Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2203 25.06.2013 (Ausgegeben am 25.06.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechte Konzerte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7923 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Berichten im Internet fand am 26. Januar 2013 in Magdeburg ein Neonazikonzert statt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer war die/der Veranstalter/-innen des oben genannten Konzertes? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen Aktivitäten der betreffenden Person/-en im Bereich des Neonazismus vor? 2. Für welche Veranstaltungsobjekte in welchen Orten und an welchen Ta- gen gab es Planungen für das genannte Konzert? Welche der geplanten Veranstaltungsorte wurden gegebenenfalls aufgrund von Interventionen durch Behörden oder Dritten verhindert oder wieder abgesagt? 3. In welchem Veranstaltungsobjekt in welchem Ort fand das Konzert letzt- endlich statt und in welchem Eigentumsverhältnis stand bzw. standen die/der Veranstalter/-innen zum Veranstaltungsobjekt? 4. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zum genannten Kon- zert? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts kamen wie viele Teilnehmer und welchen Organisationen waren diese ggf. zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls 2 welchen Staaten haben wie viele Personen am genannten Konzert teilgenommen ? 5. Welche Musiker und Bands traten bei genanntem Konzert auf und aus welchen Orten, Bundesländern und gegebenenfalls Staaten kommen diese ? Wie schätzt die Landesregierung die jeweilige ideologische und personelle Anbindung an rechte Strukturen ein? 6. Welche behördlichen Auflagen wurden gegebenenfalls erteilt? 7. Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des genannten Konzertes registriert (Angabe der Paragrafen )? Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden, welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden, wie viele waren es jeweils? Antwort auf die Fragen 1 bis 7: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass am 26. Januar 2013 in Magdeburg ein Neonazikonzert stattgefunden hat.