Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2176 18.06.2013 (Ausgegeben am 19.06.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Harry Czeke (DIE LINKE) Fällung von zwei Eichen in Schopsdorf Kleine Anfrage - KA 6/7908 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Genthiner Ortsteil Schopsdorf wurden zwei Eichen gefällt, die im Jahr 2012 mit dem Eichenprozessionsspinner stark befallen waren. Die zwei Eichen waren als Naturdenkmal - ND 0057 JL - erfasst. Ein Antrag auf Aufhebung wurde nach Begutachtung durch den Landkreis positiv beschieden , sodass die Fällung inzwischen durchgeführt wurde. Es liegen nun jedoch Informationen vor, die das Verfahren in einem anderen Licht erscheinen lassen. Es wurden Hirschkäfer gesichtet. Der Hinweis auf Besatz mit dem Hirschkäfer (Lucanus cervus), wurde zwar in Augenschein genommen, jedoch im Zeitraum Nov./Dez. ist der Hirschkäfer inaktiv und im Holz verpuppt. Da der Hirschkäfer im Anhang FFH als streng geschützt aufgeführt wird, frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Liegt hier nach Ansicht der Landesregierung entsprechend § 27 BNatSchG ein Verstoß vor? Ein Verstoß gegen die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten, einschlägig ist hier § 44 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (BNatSchG) vom 29.07.2009, ist auszuschließen. 2 Die Fällung der zwei Eichen im Genthiner Ortsteil Schopsdorf Anfang des Jahres 2013 erfolgte aufgrund einer Genehmigung gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Genthin. Die Eichen waren zuvor durch den Landkreis Jerichower Land im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens aus dem Schutzstatus als Naturdenkmal entlassen worden. Der Totfund eines Hirschkäfers (Lucanus cervus) an einer der beiden Eichen ist auf Anflug zurückzuführen, da die Eichen aufgrund der Vitalität bzw. Abwesenheit von morschem Holz nicht als Lebensraum für den Hirschkäfer geeignet waren . 2. Gab es andere Möglichkeiten als die Fällung, um Auswirkungen auf die Gesundheit bei den betroffenen Anwohnern durch die Eichenprozessionsspinner auszuschließen - z. B. im Rahmen einer Befliegung? Zur Fällung gab es keine Alternativen. Durch den massiven Befall der beiden Eichen durch den Eichenprozessionsspinner drangen die Raupen bereits ins Innere eines anliegenden Wohnhauses ein. Eine Bekämpfung vom Boden aus im Juni 2012 brachte eine ca. 85 %ige Erfolgsquote, die Nester konnten nicht vollständig entfernt werden, etliche verblieben in der Krone. Eine aviochemische Bekämpfung an zwei Eichen ist unverhältnismäßig. 3. Welche Maßnahmen wird die oberste Umweltbehörde nach Erlangung der Erkenntnisse einleiten, um vor allem Wiederholungsfälle zu verhindern? Keine. Die zuständigen Behörden handelten ordnungsgemäß.