Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2285 11.07.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 12.07.2013) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Demografischer Wandel in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion SPD - Drs. 6/1803 Vorbemerkung/Begründung der Fragestellenden: Der demografische Wandel ist ein stetiger Prozess, dem sich Sachsen-Anhalt stellen muss. Durch eine Vielzahl von Anpassungsmaßnahmen gilt es, diesen Wandel zum Wohle von Mensch und Umwelt zu gestalten. Ziel ist es, die Chancen des demografischen Wandels zu nutzen und die Probleme zu bewältigen. So wird es z. B. auf absehbare Zeit darum gehen, die Versorgungsinfrastruktur insbesondere in peripheren ländlichen Räumen als Aufgabe der Daseinsvorsorge sicherzustellen. Dabei stellt sich eine Vielzahl von Fragen, deren Beantwortung für die Gestaltung des demografischen Wandels von Bedeutung ist. Vorbemerkung der Landesregierung: Mit dem Beschluss des Landtages vom 7. Oktober 2011 „Den demografischen Wandel gestalten“ (Drs. 6/481) hat der Landtag sich umfangreich mit den Themen des demografischen Wandels auseinandergesetzt und der Landesregierung in neun Beschlusspunkten wichtige Hinweise und Anregungen gegeben, aber auch umfangreiche Aufträge erteilt und komplexe Anfragen gestellt. Angesichts der umfangreichen Berichtswünsche hatte sich die Landesregierung entschlossen, einen ausführlichen Demografiebericht zu erstellen, der die aufgeworfenen Fragen in einen Gesamtzusammenhang stellt und nach aktuellem Stand beantwortet. Der Demografiebericht wurde Ende April 2013 dem Landtag zugeleitet. Eine erste Befassung fand am 24. Mai 2013 im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr statt. Fragen im ersten Teil der Großen Anfrage werden sehr ausführlich in dem Demografiebericht beantwortet. Insbesondere wird auf die Bevölkerungsentwicklung Sachsen -Anhalts insgesamt, seiner Gemeinden und Landkreise einschließlich eines Vergleichs mit anderen Bundesländern und Europa umfassend eingegangen. Deshalb 2 wurde bei der Beantwortung einzelner Fragen der Großen Anfrage auf den Demografiebericht verwiesen. Im zweiten Teil des Demografieberichtes werden die Instrumente zur Gestaltung des demografischen Wandels vorgestellt. Der Demografie-Beirat und die DemografieAllianz werden hier in ihrem Wirken, ihrer Arbeitsweise und in der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) beschrieben. Insofern ist die Beantwortung der Großen Anfrage im engen Zusammenhang mit dem Demografiebericht „Den demografischen Wandel gestalten“ zu sehen. Allgemein 1. Gibt es detaillierte Bevölkerungsprognosen auf Ebene der Landkreise und Gemeinden? Wenn ja, bitte ausführen. Antwort zu Frage 1 Die Regionalisierten Bevölkerungsprognosen Sachsen-Anhalts werden im Auftrag des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr durch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt nach Abstimmung mit dem Interministeriellen Arbeitskreis Raumordnung, Landesentwicklung und Finanzen für das Land und die Kreisfreien Städte und Landkreise berechnet. Mit Kabinettsbeschluss wird die Regionalisierte Prognose zur Planungsgrundlage für alle Landesbehörden erklärt. Eine durch das Kabinett beschlossene Bevölkerungsvorausberechnung auf Gemeindeebene gibt es nicht. Für die Gemeinden in der Gebietsstruktur zum 1. Juli 2012 hat das Statistische Landesamt auf der Grundlage der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose (5. RBP) voraussichtliche Bevölkerungszahlen der typischen Altersgruppen berechnet, ausgehend von der Besetzung der einzelnen Jahrgänge im Basisjahr 2008 und der Entwicklung des jeweiligen Altersjahres des zugehörigen Kreises. Diese voraussichtlichen Bevölkerungszahlen dienen der Orientierung und können auf den Seiten des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt heruntergeladen werden. 2. Wie ist die Bevölkerungsentwicklung in Bezug auf die kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum einzuschätzen? Wie hoch sind die Bevölkerungszahlen der kreisfreien Städte sowie der übrigen Hochschulstädte mit und ohne Studenten? Antwort zu Frage 2 Im ersten Teil des Demografieberichtes „Den demografischen Wandel gestalten“ wird die demografische Entwicklung Sachsen-Anhalts ausführlich dargestellt. Wie ist die Bevölkerungsentwicklung in Bezug auf die kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum einzuschätzen? Die 5. RBP ist am 20. April 2010 durch die Landesregierung als Planungsgrundlage für alle Landesbehörden beschlossen worden. Die Datenbasis bildete der Bevölkerungsstand am 31. Dezember 2008. Aufgrund der damals getroffenen Annahmen zur Lebenserwartung sowie zum Geburten- und Wanderungsverhalten wurde ein Bevölkerungsrückgang von 18,6 Prozent bis zum Jahre 2025 prognostiziert. 3 Prozent Dessau-Roßlau 88.693 70.021 -18.672 -21,1 Halle (Saale) 233.013 209.726 -23.287 -10,0 Magdeburg 230.047 225.694 -4.353 -1,9 Altmarkkreis Salzwedel 91.922 72.363 -19.559 -21,3 Anhalt-Bitterfeld 182.023 143.805 -38.218 -21,0 Börde 182.866 147.359 -35.507 -19,4 Burgenlandkreis 199.186 156.127 -43.059 -21,6 Harz 237.653 190.061 -47.592 -20,0 Jerichower Land 98.122 76.762 -21.360 -21,8 Mansfeld-Südharz 155.255 112.255 -43.000 -27,7 Saalekreis 201.273 165.334 -35.939 -17,9 Salzlandkreis 215.591 164.586 -51.005 -23,7 Stendal 125.429 97.291 -28.138 -22,4 Wittenberg 140.799 107.957 -32.842 -23,3 Sachsen-Anhalt 2.381.872 1.939.342 -442.530 -18,6 Landkreise 1.830.119 1.433.900 -396.219 -21,6 kreisfreie Städte 551.753 505.441 -46.312 -8,4 Durch ganzzahligen Ausweis können Rundungsfehler entstehen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 2025/2008 Veränderungen Entwicklung der Bevölkerung nach Kreisen 2025/2008 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Sachsen-Anhalt Bevölkerung Kreisfreie Städte Landkreise Personen 2008 2025 Im Vergleich zur prognostizierten Entwicklung ist die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung zum 31. Dezember 2011 günstiger verlaufen, und zwar um 0,4 Prozent (Tabelle 1). Gegenüber der prognostizierten Entwicklung fielen die Verluste für SachsenAnhalt beim Wanderungssaldo im Jahr 2009 mit 5.631 Personen, im Jahr 2010 mit 7.815 Personen und im Jahr 2011 mit 5.652 Personen geringer aus als vorausberechnet : Wanderungssaldo 2009 2010 2011 Ist -12.360 -7.810 -8.370 5. RBP -17.991 -15.625 -14.022 Differenz -5.631 -7.815 -5.652 Aus dieser erfreulichen Entwicklung ist eine deutliche Besserung im Wanderungsverhalten erkennbar. Neben dem Rückgang der Zahl der besonders wanderungsaktiven jungen Personen in Sachsen-Anhalt begründet auch der stärkere Zuzug von jungen Menschen, insbesondere in die Universitätsstädte Halle (Saale) und Magdeburg den Aufwärtstrend. Als Standorte von Universitäten profitieren die beiden Oberzentren Magdeburg und Halle (Saale) vor allem von den doppelten Abiturjahrgängen in einigen Bundesländern. Neben den beiden Universitätsstädten Magdeburg und Halle ist auch in Dessau-Roßlau und den Landkreisen Jerichower Land und Mansfeld -Südharz eine größere positive Abweichung zur Prognose festzustellen. Die Zahlen zur tatsächlichen Entwicklung der Geburten und Sterbefälle (Tabelle 2) im Jahr 2011 fallen dagegen ungünstiger aus als nach der prognostizierten Entwick- 4 lung. Mit 16.837 Geburten im Jahr 2011 liegt Sachsen-Anhalt unter der prognostizierten Zahl von 17.101 Geburten. Die Sterbefälle liegen leicht über der prognostizierten Zahl (Tabelle 3). Die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung des Jahres 2011 stellt sich mit Ausnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und mit geringfügigen Abweichungen im Burgenlandkreis in allen Landkreisen und kreisfreien Städten positiver dar als in der Prognose vorausberechnet. Wie jedoch die Grafik zeigt, ist damit noch keine grundlegende Trendwende in der Bevölkerungsentwicklung Sachsen-Anhalts erreicht. Die Bevölkerungsverluste halten weiter an, wenn auch die Geschwindigkeit des Bevölkerungsrückgangs etwas zurückgegangen ist. In der Grafik ist die derzeitige Bevölkerungsentwicklung im Vergleich zu den bisherigen Prognosen Sachsen-Anhalts und der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (12. KBV) des Bundes dargestellt . Tabelle 1 2008** 2009* Ist 2009 Abwei chung 2010* Ist 2010 Abwei chung 2011* Ist 2011*** Abwei chung 2025* Prozent Prozent Personen Prozent Personen Dessau-Roßlau 88.693 87.505 87.764 0,3 86.392 86.906 0,6 85.314 85.838 0,61 70.021 Halle (Saale) 233.013 232.041 232.323 0,1 231.033 232.963 0,8 230.030 233.705 1,60 209.726 Magdeburg 230.047 230.147 230.456 0,1 230.530 231.525 0,4 231.100 232.364 0,55 225.694 Altmarkkreis Salzwedel 91.922 90.632 90.471 -0,2 89.417 89.512 0,1 88.236 88.438 0,23 72.363 Anhalt-Bitterfeld 182.023 179.540 179.263 -0,2 177.187 176.642 -0,3 174.898 174.235 -0,38 143.805 Börde 182.866 180.599 180.702 0,1 178.467 178.880 0,2 176.393 177.302 0,52 147.359 Burgenlandkreis 199.186 196.533 196.422 -0,1 194.012 194.195 0,1 191.547 191.484 -0,03 156.127 Harz 237.653 234.678 234.690 0,0 231.860 232.343 0,2 229.112 229.176 0,03 190.061 Jerichower Land 98.122 96.766 97.355 0,6 95.491 96.251 0,8 94.250 95.179 0,99 76.762 Mansfeld-Südharz 155.255 152.490 152.523 0,0 149.830 150.295 0,3 147.214 148.065 0,58 112.255 Saalekreis 201.273 198.774 199.025 0,1 196.469 196.946 0,2 194.265 195.133 0,45 165.334 Salzlandkreis 215.591 212.262 212.605 0,2 209.090 209.579 0,2 205.990 206.784 0,39 164.586 Stendal 125.429 123.571 123.674 0,1 121.815 121.899 0,1 120.106 120.182 0,06 97.291 Wittenberg 140.799 138.832 138.946 0,1 136.945 137.070 0,1 135.087 135.395 0,23 107.957 Sachsen-Anhalt 2.381.872 2.354.370 2.356.219 0,1 2.328.537 2.335.006 0,3 2.303.540 2.313.280 0,42 1.939.342 * 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Sachsen-Anhalts ** Basis der 5. RBP ***Ergebnisse auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung vom 3.10.1990 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, eigene Berechnungen Personen Personen 5. Regionalisierte Bevölkerungprognose Sachsen-Anhalt im Vergleich zur tatsächlichen Entwicklung (Abweichungen) Bevölkerung 5 Tabelle 2 Zuzüge Fortzüge DessauRoßlau , Stadt 86.906 575 1.231 2.721 3.135 -1.068 85.838 Halle (Saale), Stadt 232.963 2.106 2.830 11.450 9.992 742 233.705 Magdeburg,Stadt 231.525 2.043 2.629 11.380 9.978 839 232.364 Altmarkkreis Salzwed el 89.512 660 1.073 2.145 2.801 -1.074 88.438 Anhalt-Bitterfeld 176.642 1.167 2.393 3.930 5.110 -2.407 174.235 Börde 178.880 1.333 2.126 4.539 5.322 -1.578 177.302 Burgenlandkreis 194.195 1.231 2.758 4.471 5.647 -2.711 191.484 Harz 232.343 1.513 3.194 5.979 7.453 -3.167 229.176 Jerichower Land 96.251 624 1.234 2.750 3.215 -1.072 95.179 Mansfeld-Südharz 150.295 943 1.993 2.826 4.009 -2.230 148.065 Saalekreis 196.946 1.423 2.269 5.687 6.643 -1.813 195.133 Salzlandkreis 209.579 1.388 3.038 4.697 5.835 -2.795 206.784 Stendal 121.899 907 1.579 2.719 3.763 -1.717 120.182 Wittenberg 137.070 924 1.836 3.018 3.779 -1.675 135.395 Sachsen-Anhalt 2.335.006 16.837 30.183 68.312 76.682 -21.726 2.313.280 1)Ergebnisse auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung vom 3.10.1990 2)einschließlich Bestandskorrekturen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, eigene Berechnungen 31.12.20111) Tatsächliche Entwicklung der Bevölkerung Sachsen-Anhalts über die Kreisgrenze Personen Kreisfreie Stadt Landkreis Land 31.12.2010 Lebendgeborene Gestorbene Veränderung zum 31.12.20102) Tabelle 3 Zuzüge Fortzüge Dessau-Roßlau, Stadt 86.392 584 1.209 2.580 3.033 -1.078 85.314 Halle (Saale), Stadt 231.033 2.209 2.652 9.550 10.100 -1.003 230.030 Magdeburg,Stadt 230.530 2.121 2.571 10.429 9.409 570 231.100 Altmarkkreis Salzwedel 89.417 654 1.001 2.116 2.951 -1.181 88.236 Anhalt-Bitterfeld 177.187 1.182 2.195 3.744 5.020 -2.289 174.898 Börde 178.467 1.335 1.912 4.092 5.590 -2.074 176.393 Burgenlandkreis 194.012 1.304 2.583 4.321 5.508 -2.465 191.547 Harz 231.860 1.570 2.967 4.995 6.347 -2.748 229.112 Jerichower Land 95.491 644 1.134 2.479 3.230 -1.241 94.250 Mansfeld-Südharz 149.830 958 1.959 2.791 4.407 -2.616 147.214 Saalekreis 196.469 1.430 2.159 5.592 7.067 -2.204 194.265 Salzlandkreis 209.090 1.407 2.675 3.995 5.827 -3.100 205.990 Stendal 121.815 848 1.350 2.668 3.876 -1.709 120.106 Wittenberg 136.945 856 1.705 2.668 3.677 -1.858 135.087 Sachsen-Anhalt 2.328.537 17.101 28.072 62.020 76.042 -24.995 2.303.542 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, eigene Berechnungen Prognostizierte Entwicklung der Bevölkerung Sachsen-Anhalts lt. 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Veränderung zum 31.12.2010 31.12.2011 über die Kreisgrenze (Annahmen) Personen Kreisfreie Stadt Landkreis Land 31.12.2010 Lebendgeborene Gestorbene 6 Grafik: Bevölkerungsprognosen Sachsen-Anhalts im Vergleich 1.900.000 1.975.000 2.050.000 2.125.000 2.200.000 2.275.000 2.350.000 2.425.000 2.500.000 2.575.000 2.650.000 2.725.000 2.800.000 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 20 23 20 24 20 25 Ist 2. RBP 3. RBP 4. RBP 5. RBP 12. KBV Bevölkerungsprognosen Sachsen-Anhalts im Vergleich mit der tatsächlichen Entwicklung und der 12. Koordinierten Vorausberechnung des Bundes (V i t W1) Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Statistisches Bundesamt, Berechnungen des MLV Wie hoch sind die Bevölkerungszahlen der kreisfreien Städte sowie der übrigen Hochschulstädte mit und ohne Studenten? In der nachfolgenden Tabelle werden der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2011 der Hochschulstandorte sowie die Anzahl der Studierenden im Wintersemester 2012 dargestellt. In der Spalte „Bevölkerung ohne Studierende“ ist anzumerken, dass die an dem jeweiligen Hochschulstandort Studierenden nicht automatisch ihren Erstwohnsitz dort haben müssen. Insofern sind die Studierenden in der jeweiligen Hochschulstadt nicht unbedingt auch Einwohner dieser Stadt. Die Tabelle ist in soweit problematisch. Hochschulstädte Bevölkerung* 31.12.2011 Studierende Winter- semester 2012 Bevölkerung ohne Studierende Dessau-Roßlau, Stadt 85.838 1.494 84.344 Halle (Saale), Stadt 233.705 21.446 212.259 Magdeburg, Landeshauptstadt 232.364 18.537 213.827 Bernburg (Saale), Stadt 35.224 3.002 32.222 Köthen (Anhalt), Stadt 27.861 2.965 24.896 Halberstadt, Stadt 41.842 932 40.910 Wernigerode, Stadt 34.255 2.251 32.004 Stendal, Hansestadt 41.925 1.966 39.959 Merseburg, Stadt 34.993 2.779 32.214 Möckern, Stadt (Friedensau) 13.934 188 13.746 Aschersleben, Stadt 28.706 316 28.390 *(gebietsbereinigt) Stand: 31.12.2011 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 7 3. Von welchen für das Land relevanten Wanderungsbewegungen, innerhalb des Landes und über die Landesgrenze hinweg, geht die Landesregierung aus? Antwort zu Frage 2 und 3 Im ersten Teil des Demografieberichtes „Den demografischen Wandel gestalten“ werden im Punkt 1 die Wanderungsbewegungen und Pendlerverflechtungen ausführlich dargestellt. