Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2206 25.06.2013 (Ausgegeben am 26.06.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beobachtung der Zeugenvernehmungen des 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses durch Beschäftigte des Landesverwaltungsamtes Kleine Anfrage - KA 6/7953 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass an zwei öffentlichen Sitzungen des 13. Parlamenta- rischen Untersuchungsausschusses an der Vernehmung der Zeuginnen und Zeugen Beschäftigte des Landesverwaltungsamtes als Zuhörer teilgenommen haben? Ja. Wenn ja, bitte die Beschäftigten mit Namen und Funktion benennen. Als Zuhörer nahmen in der Sitzung am 19. April 2013: - Herr Regierungsdirektor Stefan Thomas, Vorsitzender der 1. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt sowie - Herr Laurent Oanea, Vorsitzender der 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt und in der Sitzung am 3. Mai 2013: - Herr Regierungsdirektor Stefan Thomas, Vorsitzender der 1. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt teil. 2 2. Handelt es sich bei der Teilnahme von Beschäftigten des Landesverwal- tungsamtes an den öffentlichen Zeugenvernehmungen um eine dienstlich veranlasste Teilnahme? Ja. Es wurde der Vorschlag durch den zuständigen amtierenden Abteilungsleiter 3 (Wirtschaft) des Landesverwaltungsamtes an die Hausleitung unterbreitet, dass verfahrensunbeteiligte Bedienstete der Abteilung 3 an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen werden. Da rechtliche Bedenken aufgrund des öffentlichen Charakters der Sitzungen nicht bestanden, wurde dies vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes zur Kenntnis genommen. 3. Welchen Zweck verfolgt die Landesregierung mit der Teilnahme? Das Landesverwaltungsamt verfolgte hiermit den Zweck bzw. das Ziel zu prüfen , ob zusätzliche Erkenntnisse über Abläufe bei der Umsetzung der übertragenen Zuwendungsverfahren gewonnen werden können. Welchen Organisationseinheiten des Landesverwaltungsamtes oder der Landesregierung erstatten die Teilnehmer unmittelbar oder mittelbar Bericht ? Dem amtierenden Abteilungsleiter 3 und dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes wurde auf dem Dienstweg jeweils unmittelbar nach den Sitzungen berichtet, in dem in Kurzinformationen Aussagen zum Verlauf der Sitzung getroffen wurden. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die erlangten Informationen nicht zur Beeinflussung der Zeugenaussagen durch Beschäftigte des Landesverwaltungsamtes eingesetzt werden? Eine Weiterleitung der Informationen an die Zeuginnen und Zeugen erfolgte nicht. Es bestand kein Kontakt und keine Beeinflussung der Beobachter gegenüber den Zeuginnen und Zeugen. Eine Auswertung über den Sitzungsverlauf fand nicht statt. Die Zuhörer legten aus ihrer beruflichen Erfahrung heraus besonderen Wert darauf, dass nicht einmal der Anschein einer Nähe zu den Zeuginnen und Zeugen erweckt wird. 4. Welche den Beschäftigten vorgesetzte Person hat die Teilnahme mit welcher Zielsetzung veranlasst? Welche Berichtspflichten an wen umfasste die Veranlassung? In Beantwortung dieser Frage wird auf die vorstehenden Antworten zu Frage drei verwiesen. 5. Wurde der Präsident des Landesverwaltungsamtes von der Beobachtung der Zeugenvernehmungen in Kenntnis gesetzt? Von wem und zu welchem Zeitpunkt? In Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die unter Frage drei aufgeführten Antworten. 3 6. Welches fach- oder dienstaufsichtsführende Ministerium wurde in Kennt- nis von der Beobachtung gesetzt? Von wem und zu welchem Zeitpunkt? Bitte um Nennung des Referats bzw. der zutreffenden Organisationseinheit . Eine förmliche Information an die fach- oder dienstaufsichtsführenden Ministerien ist nicht erfolgt. Das Ministerium für Inneres und Sport hat durch Übersendung des Protokolls der Abteilungsleiterberatung des Landesverwaltungsamtes vom 23. April 2013 Kenntnis darüber erhalten, dass in der genannten Sitzung über die öffentliche Sitzung des 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses informiert wurde. 7. Wurden die Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes, die als Zeugin- nen und Zeugen vor dem 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen wurden, vor ihrer Vernehmung im 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss von der Teilnahme von Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes als Zuhörer in Kenntnis gesetzt? Von wem geschah dies zu welchem Zeitpunkt? Nein. 8. Wird Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes, wenn sie zu einer Zeu- genvernehmung z. B. in einem Strafprozess zu erscheinen haben, grundsätzlich ein Rechtsbeistand durch das Landesverwaltungsamt gestellt? Aus Fürsorgeerwägungen wird jedem Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes , der aus dienstlichem Anlass (also über die Dienststelle) zu einer Zeugenbefragung oder -vernehmung geladen wird, ein Zeugenbeistand angeboten. Dies gilt nicht nur für polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ladungen , sondern auch für Ladungen vor parlamentarische Untersuchungsausschüsse . Der als Zeugenbeistand beauftragte Bedienstete nimmt diese Aufgabe nur dann wahr, wenn der als Zeuge geladene Bedienstete dies ausdrücklich wünscht. Falls nicht, in welchen Fällen erhalten Beschäftigte, die als Zeugen geladen sind, einen Rechtsbeistand? Die Bediensteten des Landesverwaltungsamtes erhalten einen Zeugenbeistand , da sie als Zeugen und nicht als Beschuldigte (Rechtsbeistand) befragt werden. Dies geschieht in allen Fällen, sofern der geladene Bedienstete dies wünscht.