Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2208 25.06.2013 (Ausgegeben am 25.06.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Hochschulpakt 2020 Kleine Anfrage - KA 6/7927 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Das in Artikel 1 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase) vom 4. Juni 2009 beschriebene Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger soll dazu beitragen, die Finanzierung des Studiums der in den Jahren 2011 bis 2015 immatrikulierten Studienanfängerinnen und -anfänger sicherzustellen. Als durchschnittliche Studiendauer sind dabei vier Jahre zugrunde gelegt worden, d. h. dass die Studienanfängerinnen und -anfänger des Jahres 2015 bis einschließlich 2018 aus dem Hochschulpakt 2020 mitfinanziert werden. Von den kalkulatorischen Durchschnittskosten in Höhe von insgesamt 26.000 Euro pro Studienanfängerin bzw. -anfänger trägt der Bund rechnerisch 13.000 Euro. Die dem Land Sachsen-Anhalt aus dem Hochschulpakt 2020 zugewiesenen Mittel setzen sich aus drei Teilen zusammen: a) Der Bund stellt in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 179,023 Mio. Euro als Bundespauschale für die ostdeutschen Länder bereit. Die Verteilung der Mittel zwischen den Ländern richtet sich nach dem tatsächlichen Haltebedarf (Differenz zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK)-Vorausberechnung 2008 und der tatsächlichen Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester eines Landes im Jahr 2005). Das Land Berlin erhält insgesamt 10 Mio. Euro aus dieser Pauschale. 2 b) In den Jahren 2011 bis 2015 werden insgesamt 324,369 Mio. Euro der tatsächlich an die westdeutschen Flächenländer und die Stadtstaaten ausgeschütteten Bundesmittel zu Gunsten der ostdeutschen Länder (Länderpauschale) umverteilt . Die Verteilung dieser Mittel zwischen den ostdeutschen Ländern richtet sich nach der tatsächlich im jeweiligen Jahr immatrikulierten Zahl Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester. c) Sofern die ostdeutschen Länder Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester oberhalb ihrer in der Anlage zur o. g. Verwaltungsvereinbarung genannten Referenzlinie immatrikulieren, werden diese Studienanfängerinnen und -anfänger nach den Rechenregeln des Hochschulpakts 2020 zusätzlich vergütet. Um die Mittel aus der Bundes- und der Länderpauschale zu erhalten, hat sich Sachsen -Anhalt verpflichtet, in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils: a) wenigstens so viele Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschul- semester aufzunehmen, wie durch die KMK 2008 vorausberechnet, b) trotz des erheblichen Rückgangs eigener Abiturientinnen und Abiturienten die Studienanfängerplätze - und damit die Kapazität - auf dem Niveau des Jahres 2005 weitgehend aufrecht zu erhalten und c) in den Fächern Human- und Zahnmedizin weiterhin mindestens so viele Stu- dienanfängerplätze, wie im Jahr 2005 planerisch vorhanden waren, bereitzustellen . Durch die nachgelagerte Abrechnung, die amtlichen Studienanfängerdaten liegen erst mit zwei Jahren Verzögerung vor, und Verrechnungen zwischen den Ländern kommt es darüber hinaus jedes Jahr zu kleineren Umverteilungen. Aufgrund dieser Zusammenhänge beziehen sich auch die Antworten der Frage 1 auf die Frage 5, 2 auf 6, 3 auf 7 sowie 4 auf 8 aufeinander. Frage 1: In welcher Höhe werden dem Land im Rahmen der Phase bis 2015 nach derzeitigem Verhandlungsstand Bundesmittel mehr im Rahmen des Hochschulpakts 2020 (1. Säule Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger) zur Verfügung stehen. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt für das Land in den Jahresscheiben 2014 und 2015? Antwort zu Frage 1: Der Bund wird nach der aktuellen Vorausberechnung dem Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 insgesamt 54,232 Mio. Euro und im Jahr 2015 insgesamt 38,726 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Das sind 40,971 Mio. Euro bzw. 26,488 Mio. Euro mehr als bei Abschluss der Landesvereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 / 2. Programmphase für das Land Sachsen-Anhalt im Juli 2011 vorausberechnet. Die Differenz zur bisherigen Planung ergibt sich durch zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Studienanfängerinnen und -anfänger, die in den Jahren 2011 