Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2232 02.07.2013 (Ausgegeben am 03.07.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Blühstreifenprogramme Kleine Anfrage - KA 6/7928 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Blühstreifenprogramm wurde nur mäßig von den Landwirten angenommen. Begründet wird dies mit dem Aufwuchs einer weniger blühtüchtigen Segetalflora und den erhöhten Pflegeaufwendungen im Laufe des fünfjährigen Programms. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Das Blühstreifenprogramm in Sachsen-Anhalt wurde von den Landwirten gut angenommen . Aus den Erstantragsjahren 2010 und 2011 resultiert eine Fläche von 1.837 ha mit mehrjährigen Blühstreifen. Es wird ein Betrag von 740 EUR/ha p.a. vergütet , 2012 wurden über 1,3 Mio. EUR an Landwirte für Blühstreifen ausgezahlt. Die Ausprägung des Blühaspekts hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem vom verwendeten Saatgut. Eine Pflege mehrjähriger Blühstreifen ist erforderlich, aber nicht aufwendig. 1. Warum greift die Landesregierung die Hinweise der Landwirte nicht auf und bietet Programme für nur ein oder zwei Jahr(e) an? 2. Entsprechen ein- oder zweijährige Blühstreifenprogramme nicht den EU- rechtlichen Ansprüchen bzw. sind sie EU-rechtlich nicht genehmigungsfähig ? Wenn ja, warum? 2 Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Die Maßnahme Blühstreifen ist eine Förderung, die als Agrarumweltmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK - hier: Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung ) finanziert wird. Artikel 39 Abs. 3 UA 2 der VO (EG) Nr. 1698/2005 regelt, dass die Teilnahme an einer mit ELER kofinanzierten Agrarumweltmaßnahme eine Mindestdauer von fünf Jahren haben muss. Auch der Entwurf der künftigen ELER-Verordnung enthält in Artikel 29 Abs. 5 eine entsprechende Regelung. Daher können entsprechende Agrarumweltmaßnahmen nicht für ein oder zwei Jahre angeboten werden. Die GAK sieht allerdings die Möglichkeit vor, dass Blühstreifen für fünf Jahre auf jährlich wechselnden Flächen angeboten werden „rotierend“. In der GAK wird für diese Maßnahme der Begriff „Blühstreifen“ verwendet. Die Maßnahme wird teilweise missverständlich mit „einjährige Blühstreifen“ umschrieben. Für die neue Förderperiode ist im Ergebnis des Verbandsgesprächs vom 18. Juni 2013 vorgesehen, neben den mehrjährigen Blühstreifen auch Blühstreifen auf jährlich wechselnder Fläche in die Förderung des Landes SachsenAnhalt aufzunehmen, ergänzend sollen zudem Schonstreifen (mit Selbstbegrünung , ebenfalls rotierend) angeboten werden.