Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2160 11.06.2013 (Ausgegeben am 12.06.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verstetigung der Frauenhausfinanzierung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7938 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, auch zu- künftig ein bedarfsgerechtes Angebot zur Hilfe und Unterstützung sowie Prävention bei Gewalt gegen Frauen und Kinder vorzuhalten? a) Welche Angebote sind hierunter im Einzelnen zu verstehen? b) Nach welchen Kriterien/Parametern bemisst sich der Bedarf? Zur Optimierung des regional sehr unterschiedlichen Hilfebedarfs und Angebotsvernetzung werden mit Blick auf den demografischen Wandel unter Beteiligung der Landkreise/kreisfreien Städte und der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Bedarfsanalysen mit dem Ziel einer passgenauen Weiterentwicklung des Hilfesystems erstellt. Jährlich erfolgt durch die Landesverwaltung auf der Grundlage umfangreicher statistischer Erhebungen eine Analyse und Auswertung der erreichten Arbeitsergebnisse der einzelnen Projekte. In gemeinsamen Beratungen mit den Trägern werden dann geeignete Maßnahmen zur Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Struktur- und Beratungssituation erörtert. Notwendige landesweite Veränderungsprozesse in den Interventionsabläufen und der Bewusstseinsbildung bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Kooperationen der zentralen Akteurinnen und Akteure (inklusive der Landesverwaltung und der Landespolitik) initiiert. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 10. November 2011 den Beschluss gefasst, dass ein „Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes SachsenAnhalt “ erstellt und verabschiedet werden soll (LT-Drs. 6/567). Im Rahmen die- 2 ses Landesprogramms wird u. a. auch das Handlungsfeld „Antigewaltarbeit“ in den Blick genommen. Im erweiterten Zwischenbericht sind erste gleichstellungspolitische Ziele und Teilziele dargestellt. Als nächster Schritt sollen konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, die der Herstellung der Gleichstellung dienen. Darüber ist eine inhaltliche Vernetzung des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt mit den auf Landesebene bestehenden Ansätzen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung und/oder Migrationshintergrund geplant. Ebenso ist eine stärkere Berücksichtigung der Vielfalt an sexuellen Identitäten im Landesprogramm vorgesehen. Zu a) Sachsen-Anhalt verfügt über ein flächendeckendes Angebot an Maßnahmen zur Hilfe und Unterstützung sowie Prävention bei Gewalt gegen Frauen und Kinder. Gegenwärtig bieten insgesamt 20 Frauenhäuser und deren acht ambulante Beratungsstellen (mindestens ein Frauenhaus in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt), vier Interventionsstellen, vier Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, die Opferberatung des sozialen Dienstes der Justiz und sieben Frauenzentren Beratung und Unterstützung für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen an und führen regionale zielgruppenspezifische Aufklärungs -, Fort- und Weiterbildungs- sowie Präventionsangebote durch. Spezifische Beratungsangebote bestehen darüber hinaus für Frauen, die von Prostitution im Rahmen des Menschenhandels und von Zwangsverheiratung betroffen sind. In diesem Rahmen wird auch explizit eine niedrigschwellige, ortsnahe Beratung angeboten. Ferner besteht in Sachsen-Anhalt ein Beratungsangebot auch für gewaltanwendende Männer. Zu b) Die Bedarfsplanung obliegt den örtlichen Trägern der Sozialhilfe. Regionale Unterschiede in der Gewaltprävalenz, in der Inanspruchnahme des Hilfesystems (Einbeziehung von Polizei, Ärzteschaft und anderen Partnern im Netzwerk ), des Einzugsgebietes (z. B. in städtischen Ballungsräumen und ländlich strukturierten Bereichen) sowie in der Angebotsstruktur sind als Ausgangspunkte für die regionale Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Grundlage der Bedarfsermittlung und bedarfsgerechten Versorgung ist die jährliche Inanspruchnahme des jeweiligen Hilfeangebotes. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern zu verlängern? a) Bis wann soll die Gültigkeit der Richtlinie verlängert werden? b) Findet eine Evaluierung der Richtlinie statt? c) Sind inhaltliche Veränderungen der Richtlinie geplant? Wenn ja, welche? Zu a) Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen vom 10. Februar 2012 (MBl. LSA Nr. 6, S. 93) soll zunächst um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden. Zu b) Nein. Zu c) Inhaltliche Veränderung sind gegenwärtig nicht geplant. 3 3. Sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung Veränderungen in der Höhe des Haushaltstitels geplant, aus dem Frauenhäuser unterstützt werden? Wenn ja, welche? Die Förderung der Frauenhäuser erfolgt aus der Titelgruppe 61 (Förderung von Beratungsstellen und von Projekten für Frauen) des Kapitels 11 15 (Frauenförderung /Gender Mainstreaming). Für 2014 sind im Vergleich zum Vorjahr bisher folgende Planwerte im Haushaltsvoranschlag berücksichtigt: Titel NHP 2013 in € HPE 2014 in € 633 61* 272.000 188.000 684 61* 940.000 1.036.000 Gesamt 1.212.000 1.224.000 * nur Frauenhäuser Die Verringerung bei Titel 633 61 zum Haushaltsplanentwurf 2014 resultiert aus der Übernahme eines bisher kommunal geführten Frauenhauses durch einen freien Träger mit der Folge einer entsprechenden Erhöhung des Ansatzes beim Titel 684 61. Der Aufwuchs gegenüber dem Vorjahr um 12.000 € beruht auf einer rechnerischen Korrektur der Bedarfsermittlung. Die Planwerte für 2014 stehen unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Beschlussfassung.