Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2265 09.07.2013 (Ausgegeben am 09.07.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Strafrechtliches Ermittlungsverfahren Kleine Anfrage - KA 6/7966 Vorbemerkung des Fragestellenden: Während in vielen Landkreisen der Katastrophenfall wegen der dramatisch angespannten Hochwassersituation festgestellt werden musste, veröffentlichte das Innenministerium , dass ihm ein „Bekennerschreiben“ für, dem Schreiben nachfolgende , Anschläge auf Hochwasserschutzanlagen vorläge und es deshalb Kräfte für die Verhinderung der im Schreiben benannten Straftaten bzw. Verbrechen binde. Auf Nachfrage hierzu erklärte der Innenminister im Mitteldeutschen Rundfunk, dass diese Angelegenheit nunmehr Sache der Staatsanwaltschaft sei. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Welche Behörde ermittelt in dieser Angelegenheit mit welchem Anfangsverdacht ? Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt führt die polizeilichen Ermittlungen wegen Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB.