Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2174 neu 04.09.2013 Die Drucksache 6/2174 wird hiermit für nichtig erklärt. (Ausgegeben am 04.09.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Investitionen in Häfen Sachsen-Anhalts Kleine Anfrage - KA 6/7926 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort auf die Kleine Anfrage KA 6/7120, die die Landesregierung mit der Drucksache 6/301 beantwortet hat, beziffert die Landesregierung die Investitionen in die Häfen an der Elbe mit 122 Mio. Euro und in den Hafen Halle mit 30 Mio. Euro. In der Antwort der Landesregierung (Drs. 6/1980) auf die Kleine Anfrage KA 6/7865 spricht die Landesregierung in Frage 1 und 6, bezogen auf den dreilagigen Containerverkehr , von den „bekannten Engpassstellen“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wurden über die genannten Angaben hinaus weitere Investitionen oder Arbeiten in Häfen Sachsen-Anhalts (einschließlich Häfen an Kanälen) mit Güterverkehrsfunktion mit Hilfe von Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln gefördert ? Über die genannten Angaben hinaus sind zwei Förderungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Haldensleben zu nennen. Die Daten sind in der Tabelle zu Frage 2 aufgeführt. Die Nichterwähnung bei der ersten Beantwortung ist durch ein Büroversehen zu entschuldigen. 2 2. Wie schlüsseln sich die Angaben auf? Bitte unter Angabe des Hafens, des Maßnahmezwecks, des Förderprogramms und des Zeitraums der Förderung . Die Angaben sind in der anliegenden Tabelle aufgeführt. Nicht das gesamte Volumen i. H. v. 122 Mio. € wurde in Hafenanlagen investiert. Die förderfähigen Ausgaben die Hafenanlagen betreffend sind in der letzten Spalte der Tabelle gesondert ausgewiesen. Dieser Ausweis dient auch zum besseren Verständnis der Beantwortung der Fragen 6 und 7. Da bei der Berechnung der Mittelgeber (Bund, Land, EU) vom gesamten förderfähigen Investitionsvolumen ausgegangen wird, kann eine Aufteilung des Zuschusses nach Mittelgebern nur für die anteiligen förderfähigen Kosten Hafenanlagen nicht berechnet werden. Die Ermittlung erfolgte jeweils für das gesamte Vorhaben. 3 Hafen Maßnahmenzweck Förder-programm Zeitraum der Förderung Investvolumen in € Summe Zuschuss EU Bund Land Eigenanteil (kommunal) förderfähige Ausgaben, die Hafenanlagen betreffen Arneburg Revitalisierung IGPA Industrie -/Gewerbepark Altmark GRW 30.12.02 bis 20.12.07 40.354.471 36.280.185 18.974.537 8.652.824 8.652.824 4.074.286 3.395.501 Ausbau Hafen GRW 01.01.93 bis 25.07.94 7.507.346 4.601.627 0 2.300.813 2.300.813 2.905.719 7.507.346 Ausbau Hafen GRW 01.12.94 bis 31.12.95 8.062.329 5.411.513 0 2.705.757 2.705.757 2.650.816 8.062.329 Schwergut-/ RoRo-Anlage GRW 22.08.96 bis 31.05.98 1.514.011 1.135.508 757.005 189.251 189.251 378.503 1.514.011 Magdeburg Erschließung GE/GI Hansehafen GRW 16.08.04 bis 30.05.08 18.705.044 16.347.360 11.214.140 2.566.610 2.566.610 2.357.684 12.767.870 Ausbau Hafen GRW 16.10.92 bis 27.09.95 2.873.224 2.011.257 0 1.005.629 1.005.629 861.967 2.873.224 Ausbau Hafen GRW 13.11.97 bis 16.12.99 537.714 376.400 268.857 53.771 53.771 161.314 537.714 Erweiterung Hafen GRW 28.11.03 bis 09.10.06 2.371.484 2.131.439 1.116.258 507.591 507.591 240.045 2.371.484 Aken Ausbau Hafen