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die interkommunale Ko- operation zu unterstützen? Antwort zu Frage 4 Das MLV hat gemäß § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) und § 12 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998 (GVBl. LSA S. 255) auf die interkommunale Kooperation zur Verwirklichung der Raumordnungspläne und zur Stärkung der teilräumlichen Entwicklung hinzuwirken. Vor diesem gesetzlichen und fachlichen Hintergrund werden entsprechend der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt“ vor allem Projekte, wie die Erarbeitung von Regionalen Entwicklungskonzepten oder die Zusammenarbeit von Gemeinden in Städtenetzen, finanziell und fachlich unterstützt. So werden beispielsweise Projekte der Städtenetze „Altmark“, „Dessau-Roßlau – Lutherstadt Wittenberg – Bitterfeld-Wolfen – Köthen (Anhalt)“, „Naumburg – Weißenfels – Zeitz –Merseburg“ oder des Städtebundes „Dübener Heide“ befürwortet, die die Entwicklung der Region voranbringen, gemeinschaftliche Beziehungen der beteiligten Kommunen stärken oder die Interessensvertretung nach innen und außen verbessern. Desgleichen versteht sich die länderübergreifende „Metropolregion-Mitteldeutschland “ unter Mitwirkung der sachsen-anhaltischen Oberzentren als ein Städtenetz . Auch diese interkommunale Kooperation wird durch das MLV fachlich begleitet und projektbezogen gefördert, beispielsweise für die Durchführung des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Überregionale Partnerschaften – Innovative Projekte zur stadtregionalen Kooperation, Vernetzung und gemeinsamen großräumigen Verantwortung“. Durch die gewährte finanzielle und fachliche Unterstützung werden die regionalen und kommunalen Akteure vor Ort in die Lage versetzt, sich auf dem Gebiet der Regionalentwicklung eigenverantwortlich zu engagieren, um ihr unmittelbares Umfeld zu gestalten. Dies trägt letztlich dazu bei, den Zusammenhalt vor Ort und die Verbundenheit zur Region zu stärken. Unterstützung wurde und wird u. a. auch durch die Förderung Integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte, Integrierter Gemeindlicher Entwicklungskonzepte (IGEK) und Dorfentwicklungskonzepte gegeben, in die auch das Thema demografische Entwicklung integriert wurde und werden kann. Ebenso trägt die Leader-Methode zur Unterstützung bei. Inzwischen wurden auch Überlegungen über künftige Unterstützungsmöglichkeiten angestellt, auf die bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen eingegangen wird. 8 Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ fördert das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MW) im Rahmen einer Pilotphase seit 2009 auf der räumlichen Ebene der regionalen Planungsgemeinschaften (=Region) Regionalbudgets. Die Regionen können mit diesem Regionalbudget Projekte durchführen zur • Stärkung regionsinterner Kräfte, • Verbesserung der regionalen Kooperation, • Mobilisierung regionaler Wachstumspotentiale und Initiierung regionaler Wachstumsprozesse oder • Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings. 5. Gibt es Handlungskonzepte der Landesregierung zum Umgang mit der de- mografischen Entwicklung auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte bzw. inwieweit unterstützt die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erstellung entsprechender Konzepte zum Umgang mit der demografischen Entwicklung in ihrem Bereich? Antwort zu Frage 5 Das „Handlungskonzept für eine nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen-Anhalt“ bildet den strategischen Rahmen der Demografie-Politik in Sachsen-Anhalt und zeigt auf, wie die einzelnen Politikfelder auf eine gemeinsame Zielsetzung in Bezug auf den demografischen Wandel ineinander greifen und wie damit eine Gesamtantwort auf die Probleme und Herausforderungen des Bevölkerungsrückgangs und der Veränderung der Altersstruktur in Sachsen-Anhalt gegeben wird. Das Konzept legt den Schwerpunkt auf jene Bereiche, die für die Zukunftsfähigkeit des Landes von herausragender Bedeutung sind und vom demografischen Wandel stark beeinflusst werden. Auf der Grundlage dieses strategischen Rahmens wurde im Jahr 2010 erstmals eine „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels und zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt“ aufgelegt. Mit Hilfe dieser Richtlinie sollen vor allem kommunale und gesellschaftliche Akteure bei der Durchführung von Projekten zur Gestaltung des demografischen Wandels unterstützt werden. Sie soll Hilfe zur Selbsthilfe sein, bürgerschaftliches Engagement aktivieren und zu kreativen Projektideen anregen. Das bis 2011 zusammen geführte Förderprogramm für Demografie und Regionalentwicklung wurde im Jahr 2012 getrennt . Für den demografischen Wandel stehen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 jeweils 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Seit dem Start des Förderprogramms im September 2010 konnten 71 Projekte bewilligt und damit Hilfe zur Selbsthilfe im kreativen Umgang mit dem demografischen Wandel vor Ort geleistet bzw. angeschoben werden. Beispielgebend unterstützt wurde z. B. die Strategie zur Anpassung an den demografischen Wandel der Gemeinde Hohe Börde, der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) sowie des Landkreises Wittenberg. Das MLV stellte der Gemeinde Hohe Börde 50.000 Euro für die Erarbeitung einer Anpassungsstrategie zur Gestaltung des demografischen Wandels zur Verfügung. Damit unterstützte das Land Sachsen-Anhalt die Gemeinde bei ihren Bemühungen, Strategien zu entwickeln, die die Lebensqualität erhalten und die Daseinsvorsorge sichern. Der Rückgang der Einwohnerzahl und die Veränderung der Bevölkerungsstruktur führen zu veränderter Nutzung nahezu aller infrastrukturellen Einrichtungen 9 der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Gemeinde. Für diese demografischen Risiken müssen in vergleichsweise kurzer Zeit Lösungsmöglichkeiten gefunden werden. Dazu wurden wesentliche Elemente der öffentlichen Daseinsvorsorge auf Gemeindeebene beleuchtet sowie Angebot und (absehbare) Nachfrage untersucht. Im Ergebnis ist ein Handlungskatalog für die Verantwortlichen entstanden, um rechtzeitig und angemessen auf die anstehenden Veränderungen beispielsweise in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen, ganzheitliche Versorgung, ÖPNV, Wasser, Abwasser , Straßen und Wege reagieren zu können. Mit dem Anpassungskonzept tritt die Gemeinde nunmehr in eine Phase aktiver Gestaltung der Folgewirkungen der demografischen Veränderungen ein. Darüber hinaus unterstützt das MLV in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) Modellgemeinden bei der Erstellung gemeindlicher Entwicklungskonzepte, um herauszuarbeiten, wie in den neuen politischen Strukturen nach der Gemeindegebietsreform die aktuellen Herausforderungen effektiv gelöst werden können. Die Förderung erfolgt für die Städte Gardelegen, Hettstedt und Bitterfeld-Wolfen aus der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels“ über das MLV. Für weitere sieben Gemeinden (Mansfelder Grund-Helbra, Hohe Börde, Wethautal, Kemberg, Osterwieck, Nienburg (Saale ) und Möckern) erfolgt die Förderung über die Technische Hilfe ELER aus dem MLU. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages sorgt für die Koordinierung des Modellprojektes . Auch die Stadt Halle (Saale) hat im Jahr 2011 mit einer Veranstaltungsreihe zum demografischen Wandel begonnen und arbeitet derzeit an der Fortführung ihres Stadtentwicklungskonzeptes, was inhaltlich und finanziell voraussichtlich auch durch das MLV unterstützt wird. 6. Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die Kommunikationsprozesse in den Gemeinden unterstützen? Antwort zu Frage 6 Die Landesregierung unterstützt auch in der nächsten Förderperiode 2014 bis 2020 die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen. Das MLU wirkt der demografischen Entwicklung durch verschiedene Maßnahmen entgegen und setzt verstärkt auf ganzheitliche Entwicklungsansätze für die ländlichen Regionen . Zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen werden zu den einzelnen Handlungsfeldern Gespräche mit den Kommunen, Verbänden, Sozialpartnern und anderen Akteuren der Gesellschaft geführt und ein breiter Dialogprozess angestoßen. • Für die Allianz ländlicher Raum (ALR), die gemäß Kabinettsbeschluss aus 2005 als Informations-, Beratungs- und Ideenbündelungsgremium mit sektorübergreifendem Ansatz geschaffen wurde, ist der demografische Wandel ein Schwerpunktthema , um ländliche Räume als Wirtschafts-, Arbeits-, Lebens-, Kultur- und Sozial- sowie als ökologische Ausgleichsräume zu stärken und zu entwickeln. Das Positionspapier der ALR, die „Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt“, wurde 2011 den Erfordernissen der Zukunft angepasst. Die rund 35 Mitglieder aus Verwaltung, Institutionen und Vereinen haben strategische Vorstellungen für eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung des ländlichen 10 Raums anhand erreichter Ergebnisse, aktueller Herausforderungen und erkennbarer Probleme überprüft und weiter entwickelt und Umsetzungsvorschläge unterbreitet. • Am 27. Juli 2010 ist die „Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung“ in Kraft getreten. Damit war die Voraussetzung geschaffen worden, dass die Arbeitsgemeinschaften ihre Arbeit aufnehmen können. Durch die Etablierung der „Arbeitsgemeinschaften Ländlicher Raum“ (AGLR) 2011 und 2012 in den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten wurde die Einbindung der regionalen Akteure in die Fragestellungen des ländlichen Raums verstärkt. Sie sollen dazu beitragen, dass die finanziellen Mittel noch effizienter und nachhaltiger eingesetzt werden und die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten in allen Fragen der ländlichen Entwicklung beraten. Eine weitere Aufgabe besteht darin, je nach Verfügbarkeit nicht Leadergebundener Mittel, maßnahmebezogen konkrete Projekte vorzuschlagen. Die beratende Tätigkeit bezieht sich sowohl auf das Vorfeld einer Bewilligung als auch auf den Zeitraum nach der Durchführung eines Projektes. Damit erhalten die Kommunen ein stärkeres Gewicht bei der Gestaltung ihrer Region und das kommunale Element wird zusätzlich durch die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaften gestärkt. • Die verschiedenen Instrumente, wie die Integrierten Ländlichen Entwicklungskon- zepte (ILEK), Leader-Konzepte sowie das Regional- und Leader-Management werden wirkungsvoll genutzt sowie „Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzepte (IGEK) zurzeit modellhaft entwickelt. Die Träger der Vorhaben und die aufgebauten Managementstrukturen erarbeiten unter Einbeziehung der Akteure, Bewohner etc. vor Ort in bottom-up-Prozessen auf ihre spezielle Situation zugeschnittene, von ihrem Engagement getragene, am begründeten Bedarf orientierte, problemorientierte Konzepte für eine zukunftsfähige, nachhaltige Entwicklung für die jeweiligen Gebiete in ihrem räumlichen und thematischen Zusammenhang und als Grundlage für Förderungen. Die Aufmerksamkeit und Verantwortung der Akteure vor Ort für die Kommune oder die Region wird mit dieser Herangehensweise gezielt unterstützt und weiterentwickelt. Die in diesem Prozess entwickelten Leitprojekte werden vorrangig bzw. mit einem Bonus gefördert. • Mit der Gemeindegebietsreform im Jahr 2010 hat Sachsen-Anhalt mit 219 Ge- meinden neue Strukturen geschaffen, die ihre Aufgaben dauerhaft, sachgerecht, effizient und in hoher Qualität zu erfüllen haben. Die neu gebildeten Gemeinden müssen sich Fragen der Entwicklung sowohl im ländlichen, wie auch im städtischen Bereich stellen. Dazu werden modellhaft „Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzepte “ (IGEK) gefördert (siehe Antwort Frage 4), die herausarbeiten, wie in den neuen politischen Strukturen die aktuellen Herausforderungen wie demografischer Wandel, Klimawandel, Energiewende, Erhalt der Biodiversität, Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen, nachhaltige Flächennutzung usw. effektiv und sparsam gelöst werden können. Gemeindeübergreifende Kooperationen können dazu beitragen, ländliche Räume, aber auch Stadtteile unter den Bedingungen von Schrumpfung und Alterung zu stabilisieren. Mittelpunkt und Grundlage für die Entwicklung im Land sind die von einer aktiven Bürgerbeteiligung getragene Stärkung der Eigenkräfte - insbesondere in den ländlichen Räumen, die Unterstützung des Erhalts und der Schaffung von Einkommens- 11 möglichkeiten, die Zukunftssicherung von Städten und Gemeinden und die Unterstützung einer nachhaltigen Landnutzung. Darüber hinaus ist geplant, das Demografieportal www.demografie.sachsenanhalt .de so zu erweitern, dass über Erfahrungen, Projekte und Gestaltungsmöglichkeiten in den Regionen in Sachsen-Anhalt aktiv und aktuell berichtet werden kann. So kann der Austausch und der Kommunikationsprozess in den Gemeinden angeregt werden. 7. Welche konkreten Aufgaben und Ziele soll das Kompetenzzentrum für de- mografische Entwicklung haben? Wie viel Personalstellen wird die Landesregierung für das Kompetenzzentrum zur Verfügung stellen? Antwort zu Frage 7 Ein Kompetenzzentrum für demografische Entwicklungen in Sachsen-Anhalt ist nicht geplant. Momentan werden aber von den Ministerien für Landesentwicklung und Verkehr sowie Landwirtschaft und Umwelt Überlegungen angestellt, wie die Gemeinden und andere gesellschaftliche Akteure Beratung und Unterstützung bei der komplexen Aufgabe der Gestaltung des demografischen Wandels nach der Gemeindegebietsreform erfahren können. Dazu ist in der nächsten EU-Strukturfondsperiode vorgesehen, im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 eine Akademie „Netzwerk Stadt-Land e.V.“ mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände zu gründen. Die Akademie hat dann die Aufgabe und das Ziel, die Innovation und die Wissensbasis in den ländlichen Gebieten zu fördern. Kommunen, gesellschaftliche Akteure und Bürger sollen mittels Beratung, Anleitung und Kompetenzentwicklung zum Thema demografischer Wandel und weiteren Aspekten der kommunalen Entwicklung in die Lage versetzt werden, die Erarbeitung und Umsetzung gemeindlicher Zukunftsstrategien zu entwickeln. 8. Welche Vorschläge des Demografie-Beirates sind bisher in konkrete Politik der Landesregierung eingeflossen? Auf welchem Weg sind die Vorschläge in Maßnahmen eingeflossen? Wie viel Kontakte gab es in den Jahren 2011 und 2012 zwischen Demografie-Beirat und Landesregierung? 