Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2222 01.07.2013 (Ausgegeben am 02.07.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Franziska Latta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Drogeriekette Schlecker Kleine Anfrage - KA 6/7932 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im März 2013 jährte sich die Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker. Den ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern droht nun das geringere Arbeitslosengeld II (laut Pressemitteilung Verdi vom 15. Januar 2013). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Der Landesregierung ist eine Antwort auf die Frage zum Verbleib und Arbeitsmarktstatus der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten nur sehr eingeschränkt möglich. Die Behörden der Arbeitsverwaltung können lediglich für einen Teil der von der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Informationen zu deren Verbleib zur Verfügung stellen. Für ehemalige Schlecker-Beschäftigte, die sich nicht bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. den zuständigen Stellen der Grundsicherung als arbeitsuchend bzw. arbeitslos gemeldet haben, liegen keine Informationen zum Verbleib vor. Die Ursachen für die unterlassene Meldung waren sehr vielfältig und reichen beispielsweise von der Aufnahme einer neuen Beschäftigung über den Rückzug vom Arbeitsmarkt aufgrund familiärer Verpflichtungen bis hin zu Sachverhalten, nach denen keine oder nur geringe Ansprüche auf Arbeitslosengeld bestanden. Ferner nehmen Informationslücken im Zeitverlauf weiter zu, sobald die von der Schlecker-Insolvenz Betroffenen in den Rechtskreis SGB II wechseln. Aus unterschiedlichen Gründen kommt es hierbei zu Abmeldungen aus dem Leistungsbezug, woraufhin weiterführende Informationen zum Arbeitsmarktstatus nicht mehr zur Verfügung stehen. Im Zuständigkeitsbereich der zugelassenen kommunalen Träger 2 („Optionskommunen“) kommt erschwerend hinzu, dass die Informationen zum Verbleib der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten aufgrund dezentral unterschiedlicher technischer und arbeitsorganisatorischer Gegebenheiten systematisch nicht einheitlich erfasst werden und eine Vergleichbarkeit dann nicht mehr gewährleistet ist. Letztlich weist die Landesregierung darauf hin, dass ein Teil der ehemaligen Schlecker -Beschäftigten aufgrund nicht ausreichender Anwartschaftszeiten oder nicht bedarfsdeckender Höhe des Arbeitslosengelds bereits unmittelbar nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende betreut wurde. Nähere Angaben zur Zahl dieser Betroffenen liegen der Landesregierung jedoch nicht vor. 1. Wie viele betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der insolventen Dro- geriemarktkette Schlecker in Sachsen-Anhalt konnten erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden und gehen aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Bitte getrennt nach Alter, Geschlecht und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufschlüsseln und als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeben. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren in Sachsen-Anhalt 864 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Insolvenz betroffen. Von diesen hatten zum Stichtag 20.03.2013 insgesamt 385 Personen wieder eine neue Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Die nach dem Alter differenzierte Verteilung der in den ersten Arbeitsmarkt eingemündeten Betroffenen stellt sich wie folgt dar: Altersgruppe Arbeitsaufnahmen auf dem ersten Arbeitsmarkt 15-24 Jahre 2 25-49 Jahre 304 50-54 Jahre 56 55-64 Jahre 23 Gesamt 385 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Die Einmündungen erfolgten überwiegend in Verkaufsberufe bzw. in die Branche Einzelhandel. Angaben zum Geschlecht und zum „Vom-Hundert-Satz“ können nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgelesen werden. Vergleichbare Angaben über die in den ersten Arbeitsmarkt integrierten ehemaligen Schlecker-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der zugelassenen kommunalen Träger in der Grundsicherung liegen der Landesregierung nicht vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3 2. Wie viele der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker in Sachsen-Anhalt befinden sich derzeit in einer von der Arbeitsagentur oder kommunalen Jobcentern geförderten Umschulungsmaßnahme? Bitte getrennt nach Alter, Geschlecht und Umschulungsmaßnahme sowie nach Dauer der Umschulungsmaßnahme und voraussichtlichen Ende der Umschulungsmaßnahme aufschlüsseln. Insgesamt 154 ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Drogeriemarktkette Schlecker haben eine durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildung begonnen. Ein Teil dieser Weiterbildungen ist bereits abgeschlossen , teilweise laufen die Maßnahmen noch. Von diesen 154 geförderten Weiterbildungen haben 21 ehemalige Beschäftigte eine Umschulung begonnen. Die Umschulungen beziehen sich vorwiegend auf Sozialberufe, kaufmännische Berufe und Gesundheitsberufe. Eine Differenzierung nach Alterskohorten und Geschlecht ist der Landesregierung mangels ausreichend verfügbaren Datenmaterials nicht möglich. Gesicherte Angaben über Anzahl und Inhalte von Umschulungen für den Personenkreis im Zuständigkeitsbereich der zugelassenen kommunalen Träger in der Grundsicherung liegen der Landesregierung nicht vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3. Wie viele der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker in Sachsen-Anhalt arbeiten derzeit in Teilzeit ? Bitte getrennt nach Alter, Geschlecht sowie Branchen der Teilzeitarbeit aufschlüsseln. Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 4. Wie viele der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker in Sachsen-Anhalt haben sich selbstständig gemacht? Bitte getrennt nach Alter, Geschlecht sowie Branchen der Selbstständigkeit aufschlüsseln. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben drei ehemalige Beschäftigte der Drogeriemarktkette Schlecker eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen. Diese drei Fälle gehören zu der Altersgruppe der 25- bis 49-Jährigen. Angaben zu Geschlecht und Branche liegen der Landesregierung nicht vor. Über die Betroffenen im Zuständigkeitsbereich der zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4 Wie viele der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker in Sachsen-Anhalt haben sich selbstständig gemacht ? Bitte getrennt nach Alter, Geschlecht sowie Branchen der Selbstständigkeit aufschlüsseln. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben drei ehemalige Beschäftigte der Drogeriemarktkette Schlecker eine selbständige Tätigkeit aufgenommen. Diese drei Fälle gehören zu der Altersgruppe der 25- bis 49-Jährigen. Angaben zu Geschlecht und Branche liegen der Landesregierung nicht vor. Über die Betroffenen im Zuständigkeitsbereich der zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.