Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2172 13.06.2013 (Ausgegeben am 13.06.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung Kleine Anfrage - KA 6/7937 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, bei denen Eltern der Anspruch ihres Kindes auf Kinderbetreuung von Seiten der Kommune, z. B. aufgrund von Schulden der Eltern, verwehrt wird? Wenn ja, 1.1 welche Kommunen betrifft das? 1.2 welche Gründe nennt die Kommune jeweils für die Verwehrung des Anspruchs? 1.3 wie viele Fälle sind bekannt? 1.4 sind entsprechende Klagen anhängig? 1.5 wie bewertet die Landesregierung dieses Vorgehen? 2. Wie viele Eltern haben bei einem Träger von Kindertageseinrichtungen Schulden aufgrund nicht gezahlter Elternbeiträge? Bitte für die Jahre 2007 bis 2012 angeben und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städte. 3. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, bei denen Einrichtungen den Betreuungsvertrag mit den Eltern wegen säumiger Elternbeitragszahlungen kündigten? Wenn ja, 3.1 wie viele solcher Kündigungen gab es in den Jahren 2007 bis 2012? Bitte differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben und differenziert nach Einrichtungen in freier und kommunaler Trägerschaft . 3.2 welche Folgen für den Anspruch des Kindes auf Betreuung hat das Ausbleiben der Zahlungen der Elternbeiträge? 2 3.3 auf welche rechtlichen Grundlagen werden diese Kündigungen gestützt ? 3.4 welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für das jeweilige Jugendamt , die Kommune, den Träger und die Kindertageseinrichtung in Fällen von säumigen Elternbeitragszahlungen, den Anspruch des Kindes auf Betreuung zu gewährleisten? Der Landesregierung sind keine der in den Fragestellungen Nr. 1 bis 3 benannten Fälle bekannt bzw. liegen hierzu keine Daten vor. Gleichwohl sind möglicherweise auftretende Probleme seitens der Landesregierung bereits im Vorfeld mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern theoretisch erörtert worden. Je nach Grund der Nichtzahlung sind in derartigen Fällen unterschiedliche Lösungen (Stundung, Erlass oder Übernahme der Beiträge) möglich, so dass die Kündigung des Betreuungsvertrages als Ultima Ratio zu sehen ist. Vorrangig ist die Gewährleistung der Förderung, Erziehung und Bildung der Kinder.