9. Welche Anstöße gab die Demografie-Allianz der Landespolitik? Wie viel Kontakte gab es in den Jahren 2011 und 2012 zwischen Demografie-Allianz und Landesregierung? Antwort zu Fragen 8 und 9 Auf Empfehlung des Demografie-Beirates ist im Herbst 2011 eine Demografie-Allianz mit damals 55 Partnern ins Leben gerufen worden. Mittlerweile sind 69 Mitglieder in der Demografie-Allianz vertreten. Zwischen dem Demografie-Beirat und der Demografie -Allianz besteht ein enges Abstimmungsverhältnis. Darüber hinaus wird regelmäßig über ihr demografie-sensibles Wirken in ihrem Verantwortungsbereich sowie die Initiierung und Umsetzung von Projekten in dem neuen Newsletter „DEMOGRAF“ berichtet, der quartalsmäßig durch die Stabsstelle Demografie herausgegeben wird. Im Rahmen der Demografie-Allianz wurden zu den Schwerpunktthemen „Familie und Werte“, „Wirtschaft, Arbeit, Bildung“ und „Daseinsvorsorge“ Arbeitsgruppen gebildet. Die in den einzelnen Arbeitsgruppensitzungen und Gesprächen diskutierten Themen, 12 werden durch den Demografie-Beirat aufgegriffen und als Empfehlungen an das MLV geleitet. So sind viele Anstöße durch die Demografie-Allianz gegeben worden, die dann durch konkrete Beschlüsse des Demografie-Beirates an die Landesregierung herangetragen worden sind. Sofern erforderlich, leitet das MLV diese Beschlüsse an die zuständigen Fachressorts mit der Bitte um Prüfung weiter. Die Leitung der Arbeitsgruppen erfolgt durch die Vorstandsmitglieder des Demografie-Beirates und den Leiter der Stabsstelle für demografische Entwicklung und Prognosen. Nachstehende Empfehlungen des Demografie-Beirates sind in die praktische Politik der Landesregierung eingeflossen bzw. haben Anstöße gegeben: In Gesetzgebung und Verwaltung den demografischen Wandel mit innovativen, zukunftsorientierten Lösungsansätzen gestalten Der Demografie-Beirat hat der Landesregierung empfohlen, in Gesetzgebung und Verwaltung den demografischen Wandel mit innovativen, zukunftsorientierten Lösungsansätzen zu gestalten. Bei dieser Aufgabe sollte die Landesregierung alle ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigen, kreative Lösungen ohne Tabuisierung zu suchen. Diese allgemeine Empfehlung des Beirates entspricht dem Leitbild der Landesregierung zur Mitarbeiterführung durch einen „kooperativen Führungsstil“. Damit die kreativen Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschöpft werden, muss dieser moderne Führungsstil täglich gelebt werden. Über die Mitarbeiterschaft der Landesregierung hinaus ist jedoch in der Bevölkerung das größte Kreativitätspotenzial vorhanden. Deshalb hat die Landesregierung 2010 eine Förderrichtlinie zur Gestaltung des demografischen Wandels geschaffen, um passgenaue, innovative Lösungen vor Ort zu entwickeln. Zur Unterstützung von kreativen Lösungen und Projekten hat das MLV 73 Projekte in den Jahren 2010, 2011 und 2012 aus der Förderrichtlinie „Demografie“ gefördert. Darüber hinaus enthält die Internetplattform www.demografie.sachsen-anhalt.de Informationen über Projekte zur Gestaltung des demografischen Wandels in SachsenAnhalt . Berücksichtigung der sozialen Kompetenzen von Familien bei Stellenausschreibungen Ein weiterer Vorschlag des Beirates war die Prüfung der Möglichkeit, inwieweit bei Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst auch Leistungen aus der familiären Arbeit bei der Beurteilung der Eignung und Befähigung berücksichtigt werden können. Nach Prüfung des Vorschlages, ist eine Bevorzugung von Müttern und Vätern in Stellenausschreibungen nur möglich, wenn deren Bevorzugung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Ähnlich ist dies bei der Berücksichtigung von Fähigkeiten und Erfahrungen aus der familiären oder sozialen Arbeit. Soweit diese spezifischen Erfahrungen für die zu übertragende Aufgabe von Bedeutung sind, kann eine entsprechende Formulierung in der Ausschreibung Anwendung finden. Flexibilisierung von Standards Auf Vorschlag des Beirates wurde das Thema Flexibilisierung von Standards aufgegriffen . Am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wurde das Thema diskutiert und der Landesregierung die Überprüfung von Standards empfoh- 13 len. In der konkreten Umsetzung der Empfehlung zeigen sich zahlreiche Schwierigkeiten . Die angeschobene Diskussion – auch innerhalb der Bundesregierung – ist dazu noch nicht abgeschlossen. Entwicklung einer Kommunikationsstrategie Der Demografie-Beirat hat angeregt, neben einer offensiven Kommunikation und Information aller Bürgerinnen und Bürger auch die Chancen des demografischen Wandels besser herauszustellen. Das MLV hat diesen Gedanken aufgegriffen und begonnen, das Portal www.demografie.sachsen-anhalt.de bürger- und nutzerfreundlich aufzubauen. Neben der Darstellung von Strategien, Projekten und aktuellen Vorhaben wurde zur Information über aktuelle Zahlen und Daten zur Bevölkerungsentwicklung der Regionalkompass Sachsen-Anhalt entwickelt. Das Raumbeobachtungssystem „RABE“ und der „Strukturkompass“ des Landes bilden die Grundlage für den „Regionalkompass Sachsen-Anhalt“. Parallel dazu wurde mit der Investitionsund Marketinggesellschaft (IMG) an der Integration des Themas Demografie in das Jugendportal www.das-hier-sind-wir (DHSW) gearbeitet. Das DHSW-Portal war in den Jahren 2009 und 2010 wesentlicher Bestandteil der Kommunikationsstrategie im Rahmen der Landeskampagne und hat mit dazu beitragen, junge Menschen über Land, Leute und crossmediale Angebote in Sachsen-Anhalt zu informieren. Darüber hinaus wird im Auftrag der Stabsstelle in jedem Quartal der Newsletter „DEMOGRAF “ herausgegeben, in dem regelmäßig über Projekte und Aktivitäten zum Thema demografischer Wandel berichtet wird und einzelne Partner der DemografieAllianz vorgestellt werden. Gründung einer Demografie-Allianz Der Demografie-Beirat hat die Gründung einer Demografie-Allianz empfohlen. Das MLV ist dieser Empfehlung gefolgt und hat eine Vielzahl landesweiter Wirtschaftsund Sozialverbände, Kirchen und wichtiger Institutionen angesprochen, um sie für eine aktive Mitwirkung in der Demografie-Allianz, an der Umsetzung des Handlungskonzepts der Landesregierung und für weitere Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels in Sachsen-Anhalt zu gewinnen. Am 21. September 2011 ist die Demografie-Allianz mit derzeit 69 Partnern gegründet worden. Auf der Gründungsveranstaltung haben sich die Partner mit ihrer Unterschrift für eine Mitarbeit in der Demografie-Allianz entschieden. Im gemeinsamen Gründungspapier einigten sich die Allianzpartner darauf, den demografischen Wandel gemeinsam aktiv zu gestalten, gute Rahmenbedingungen für Familien und Kinder zu schaffen, an einer Willkommenskultur mitzuarbeiten und die Potenziale und Lebensentwürfe älterer Menschen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Entwicklung einer „Willkommenskultur“ in Sachsen-Anhalt Neben den Aspekten Bleiben und Rückkehren muss auch zunehmend die Zuwanderung aus dem In- und Ausland in den Blick genommen werden. Sachsen-Anhalt hat eine hervorragende Infrastruktur, lebens- und liebenswerte Städte und Dörfer mit einer reichen Geschichte und vielfältigen Kultur, fruchtbare Böden und wunderschöne Landschaften. Wenn der Fachkräftemangel akut wird und die Arbeitslosigkeit weiter spürbar zurückgeht, dann kann Sachsen-Anhalt zu einem Zielort der Zuwanderung z. B. aus Südeuropa werden. 14 Allerdings müssen die Unternehmen, die Politik und Institutionen, die Kommunen sowie letztlich die Bürgerinnen und Bürger diese Zuwanderung wollen und die dafür nötigen Voraussetzungen schaffen. Nur wenn die Zuwanderung auf eine aufnahmebereite Gesellschaft trifft, die die Zuwandernden als Bereicherung und Stärkung empfindet, wird die Integration dieser Menschen gelingen. Deshalb hat der Demografie -Beirat empfohlen, die Schaffung einer Willkommenskultur auf allen relevanten Feldern Stück für Stück zu etablieren. Auslobung eines Demografiepreises Der Demografie-Beirat hat in Abstimmung mit der Demografie-Allianz empfohlen, engagierte Personen und Institutionen in Sachsen-Anhalt zu würdigen, die mit ihren nicht öffentlich geförderten Maßnahmen, innovativen, nachhaltigen Projekten und Initiativen zur Gestaltung des demografischen Wandels in unserem Land beitragen. Der Aufruf zur Einreichung der Projekte wird bis Ende Juni 2013 erfolgen. Einige Partner der Demografie-Allianz haben ihre finanzielle Unterstützung der Preisgelder zugesagt . Die Würdigung der Preisträger wird auf der Jahrestagung der DemografieAllianz voraussichtlich am 14. Oktober 2013 in Magdeburg stattfinden. Änderung des Kommunalabgabengesetzes/Wassergesetzes Aufgrund der rückläufigen Bevölkerungszahlen und der Alterung der Bevölkerung ist ein stark gesunkener Verbrauch an Trinkwasser zu verzeichnen. Der DemografieBeirat hat deshalb empfohlen, gemäß dem Handlungskonzept für eine „Nachhaltige Bevölkerungspolitik 2010“ die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass eine Mengendegression der Gebühren möglich ist. Gemeinsam mit den beteiligten Fachressorts wird derzeit an einer nachhaltigen Lösung gearbeitet, um insbesondere im gewerblichen, industriellen und landwirtschaftlichen Bereich Unternehmen Anreize zu geben, sich an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung anzuschließen. Förderung von Entwicklungs- und Demografiekonzepten der Städte und Gemeinden Das MLV hat in den Jahren 2010 bis 2011 erste Entwicklungskonzepte der Gemeinde Hohe Börde und der Stadt Bismark mit dem Schwerpunkt Demografie unter Beteiligung ihrer Einwohner aus der Demografie-Richtlinie des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr finanziell unterstützt. Der Demografie-Beirat hat deshalb empfohlen, flächendeckend gemeindliche Entwicklungs- und Demografiekonzepte der Städte und Gemeinden zu fördern und als strategische und förderpolitische Grundlage zu nutzen. Parallel dazu wurde vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt - als Mitglied der Demografie-Allianz - die Bitte an das MLV und das MLU herangetragen, die Gemeinden bei der Entwicklung eines Leitbildes für eine nachhaltige Kommunalpolitik aktiv zu unterstützen. Das MLV unterstützt gemeinsam mit dem MLU Modellgemeinden bei der Erstellung gemeindlicher Entwicklungskonzepte und der Entwicklung eines Leitbildes, um herauszuarbeiten , wie in den neuen politischen Strukturen nach der Gebietsreform die aktuellen Herausforderungen effektiv gelöst werden können. Die Förderung erfolgt für die Städte Gardelegen, Hettstedt und Bitterfeld-Wolfen aus der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels“ über das 15 MLV. Für weitere sieben Gemeinden (Mansfelder Grund-Helbra, Hohe Börde, Wethautal, Kemberg, Osterwieck, Nienburg (Saale) und Möckern) erfolgt die Förderung über die Technische Hilfe ELER aus dem MLU. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages sorgt für die Koordinierung des Modellprojektes. Darüber hinaus kann bei Bedarf eine wissenschaftliche Begleitung in Anspruch genommen werden. Bildung und Weiterbildung von ehrenamtlich Tätigen vor Ort in den kommunalen Gebietskörperschaften zum Thema Demografie Mit der Gebietsreform, die mit Wirkung zum 1. Januar 2011 abgeschlossen wurde, hat Sachsen-Anhalt mit 219 Gemeinden1 leistungsfähige Strukturen geschaffen, die in der Lage sind, ihre Aufgaben dauerhaft und sachgerecht, effizient und in hoher Qualität zu erfüllen. Die neu gebildeten Städte müssen sich intensiv mit demografischen Fragestellungen und nachhaltigen Entwicklungen für ihr Gemeindegebiet auseinandersetzen . Dazu sind umfangreiche Kenntnisse und methodisches Grundlagenwissen für den Bereich Demografie erforderlich. Der Demografie-Beirat bittet die Landeszentrale für politische Bildung, die Kreisvolkshochschulen sowie die Stiftungen und Bildungswerke, die Weiterbildung und Bildung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern in den kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort zum Thema Demografie durchzuführen. Das Kultusministerium und das Ministerium für Inneres und Sport wurden um Prüfung der Empfehlungen gebeten. Der Demografie-Beirat hat sich darüber hinaus mit vielen weiteren Fragestellungen befasst und dem MLV Empfehlungen und Hinweise gegeben. Neben den offiziellen Vorstandssitzungen und Sitzungen des Beirates finden auf Arbeitsebene zahlreiche, nicht genau bezifferbare Kontakte zwischen der Stabsstelle und einzelnen Beiratsmitgliedern statt. Demografie-Beirat: Sitzungen im Jahr 2011: Sieben Vorstandssitzungen, zwei Beiratssitzungen Sitzungen im Jahr 2012: Fünf Vorstandssitzungen, eine Beiratssitzung, eine Klausurtagung des Beirates Demografie-Allianz: Mit allen 69 Mitgliedern der Demografie-Allianz wurden im Jahr 2011 durch die Vorstandsmitglieder des Demografie-Beirates Einzelgespräche zur Zusammenarbeit in der Demografie-Allianz geführt. Darüber hinaus fanden im Frühjahr 2012 zehn Einzelgespräche zur Beteiligung am Demografiepreis 2012 statt. Am 24. April 2012 fand mit ausgewählten Partnern der Allianz dazu ein Abstimmungsgespräch im MLV statt. 1 Mit Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 19.2.2013 bestehen derzeit 222 Gemeinden 16 Sitzungen der Arbeitsgruppen (AG) im Rahmen der Demografie-Allianz: AG Familie und Werte: drei Sitzungen im Jahr 2012 AG Wirtschaft, Arbeit, Bildung: zwei Sitzungen im Jahr 2012 AG Daseinsvorsorge: zwei Sitzungen im Jahr 2012 10. Wie und ggf. mit welchem Ergebnis wurden bzw. werden die Wirkungen der Demografieprojekte der Landesregierung – insbesondere auch im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit – evaluiert? Bitte für die einzelnen Projekte bzw. für Gruppen von vergleichbaren Projekten der 5. und 6. Legislaturperiode jeweils getrennt beantworten. Antwort zu Frage 10: Eine wissenschaftliche Evaluierung der Projekte der Landesregierung fand bisher nicht statt. Die Initiierung und Auswahl der Projekte erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und ggf. fachlicher Stellungnahme auch unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit. 11. Erfolgt zwischen den Ressorts der Landesregierung neben der Globalab- stimmung im IMA ROLF auch eine Detailabstimmung über einzelne Demografieprojekte der Ministerien und in welcher Form geschieht dies ggf.? Hat die Landesregierung Regelungen über ein derartiges Abstimmungsverfahren getroffen und ggf. welche? Antwort zu Frage 11: Neben dem IMA ROLF gibt es weitere ressortübergreifende Abstimmungen zu demografierelevanten Maßnahmen und Projekten, zu denen die jeweils federführenden Ressorts die tangierten Ressorts ansprechen, Abstimmungen durchführen und Zusammenarbeit organisieren. Beispiele für die Zusammenarbeit sind die Vorbereitung von Demografiekongressen, Demografiewerkstätten oder „Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzepten“ (IGEK), die Einladung zu Veranstaltungen mit Redebeiträgen , die Erarbeitung von Planungen, Strategien und Berichten etc. Bei der Bewertung von Förderanträgen für die Förderrichtlinie zum demografischen Wandel wurden regelmäßig die betroffenen Ressorts einbezogen. 12. In welchen Ministerien sind Mitarbeiter mit der Thematik „Demografie“ be- fasst? Wie viele sind dies in den jeweiligen Ministerien, unterteilt nach Abtei -lungen/Referate? Welche Qualifikationen bzw. Erfahrungen haben die Mitarbeiter, die mit demografischen Fragestellungen betraut sind? Antwort zu Frage 12: Zahlreiche Aufgabenbereiche sind demografierelevant bzw. werden von dem Thema demografische Entwicklung tangiert, so dass sich inzwischen Mitarbeiter mit ingenieurtechnischer Ausbildung, mit einer Ausbildung im allgemeinen Verwaltungsdienst, Juristen und mit anderen Ausbildungsrichtungen mit dem Thema mehr oder weniger befassen. Die direkten Ansprechpartner aus den Ressorts im Interministeriellen Arbeitskreis Raumordnung, Landesentwicklung und Finanzen sind im höheren und gehobenen Dienst tätig und verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Demografie. 