GRW 01.11.09 bis 31.05.13 6.477.595 5.808.400 4.302.745 752.828 752.828 669.195 163.351 Hafen GRW 21.07.92 bis 31.12.95 4.755.015 3.328.510 0 1.664.255 1.664.255 1.426.504 4.755.015 Spundwand Industriehafen GRW 27.05.98 bis 28.10.98 672.442 531.744 335.274 98.235 98.235 140.698 670.548 Roßlau Spundwand Südufer GRW 04.08.99 bis 20.12.99 1.124.842 899.874 562.421 168.726 168.726 224.968 1.124.842 Hafen GRW 22.12.97 bis 31.12.00 27.232.069 17.761.206 12.138.312 2.811.447 2.811.447 9.470.863 23.083.698 Halle 122.187.586 96.625.022 49.669.548 23.477.737 23.477.737 25.562.563 68.826.933 Ausbau von Verkehrsverbindungen - Hafen GRW 01.08.09 bis 30.06.13 408.348 280.000 191.489 44.256 44.256 128.348 406.817 Haldensleben Erschließung GI/GE „Sondergebiet Südhafen“ GRW 01.11.09 bis 31.05.13 13.650.128 10.989.510 8.538.360 1.225.575 1.225.575 2.660.618 7.961.846 Summen 136.246.062 107.894.533 58.399.397 24.747.568 24.747.568 28.351.529 77.195.596 4 3. Liegen der Landesregierung weitere Förderanträge für Häfen vor? Bitte unter Angabe des Hafens, des Maßnahmezwecks, des Förderprogramms und des Zeitraums der angestrebten Förderung. In der Investitionsbank liegen zwei GRW-Förderanträge vor: Hafen Maßnahmezweck Förder- programm Zeitraum der Förderung Halle Neubau Anbindung Hafenbahn GRW 01.06.12 bis 31.12.15 Roßlau Planung/ Errichtung Gleisinfrastruktur im Industriehafen Roßlau, Planung/ Errichtung Kaimauer im Industriehafen Roßlau, Planung/ Errichtung Brücke über Hafenanschlussbahn GRW 01.01.13 bis 31.12.15 4. An welchen Häfen Sachsen-Anhalts sind welche Gebietskörperschaften oder ihre in überwiegendem Besitz befindlichen Unternehmen in welcher Rechtsform beteiligt? Für die fünf landesbedeutsamen Häfen ergibt sich hierzu folgende Aufstellung: Hafen Beteiligungen durch Hafenbetrieb Aken GmbH Stadt Aken UHH Umschlags- und Handelsgesellschaft Haldensleben mbH Stadt Haldensleben, Unternehmensgruppe Rhein-Umschlag GmbH & Co. KG in Oldenburg Hafen Halle GmbH Stadtwerke Halle GmbH Magdeburger Hafen GmbH Stadt Magdeburg, Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG Industriehafen Roßlau GmbH Stadt Dessau-Roßlau, Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH 5. In welchem Umfang hat das Land, die beteiligten Kommunen oder die be- teiligten öffentlichen Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren Verluste im laufenden Betrieb ausgeglichen, Kapitalzuführungen gewährt oder auf anderem Weg finanzielle Zuwendungen geleistet? Haben Häfen Gewinnabführungen geleistet? Bitte getrennt nach Hafen, Jahr und Gebietskörperschaft beantworten. Das Land hat in den vergangenen fünf Jahren weder Verluste im laufenden Betrieb ausgeglichen, noch Kapitalzuführungen gewährt oder auf anderem Weg finanzielle Zuwendungen geleistet. Darüber hinaus übt das Land keine Gesellschafterfunktion in den beteiligten öffentlichen Unternehmen aus. Über eventuelle Zahlungen der Kommunen liegen dem Land keine Erkenntnisse vor. 5 6. Welche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen lagen der jeweiligen in 2 ge- nannten Förderentscheidung zugrunde? Wurde eine gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? In Fällen, in denen keine gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen wurde, wie wurde dem § 7 