Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2267 09.07.2013 (Ausgegeben am 09.07.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Sinkende Zahl der Sozialwohnungen, Erfassung von Sozialwohnungen, steigende Wohngesamtkosten Kleine Anfrage - KA 6/7969 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie die Tageszeitung „Neues Deutschland“ am 13. Juni 2013 berichtete, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) hervor, dass die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland weiter sinkt. In dieser Antwort wird für das Land Sachsen-Anhalt der Bestand an gebundenen Mietwohnungen aus der Wohnraumförderung zum 31. Dezember 2010 mit 31.298 angegeben. Angaben für das Jahr 2011 lagen nach Aussagen der Bundesregierung für Sachsen-Anhalt nicht vor. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abg. Guido Henke (6/1513) zur Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen-Anhalt wird ausgeführt , dass es keine statistischen Daten der Jahre 2006 bis 2011 darüber gibt, wie viele Wohnungen in Sachsen-Anhalt dem Wohnraumfördergesetz unterlagen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die soziale Wohnraumförderung im Zuge der Föderalismusreform I ab 2007 vollständig an die Länder übertragen wurde und daher eine Bundesstatistik nicht mehr geführt werde. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Verfügt die Landesregierung über Kenntnisse, aus welcher Quelle die Bundesregierung Zahlenangaben zum Bestand an gebundenen Mietwohnungen aus der Wohnraumförderung in Sachsen-Anhalt zum 31. Dezember 2010 vorlegen konnte? 2 Gemäß der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke vom 31. Juli 2012 auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) gibt es in Deutschland keine Bundesstatistik zu der Zahl der gebundenen Mietwohnungen. Jedoch lägen Schätzungen vor, die zwar nicht genau den in der Frage genannten Stichtagen entsprechen, aber in enger zeitlicher Nähe zu diesen liegen. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Verlässlichkeit und die Aussagekraft dieser Zahl in der Antwort der Bundesregierung? Nachdem im November 2012 der Bericht zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost sowie zur Mieten- und Wohnungsmarktentwicklung im Land Sachsen -Anhalt (Berichtsjahre 2010/2011) fertig gestellt war, lagen die Zahlen für Sachsen-Anhalt vor. Danach stehen den vom Bund geschätzten 31.298 Wohnungen per 31. Dezember 2010 36.036 Wohnungen mit Belegungsbindung gegenüber. Eine Bewertung der Verlässlichkeit und Aussagekraft der Zahl in der Antwort der Bundesregierung erübrigt sich damit. 3. Sieht sich die Landesregierung veranlasst, künftig eigene Erhebungen vorzunehmen, um die Entwicklungstendenzen bei der Anzahl von geförderten Mietwohnungen jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2002 bis 2012, die einer Mietpreis- und/oder Belegungsbindung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz bzw. seit 2002 nach dem Wohnraumförderungsgesetz unterlagen bzw. unterliegen, zu beobachten? Wenn nein, weshalb nicht? Ab dem Jahre 2002 erfolgten, durch das Land veranlasst, in Abständen Erhebungen zum Auslaufen der Belegungsbindungen und zum Bestand der belegungs - und mietpreisgebundenen Wohnungen durch die Regierungspräsidien bzw. das Landesverwaltungsamt. Nach der Kreisgebietsreform im Jahre 2007 wurde das Auslaufen der Belegungsbindungen bis zum Jahre 2020 und weiter bis zum Jahre 2022 erfragt. Daraus wurde jetzt zur Beantwortung der Kleinen Anfrage rechnerisch der Bestand in den Landkreisen und kreisfreien Städten ermittelt. Die Meldungen der Landkreise in den Jahresabfragungen sind allerdings schwankend. 4. Wie hoch war in Sachsen-Anhalt die Zahl der geförderten Mietwohnungen jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2002 bis 2012, die einer Mietpreisund /oder Belegungsbindung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz bzw. seit 2002 nach dem Wohnraumförderungsgesetz unterlagen bzw. unterliegen ? Statistische Angaben hierzu liegen nicht vor. Die vorgelegten Angaben ergeben sich aus den Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte und wurden aktuell rechnerisch ermittelt, nachdem nunmehr alle Meldungen der Landkreise vorlagen. 