17 Im MLV als federführendes Ressort für das Thema Demografie leitet ein DiplomSoziologe die Stabsstelle für demografische Entwicklung und Prognosen. Zur Stabsstelle gehören weitere vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ebenfalls über langjährige Erfahrungen im Bereich der Demografie verfügen. 13. Wie viel Veranstaltungen der Landesregierung fanden zur Thematik „Demo- grafie“ in den Jahren 2006 bis 2012 statt? Bitte unterteilen in: 1. zuständige Ministerien, 2. Name der Veranstaltung, 3. Anzahl der Besucher. Antwort zu Frage 13: Demografie ist ein Querschnittsthema und berührt viele Fachressorts. Eine genaue Abgrenzung bzw. Zuordnung ist daher schwer möglich. Eine Übersicht über die von der Landesregierung durchgeführten ca. 50 Veranstaltungen mit Demografiebezug liegt als Anlage 2 bei. Weitere Veranstaltungen fanden zum Bürgerschaftlichen Engagement, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder im Rahmen des Landesbündnisses für Familie im Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales statt. Die Zahl der Teilnehmenden lag insgesamt bei ca. 9.300 Personen im Zeitraum von 2006 bis 2012. 14. Wie werden die Demografiepolitik und einzelne Demografieprojekte der Landesregierung mit der Demografiepolitik und den Demografieprojekten der benachbarten Bundesländer abgestimmt? Bitte sowohl allgemein darstellen als auch beispielhaft für die Regionen Harz und Halle/Leipzig. Antwort zu Frage 14: Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur am 17. und 18. November 2009 auf Schloss Meseberg den Beschluss zum „Sozialen Fortschritt – Demografischer Wandel gemeinsam gestalten“ gefasst. Mit diesem Beschluss wurde u. a. der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer aufgefordert, ein Handlungskonzept „Daseins-vorsorge im demografischen Wandel zukunftsfähig gestalten“ mit den ostdeutschen Ländern zur Verringerung von Abwanderung und Sicherung der privaten und öffentlichen Infrastruktur in den vom demografischen Wandel besonders betroffenen ländlichen Räumen bis zum Jahr 2011 zu entwickeln und abzustimmen . In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beim Bundesministerium des Inneren konnten die ostdeutschen Länder ihre Erfahrungen im Umgang und mit der Gestaltung des demografischen Wandels einbringen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe und darüber hinaus auf Arbeitsebene fanden viele Abstimmungsprojekte zum demografischen Themen der neuen Bundesländer mit den Kollegen aus den anderen neuen Bundesländern und dem Bundesministerium des Innern statt. Parallel zum Handlungskonzept für die ostdeutschen Bundesländer hat das Bundesministerium des Inneren an einer Demografiestrategie für Gesamtdeutschland „Jedes Alter zählt“ gearbeitet. Im April 2012 hat die Bundeskanzlerin in Berlin die „Demografiestrategie der Bundesregierung – Jedes Alter zählt“ vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Lebensbereiche, in denen die Menschen von den Auswirkun- 18 gen des demografischen Wandels besonders betroffen sind. Diese Handlungsfelder sind: - Familie als Gemeinschaft stärken, - motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten, - selbstbestimmtes Leben im Alter, - Lebensqualität in ländlichen Räumen und integrative Stadtpolitik fördern, - Grundlagen für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand sichern, - Handlungsfähigkeit des Staates. Zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern wurden Gespräche mit den Ländern, Kommunen, Verbänden, Sozialpartnern und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft geführt und ein breiter Dialogprozess angestoßen. Für den ebenenübergreifenden Austausch wurden auf dem ersten Demografiegipfel der Bundesregierung am 4. Oktober 2012 in Berlin Arbeitsgruppen zu den einzelnen Handlungsfeldern gebildet. In der Arbeitsgruppe „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“ ist Sachsen-Anhalt durch das MLV vertreten. Gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales werden die Sitzungen vorbereitet und begleitet. Auf regelmäßig stattfindenden Sitzungen wird über die Arbeit in den einzelnen Arbeitsgruppen berichtet. Mit einer Nachberufung im März 2013 ist Sachsen-Anhalt nun auch in der Arbeitsgruppe „Lebensqualität in ländlichen Räumen und integrative Stadtpolitik“ durch das MLV vertreten. In Vorbereitung der einzelnen Sitzungen der Arbeitsgruppen im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung finden Abstimmungen zwischen den ostdeutschen Bundesländern auf Arbeitsebene statt. So können Themen, wie die Abgrenzung der vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gebiete in Ostdeutschland fachlich abgestimmt in den Dialogprozess eingebracht werden. Ausgewählte Themen werden auch im Rahmen des „Mitteldeutschen Demografie-Dialoges“ diskutiert und abgestimmt. Der Mitteldeutsche Demografie-Dialog Im Februar 2011 haben die für Demografie zuständigen Minister der Länder Sachsen -Anhalt, Sachsen und Thüringen vereinbart, in einen intensiven Erfahrungsaustausch zu den Aktivitäten in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bei der Gestaltung des demografischen Wandels zu treten. In Fortsetzung der guten Zusammenarbeit aus dem Modellvorhaben der Raumordnung „Aktionsprogramm Regionale Daseinsvorsorge “ sollen besonders praxisnahe Beispiele bekannt gemacht werden. Mit einer gemeinsamen „Erfurter Erklärung“ einigte sich die Ministerrunde auf folgende Eckpunkte einer dauerhaften Zusammenarbeit der drei Bundesländer. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut: 1. „Im Rahmen eines „Mitteldeutschen Demografie Dialogs“ beabsichtigen wir, uns regelmäßig auf Ministerebene über Entwicklungen und Konsequenzen des demografischen Wandels zu verständigen. 2. Wir wollen einen intensiven Erfahrungsaustausch der drei mitteldeutschen Länder auf allen Verwaltungsebenen in Gang setzen, um das Potenzial für gemeinsame Lösungsansätze systematisch zu erhöhen. Wir können gegenseitig von gelungenen Beispielen verantwortungsvoller Demografiepolitik oder bürgerschaftlichen Engagements lernen. 19 3. Besonders die Kommunen sind aufgefordert, in einen länderübergreifenden Erfahrungsaustausch einzutreten. Gerade in Regionen an den Landesgrenzen sollten gemeinsame Projekte zur Gestaltung des demografischen Wandels (weiter)entwickelt werden. 4. Der Schwerpunkt verantwortungsvoller Demografiepolitik muss auf den ländlichen Raum gelegt werden. Dort ist es besonders dringlich, mit innovativen und tragfähigen Lösungen den Folgen einer abnehmenden und älter werdenden Gesellschaft zu begegnen. Erfolgreiche Konzepte können als Best-Practice-Beispiele für andere Regionen Vorbild sein. 5. Der demografische Wandel darf nicht zum Substanzverzehr im ländlichen Raum führen. Familien und Unternehmen sind gerade dort auf eine verlässliche Infrastruktur angewiesen. 6. In den nächsten Jahren gilt es, den Abwanderungstrend nicht nur zu stop- pen, sondern Mitteldeutschland zur Zukunftsregion zu machen. Dazu wollen wir gemeinsam die in unseren Ländern bereits bestehenden Aktivitäten zum Halten, Werben und Rückholen optimieren, um den zu erwartenden Fachkräftebedarf der Wirtschaft befriedigen zu können. 7. Die Herausforderung des demografischen Wandels betrifft nicht nur Politik und Verwaltung, sondern die gesamte Gesellschaft. Deshalb bedarf es der Mobilisierung aller gesellschaftlichen Kräfte im Rahmen strategischer Allianzen , um die demografische Herausforderung erfolgreich zu gestalten. 8. Der Begriff „demografischer Wandel“ ist vielfach negativ besetzt und be- hindert damit die offensive Auseinandersetzung mit der Thematik. Die mitteldeutschen Demografieminister sind sich daher einig, dass der öffentliche Diskurs stärker die Chancen der Modernisierung in den Blick nehmen und die Bürgerinnen und Bürger in den Dialog einbeziehen muss. 9. Der demografische Wandel ist kein isoliertes Phänomen der neuen Län- der, sondern hat längst weite Teile Deutschlands und Europas erfasst. Vor diesem Hintergrund werden die drei mitteldeutschen Länder sich intensiv in die laufende Erarbeitung von Demografiestrategien des Bundes und der EU einbringen und ihre spezifischen Interessen gemeinsam artikulieren. Die Länder werden gemeinsam mit dem Bund diese wichtige Zukunftsaufgabe nach Kräften wahrnehmen und ihre vielfältigen Erfahrungen im Umgang mit dem demografischen Wandel einbringen. 10. Die Herausforderung des demografischen Wandels trifft die Ziel-1- Regionen der EU in besonderer Weise und stellt im europäischen Vergleich einen schweren und dauerhaften Nachteil dar, der bei der zukünftigen Ausgestaltung der EU-Kohäsionspolitik als wichtiger Faktor ausdrücklich Berücksichtigung finden muss. Die drei mitteldeutschen Länder werden ihre europapolitischen Aktivitäten und Projekte bündeln und eine abgestimmte strategische Zusammenarbeit pflegen.“ In Umsetzung des Beschlusses verständigten sich die drei Länder darauf, gute Beispiele auf kommunaler Ebene vorzustellen und gemeinsam nach neuen Lösungswegen zu suchen. Aus diesen guten Beispielen wurde das länderübergreifende Projekt 20 „Innovationspartnerschaft: Städtenetzwerk Demografie“ entwickelt. Zu den Städten gehören das Städtenetz Demografie Hettstedt-Lutherstadt EislebenSangerhausen , der Oberzentrale Städteverbund Bautzen-Görlitz-Hoyerswerda aus Sachsen und das „Städtedreieck am Saalebogen“ Bad Blankenburg-RudolstadtSaalfeld aus Thüringen. Im Rahmen des Projektes sollen auf kommunaler Ebene im länderübergreifenden Erfahrungsaustausch Handlungsempfehlungen für die Gestaltung des demografischen Wandels zu bestimmten Schwerpunktthemen, wie Sicherung der Daseinsvorsorge, Mobilität und Familienfreundlichkeit, herausgearbeitet werden. Das Projekt soll ausgehend von den bisherigen Aktivitäten in den Orten aufzeigen , welche Entwicklungen mit welchen Maßnahmen aus kommunaler Perspektive zukunftsfähig sind. Darüber hinaus sollen gemeinsam weitergehende innovative Lösungen erarbeitet werden. In dem Städtenetzwerk in Sachsen-Anhalt wird unter dem Schwerpunkt Familienfreundlichkeit das Thema „Jugend im demografischen Wandel“ bearbeitet. Dazu wurden in allen drei Städten Ideen-Werkstätten mit Jugendlichen durchgeführt. Über spielerisch diskutierte Szenarien wurden gemeinsam mit den Jugendlichen Projektideen erarbeitet. In Hettstedt standen z. B. der Spielplatz in der Innenstadt, eine Imagekampagne „Eine Stadt für junge Leute“, ein Kinder- und Jugendparlament, die Gestaltung öffentlicher Räume durch und für die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt . Als ein vorläufiges Ergebnis von hoher Wertschätzung ist die Beteiligung und aktive Einbringung von Jugendlichen in die Gestaltung ihrer Heimat anzusehen. Die Auftaktveranstaltung zum Projekt fand am 19. September 2012 in Sangerhausen unter der aktiven Einbeziehung einer gymnasialen Oberstufe statt. 12 Schüler haben den demografischen Wandel als Theaterstück anschaulich dargestellt. Am 18. April 2013 wurde in Bad Blankenburg in Thüringen über den Umsetzungsstand des Projektes berichtet und im Herbst 2013 findet die Abschlussveranstaltung in Sachsen statt. Thüringen und Sachsen bringen jeweils ihre inhaltlichen Schwerpunkte wie Mobilität und Sicherung der Daseinsvorsorge in die länderübergreifende Zusammenarbeit ein. Ein regelmäßiger Austausch des mitteldeutschen Städtenetzwerkes ist Ausdruck einer gemeinsamen aktiven Demografiepolitik in den beteiligten Ländern und Kommunen . Insbesondere die Abstimmungen und die Zusammenarbeit der drei Länder in Vorbereitung der Arbeitsgruppensitzungen im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung sind sehr wertvoll. Bei weiteren demografierelevanten Themen wie Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege (Koordinierung durch Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.), ostdeutsche Strategien zur Engagementförderung (länderübergreifende Fachtagung Sachsen-Anhalt) oder Gründe für den Rückgang des Jugendengagements (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen) findet ebenfalls ein länderübergreifender Austausch statt, teilweise bundesweit, teilweise auf der Ebene der ostdeutschen Länder. Für die Polizei Sachsen-Anhalt sowie für die Polizeien anderer Bundesländer sind zur Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit innovative Reaktionen auf demografische Entwicklungen zur ständigen Aufgabe geworden. In Anbetracht der sich verändernden Rahmenbedingungen – unter anderem aufgrund der demografischen Entwicklung – sowie angesichts veränderter materieller und personeller Ressourcen für die Ausstattung der Polizeibehörden und –einrichtungen, nimmt das Ministerium für Inneres und Sport eine fachliche Untersuchung der Landespolizei vor. 21 Mit der Zielrichtung, die Organisationsstrukturen der Polizei auf eine zukunftsfähige, flexible, innovative und leistungsfähige Aufgabenerfüllung unter den veränderten Rahmenbedingungen auszurichten, wird hierbei unter anderem im Rahmen des Best-Practice-Benchmarkings der Dialog mit Polizeien verschiedener Bundesländer geführt und es werden deren innovative Herangehensweisen und Lösungsansätze betrachtet. Den Grundsätzen der Föderativstaatlichkeit entsprechend, erfolgt mit den Polizeien anderer Bundesländer jedoch keine Abstimmung zu angepassten oder vereinheitlichten Aufbau- und Ablauforganisationen (Polizeistrukturen). 15. Gibt es seitens der Landesregierung Bestrebungen, Kabinettvorlagen einer Prüfung im Hinblick auf Demografie zu unterziehen und diese Prüfung in den Vorlagen zu dokumentieren? Antwort zu Frage 15: Nein, seitens der Landesregierung gibt es keine Bestrebungen, Kabinettsvorlagen einer Prüfung im Hinblick auf Demografie zu unterziehen. 16. Unternimmt das Land Sachsen-Anhalt Bemühungen, den Zuzug nach Sach- sen-Anhalt zu fördern? Mit welchen Maßnahmen erfolgt dies? Antwort zu Frage 16: Vor dem Hintergrund, dass Sachsen-Anhalt zu jenen Regionen Europas gehört, die nach den Prognosen auch in Zukunft am stärksten von Schrumpfung und Alterung betroffen sein werden, wird dies erhebliche Konsequenzen für den hiesigen Arbeitsmarkt und damit für die Verfügbarkeit von Fachkräften haben.2 Um die Auswirkungen des skizzierten demo-grafischen Wandels im Sinne der Fachkräftesicherung zu gestalten , wurde im Jahr 2010 der Fachkräftesicherungspakt3 geschlossen. Dieser stellt den Leitfaden für die Ausgestaltung der Fachkräftesicherung dar und umfasst verschiedene Schwerpunkte.4 Die nachfolgend dargestellten Bemühungen zur Förderung des Zuzugs nach Sachsen-Anhalt stellen einen von vielen Bausteinen der Fachkräftesicherungsstrategie im Land Sachsen-Anhalt dar, weshalb eine Fokussierung der Fachkräftesicherungspolitik ausschließlich auf diese Aktivitäten verkürzt ist. Die Aktivitäten zur Förderung des Zuzugs nach Sachsen-Anhalt müssen sich darüber hinaus in folgende Rahmenbedingungen einordnen lassen: Zwar hat sich aus Sicht der Wirtschaft die Fachkräftesituation erschwert, dennoch kann nicht von einem flächendeckenden Fachkräftemangel ausgegangen werden. Punktuelle Engpässe finden sich aber durchaus in bestimmten Berufszweigen, z. B. in den Bereichen der Energietechnik, der Altenpflege sowie in der Gesundheits- und Krankenpflege. Vor dem Hintergrund des demografischen Trends steht die Landesregierung vor der Herausforderung, für die zukünftigen attraktiven Beschäftigungsperspektiven im Land 2 So zeigt beispielsweise die Fachkräftestudie des Landes, dass sich die Zahl der Erwerbspersonen bereits bis zum Jahr 2016 um 155.000 bzw. 13 % gegenüber dem Jahr 2009 reduziert haben und sich diese Entwicklung über diesen Zeitpunkt hinaus weiter verschärfen wird, zu finden unter : http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=54916. 