und 2012 3 oberhalb der in der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung festgelegten Referenzlinie immatrikuliert wurden, und aus dem von den westdeutschen Flächenländern durch Umlage finanzierten Anteil der Pauschale für die ostdeutschen Flächenländer. Von den o. g. zusätzlich vom Bund an das Land Sachsen-Anhalt ausgeschütteten Hochschulpaktmitteln werden vorbehaltlich des Eintreffens der KMK-Prognose 23,522 Mio. Euro im Jahr 2014 und 19,633 Mio. Euro im Jahr 2015 für diejenigen Studienanfängerinnen und -anfänger bereitgestellt, die in den Jahren ab 2011 oberhalb der Referenzlinie immatrikuliert wurden. Für die zweite Programmphase des Hochschulpakts 2020 erhält das Land SachsenAnhalt in den Jahren 2011 bis 2018 insgesamt folgende Zuweisungen: 2011* 2012* 2013* 2014 14,595 Mio. € 27,548 Mio. € 49,922 Mio. € 54,232 Mio. € 2015 2016 2017 2018 38,725 Mio. € 27,436 Mio. € 24,595 Mio. € 7,240 Mio. € Tabelle 1: Bundeszuweisungen aus dem HSP 2020 in der 2. Programmphase * Ist-Werte Frage 2: Landesmittel in welcher Höhe müssen für die beabsichtigte Aufstockung der Bundesmittel im Rahmen des Hochschulpakts (1. Säule) bis 2015 zur Verfügung gestellt werden? Bitte für die Jahresscheiben 2014 und 2015 einzeln ausweisen. Antwort zu Frage 2: Sachsen-Anhalt ist im Rahmen der zweiten Programmphase verpflichtet, eine Gegenfinanzierung für die Studienanfängerinnen und -anfänger, die oberhalb der festgelegten Referenzlinien immatrikuliert werden, darzustellen. Diese Gegenfinanzierung muss aber nicht zwingend durch zusätzliche Mittel erfolgen, sondern ist durch einen Anstieg der Hochschulbudgets, verglichen mit dem Jahr 2005, nachzuweisen. Im Jahr 2005 standen den Hochschulen im Land insgesamt 267,986 Mio. Euro als Hochschulbudgets aus Haushaltsmitteln des Landes zur Verfügung. Dieses Budget bildete gemäß der Hochschulstrukturplanung von 2004 die Ausfinanzierung der im Jahr 2005 tatsächlich immatrikulierten 8.765 Studienanfängerinnen und -anfänger ab. Im Jahr 2013, dem Jahr mit dem wahrscheinlich höchsten Gegenfinanzierungsbedarf (21,333 Mio. Euro) müsste also ein Zuschuss des Landes an die Hochschulbudgets von insgesamt 289,319 Mio. € nachgewiesen werden. Veranschlagt und im Rahmenvertrag zu den Zielvereinbarungen festgeschrieben, sind für das Jahr 2013 insgesamt rund 308,810 Mio. Euro. Hinzu kommen die dort nicht berücksichtigten, aber budgeterhöhend wirkenden Tarif- und Besoldungsanpassungen aus den Jahren 2011 und 2013. Durch die Tarif- und Besoldungsanpassungen des Jahres 2011 sowie des Zuschusses für Agrarwissenschaften und abzüglich der Absenkung des Leistungsbudgets nach Festlegung zum Haushalt 2012/2013 beläuft sich das Hochschulbudget für das Jahr 2013 auf 315,800 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Tarif- und Besoldungsanpassung des Jahres 2013 steigt das Hochschulbudget um weitere Beträge. Für 2014 soll durch Fortschreibung des Rahmenvertrags zu den Zielvereinbarungen die gleiche Summe bereitgestellt werden. Da Sachsen-Anhalt in den Jahren 2011 bis 2013 mehr Mittel für die Gegenfinanzierung bereitgestellt hat, als notwendig gewesen wäre, müssen in den Jahren 2014 bis 4 2018 weniger Mittel zur Gegenfinanzierung dargestellt werden. Diese Verschiebung ist allerdings nur eine Verschiebung zwischen den Jahresscheiben. Sie hat keine Auswirkung auf die über die Gesamtlaufzeit hinweg in der Summe darzustellende Gesamtleistung des Landes in Höhe von 113,603 Mio. Euro, die sich wie folgt über die Jahre verteilt: 2011* 2012* 2013* 2014 9,630 Mio. € 16,565 Mio. € 21,333 Mio. € 20,045 Mio. € 2015 2016 2017 2018 18,744 Mio. € 13,234 Mio. € 9,173 Mio. € 4,880 Mio. € Tabelle 2: Gegenfinanzierung des Landes in der 2. Programmphase des HSP 2020 * Ist-Werte Frage 3: An welche Studienanfängerzahlen wird die erhöhte Zahlung der Bundesmittel im Hochschulpakt (1. Säule) bis 2015 gebunden sein? Antwort zu Frage 3: Voraussetzung für den Erhalt von Hochschulpaktmitteln über die Pauschalen hinaus ist die Immatrikulation von Studienanfängerinnen und -anfängern oberhalb der Referenzlinie - vgl. Vorbemerkung der Landesregierung. Für die zwischen Bund und Ländern verhandelten Modelle wurde, wie im Rahmen des Hochschulpakts 2020 bisher praktiziert, die bei Verhandlungsbeginn aktuellste Vorausberechnung der Studienanfängerinnen