Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2261 09.07.2013 (Ausgegeben am 09.07.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Arnd Czapek (CDU) Landesweite Einführung eines Sozialpasses in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7920 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Sozialpass soll es Menschen trotz niedrigem Einkommen in Sachsen-Anhalt ermöglichen , am kulturellen und sozialen Leben im Land teilzunehmen. Die Einführung eines Sozialpasses obliegt den Gemeinden und Städten selbst. In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell in acht Kommunen einen Sozialpass bzw. Sozial- und Familienpass. Auf Landesebene gibt es den Familienpass, welcher aber nur in bestimmten Einrichtungen und Institutionen gilt und Vergünstigungen bei bestimmten Firmen gewährt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Ist von Seiten der Landesregierung geplant, einen landesweiten Sozial- pass einzuführen, der es Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, am kulturellen und sozialen Leben teilzunehmen? Nein. 2. Sofern die Frage 1 mit nein beantwortet wurde, ist von Seiten der Landes- regierung geplant, den Leistungsumfang des Familienpasses zu erweitern ? Wenn ja, wie genau sieht diese Erweiterung aus und ab wann kann damit gerechnet werden? Bitte begründen, wenn keine Leistungserweiterung im Sinne des Familienpasses stattfinden sollte? Der Leistungsumfang des FamilienPasses ist abhängig von den Angeboten, die die Partner des FamilienPasses unterbreiten. Dieser enthält keine eigenen Angebote des Landes, sondern führt die Angebote der Partner zusammen und übernimmt die logistischen Kosten. Neue Partner werden gerne aufgenommen 2 und daher die Passinhaberinnen und -inhaber bei der jährlichen Übersendung des verlängerten FamilienPasses nach Vorschlägen für weitere Akteure befragt. Zurzeit sind 121 Partner am FamilienPass beteiligt; im Mai 2013 konnte der 13.000ste FamilienPass Sachsen-Anhalt ausgestellt werden. 3. Der Sozialpass auf Landesebene soll den kommunalen Sozialpass nicht ablösen, sondern nur ergänzen und dort einführen, wo aktuell noch kein Sozialpass vorhanden ist. Gibt es Bestrebungen von der Landesregierung , richtungsweisend Vorgaben an die Kommunen zu machen? Nein. Bei dem Sozialpass, der es Menschen mit niedrigem Einkommen erleichtern soll, in Gemeinden und Städten am kulturellen und sozialen Leben teilzunehmen , handelt es sich um ein Angebot der Kommunen im eigenen Wirkungskreis . 4. Sind von Seiten der Landesregierung andere Maßnahmen geplant, die es in Zukunft ermöglichen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen am sozialen oder kulturellen Leben teilnehmen können? Und wenn ja, welche und wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden? Die Theater des Landes Sachsen-Anhalt halten für Menschen mit niedrigem (oder keinem eigenen) Einkommen - z. B. Schüler/-innen und Rentner/-innen - geminderte Preiskategorien bei den Eintrittskarten vor. Daran wird auch in Zukunft festgehalten. Bei den Musikschulen gilt weiterhin, dass - Maßnahmen von den Trägern der vom Land geförderten öffentlichen Musik- schulen in den entsprechenden Regelungen zur Gebührenerhebung ausgewiesen sind - sog. Sozialklauseln - und - für die Vergabe der Landesförderstipendien neben den künstlerischen Leis- tungen auch soziale Aspekte berücksichtigt werden (gemäß Ausführungsbestimmungen zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt“). Allen Schülerinnen und Schülern und damit auch allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen stehen - neben dem Kernunterricht - Angebote der Schulen wie AG`s und Förderkurse offen. Im Rahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern!“ werden weitere Projekte für Schülerinnen und Schüler gefördert, die diese am sozialen und kulturellen Leben teilhaben lassen. Darüber hinaus sind aktuell keine Maßnahmen geplant.