3 Zu finden unter: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=54916. 4 Dem Pakt ist ein Zielsystem vorangestellt. Zu den übergeordneten Zielen, die durch untergeordnete Ziele und Handlungsfelder weiter konkretisiert werden, zählen: 1. Das Bildungssystem ist leistungsfähig und auf die Bedarfe von Fachkräftenachfrage und –angebot abgestimmt. 2. Das bestehende Erwerbspersonenpotential im Land Sachsen-Anhalt ist erkannt und wird genutzt. 3. Die Wirtschaft hat sich auf den demografischen Wandel gut eingestellt. 22 zu sensibilisieren, ohne damit einen gegenwärtigen akuten Fachkräftemangel mit den damit verbundenen Erwartungshaltungen zu suggerieren. Folgende Aktivitäten wurden in diesem Zusammenhang realisiert: Infomobil in Baden-Württemberg (Dezember 2011): Sachsen-Anhalt hat sich im Dezember 2011 in Baden-Württemberg als moderner und lebenswerter Standort präsentiert und um Fachkräfte geworben. Mit einem Informationsmobil wurden die Städte Mannheim (7. Dezember), Stuttgart (8. Dezember ), Ulm (9. Dezember) und Freiburg im Breisgau (10. Dezember 2011) besucht. Bürgergespräch in Stuttgart (April 2012): Am 16. und 17. April 2012 besuchte Ministerpräsident Dr. Haseloff das Land BadenWürttemberg und nutzte diese Möglichkeit, um in einem Bürgergespräch auch mit abgewanderten Landeskindern ins Gespräch zu kommen und mit ihnen über denkbare berufliche Perspektiven in Sachsen-Anhalt zu sprechen. Diese Aktion wurde von Seiten Baden-Württembergs mit Anzeigen in den sachsen-anhaltischen Medien begleitet. Besuch des Ministerpräsidenten in der spanischen Partnerregion Valencia (November 2012): Die Reise des Ministerpräsidenten in die spanische Region Valencia diente dem Austausch zu einer Reihe von Themen und Schwerpunkten, die beide Regionen bereits seit 10 Jahren in partnerschaftlicher Beziehung verbinden (z. B. europäische regionale Finanzplanung, Finanzkonsolidierung, Einsatz neuer Finanzierungsinstrumente und Gewinnung von Investoren zur Ansiedlung in Sachsen-Anhalt). Angesichts der zukünftigen Herausforderungen für Sachsen-Anhalt in Bezug auf den demografischen Wandel und der Probleme in der Region Valencia (hohe Arbeitslosigkeit insbesondere unter Jugendlichen) wurde auch das Thema Fachkräftesicherung angesprochen, um mögliche Kooperationspotentiale besser zu erschließen. Eingebettet sind vorstehend benannte Aktivitäten in bestehende Unterstützungsstrukturen wie das Fachkräfteportal PFIFF5. Das Portal unterstützt „Rückkehrer“ aber auch Fachkräfte im Land bei der Suche und Aufnahme einer Beschäftigung in Sachsen -Anhalt. Auch zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Landesregierung hat sich eine gute Zusammenarbeit in diesem Bereich entwickelt. Ein weiterer Baustein ist das im April 2012 eingerichtete Fachkräftesicherungsportal des Landes Sachsen-Anhalt³, mit welchem der Anspruch verfolgt wird, die zentralen Informationen zur Fachkräftesicherung – für Fachkräfte, Unternehmen aber auch für die interessierte Öffentlichkeit – zu bündeln und damit am Land Sachsen-Anhalt Interessierten eine gute Informationsgrundlage für einen Umzug zu bieten. Die Landesregierung ist darum bemüht, die Aktivitäten zur Förderung des Zuzugs von Fachkräften gemeinsam mit Partnern – bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern , kommunalen Vertretern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit – partnerschaftlich umzusetzen und entsprechende Reaktionsschemen im Land weiter zu entwickeln. 5 Siehe auch: http://www.pfiff-sachsen-anhalt.de/. 23 Darüber hinaus hat das Land in den letzten Jahren – unterstützt durch den Hochschulpakt 2020 – konsequent die Attraktivität der Studienbedingungen an den Hochschulen verbessert und diese verbesserten Bedingungen zur Grundlage für das Studierendenmarketing gemacht. Die so gesteigerte Attraktivität der Hochschulen hat dazu geführt, dass inzwischen mehr junge Menschen für ein Studium nach SachsenAnhalt kommen als Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung das Land verlassen. Darüber hinaus tragen die Hochschulen durch die überregionale Besetzung insbesondere von Wissenschaftlerstellen zum Zuzug Hochqualifizierter ins Land bei. 17. Wie steht die Landesregierung zur Einführung eines Diversity Manage- ments? Antwort zu Frage 17: 1. Landesverwaltung Vor dem Hintergrund, dass der Altersdurchschnitt der Beschäftigten in der Landesverwaltung in den nächsten Jahren weiter steigen und die Aufgabenvielfalt in der Landesverwaltung vermutlich eher zunehmen wird, könnte Diversity Management als ein weiterer Personalentwicklungsansatz zur Förderung personaler Vielfalt in den Strukturen der öffentlichen Verwaltungen verstanden werden. Der Kern dieses in Deutschland bisher nur in wenigen Unternehmen und meist international agierenden Großorganisationen eingeführten Ansatzes, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Beschäftigte ihre individuellen Potenziale und ihre Leistungsfähigkeit in einem von Offenheit und Integration gezeichneten Klima unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit voll entfalten können und in dem die in der Vielfalt steckenden Potentiale realisiert werden, ist gerade in international agierenden Unternehmen und Organisationen nachvollziehbar. Ob das Potenzial von Diversity Management tatsächlich in einer Landesverwaltung Wirkung zeigen kann, ist völlig offen. In einem ersten Schritt könnte geprüft werden, ob Erfahrungen vergleichbarer Verwaltungen mit diesem Personalentwicklungsansatz bestehen und ob es in Deutschland überhaupt geeignete „Good-PracticeBeispiele “ gibt, die auf ihre Umsetzbarkeit im Land Sachsen-Anhalt geprüft werden können. 2. Ausländer und Integration Kulturelle Vielfalt und interkulturelle Kompetenz sind in einer offenen, demokratischen und auf internationalen Austausch gerichteten Gesellschaft auch für öffentliche Verwaltungen Erfolgsfaktoren. Die kulturelle Vielfalt der Beschäftigten wird zunehmend zum Bestandteil der Personalentwicklung gemacht. Auch für SachsenAnhalt wird Diversity Management zunehmend wichtiger. Insbesondere Behörden, Einrichtungen und Dienste, die häufig von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt werden, benötigen Bedienstete mit interkulturellen Kompetenzen. Die Landesregierung hat sich bereits in dem am 23. Juni 2009 beschlossenen Aktionsprogramm Integration zur weiteren interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung bekannt. Sie wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, den Anteil des Personals mit Migrationshintergrund unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erhöhen. Die Landesregierung strebt zudem an, dass bei der Personalauswahl Sprach- und interkulturelle Kompetenzen angemessen berück-sichtigt werden und ermuntert Absolventen mit Migrationshintergrund dazu, sich für eine 24 Ausbildung und Beschäftigung in der Landesverwaltung, insbesondere auch im Polizei - und Schuldienst zu bewerben. Durch die Bereitstellung entsprechender Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote werden die interkulturellen Kompetenzen der Landesbediensteten gestärkt. Die aktive Wertschätzung und Förderung der unterschiedlichen Talente der Beschäftigten sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in Betrieben und Unternehmen steigert die Mitarbeitermotivation, erhöht die Kundenfreundlichkeit, verbessert die Nutzung der in der Bevölkerung vorhandenen Potentiale und erleichtert die Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern im In- und Ausland. Eine Initiative zur Förderung des Diversity Managements ist die im Dezember 2006 von mehreren Großunternehmen ins Leben gerufene „Charta der Vielfalt“ mit mittlerweile mehr als 1.350 Mitgliedern. Alle Unterzeichner haben sich dazu verpflichtet, die Vielfalt ihrer Belegschaft wertzuschätzen und zu fördern – unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung. Nicht zuletzt der fortschreitende Bevölkerungsrückgang erfordert es, der Zuwanderung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit Migrationshintergrund noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Auch vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung gemeinsam mit elf weiteren Unternehmen und Institutionen aus Sachsen-Anhalt am 29. November 2010 die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet und damit ein gemeinsames Zeichen von Politik und Wirtschaft für Vielfalt und Toleranz sowie ein Klima der Verständigung und des gegenseitigen Respekts in SachsenAnhalt gesetzt. 3. Aus- und Fortbildung Der Begriff Diversity Management steht für die Nutzung der Vielfalt in der Bevölkerung - für den öffentlichen Sektor durch Integrationskonzepte oder Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung (insbesondere durch eine gemischte Belegschaft ). Entsprechende Fortbildungsangebote für Führungskräfte der Verwaltung sind die Grundlage, um für Diversity Management sensibilisiert zu werden. Auf diesem Gebiet wurden bereits einschlägige Schritte unternommen. Das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt (AFI-LSA) hat bereits im Jahr 2008 das Seminar „Managing Diversity in der Personalpolitik“ im Rahmen der länder-übergreifenden Zusammenarbeit für Führungskräfte (insbesondere aus dem Bereich Personalwesen) als Praxisworkshop durchgeführt. Weiter wird die Fortbildungsmaßnahme „Interkulturelle Kompetenz“ für Führungskräfte sowie Bedienstete der allgemeinen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt angeboten, die in Umsetzung des Aktionsprogramms Integration der Landesregierung ihre interkulturelle Kompetenz weiterentwickeln und stärken wollen. Auch die Fortbildung „Religiöse und kulturelle Vielfalt“ richtet sich an Bedienstete, die sich in ihrem Arbeitsumfeld (potentiell ) mit Religionsvielfalt und -freiheit beschäftigen, mit arabischen Mitbürgern /Mitbürgerinnen oder Migranten/Migrantinnen arbeiten, integrationspolitisch aktiv sind oder sein möchten oder ihr kulturell-religiöses Allgemeinwissen im Bereich der angebotenen Themen ausbauen möchten. Neu aufgenommen wurde das Seminar „Sozialrechtliche Rahmenbedingungen der Integration sowie (arbeits-)rechtliche Aspekte und Besonderheiten bei der Einstellung ausländischer Beschäftigter“ für Bedien -stete im Personalwesen und Organisationsbereichen sowie für Mitglieder von 25 Personalvertretungen. Auch im Fortbildungskatalog der Polizei des Landes SachsenAnhalt ist die interkulturelle Öffnung Thema im Rahmen zentraler Fortbildungslehrgänge . Genauso wird die Thematik entsprechend örtlicher Schwerpunkte im Rahmen von dezentralen Schulungen in den Polizeidienststellen unter Einbeziehung von Fachreferenten aus örtlichen Verwaltungen und gesellschaftlichen Organisationen behandelt. Für das Jahr 2014 ist im Rahmen des Angebotes „Mitteldeutscher Austausch - Führungskräfte im Gespräch“, welches sich an Führungskräfte der Landesverwaltung richtet und im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit durchgeführt wird, das Thema „Interkulturelle Vielfalt in der Verwaltung" geplant. Schwerpunkte sind hierbei die Eingliederung von Bediensteten mit Migrationshintergrund in die Verwaltung sowie die Vorbereitung der Verwaltung auf verstärkte Anforderungen bei der Integration von Migranten/Migrantinnen. Die Umsetzung des Diversity Managements gestaltet sich jedoch aufgrund des geringen Neueinstellungskorridors vor dem Hintergrund des geplanten Personalabbaus bis 2019 sehr schwierig. 18. Mit welchen Auswirkungen ist hinsichtlich der Entwicklung des Bruttoin- landsproduktes zu rechnen? Antwort zu Frage 18: Aus der Fragestellung ist nicht ersichtlich, was sich hier auf die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes auswirken soll. Sofern die Fragestellung auf die vorhergehende Frage 17 aufbaut, dann sind die Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt nicht quantifizierbar, da es zu viele Einflussfaktoren gibt. Grundsätzlich würde aber eine Verbesserung der betrieblichen Leistungsfähigkeit, wie sie durch das Diversity Management angestrebt wird, einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes mit sich bringen. Bezieht sich die Frage 18 allgemein auf die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) sind die Auswirkungen des demografischen Wandels auf diese Entwicklung ebenfalls nicht quantifizierbar. Nicht ohne Grund werden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Entwicklung des BIP im Rahmen der Wirtschaftsforschung und Wirtschaftspolitik durch Forschungsinstitute im Rahmen der Politikberatung nur für sehr enge Zeiträume und nur als geschätzte Entwicklungen formuliert. Die Entwicklung des BIP ist von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig, wobei die Entwicklung der Bevölkerungszahl und der Erwerbspersonen zwar relevant, nicht aber als allein entscheidend zu werten sind. Die Entwicklung des Humankapitals oder der technische Fortschritt – beides wesentliche Bestimmungsgrößen für das Wirtschaftswachstum – können sinkende Erwerbspersonenzahlen ausgleichen. Es ist zu erwarten, dass eine Gesellschaft mit einem steigenden Anteil älterer Menschen und einem geringeren Anteil junger Menschen ein verändertes Konsumverhalten entwickeln wird. Die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen wird sich vermutlich in der Art verändern, ob dies insgesamt zu einer sinkenden Nachfrage führen wird, bleibt Vermutung. Wesentlich dafür dürfte das Einkommensniveau allgemein bzw. das frei verfügbare Einkommen der Haushalte sein. 26 19. Wie wird sich voraussichtlich der Energiebedarf der privaten Haushalte in Sachsen-Anhalt entwickeln? Können hier gegebenenfalls Aussagen für die Landkreise bzw. kreisfreien Städte getroffen werden? Wenn ja, bitte ausführen . Antwort zu Frage 19: Auf der Grundlage der fünften regionalisierten Bevölkerungsprognose 2008 bis 2025 des Landes Sachsen-Anhalt hat das MW eine Energiestudie6 mit Prognosen der Energiekennzahlen für die Jahre 2020 und 2030 zur Vorbereitung der Fortschreibung des Energiekonzeptes der Landesregierung von Sachsen-Anhalt in Auftrag gegeben. In der Studie wird die Entwicklung des Primärenergieverbrauchs von 145 TWh (2010) auf 111 TWh (2020) und auf 113 TWh (2030) geschätzt. Entsprechend wird die Entwicklung des Stromverbrauchs bei den privaten Haushalten mit 3,1 TWh (2011) und 2,9 TWh (2020) dargestellt7. Die Studie kommt zu dem Ergebnis (S. 31f, Abbildungen 11 und 12), dass bei sinkender Einwohnerzahl und sinkender Gesamtstromnachfrage die Stromnachfrage je Einwohner in Sachsen-Anhalt bis 2030 steigt. Eine Auswertung bezogen auf Landkreise oder Städte wird in der vorliegenden Studie nicht vorgenommen. Versorgung der Bevölkerung 20. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation und Entwicklung der Nahversorgungsstrukturen der jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte? Antwort zu Frage 20: Die Sicherung einer bedarfsgerechten Nahversorgung ist ein Teil des Ziels der Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Entwicklung und Sicherung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen ) in allen Landesteilen. Doch vor allem die ländlichen Räume sind von dieser Zielsetzung zunehmend entfernt. Mit dem demografischen Wandel und dem Strukturwandel im Handel ändern sich die Sozialstrukturen, damit wird die Aufrechterhaltung von Versorgungsstrukturen auf dem Lande für alle Beteiligten zu einer Herausforderung. Das hat auch spürbare Auswirkungen auf die Aufenthalts- und Versorgungsqualität für die Bewohner der Städte und Gemeinden sowie die Beschäftigten in den Einrichtungen und auf die Möglichkeiten einer nachhaltigen Versorgung insgesamt. Das MLV beschäftigt sich mit der Bestandsaufnahme der räumlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt und dem Aufzeigen von Entwicklungstendenzen. Um signifikante Aussagen über die Versorgung in den einzelnen Landkreisen treffen zu können, hat das MLV in den Jahren 2010 und 2011 eine repräsentative Befragung der Bevölkerung in den Landkreisen Sachsen-Anhalts durchgeführt. Der Auftrag wurde durch die 6 EuPD Research; DCTI; Energiestudie mit Prognosen der Energiekennzahlen für die Jahre 2020 und 2030 zur Vorbereitung der Fortschreibung des Energiekonzeptes der Landesregierung von Sachsen-Anhalt; Endbericht 31.07.2012; S. 20 7 ebenda, S. 24 ff 27 IWD market research GmbH bearbeitet und in zwei Wellen 2010 und 2011 durchgeführt . Bei der Umfrage wird nicht der tatsächliche Versorgungsstand abgefragt, sondern die gefühlte Versorgung der Bevölkerung hinterfragt. Die Ergebnisse zeigen auf, wie gut oder schlecht sich die Bevölkerung im ländlichen Raum versorgt fühlt. Die Befragungsergebnisse können auf den Seiten www.demografie.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Danach sind folgende Ergebnisse zu verzeichnen: Die allgemeine Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Einkaufsmöglichkeiten an ihrem Wohnort wird durchaus unterschiedlich eingeschätzt. So schwankt die Zufriedenheit im Jerichower Land (55,9 % gut und sehr gut) und dem Landkreis Wittenberg (85,4 %). Unterscheidet man noch nach ländlichen und städtischen Räumen so vergrößern sich die Unterschiede weiter. Die Menschen in den ländlichen Bereichen der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower Land und Salzlandkreis fühlen sich besonders schlecht an ihren Wohnorten versorgt. Die eher städtisch geprägten Räume schneiden durchweg deutlich besser ab und erreichen Zufriedenheitswerte zwischen 59 % im Jerichower Land und 94 % im Altmarkkreis Salzwedel. 21. Welche Konsequenzen und Handlungsbedarfe ergeben sich aus der ge- genwärtig unzureichenden Zahl barrierefreier und altengerechter Wohnungen ? Antwort zu Frage 21: Die Anzahl der barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen wird in SachsenAnhalt nicht erhoben. Hier können nur Schätzungen für den Bestand der Mitgliedsunternehmen der beiden wohnungswirtschaftlichen Verbände des Landes (VdW und VdWg) vorgelegt werden. Danach ist davon auszugehen, dass die VdW - und VdWg - Mitgliedsunternehmen im Land etwa 55.000 Wohnungen im Bestand haben, die als barrierearm (und sicherlich zum bedeutend kleineren Teil als barrierefrei) gelten können . Das sind gut 16 v. H. des Bestandes bzw. jede sechste Wohnung von Mitgliedsunternehmen . Als wichtiges Attribut im Zusammenhang mit der Schaffung barrierearmer Wohnungen wird insbesondere das Vorhandensein einer Aufzugsanlage in Geschosswohnbauten betrachtet. Einer Nachrüstung bestehender Bauten mit entsprechenden Anlagen sind allerdings sehr enge wirtschaftliche Grenzen gesetzt. Die ausreichende Deckung des Bedarfes an altengerechtem Wohnraum steht derzeit im Fokus der Bemühungen der wohnungswirtschaftlichen Unternehmen. Neben Anpassungen im Wohnungsbestand werden dabei auch weitere Neubauten entstehen. In Sachsen-Anhalt wird die Herrichtung altengerechter Wohnungen aktuell durch das Programm „Sachsen-Anhalt MODERN“ gefördert. Über die Investitionsbank Sachsen -Anhalt (IB) werden zins-günstige Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen bestehender Wohngebäude gewährt. Auf Basis der KfW - Programme „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen “ verbilligt die IB hierbei die attraktiven Zinssätze der KfW nochmals. 22. Liegen der Landesregierung Informationen zur Wohnungssituation von Mehrkindfamilien vor? Wenn ja, bitte ausführen. Antwort zu Frage 22: Der Landesregierung liegen dazu derzeit keine Informationen vor. Laut Statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt können die gewünschten Daten nach Auswertung des 28 Zensus 2011 zur Verfügung gestellt werden. Voraussichtlich stehen zu Beginn des Jahres 2014 Daten aus der Gebäudezählung einschließlich der Erhebungen zum Wohnraum bereit. 23. Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass in einer ländlichen Ge- meinde die soziale Infrastruktur möglichst in einem Ortsteil zu bündeln ist? Antwort bitte begründen. Antwort zu Frage 23: Ziel der Landesregierung ist es, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen des Landes Sachsen-Anhalt zu sichern und zu entwickeln. Bestandteil dieses Ziels ist die landesweite Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels, d. h. auch in den dünn besiedelten ländlichen Gebieten des Landes. Eine Vielzahl von Ortsteilen hat sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der zukünftigen Einwohnerzahl nicht die Voraussetzungen, die Versorgung der Bevölkerung mit den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zu gewährleisten. Das raumordnerische Instrument zur Sicherung der Daseinsvorsorge ist in SachsenAnhalt , wie auch in den anderen deutschen Flächenländern, das Zentrale-OrteSystem . In Sachsen-Anhalt werden Ober- und Mittelzentren im Landesentwicklungsplan (LEP) und Grundzentren in den Regionalen Entwicklungsplänen festgelegt. Sie sind die Leistungsträger zur Versorgung der Bevölkerung. Ein Zentraler Ort ist definiert als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Entsprechend der zentralörtlichen Einordnung (Ober-, Mitteloder Grundzentrum) sollen die jeweiligen Zentralen Orte ihren überörtlichen Versorgungsauftrag für ihren Verflechtungsbereich erfüllen. Dabei sind sowohl die Tragfähigkeit der Einrichtungen als auch ihre Erreichbarkeit von Bedeutung. Das heißt im Umkehrschluss nicht, dass in den nicht Zentralen Orten keine Einrichtungen der sozialen Infrastruktur vorgehalten bzw. gesichert werden können. Der LEP 2010 bestimmt dazu in Z 26, dass „in den übrigen Orten die städtebauliche Entwicklung auf die Eigenentwicklung auszurichten ist. Dabei sind die Versorgungseinrichtungen dieser Orte unter Beachtung der Bevölkerungsentwicklung und ihrer Lage im Raum den örtlichen Bedürfnissen anzupassen.“ Unter Eigenentwicklung ist der Bauflächenbedarf zu verstehen, der sich aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung , aus den Ansprüchen der örtlichen Bevölkerung an zeitgemäße Wohnverhältnisse sowie aus den Ansprüchen der ortsansässigen Gewerbebetriebe und der Dienstleistungsbetriebe ergibt. 24. Welche Konsequenzen hat die demografische Entwicklung auf das Kon- sumverhalten und welche Anpassungsmaßnahmen sollten diesbezüglich angestrebt werden? Antwort zu Frage 24: Grundsätzlich führt die demografische Entwicklung sowohl zu einer verringerten Einwohnerzahl in Sachsen-Anhalt als auch zu einer veränderten Altersstruktur der Bevölkerung . Beide Entwicklungen haben Einfluss auf den absoluten Konsum bzw. auf das Konsumverhalten. Durch die geringere Einwohnerzahl wird tendenziell weniger konsumiert. Durch die veränderte Altersstruktur kommt es zu Verschiebungen in der 29 Struktur des Konsums; es werden neue Produktgruppen verstärkt nachgefragt („Seniorenprodukte “), andere hingegen weniger („Baby- und Kleinkindprodukte“). Da das Nachfrageverhalten sich allmählich ändern wird, ist zu erwarten, dass sich das entsprechende Angebot ebenso allmählich entwickeln wird. Die Wirtschaft wird sich also auf die veränderte Nachfrage einstellen und es ist zu erwarten, dass sich neu formierende Verbrauchergruppen auch als neue Zielgruppen und Absatzmärkte erkannt und entsprechend umworben werden. Gesteuerte Anpassungsmaßnahmen erscheinen deplatziert. 25. Gibt es Erhebungen über die Kosten der Versorgungsinfrastruktur je Ein- wohner für Gemeinden und bestimmte Ortsteile mit geringer Besiedelung? Wenn ja, bitte ausführen. Antwort zu Frage 25: Es liegen keine Erhebungen der Landesregierung über die Kosten der Versorgungsinfrastruktur je Einwohner für Gemeinden und Ortsteile mit geringer Besiedelung vor. Im Bereich der Trinkwasserversorgung für das Versorgungsgebiet der Trinkwasserversorgung Magdeburg (TWM) liegen folgende Berechnungen vor: Der für das Versorgungsgebiet der TWM durch die Bevölkerungsentwicklung prognostizierte Bedarfsrückgang verursacht eine Mehrbelastung des Wasserpreises von 10,4 Cent/m³, so dass von einem Gesamtabgabepreis von 0,84 EUR/m³ auszugehen ist. Der Endverbraucherpreis ist etwa dreimal so hoch wie der Bereitstellungspreis der TWM, so dass der Kubikmeter Trinkwasser für den Endkunden im Jahr 2025 durchschnittlich 2,52 EUR kosten würde. Bei einem gleichen Netzdurchlauf an Trinkwasser im Jahr 2025 wie heute, würde unter Einberechnung der Bevölkerungsentwicklung eine Spülmenge von 5,9 Mio. m³ im Versorgungsbereich der TWM notwendig . Auf die verbleibende Bevölkerung müssten etwa 15 Mio. EUR umgelegt werden. Da die Entwicklung der Bevölkerung im Gesamtgebiet sehr unterschiedlich ist und damit die Aufwendungen für den Erhalt der Trinkwasserqualität sehr unterschiedlich sein werden, wäre eine Differenzierung der Umlage je nach Betroffenheit der Bevölkerungsentwicklung denkbar. 26. Welche Rolle spielen Nahversorgungskonzepte in der Kommunal- und Re- gionalentwicklung? Antwort zu Frage 26: Grundlage für die Erarbeitung von Nahversorgungskonzepten in den fünf Planungsregionen des Landes ist die Festlegung der Grundzentren in den Regionalen Entwicklungsplänen . Grundzentren sind Standorte zur Konzentration von Einrichtungen der überörtlichen Grundversorgung. Dazu gehören auch Handelseinrichtungen mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche . In den Grundzentren sollen insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit der Versorgungseinrichtungen, z. B. der Handelseinrichtungen, in der Regel mindestens 3.000 Einwohner leben und sie sollen in der Regel mindestens 12.000 Einwohner insgesamt versorgen. In dünn besiedelten ländlichen Gebieten können zur Sicherstellung der Versorgung auch kleinere Orte die grundzentralen Funktionen übernehmen oder mehrere kleinere Orte sich diese teilen. 30 Der LEP 2010 lässt darüber hinaus als Ausnahme zu, dass unter bestimmten Bedingungen Handelseinrichtungen, die der Grundversorgung dienen (Lebensmittel, Drogerieartikel , Getränke), mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche (großflächiger Handel) in Grundzentren errichtet werden können. 27. Welche Nahversorgungsmodelle und -konzepte gibt es in den jeweiligen Regionen? Worin bestehen die Erfolgsfaktoren? Welche Probleme existieren ? Antwort zu Frage 27: Eine wissenschaftliche Definition des Begriffs Nahversorgung gibt es nicht. Man geht jedoch hierbei von der wohnortnahen Versorgung mit Gütern des kurzfristigen und täglichen Bedarfs aus. Grundlegender Bestandteil der Lebensqualität in ländlichen Gebieten ist die Möglichkeit, sich mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs zu versorgen. Eine flächenmäßig gute Versorgung mit diesen Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs obliegt dabei nicht dem Staat, sondern dem Einzelhandel und damit privaten Unternehmern. Angebot und Nachfrage regelt hier der Markt und nicht die öffentliche Hand. In der Vergangenheit gab es vermehrt Anzeichen , dass eine „optimale“ Versorgung in ländlichen Gegenden durch den Markt nicht mehr gewährleistet werden kann, da aus Sicht der Unternehmen kein ausreichender Absatzmarkt mehr vorhanden ist. Um die Versorgung im ländlichen Raum dennoch zu gewährleisten, nehmen in Sachsen-Anhalt die Zentralen Orten mit ihrer überörtlichen Versorgung eine besondere Rolle ein. 28. Wie hoch ist das aktuelle Kaufkraftpotenzial für Nahrungs- und Genussmit- tel in Sachsen-Anhalt? Kann der Unterschied zwischen den jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten quantifiziert werden? Wenn ja, bitte ausführen. Antwort zu Frage 28: Im Jahr 2008 gab ein durchschnittlicher Haushalt in Sachsen-Anhalt pro Monat 1.746 EUR für private Konsumzwecke aus (zum Vergleich: Ostdeutschland: 1.857 EUR, Deutschland: 2.245 EUR). Davon wurden in Sachsen-Anhalt 272 EUR für Nahrungs - und Genussmittel verwendet, in Ostdeutschland 283 EUR und in Deutschland insgesamt 321 EUR. Damit entfielen in Sachsen-Anhalt 15,6 % der privaten Konsumausgaben auf Nahrungs- und Genussmittel, in Ostdeutschland 15,3 % und in Deutschland 14,3 %. Gegenüber 1993 (21,2 %) und 1998 (16,2 %) war dieser Anteil in Sachsen-Anhalt deutlich rückläufig, entsprechendes gilt für Ostdeutschland. Dies unterstreicht, dass bei einem zunehmenden absoluten Haushaltsnettoeinkommen der Anteil der Ausgaben für Nahrungs- und Genussmittel bis zu einem gewissen Grad abnimmt. Diese Daten werden vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt nur alle fünf Jahre veröffentlicht, die letzte Veröffentlichung erfolgte 2011. Auf Kreisebene sind entsprechende Daten nicht verfügbar. Die Angaben können quantifiziert über eine kostenpflichtige Abfrage bei der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) dargestellt werden. Die Kosten für Angaben zur 31 aktuellen Kaufkraftsituation, zur einzelhandelsrelevanten Kaufkraft und darunter zur Kaufkraft für Nahrungs- und Genussmittel – heruntergebrochen bis auf die Landkreise und die kreisfreien Städte würden etwa 2.000 EUR betragen. Wegen der hohen Kosten wurde auf eine Abfrage verzichtet. Bildung 29. Welche Bedingungen müssen im Bereich der Bildung insbesondere den Schulen existieren, um demografiesicher zu sein? Welche ergänzende Infrastruktur ist erforderlich? Antwort zu Frage 29: Die erforderlichen schulischen Mindestgrößen sind in der jeweils geltenden Fassung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung schulformbezogen und regional - nach Besiedlungsdichte differenziert - geregelt. Darüber hinaus finden sich wichtige Hinweise in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung energieeffizienter und energiesparender Modernisierung von Schulen im ländlichen Raum (STARK III-ELER-Schulbaurichtlinie); Demografiecheck (Nr. 1.2 der Erläuterungen zu den Zuwendungsvoraussetzungen). Diese Hinweise finden sich gleichlautend in der STARK-III-EFRE Schulbaurichtlinie des Ministeriums der Finanzen. Studierende 30. Wie werden sich die Studierendenzahlen im Land Sachsen-Anhalt für die kommenden 20 Jahre entwickeln und wie hoch wird nach Einschätzung der Landesregierung der Anteil von Studenten aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland sein? Antwort zu Frage 30: Für Sachsen-Anhalt wurde bisher angenommen, dass der Rückgang der Studienberechtigten und der Studienanfänger aus den ostdeutschen Ländern zu einem drastischen Rückgang der Studienanfänger führt. Der eingetretene demografisch bedingte Rückgang an Studienanfängern aus den ostdeutschen Ländern konnte aber durch eine Erhöhung der Studienanfänger aus den westdeutschen Ländern und dem Ausland kompensiert werden. Vor allem die veränderten Studierneigungen und die länderübergreifenden Wanderungsbewegungen der Studienanfänger bewirkten in den letzten beiden Jahren ein geringeres Absinken der Studienanfängerzahlen in Sachsen-Anhalt. Angesichts der aktuellen KMK8-Vorausberechnung, die unter realistischen Annahmen bis 2025 keinen Rückgang der Studienanfängerzahlen zu erkennen gibt, kann weiterhin von einer Kompensation der zurückgehenden ostdeutschen Studienanfänger durch westdeutsche Studienanfänger ausgegangen werden. Die Kultusministerkonferenz hat in der aktuellen Vorausberechnung Studienanfängerzahlen und keine Studierendenzahlen prognostiziert. Die Angaben sind naturgemäß mit einer Reihe von Unsicherheiten behaftet, da sich die Auswirkungen der gegenwärtigen und erst recht der künftigen Veränderungen im Hochschulsystem sowie 8 Kultusministerkonferenz 32 zusätzlicher externer Faktoren nur eingeschränkt vorhersehen, gewichten und quantifizieren lassen. Die Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen für SachsenAnhalt bis 2025 ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich: Jahr Studienanfänger 2012 9.803 2013 8.900 2014 8.800 2015 9.000 2016 9.000 2017 9.000 2018 9.000 2019 9.000 2020 8.900 2021 8.800 2022 8.800 2023 8.800 2024 8.700 2025 8.700 Quelle: Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2012 – 2025, Dokumentation Nr. 197, Juli 2012 (für 2012 vorläufiges Ist eingesetzt) Die Entwicklung der Herkunft der Studienanfänger an den Hochschulen des Landes in den Jahren 2005 und 2011 zeigt folgende Tabelle: Herkunft der Studienanfänger 2005 In Prozent 2011 In Prozent Sachsen-Anhalt 54 34 ostdeutsche Länder ohne Sachsen-Anhalt 20 18 westdeutsche Länder 11 30 Stadtstaaten 3 5 Ausland 12 13 Studienanfänger insgesamt : 8.765 10.896 Quelle: amtliche Statistik 31. Wie hat sich seit 1990 der Bestand an Studienplätzen in Sachsen-Anhalt in den jeweiligen Fachrichtungen entwickelt? Antwort zu Frage 31: Im Jahr 2004 wurde mit der Hochschulstrukturplanung ein Bestand von 34.000 personalbezogenen Studienplätzen (ohne Medizin) festgelegt, der seitdem nicht geändert wurde. Die Hochschulstrukturplanung bezog sich damit auf die Studierenden insgesamt. 33 Die Aufteilung nach Fächergruppen wurde wie folgt vereinbart: Fächergruppe personalbezogene Studienplätze 2004 Sprach- und Kulturwissenschaften , Sport, Kunst, Kunstwissenschaften 9.470 Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften 9.572 Mathematik, Naturwissenschaften 6.787 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 1.490 Ingenieurwissenschaften 6.681 gesamt 34.000 Quelle: MK Hochschulstrukturplanung 2004 Der Ist-Bestand bzw. die Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit nach Fächergruppen (ohne Medizin) sieht seit 2004 wie folgt aus: Fächergruppe WS 9 2004/05 WS 2005/06 WS 2006/07 WS 2007/08 WS 2008/09 WS 2009/10 WS 2010/11 WS 2011/12 WS 2012/13 Sprach- und Kulturwissenschaf - ten, Sport, Kunst, Kunstwissenschaften 9.647 9.427 8.694 8.152 7.840 7.907 7.950 8.030 7.895 Rechts-, Wirtschafts - und Sozialwissenschaf - ten 15.026 14.414 13.831 12.914 12.704 13.356 12.414 12.912 13.460 Mathematik, Naturwissenschaf - ten 6.369 6.137 5.680 5.417 5.238 5.003 4.610 4.759 4.572 Agrar-, Forstund Ernährungswissenschaften 1.658 1.851 1.940 1.861 1.992 1.937 1.984 2.080 2.111 Ingenieurwissenschaften 6.266 6.368 6.562 6.741 6.706 7.069 8.243 8.610 8.529 gesamt 38.966 38.197 36.707 35.085 34.480 35.272 35.201 36.391 36.567 Quelle: Hochschulen 9 WS=Wintersemester 34 32. Mit welcher Entwicklung rechnet die Landesregierung in den kommenden 20 Jahren? Antwort zu Frage 32: Siehe Beantwortung der Frage 30 33. Welche Bemühungen unternimmt das Land, um Existenzgründungen aus den Hochschulen heraus zu unterstützen? Bitte hier zu jeder Hochschule die best practice Beispiele ausführen. Antwort zu Frage 33: Ausgründungen von Hochschulabsolventen oder Wissenschaftlern direkt aus Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind aus innovations- und struktur-politischer Sicht Hoffnungsträger. Von diesen „akademischen Spinoffs“ erwartet man schnelles Wachstum, positive Beiträge zum Strukturwandel, starke Impulse beim Technologietransfer und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Akademische Ausgründungen können damit als die Paradeform der Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse gelten. Im Rahmen ihrer Innovationsstrategie setzt die Landesregierung insbesondere auf innovative und wissensbasierte Unternehmensgründungen mit einem hohen Nachhaltigkeitseffekt im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung. Die vom MW gestartete Initiative ego.-innovativ unterstützt dieses Anliegen durch Förderprogramme und geförderte Projekte, die auf Existenzgründungen von Studenten und Absolventen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes fokussiert sind und auf eine enge Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft. Best-Practice-Projekte: Hochschulübergreifend: • TEGSAS: Projekt zur Förderung technisch-technologischer Gründungen an den Hochschulen und Universitäten des nördlichen Sachsen-Anhalts. http://www.tegsas.de/home.html • Das Hochschulgründernetzwerk Sachsen-Anhalt Süd unterstützt Studierende, Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Süden des Landes bei ihrem Schritt in die Selbstständigkeit und betreut sie im gesamten Gründungsprozess durch individuelle Beratungsleistungen, Angebote der praxisnahen Gründerqualifizierung und Netzwerkveranstaltungen. http://hochschulgruender.net/ Hochschulspezifisch: 1. Otto-von-Guericke Universität Magdeburg • Das Projekt Pro-Active Science Transfer (ProST) greift die Problematik der ge- ringen FuE-Intensität regionaler Unternehmen in Sachsen-Anhalt auf und beleuchtet Gestaltungsansätze zum Wissenstransfer aus Sicht der Hochschule einschließlich der regionalen Wirtschaftsperspektive. http://www.interaktionszentrum.de/iaz/content/prost 35 • Das Projekt Senior- & Juniorpreneurship (SeJu) bietet Gründungsinteressierten die einmalige Möglichkeit, bestehende Produktideen mit Uni-Know-how technisch weiterzuentwickeln. Parallel dazu erarbeiten die Gründungsinteressierten einen bankreifen Businessplan, den sie beispielsweise für die Finanzierungsgespräche mit potenziellen Geldgebern benötigen. Bei ihren Vorhaben werden die Teilnehmer von je einem technischen und einem wirtschaftswissenschaftlichen Studierendenteam aktiv unterstützt. SeJu trägt damit zur Erhöhung der Gründungsneigung von Senioren (Personen mit Industrieerfahrung ) und Studierenden (Junioren) in Sachsen-Anhalt bei. http://www.seju.ovgu.de • Die Bereiche Bildung, Kultur, Kreatives, Soziales und Umwelt bieten zahlrei- che Gelegenheiten für eine Existenzgründung auf dem Gebiet des Social Entrepreneurships. Zur Unterstützung von angehenden Gründerinnen wird das Projekt „Mobilisierung von Entrepreneurinnen“, kurz MovE, gefördert. http://www.move-lsa.de/ 2. Martin-Luther Universität Halle • Der Kreativmotor ist ein im Rahmen der ego.-Existenzgründungsoffensive des Landes Sachsen-Anhalt vom MW des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union (ESF) gefördertes Projekt, das am Univations Institut für Wissens - und Technologietransfer der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg koordiniert wird. Das Projekt treibt Wachstum und Innovation von Unternehmen der Kreativwirtschaft in Sachsen-Anhalt an und agiert dabei an der Schnittstelle zwischen Kreativwirtschaft einerseits und Industrie und Wissenschaft andererseits. http://www.kreativmotor.de/ • Das INVESTFORUM Sachsen-Anhalt schafft den wirtschaftlichen Rahmen, um wissenschaftliche Ideen erfolgreich umzusetzen. Es begleitet Jung- und Wachstumsunternehmer bei der strategischen Planung ihres Unternehmenskonzeptes , bietet individuelle Beratung und stellt die Verbindung zu potentiellen Geldgebern her. http://www.investforum.de/ • Projekt Gründungsmonitor: Ziel ist es, neue Ansätze für eine Erhöhung des Gründungsaufkommens sowie Potentiale für die verbesserte Verwertung von Forschungsergebnissen in Sachsen-Anhalt zu identifizieren, um eine nachhaltige Verbesserung der damit verbundenen arbeitspolitischen Effekte zu gewährleisten . 3. Hochschule Anhalt • Das Projekt "Gründungstandem" ist ein Frühphasenprojekt, welches aktiv die Anbahnung von Gründungen mit besonderem Wachstumspotenzial unterstützt . Die Idee, technologieorientierte innovative Unternehmensgründungen vorzubereiten, steht im Vordergrund. https://projekt.gruendungstandem.de/projekt.html Das FOUND IT! Gründerzentrum unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolventen, Lehrende, wissenschaftliche Mitarbeiter sowie andere Angehörige der Hochschule Anhalt kostenlos in allen Fragen rund um Unternehmensgründung und freiberufliche Tätigkeit. http://www.hs-anhalt.de/nc/hochschule/nchochschulefound-it-gruenderzentrum.html 36 Wirtschaft 34. Sieht die Landesregierung Beratungsbedarf für Unternehmen hinsichtlich Unternehmensnachfolgeregelung? Bestehen Konzepte zu einer offensiven Unterbreitung von Beratungsangeboten an Wirtschaftsunternehmen in diesem Punkt? Antwort zu Frage 34: Das Land Sachsen-Anhalt setzt sich im Zusammenwirken mit den gewerblichen Kammern und weiteren Partnern schon seit langem dafür ein, dass die einzelnen Unternehmen /Firmen mit den Problemen des Generationswechsels und der Nachfolgesuche nicht allein gelassen werden, denn das Thema Unternehmensnachfolge berührt die gesamte gesellschaftliche Situation und Zukunftsfähigkeit des Landes, seine Arbeitsmarktbedingungen, Branchenstruktur und Firmennetzwerke. Seit 2004/2005 wurde bzw. wird die Unternehmensnachfolge in Sachsen-Anhalt durch das Land (MW) förderseitig unterstützt (z. B. Modellprojekt Unternehmensnachfolge SachsenAnhalt , Nachfolger-Club Sachsen-Anhalt). Mit dem im September 2007 von den vier Kammern gegründeten Netzwerk Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt ("ne:w"), angesiedelt bei den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern des Landes, verfügt Sachsen-Anhalt über ein Netzwerk der Unternehmensnachfolge, welches die Kräfte zum Thema der Betriebsübergabe und -übernahme bündelt und gemeinsam mit dem im Netzwerk agierenden Unternehmensberatern, Rechts- und Steuerexperten, Wirtschaftsförderern , Sparkassen und Banken nunmehr den gesamten Nachfolgeprozess in Unternehmen kompetent unterstützt bzw. begleitet. Das Netzwerk Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt steht hier als neutraler und kompetenter Partner bei der Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge zur Seite. Um eine umfassende und fachlich kompetente Beratung im Netzwerk Unternehmensnachfolge zu gewährleisten , wurde am 12. September 2012 die „Beratervereinigung Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt BUSA“ gegründet. Ihr Ziel ist es, Unternehmer und Nachfolger bei der Unternehmensnachfolge zu unterstützen und dabei die Potenziale des von den gewerblichen Kammern betreuten Nachfolgerclubs zu nutzen. Verkehr und Infrastruktur 35. Wie hat sich das Verhältnis der gefahrenen Kilometer im Schienenperso- nennahverkehr zur Bevölkerungsanzahl seit 1990 in Sachsen-Anhalt entwickelt ? Bitte die Kilometerleistung und die Bevölkerungszahl angeben. Bitte auch auf der Ebene der Planungsregionen ausführen. Antwort zu Frage 35: Belastbare Angaben liegen aufgrund der Art der Datenerfassung und der Zugänglichkeit der Daten über Verkehrsverträge erst am dem Jahr 2002 vor. Es wird auf die Tabelle zur Frage 38 verwiesen. 36. Gibt es Erhebungen über die Anzahl der gefahrenen Kilometer im straßen- gebundenen öffentlichen Personennahverkehr auf Ebene der Planungsregionen , Landkreise bzw. kreisfreien Städte? Wenn ja, bitte für die Jahre 1990 bis 2012 (2012 Planzahlen) ausführen. 37 Antwort zu Frage 36: Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte sind ab dem Kalenderjahr 2005 die Fahrplankilometer (FKm) auf Grundlage der Angaben der Verkehrsunternehmen erhoben und für die Bescheidung nach § 8 ÖPNVG LSA (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt) an das Landesverwaltungsamt weitergeleitet worden. Für die Zeit vor 2005 existieren keine Statistiken, da die Fahrplankilometer für die Berechnung der Pauschalzuweisungen im „alten“ ÖPNVG keine Rolle spielten. Auch die nachfolgenden Zahlen sind mit Unsicherheiten behaftet, da in den vergangenen Jahren Rückforderungsverfahren wegen fehlerhaft gemeldeter Fahrplankilometer eingeleitet wurden. Die Korrekturen konnten noch nicht erfolgen, weil die Gerichtsverfahren noch laufen. 2005 84.781.164 FKm 2006 83.344.806 FKm 2007 82.009.877 FKm 2008 81.438.159 FKm 2009 82.378.730 FKm 2010 81.234.667 FKm 2011 79.891.710 FKm 37. Welche Erkenntnisse gibt es hinsichtlich der Auswirkungen des demografi- schen Wandels in Bezug auf die Mobilitätsbedürfnisse? Antwort zu Frage 37: Es wird zunächst auf die Ausführungen des ÖPNV-Plans in den Kapiteln 3.3.2 und 5.5.1 hingewiesen. Im Zuge des demografischen Wandels hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen stark verringert und wird nach den vorliegenden Prognosen auch noch weiter abnehmen . Auch die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter wird sich weiter stark verringern. Hingegen steigt die Zahl der Senioren sowohl absolut als auch relativ. Dies führt dazu, dass die Zahl der Wege im Schüler- und Ausbildungsverkehr sowie im Berufsverkehr zurückgeht. Aufgrund der sich ändernden Schulstruktur verlängern sich jedoch die durchschnittlichen Wegeweiten. Anzumerken ist, dass aufgrund der Lage der Arbeitsplätze Sachsen-Anhalter auch lange Fahrtwege zu den Arbeitsplatzstandorten (z. B. VW in Wolfsburg als Ziel für Pendler aus dem nördlichen SachsenAnhalt ) in Kauf nehmen. Dagegen steigt die Zahl der Senioren, die notwendige Wege z. B. zu Behörden und Ärzten zurücklegen müssen, aber in zunehmendem Maße auch in ihrer Freizeit mobil sein wollen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass eine steigende Zahl von Senioren aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen auf den ÖPNV angewiesen sein wird. Bezüglich der Verkehrsmittelwahl bei Senioren gibt es einerseits eine tendenziell steigende PKW- und Führerscheinverfügbarkeit; andererseits eine stärkeres Bedürfnis nach persönlicher Betreuung bei der ÖPNV-Nutzung. 