und -anfänger der KMK zugrunde gelegt (Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2012-2025 - Fortschreibung - Stand: 24. Januar 2012). Der Hochschulpakt 2020 geht von einer gesamtstaatlichen Verantwortung aller Länder für die Bereitstellung von Studienanfängerplätzen aus. Das heißt, unabhängig vom Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung soll jedem jungen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung, der dies wünscht, ein Studienplatz in Deutschland angeboten werden können. Bund und Länder sind bei ihren Verhandlungen und Rechenmodellen davon ausgegangen, dass die Vorausberechnungen der KMK für jedes Land zutreffen, da sie Wanderungen zwischen den einzelnen Ländern und mit dem Ausland berücksichtigen. Demnach wäre in den Jahren 2011 bis 2018 mit folgenden Studienanfängerzahlen in Sachsen-Anhalt zu rechnen: Jahr 2011 2012 2013 2014 KMK Vorausberechnung 2012 10.896* 9.767* 8.900 8.800 Referenzlinie HSP 2020 7.933 7.633 7.433 7.333 Differenz 2.963 2.134 1.467 1.467 Jahr 2015 2016 2017 2018 KMK Vorausberechnung 2012 9.000 9.000 9.000 9.000 Referenzlinie HSP 2020 7.333 Differenz 1.667 Die Referenzlinien für die Jahre 2016 ff. sind Gegenstand der 3. Programmphase . Tabelle 3: Studienanfängerzahl - KMK-Vorausberechnung und Referenzlinie HSP 2020 * Ist-Werte 5 Frage 4: Wofür können die Bundesmittel einschließlich Aufstockung im Rahmen des Hochschulpakts (1. Säule) im Land eingesetzt werden, welche Bereiche sind ausdrücklich ausgeschlossen? Antwort zu Frage 4: Der Einsatz der Hochschulpaktmittel im Land Sachsen-Anhalt leitet sich aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase) vom 4. Juni 2009 und der Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 / 2. Programmphase im Land Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 2011 ab. Bund und Länder haben den Hochschulpakt geschlossen, da die Vorausberechnungen der KMK ab dem Jahr 2006 eine stark ansteigende Zahl von Hochschulzugangsberechtigten ausweisen. Das Programm soll demzufolge seine Wirkung an der Schnittstelle Schule - Hochschule entfalten. Dazu muss zum einen die Kapazität der Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, erweitert werden, ohne zum anderen die Qualität der Ausbildung einzuschränken. Dem zufolge können Forschung, Weiterbildung und weiterführende Studiengänge einschließlich Master nicht aus dem Hochschulpakt gefördert werden. Für Sachsen-Anhalt, wie für alle ostdeutschen Länder, besteht darüber hinaus noch eine Aufgabe darin, die Attraktivität und die Vermarktung der vorhandenen Studienplätze zu verbessern. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die aufgrund der eigenen demografischen Entwicklung freibleibenden Studienplätze mit Studienanfängerinnen und -anfängern aus anderen Ländern besetzt werden können. Durch die so induzierte West-Ost-Wanderung sollen die westdeutschen Flächenländer und die Stadtstaaten bei ihren Anstrengungen, in ausreichendem Maße Studienanfängerplätze bereitzustellen, unterstützt werden (vgl. dazu auch: Vorbemerkung der Landesregierung). In der Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts im Land sind folgende Bereiche als besonders geeignet identifiziert worden, um diese Ziele zu erreichen: • Intensivierung von Kooperation und der Vernetzung der Akteure an der Schnitt- stelle Schule - Hochschule, • Ausbau besonderer Studienkonzepte und weitere Steigerung der Lehrqualität, • Ausbau von Dienstleistungs-, Service- und Freundlichkeitsoffensive der Hoch- schulverwaltung und der Studentenwerke z. B. durch die Einrichtung von integrierten Service-Centern und fachbereichsübergreifenden Prüfungsämtern, • Stärkung der Kooperation zwischen den Hochschulen und den Kommunen, • Ausbau des Hochschulmarketings generell sowie speziell für die MINT-Fächer und die Fächer, die über einen zu geringen Anteil an weiblichen Bewerbern verfügen und • Stärkere Einbeziehung insbesondere der regionalen Wirtschaft in Konzepte, die die Karriereaussichten der Absolventen verbessern. Frage 5: In welcher Höhe erwartet die Landesregierung nach derzeitigem Verhandlungsstand für die Phase bis 2018 Bundesmittel im Rahmen des Hochschulpakts (1. Säule) für das Land? Wenn möglich, bitte nach Jahresscheiben aufgliedern . 