Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2161 11.06.2013 (Ausgegeben am 12.06.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Umgang mit Schulverweigerung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7943 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Existiert in Sachsen-Anhalt eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Umgang mit Schulverweigerung in Sachsen-Anhalt? Wenn ja, wann und durch wen wurde diese interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt? Wer sind die Mitglieder dieser interministeriellen Arbeitsgruppe? Eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Umgang mit Schulverweigerung wurde in Sachsen-Anhalt nicht berufen. Das Kultusministerium und das Ministerium für Justiz und Gleichstellung haben einen Arbeitskreis zur Schulverweigerung eingerichtet. Dazu hat Staatssekretär Wünsch (Ministerium für Justiz und Gleichstellung) im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung (6/REV/23) ausführlich Stellung bezogen. Frage 2 Welche Zielstellung verfolgt diese interministerielle Arbeitsgruppe? Welche Aufgaben sollen im Rahmen dieser Arbeitsgruppe realisiert werden? Entfällt. Frage 3 Welche Arbeitsschritte sollen wann umgesetzt werden? Welchen Zeitrahmen bzw. Zeitplan hat sich die interministerielle Arbeitsgruppe gegeben? Entfällt. 2 Frage 4 Liegen bereits erste Erkenntnisse bzw. Ergebnisse vor? Wenn ja, welche? Wie sollen diese Ergebnisse umgesetzt werden? Nach den ersten Beratungen stellt der Arbeitskreis fest, dass eine Zusammenarbeit der Akteure (Vertreter der Schulen und der Jugendgerichtsbarkeit) notwendig ist. Dazu wird eine Fachtagung am 18. Oktober 2013 zum Thema „Kooperation an der Schnittstelle von Schule, Jugendhilfe und Justiz“ in Zusammenarbeit des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung, dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) und dem Landesschulamt durchgeführt. Mit dem Ziel der Verfahrensoptimierung hat das Kultusministerium eine Erhebung von Daten bei den für Schulpflichtverweigerungen zuständigen Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Eine wesentliche Erkenntnis des bisherigen Arbeitsprozesses besteht aber auch darin , die zuständigen Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte auf Arbeitsebene im Sinne eines kollegialen Austausches zusammenzuführen, da sowohl in den Zuständigkeiten als auch in den Verfahrensweisen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten signifikante Unterschiede festgestellt wurden, die zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten führen. Darum erscheint es sinnvoll, die zuständigen Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte am Arbeitskreis zu beteiligen.