3 2002 66.249 2008 43.212 2003 74.211 2009 37.670 2005 74.205 2010 36.020 2006 68.128 2011 32.815 2007 55.032 2012 27.879 5. Wie hoch war die in Frage 4 erfragte Zahl der Mietwohnungen jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2008 bis 2012 in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? Diese Zahlen liegen in der gewünschten Form (als Bestand) nicht vor. Abgefragt wurde von den Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils das Auslaufen von Belegungsbindungen. Zur Ermittlung der gewünschten Angaben wurde das Auslaufen der Belegungsbindung zur Bestandsermittlung herangezogen. Anzahl der geförderten Mietwohnungen, die einer Belegungsbindung unterlagen 2008 2009 2010 2011 2012 Landkreis Anhalt Bitterfeld 1945 1376 1217 1120 634 Landkreis Börde 2120 1678 1565 1172 763 Landkreis Burgenland 4066 3821 3699 3269 2959 Stadt-Dessau Rosslau 1119 1116 949 807 545 Stadt Halle 7061 5071 5031 4962 4718 Landkreis Harz 2652 2363 2221 2104 1677 Landkreis Jerichower Land 1623 1446 1359 1206 922 LHS Magdeburg 9866 9824 9714 9110 8165 LandkreisMansfeld Südharz 1768 1549 1460 1366 1250 Landkreis Saalekreis 2506 1671 1585 1508 1457 Salzlandkreis 3757 3383 3185 2672 2325 Altmarkkreis Salzwedel 1192 1047 919 797 625 Landkreis Stendal 2008 1929 1848 1682 1157 Landkreis Wittenberg 1529 1396 1268 1040 682 43212 37670 36020 32815 27879 6. Wie hoch war die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2008 bis 2012 in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten über eine Wohnberechtigungsbescheinigung verfügten und mit Wohnraum versorgt wurden ? Mitgeteilt wird die Erfassung der erteilten Wohnberechtigungsbescheingungen (WBS) in den Jahren 2008 bis 2011 - jeweils zum 31.12. des Jahres. Die Wohnberechtigungsbescheinigungen gelten jeweils für ein Jahr. 4 Da die Erfassung der ausgestellten WBS in zweijährigem Rhythmus erfolgt, liegen für den Stichtag 31. Dezember 2012 die Ergebnisse noch nicht vor. Die Erfassung von Wohnberechtigungsbescheinigungen erfolgte in den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht nach Anzahl der Personen. Es wurde nur die Anzahl der Wohnberechtigungsbescheinigungen erfasst. Die Anzahl der in den Jahren 2008 bis 2011 ausgestellten Wohnberechtigungsbescheinigungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der Zugang für staatlich geförderte Wohnungen ist gemäß Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (Einkommensgrenzen , Wohnungsgrößen u. a.) gebunden. Die Wohnungsbauförderstellen „vermitteln“ keine Wohnungen. Sie prüfen lediglich die Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung . Werden Mietverträge abgeschlossen, erfolgt die Rückmeldung an die Wohnungsbauförderstellen in Form einer der Wohnberechtigungsbescheinigung beigefügten Überlassungsmitteilung. Nicht jeder Inhaber einer Wohnberechtigungsbescheinigung bezieht in Folge auch eine geförderte Wohnung , sondern bedient sich auch des nicht belegungsgebundenen Wohnungsbestandes bei Wohnungsunternehmen oder privaten Vermietern. In diesen Fällen kann hier keine Aussage getroffen werden, weil keine Rückinformationen an die Wohnungsbauförderstellen erfolgen. Anzahl der erteilten Wohnberechtigungsscheine Landkreis/kreisfreie Stadt 2008 2009 2010 2011 LK Anhalt-Bitterfeld 280 281 250 86 LK Börde 234 207 195 202 LK Burgenland 352 293 270 187 Stadt Dessau-Roßlau 109 100 107 95 Stadt Halle-Saale 965 901 878 786 LK Jerichower Land 244 202 183 113 Landkreis Harz 324 292 288 192 Stadt Magdeburg 1124 1144 991 798 LK Mansfeld-Südharz 106 103 95 88 LK Salzwedel 164 145 146 111 LK Stendal 393 351 307 210 LK Saalekreis 154 119 133 120 LK Salzlandkreis 355 291 286 246 LK Wittenberg 357 290 247 152 LSA gesamt: 5161 4719 4376 3386 5 7. In welcher Weise will sich die Landesregierung dem Wohnen in Sachsen- Anhalt als soziale Frage vor dem Hintergrund steigender Gesamtwohnkosten widmen? Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Guido Henke (DIE LINKE), Drs. 6/2073 wurde dargelegt, dass die aktuelle Wohnungsmarktsituation im Land durch hohe Leerstände und ein eher niedriges Mietpreisniveau1 gekennzeichnet ist. Aus diesem Grunde können belegungsgebundene Wohnungen zum Teil nur vermietet werden, wenn eine Freistellung von der Einhaltung der Einkommensgrenze sowie auch der Wohnungsgröße und/oder des Belegungsvorranges erfolgt. Von den in den Jahren 2010 und 2011 jeweils über 14.000 genehmigten Freistellungen waren jeweils über 9.000 Freistellungen von der Einkommensgrenze. Vor diesem Hintergrund besteht über die Gewährung der bestehenden staatlichen und kommunalen Transferleistungen hinaus derzeit kein weitergehender Handlungsbedarf. 1 Monatlich durchschnittlich 4,48 Eur/m2