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung Rechnung getragen? Die „Hafenkonzeption zum Ausbau und Erhalt der landesbedeutsamen Häfen im Land Sachsen-Anhalt“ war am 03.09.96 durch die Landesregierung beschlossen worden. Von 28 Häfen, die im Rahmen einer Studie hinsichtlich ihrer Bedeutung sowie der zu erwartenden Umschlagsmengen untersucht wurden, sind aufgrund festgelegter Auswahlkriterien u. a. die Häfen Magdeburg, Aken, Roßlau, Halle und Haldensleben als landesbedeutsam eingestuft worden. Ein bedeutendes Förderinstrument bei der Ertüchtigung von Häfen - und hier ganz besonders dann, wenn die Hafenstandorte nicht nur als Standorte für den Güterumschlag von Gütern von/auf Schiffen sondern als attraktiver Standort für Gewerbe entwickelt werden soll - ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Mit Haushaltsmitteln der GRW können wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten gefördert werden, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Im Rahmen der GRW können bei Vorliegen aller Bewilligungsvoraussetzungen auch Investitionen in Hafenanlagen gefördert werden, wenn diese zielgerichtet und vorrangig förderfähigen Betrieben zur Verfügung gestellt werden sollen. Die GRW-Bewilligungsvoraussetzungen haben die Antragsteller im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens nachzuweisen. In der aufgeführten Tabelle zu Frage 2 sind die Maßnahmenzwecke und die Investitionsvolumina dargestellt. Ersichtlich ist, dass mit den geförderten Investitionen Häfen ausgebaut worden sind. Bei einigen Förderungen sind die geförderten Investitionen in die Hafenanlagen Bestandteil von größeren Investitionsvorhaben (Gewerbe- und Industriegebietserschließungen). Die geförderten Hafenanlagen waren überwiegend Infrastrukturen, die bestanden und im Zuge des Vorhabens dem Stand der Technik, wie z. B. der Tragfähigkeit der Anlagen, angepasst wurden. Ein neuer Hafenstandort wurde nicht erschlossen. Vielmehr wurden die seit mehr als hundert Jahren vorhandenen Standorte aufgewertet. 7. Welche Annahmen zum schiff-, bahn- und Lkw-seitigen Güterverkehrs- aufkommen und welche Annahmen zur Zahl der geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätze lagen den unter 2 aufgeführten Förderungen jeweils zugrunde? Auf der Grundlage der Hafenkonzeption beabsichtigte die Landesregierung, diesen Häfen Zuwendungen für Rekonstruktions-, Umbau- und Erweiterungs- 6 maßnahmen zu bewilligen, um so die Attraktivität der Häfen zu verbessern und damit ein sichtbares Zeichen zur Erleichterung von Industrieansiedlungsentscheidungen zu setzen. Da die Infrastrukturförderung der GRW sich ausdrücklich nicht an einzelne Unternehmen richtet, kann eine Investitionsentscheidung nicht anhand einer bestimmten Tonnage im Sinne einer Eingreifschwelle getroffen werden. Vielmehr handelt es sich hierbei um ein Angebot an die gewerbliche Wirtschaft, Hafeninfrastrukturen nutzen zu können und somit Standortentscheidungen für das Land Sachsen-Anhalt zu treffen. Die Schaffung bzw. die Sicherung von Dauerarbeitsplätzen ist im Rahmen der GRW-Infrastrukturförderung keine Bewilligungsvoraussetzung und ist auch im Zusammenhang mit der Einhaltung der Zweckbindung ohne Relevanz. Der Großteil der Arbeitsplatzwirkung der Förderungen entfaltet sich indirekt, d. h. nicht durch den Bau oder die Existenz der Infrastruktur selbst, sondern erst durch die Nutzung des geschaffenen Infrastrukturangebotes durch die Unternehmen der Region. 