschland (www.radnetz-deutschland.de) ist sichergestellt.