6 Antwort zu Frage 5: Bisher vereinbart ist die bis 2018 laufende Ausfinanzierung der in der zweiten Programmphase immatrikulierten Studienanfänger. Die daraus derzeit vorausberechneten Ansprüche sind in der Tabelle zu Frage 1 dargestellt. Für die dritte Programmphase, also die Studienanfängerinnen und -anfänger, die ab 2016 bis einschließlich 2020 immatrikuliert werden, ist noch kein Modell vorgeschlagen worden. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Gespräche darüber zu Beginn des Jahres 2014 aufgenommen werden sollen. Aufgrund der verglichen mit den Vorausberechnungen von 2006 und 2008 stabilen bzw. positiven Entwicklung der Studienanfängerzahlen in den ostdeutschen Ländern ist allerdings damit zu rechnen, dass die Sonderklauseln, von denen die ostdeutschen Länder bisher profitiert haben, nur noch im geringen Umfang Bestand haben werden. Frage 6: Landesmittel in welcher Höhe müssen dafür voraussichtlich bis 2018 zur Verfügung gestellt werden? Wenn möglich, bitte für die Jahresscheiben einzeln ausweisen. Antwort zu Frage 6: Zurzeit können (siehe Antwort zu Frage 2) nur die Gegenfinanzierungsverpflichtungen und -modalitäten für die zweite Programmphase benannt werden. Ob in den Jahren 2016 bis 2018 darüber hinaus für die Studienanfängerinnen und –anfänger, die ab 2016 bis einschließlich 2020 immatrikuliert werden und damit von der dritten Programmphase des Hochschulpakts 2020 profitieren, eine Gegenfinanzierung durch das Land zu leisten ist, wird Gegenstand der Bund-Länder-Gespräche zur Vereinbarung über die dritte Programmphase sein. Frage 7: An welche Studienanfängerzahlen wird die Zahlung der Bundesmittel im Hochschulpakt (1. Säule) bis 2018 nach derzeitigem Verhandlungsstand gebunden sein? Antwort zu Frage 7: Zurzeit lassen sich nur Aussagen über die zweite Programmphase und ihr Nachwirken bis 2018 treffen, diese sind insbesondere in den Antworten auf die Fragen 3 und 5 dargestellt. Angesichts der stabilen bzw. positiven Entwicklung der Studienanfängerzahlen in den ostdeutschen Ländern ist allerdings davon auszugehen, dass die Referenzlinie für die ostdeutschen Länder auf den tatsächlichen Wert des Jahres 2005, dem Basisjahr des Hochschulpakts 2020, angehoben wird. Für SachsenAnhalt würde dies bedeuten, dass in jedem Jahr mindestens 8.765 Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester an den Hochschulen des Landes immatrikuliert werden müssten, wenn das Land in der dritten Programmphase am Hochschulpakt 2020 partizipieren wollte. Frage 8: Wofür können die Bundesmittel im Rahmen des Hochschulpakts (1. Säule) in der Programmphase bis 2018 im Land nach derzeitigem Verhandlungsstand eingesetzt werden, welche Bereiche sind voraussichtlich ausdrücklich ausgeschlossen ? 7 Antwort zu Frage 8: Die grundsätzliche Intention des Hochschulpakts 2020 ist es, allen jungen Menschen mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die dies wünschen, einen qualitativ hochwertigen Studienplatz für ein erstes berufsqualifizierendes Studium anzubieten. Da sich dies nicht verändern wird, ist nicht davon auszugehen, dass sich die in der Antwort zu Frage 4 dargestellten Bedingungen ändern. Frage 9: Mittel in welcher Höhe standen den Hochschulen in Sachsen-Anhalt bisher aus dem Hochschulpakt (2. Säule Programmpauschalen für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekte) zur Verfügung? Bitte auf Jahresscheiben aufgliedern und getrennt für alle Hochschulen ausweisen. Antwort zu Frage 9: Als Programmpauschalen zur Finanzierung der sog. Overheadkosten bei Forschungsprojekten (z. B. Mieten, Telekommunikation, administrative Dienstleistungen der Hochschulen) sind den Hochschulen des Landes seit 2007, dem Beginn des Hochschulpakts 2020, folgende Mittel zugeflossen: 2007 2008 2009 2010 2011 1,065 Mio. € 1,840 Mio. € 2,521 Mio. € 3,898 Mio. € 4,994 Mio. € Tabelle 4: Partizipation des Landes an der 2. Säule des HSP 2020 Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den unterschiedlichen Förderlinien der DFG die Gewährung von Programmpauschalen für neue Projekte zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingesetzt hat. Eine Aufteilung nach Hochschulen getrennt ist nicht möglich, da die Daten von der DFG nur als Länderdaten zur Verfügung gestellt werden. Die aktuellen Zahlen für 2012 liegen erst mit der Vorlage der Finanzströme für 2012 vor.