8. Welches Güterverkehrsaufkommen in Tonnen und in Zahl der Container sowie welche Anzahl an Arbeitsplätzen haben die unter 2 genannten Häfen in den letzten fünf Jahren verzeichnet? Bitte in Jahresschreiben differenziert und das Güterverkehrsaufkommen nach Binnenschiff, Bahn und Lkw angeben. Die nachfolgende Darstellung der Entwicklung des Güterverkehrsaufkommens enthält die gewünschten Angaben. Anzumerken ist, dass die unten stehende Statistik keine vollständige Aussage über die Werthaltigkeit der Tonnagen oder Container zulässt. Gemeint sind hier insbesondere die immer weiter zunehmenden hochwertigen Projektladungsverkehre (u. a. Turbinen, Transformatoren , Komponenten für Windenergieanlagen), deren Tonnage in Relation zu ihrem Wert nur wenig ins Gewicht fällt. Hafen Verkehrs-träger 2008 2009 2010 2011 2012 [t] 100.861 88.908 159.489 132.375 125.976Binnenschiff [TEU] 4.904 6.220 7.957 9.890 7.319 [t] 90.013 61.331 30.966 29.021 18.948 Bahn [TEU] 6.110 5.341 1.374 0 0 [t] 154.507 158.795 132.835 128.280 118.309 Aken Lkw [TEU] 11.249 11.806 9.440 9.969 7.393 [t] 66.026 49.806 105.922 104.462 62.757Binnenschiff [TEU] 0 0 0 0 0 [t] 66.026 49.806 105.922 104.462 62.757 Arneburg Lkw [TEU] 0 0 0 0 0 [t] 311.296 193.194 419.304 480.747 576.802Halle Bahn [TEU] 29.525 17.971 44.588 50.287 58.823 7 [t] 171.048 96.048 175.805 227.051 343.414 Lkw [TEU] 16.117 8.668 18.815 21.389 35.300 [t] 2.973.310 2.617.673 2.553.838 3.001632 2.734.028Magdeburg Binnenschiff , Bahn, Lkw [TEU] 15.226 11.028 15.000 15.850 10.200 [t] 113.362 147.425 227.452 130.413 110.857Binnenschiff [TEU] 0 0 0 0 0 [t] 26.237 16.686 36.026 47.293 76.693 Bahn [TEU] 0 0 67 50 12 [t] 172.282 153.673 109.292 109.968 116.762 Roßlau Lkw [TEU] 0 0 22 92 0 Anmerkungen: 1) Aken: Angaben sind gerundet. 2) Arneburg: Die Schiffe werden im Hafen des Industrie- und Gewerbeparks Altmark Arneburg entladen/beladen und das Rundholz bzw. der Zellstoff per LKW zum 2 km entfernten Werk transportiert. Eine Eisenbahnverbindung zum Industriehafen ist nicht vorhanden. 3) Halle: Eine durchgängige Befahrbarkeit der Saale auf dem Binnenschiff ist derzeit nicht gegeben. 4) Magdeburg: Eine Aufsplittung der Statistik nach Verkehrsträgern ist dem Hafen Magdeburg aus technischen Gründen nicht möglich. Entwicklung der Arbeitsplätze: Hafen 2008 2009 2010 2011 2012 Aken 13 14 13 12 12 Arneburg 1 1 1 1 1 Halle 12 15 20 27 33 Magdeburg 71 74 74 76 75 Roßlau 63 69 72 76 81 9. Hält die Landesregierung an ihrer Forderung, an der Elbe eine Fahrrinnen- tiefe von 1,60 m zu gewährleisten, trotz des bei der Elbe-Konferenz am 4./5. März beschriebenen Rückgangs der Wassermengen bei Niedrigwasser fest? Ja. Von den 1,60 m abzurücken würde bedeuten, jegliche Verlässlichkeit für die Schiffbarkeit aufzugeben. Das 2005 beschlossene Unterhaltungskonzept für die Elbe hat nach wie vor seine Gültigkeit. 10. Welche „bekannten Engpassstellen“ genau sind in Antwort 1 der Druck- sache 6/1980 gemeint? Die bekannten Engpassstellen sind die Reststrecke Dömitz-Hitzacker sowie die Erosionsstrecke bei Coswig.