Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2266 09.07.2013 (Ausgegeben am 09.07.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Sachmittelbudgets zur Erhöhung der Eigenverantwortung von Schulen Kleine Anfrage - KA 6/7968 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Sachmittelbudgets zur Erhöhung der Eigenverantwortung von Schulen erhalten die Schulen unter anderem Mittel für außerunterrichtliche schulische Projekte und für den ergänzenden Einsatz von Experten im Unterricht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 a) Auf welcher Grundlage wird die Höhe dieser Mittel festgelegt? b) Gibt es eine Differenzierung nach Schulformen? Wenn ja, wie wird differen- ziert? c) Wird bei der Mittelausstattung berücksichtigt, ob es sich um eine Ganztags- schule handelt? Wenn ja, in welcher Höhe spiegelt sich das in der Mittelausstattung wider? d) Spielt bei der Mittelausstattung die Schulgröße (Schülerzahl) eine Rolle? Wenn ja, wie wird die Schülerzahl berücksichtigt? Antwort: zu a) Die Höhe der Mittel wird durch das Gesetzgebungsverfahren mit dem jeweiligen Haushaltsgesetz festgelegt. 2 zu b) Die Mittel für außerunterrichtliche schulische Projekte und für den ergänzenden Einsatz von Experten im Unterricht konnten seit dem Haushaltsjahr 2010 gem. RdErl. vom 12.04.2010 (SVBl. LSA S.134) den Schulen auf der Grundlage der Schulform und ihrer Schülerzahl zugewiesen werden. Die Bek. des MK vom 14.4.2010 (SVBl. LSA S. 138) vermittelt eine Darstellung der Schülersätze für die verschiedenen Schulformen für das Haushaltsjahr 2010: Schulform Schülerzahl Schülersatz (Euro) Budget/Jahr Grundschule 250 3 750,00 € und Ganztagsschule (gebundene Form) alle Ganztagsschüler 250 1 250,00 € Förderschule 210 3 630,00 € und Ganztagsschule (offene Form), 70% Ganztagsschüler 147 1 147,00 € Sekundarschule/ Gesamtschule 300 3 900,00 € und Ganztagsschule (offene Form) 50% Ganztagsschüler 150 1 150,00 € Gymnasium 600 3 1.800,00 € und Ganztagsschule (offene Form) 50 % Ganztagsschüler 300 1 300,00 € BBS Teilzeit 1.000 1 1.000,00 € BBS Vollzeit 800 3 2.400,00 € Diese Differenzierung hängt jedoch vom jährlichen Haushaltsansatz im Kapitel 07 07 Titel 427 76 (außerunterrichtliche schulische Projekte und ergänzender Einsatz von Experten im Unterricht) ab und muss jährlich angepasst werden. zu c und d) siehe Antwort zu 2b) Frage 2 a) Wie entwickelten sich die für die Sachmittelbudgets und insbesondere für außerunterrichtliche schulische Projekte und für den ergänzenden Einsatz von Experten im Unterricht bereitgestellten Mittel in den letzten drei Jahren? b) Dem Vernehmen nach kommt es im Jahr 2013 an einigen Schulen zu einer erheblichen Reduzierung dieser Mittel (z. B. Sekundarschule Benndorf). Wodurch ist diese Entwicklung begründet? Antwort: zu a) Die Haushaltsansätze der Sachmittelbudgets und speziell der Ansatz im Kapitel 07 07 Titel 427 76 (außerunterrichtliche schulische Projekte und ergänzender Einsatz von Experten im Unterricht) entwickelten sich seit 2010 incl. Nachtragshaushalte wie folgt: 3 Haushaltsjahr Ansatz TGr. 76 (Sachmittelbudgets gesamt) in Euro Ansatz 427 76 in Euro 2010 8.154.600 634.700 2011 8.157.400 634.700 2012 8.362.100 867.600 2013 5.789.200 224.000 zu b) Aufgrund des sehr geringen Mittelansatzes im Kapitel 07 07 Titel 427 76 (außerunterrichtliche schulische Projekte und ergänzender Einsatz von Experten im Unterricht ) im Haushaltsjahr 2013 konnten allen Schulen lediglich je Schüler ca. 1 € unabhängig von der Schulform zugewiesen werden. Die Höhe der Mittel wird durch das Gesetzgebungsverfahren mit dem jeweiligen Haushaltsgesetz festgelegt.