38. Gibt es quantifizierbare Aussagen hinsichtlich der Nutzung des Bestands an Schienen und Straßen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und der demografischen Entwicklung? Wenn ja, bitte ausführen. 38 Antwort zu Frage 38: Maßeinheiten 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Bevölkerung 1.000 EW 2.549 2.523 2.494 2.470 2.442 2.412 2.382 2.356 2.335 2.313 Verkehrsleistung Mio. Pkm 901 897 854 847 876 827 843 825 801 827 Streckennetz km 2038 1865,0 1.756 1.732 1.711 1.687 1.702 1.717 1.699 1.658 Verkehrsangebot Mio. Zugkm 27,3 25,9 25,7 25,5 25,2 25,0 24,0 24,3 24,6 24,7 Verkehrsleistung je Einwohner Pkm je EW 353 356 342 343 359 343 354 350 343 358 Verkehrsleistung je Streckenkilometer 1.000 Pkm je km 442 481 486 489 512 490 495 480 471 499 Verkehrsleistung je Zugkilometer Pkm je Zugkm 33 35 33 33 35 33 35 34 33 33 Es ist erkennbar, dass trotz Abbestellung von gering nachgefragten Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf Nebenstrecken das Nachfrageniveau im Verhältnis zur Einwohnerzahl in etwa gehalten werden konnte. Aufgrund der verringerten Größe des Streckennetzes konnte auch die Nutzung des Netzes in etwa stabil gehalten werden. Für den Bereich der Straßen steht ein vergleichbares Zahlenwerk nicht zur Verfügung , weil die Art und der Umfang des Straßennetzes in keiner relevanten Abhängigkeit zu der demo-grafischen Entwicklung stehen. Entscheidend ist die Verbindungsfunktion und in zweiter Linie die Anbindungsfunktion. Daher gibt es keine Untersuchungen , die den Zusammenhang der Verkehrsentwicklung und der demografischen Entwicklung zum Gegenstand haben. 39. Wie wird sich der öffentliche Nahverkehr in den ländlichen Räumen bis zum Jahr 2020 und 2030 aus Sicht der Landesregierung entwickeln? Antwort zu Frage 39: Der öffentliche Nahverkehr im ländlichen Raum ist aktuell vergleichsweise stark durch den Schülerverkehr geprägt. Diese Bedeutung wird tendenziell abnehmen, aber dennoch ein prägendes Moment bleiben. Wie bereits heute in Ansätzen erkennbar, wird das Angebot stärker hierarchisch ausgeprägt. Der ländliche Raum wird mit hochwertig bedienten Achsen des BahnBus -Landesnetzes mit den Ballungsräumen verknüpft. Auf den Achsen des Landesnetzes werden dabei Verkehrsströme gebündelt, so dass diese eine eher (schnell) verbindende als erschließende Funktion haben. Im ländlichen Raum besteht an Zentralen Orten sowie an weiteren Ankerpunkten ein Übergang zwischen dem Bahn-BusLandesnetz und dem lokalen Verkehr, der vor allem durch flexible Bedienformen bedient wird. Zudem wird die Naherschließung, also die Orts- und Nachbarortsverkehre an Bedeutung gewinnen, um den Zugang zu zentralisierten Einrichtungen des Einzelhandels , zu Behörden und Ärzten zu gewährleisten. 40. Wie wird sich der öffentliche Nahverkehr in den Mittelzentren bis zum Jahr 2020 und 2030 aus Sicht der Landesregierung entwickeln? Antwort zu Frage 40: Aufgrund der weiterhin abnehmenden Einwohnerzahl in den Mittelzentren wird es notwendig sein, den dortigen ÖPNV in Form von effizienten Stadtverkehren zu organisieren und damit gleichzeitig ein hohes Angebotsniveau zu erhalten. Zum Teil kann 39 diese Aufgabe auch durch Regionalbusverkehre übernommen werden, wenn diese sich auf Bündelungsachsen zu einem regelmäßigen dichten Angebot überlagern. In den Mittelzentren sollten zudem Standorte verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsdienstleistungen (E-Mobil-Sharing) etabliert werden, die auch für die Erschließung des ländlichen Raumes wirken. 41. Wie wird sich der öffentliche Nahverkehr in den kreisfreien Städten bis zum Jahr 2020 und 2030 aus Sicht der Landesregierung entwickeln? Antwort zu Frage 41: In den Städten Magdeburg und Halle sind auch langfristig starke ÖPNV-Achsen insbesondere entlang der Straßen- und S-Bahnstrecken zu erwarten. Eine Vernetzung von Mobilitätsangeboten des klassischen ÖPNV mit neuen Angebotsformen wie öffentlichen Fahrrädern und E-Bikes sowie E-Mobil-Sharing soll für eine flexible Nutzbarkeit des ÖPNV sorgen. Die Stadt Dessau-Roßlau wird sich künftig stärker als Teil des Raums Anhalt profilieren , in dem ihr bereits jetzt eine zentrale Rolle zukommt. Dabei wird insbesondere der Umbau der vorhandenen Bahnverbindungen zu S-Bahn-Angeboten von besonderer Bedeutung sein. Die Aussagen zur Vernetzung der Mobilitätsangebote gelten analog. 42. In welchem Umfang erachtet die Landesregierung bis zum Jahr 2020 weite- re Stilllegungen von Netzstrecken und Haltepunkten im öffentlichen Nahverkehr für notwendig? Antwort zu Frage 42: Es wird auf den ÖPNV-Plan und die dortigen Kapitel 5.2.1 und 5.2.3 verwiesen. Mit der bevorstehenden Neuaufstellung des ÖPNV-Plans werden die in diesen Kapiteln benannten Prüfbedarfe für SPNV-Leistungen und für Zugangsstellen, die sich an der erreichbaren Nachfrage und damit dem erzielbaren Gesamtfahrgastnutzen orientieren unter Berücksichtigung der anstehenden Revision des Regionalisierungsgesetzes fortgeschrieben und aktualisiert. 43. Mit welchen geänderten Nutzungsanforderungen rechnet die Landesregie- rung im öffentlichen Nahverkehr? Antwort zu Frage 43: Mit Blick auf die demografische Entwicklung, insbesondere im Bereich der Senioren, bestehen künftig erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit des ÖPNV sowie seine leichte Nutzbarkeit (Zugänglichkeit, Informationen, Vertrieb). Gleichzeitig fordern alle Nutzer aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten mobiler und internetfähiger Geräte eine einfach nutzbare Multimodalität. Dies setzt jederzeit verfügbare Echtzeitinformationen, Anschlusssicherung und die Möglichkeit der kombinierten Verkehrsmittelnutzung [ÖPNV, Motorisierter Individualverkehr (MIV) insbesondere mit Carsharing, Radverkehr insbesondere mit Elektrofahrrädern] voraus . 44. Welche Konzepte in Bezug auf den öffentlichen Nahverkehr entwickelt die Landesregierung derzeit? 40 Antwort zu Frage 44: Der ÖPNV-Plan setzt in seinem verkehrsplanerischen Grundkonzept auf die differenzierte Bedienung mit einem Verkehrsmittelmix aus Bahn, Bus und flexiblen Bedienformen . Dabei werden in einem Landesnetz aus Bahn und Bus unabhängig von der Aufgabenträgerschaft einheitliche Qualitätsstandards gesetzt. Dieses Bahn-BusLandesnetz orientiert sich an der Verbindung der zentralen Orte entsprechend dem LEP. Regional wird dieses Landesnetz mit den Netzen des Öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) der Landkreise und kreisfreien Städte verknüpft, wobei insbesondere im ländlichen Raum flächendeckend flexible Bedienformen (Rufbusse) zum Einsatz gelangen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer Stärkung der Nahmobilität, mit der angepasst auf die konkreten örtlichen Bedürfnisse die Erreichbarkeit der Einrichtungen des täglichen Bedarfs gesichert wird. Unterstützt wird dieses Konzept durch eine umfassende Fahrgastinformation mit Echtzeitinformationen und Anschlusssicherung. Gleichzeitig wird geprüft, die bestehenden Verkehrsverbünde auszuweiten bzw. in den Räumen außerhalb der Verbünde die Kooperation zwischen den Verkehrsträgern zu vertiefen. Darüber hinaus wird eine Stärkung des Tourismus durch eine vertiefte Abstimmung des ÖPNV mit den touristischen Einrichtungen vorangetrieben. 45. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung aus der Einführung von Ruf- busmodellen gewonnen? Wird es aus Sicht der Landesregierung zu einer Ausweitung dieses Angebotes an öffentlichem Nahverkehr kommen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, um die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und hier speziell der Rufbusse zu erhöhen ? Antwort zu Frage 45: Rufbusse werden im Land grundsätzlich in der Aufgabenträgerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt. Nach den bisherigen Erfahrungen haben sich Rufbusse als eine Variante der im Vordringen befindlichen sog. flexiblen Bedienformen sowohl aus Fahrgastsicht als auch aus der Perspektive des Aufgabenträgers bewährt . Flexible Bedienformen werden nach Einschätzung der Landesregierung auch künftig bei der Versorgung des ländlichen Raums aber auch in den nachfragschwachen Zeiten der großstädtischen Verkehre eine zunehmende Bedeutung erhalten. Dem Land ist daher die Umsetzung dieses Konzeptes verkehrspolitisch sehr wichtig. Aus diesem Grund wird es fachlich intensiv begleitet. Über die NASA GmbH wird mit dem INSA-Callcenter zudem eine wichtige Infrastruktur für die Bestellung und Disposition dieser Angebote geboten. Mit dieser Unterstützung verbunden mit der zur Verfügungsstellung einer Dispositionssoftware die neben INSA auch von den Verkehrsunternehmen genutzt werden kann, wird es insbesondere Unternehmen ermöglicht, in dieses Angebot einzusteigen, die bislang keine oder nur wenige Rufbusleistungen anbieten. 41 Im Land werden aktuell flexible Bedienformen in sehr unterschiedlicher Ausprägung erstellt. Diese unterscheiden sich nach der Linien- und Fahrplangebundenheit sowie ggf. der Notwendigkeit der Entrichtung eines Zuschlages sowie der Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern. Damit werden jeweils auf die regionalen Bedingungen zugeschnittene Angebote produziert. Aus Sicht des Landes kann die Einführung flexibler Bedienformen im Land als Erfolg angesehen werden. Insbesondere dort, wo die Einführung strategisch und flächenhaft erfolgte, konnte die Angebotsdichte im ÖPNV sogar deutlich erhöht werden. Zur Erhöhung der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs wird die Landesregierung auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, das ÖPNV-Angebot im Sinne eines Mixes aus SPNV, herkömmlichen Buslinienverkehren und flexiblen Bedienformen weiter zu optimieren. Dabei wird die breite Angebotspalette auch in Zukunft intensiv beworben. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Verbund- und sonstigen Kooperationsstrukturen ausgebaut werden. Für flexible Bedienformen wird auch künftig mit dem INSA-Callcenter eine Infrastruktur für die Bestellung und Disposition der Angebote zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung muss allerdings dabei die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die anstehende Revision des Regionalisierungsgesetzes im Zusammenwirken mit der beschlossenen Haushaltskonsolidierung die Finanzierungsspielräume einengt und damit zu einer noch stärkeren Konzentration im SPNV auf die nachfragestarken Achsen zwingt. In diesem Fall wird wie in vergleichbaren Fällen der Vergangenheit ersatzweise Busverkehr zu organisieren sein, der teilweise mit flexiblen Bedienformen abgewickelt werden wird. Mit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes zum 1. Januar dieses Jahres ist die Genehmigung von flexiblen Bedienformen erleichtert worden. Im Hinblick auf die Entscheidung des OVG Magdeburg zu den Rufbusverkehren im Landkreis Wittenberg und die nicht auszuschließende Entwicklung neuer Angebote von flexiblen Bedienformen kann die notwendige Abgrenzung von Gelegenheits- und Linienverkehr weitere Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes erfordern. 46. Gibt es Erhebungen über die Kosten der Unterhaltung von Straßen je Ein- wohner? Wenn ja, bitte ausführen. Antwort zu Frage 46: Es gibt keine Erhebungen über die Kosten der Unterhaltung von Straßen je Einwohner . 47. Wie verhalten sich die Kosten im Vergleich zu anderen Bundesländern? Antwort zu Frage 47: Ein Vergleich zu anderen Bundesländern kann nicht angefertigt werden, da es keine Erhebungen über die Kosten der Unterhaltung von Straßen je Einwohnern gibt. 48. Wie hat sich der Wohnraum in Sachsen-Anhalt im Verhältnis zur Einwoh- nerzahl seit 1990 in Sachsen-Anhalt und in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten entwickelt? Kann aus dem Verhältnis eine mathematische Funktion mit hinreichendem Bestimmtheitsmaß hergeleitet werden? 42 Antwort zu Frage 48: Die Wohnungsbestandsfortschreibung des Statistischen Landesamtes SachsenAnhalt kann erst ab dem Jahr 1995 nachvollzogen werden. Bei einer Einwohnerzahl von damals 2,7 Mio. belief sich der Wohnungsbestand auf 1,2 Mio. Wohnungen insgesamt . Ende des Jahres 2011 standen einer Einwohnerzahl von 2,3 Mio. 1,3 Mio. Wohnungen gegenüber. Diese Statistik ist rein rechnerischer Natur, weshalb sie keine Rückschlüsse auf Qualität , Lagen, Sanierungsstand etc. zulässt. Darüber hinaus darf die stete Veränderung der Ansprüche an Wohnraum nicht vernachlässigt werden, weshalb eine zielorientierte mathematische Funktion bezüglich der Entwicklung von Wohnraum im Verhältnis zur Einwohnerzahl nicht hergeleitet werden kann. Der Pro-KopfWohnflächenverbrauch nimmt in Deutschland kontinuierlich zu. Dieser Trend zeigt sich auch in Sachsen-Anhalt, in dem er seit 2002 um über vier Quadratmeter angestiegen ist. Im Jahr 2011 lag er rechnerisch bei fast 42,3 m2 je Einwohner. Ursächlich dafür ist, dass die Gesamtwohnfläche trotz der Reduzierung des Wohnungsbestandes seit 2002 leicht gestiegen ist (insbesondere durch den Bau von Eigenheimen), während sich die Einwohnerdichte reduziert hat. 49. Mit welchem Bedarf an Wohnraum rechnet die Landesregierung in den je- weiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in den kommenden 20 Jahren ? Antwort zu Frage 49: Statistische Erhebungen zum Wohnungsbedarf in Sachsen-Anhalt existieren nicht. Zur groben Bedarfsabschätzung kann die Zahl der Haushalte unter Beachtung einer Dispositionsreserve von 2 % herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Haushalte laut Mikrozensus als Nachfrager nach einer eigenen Wohnung auftreten. Dies gilt zum Beispiel für Untermieter oder Bewohner von Wohngemeinschaften . Schätzt man deren Anteil an den Haushalten auf 8 %, kommt man für Sachsen-Anhalt für das Jahr 2011 auf einen geschätzten Wohnungsbedarf von knapp 1,12 Mio. Wohneinheiten (WE). Dem steht für das betreffende Jahr ein Wohnungsbestand von rund 1,3 Mio. Wohneinheiten gegenüber, so dass der Wohnungsmarkt im Land durch einen rechnerischen „Wohnungsüberhang“ von 187.000 WE (14 %) gekennzeichnet ist. Legt man die Ergebnisse der aktuellen Zusatzerhebung „Bauen und Wohnen“ des Mikrozensus 2010 zugrunde, wurden in SachsenAnhalt allerdings nur 1.085.000 Wohnungen bewohnt, 57 % davon waren Mietwohnungen . Demnach läge der aktuelle Wohnungsüberhang mit rund 220.000 Wohneinheiten (= knapp 17 %) höher als es die oben dargestellte überschlägige Berechnung suggeriert. Die Leerstandsquote lt. Mikrozensus liegt jedoch auch nur bei knapp 15 %, die übrigen 2 % der Wohnungen sind u. U. unbewohnbar. In jedem Fall kommt man zu dem Ergebnis, dass im Land kein Mangel an Wohnungen herrscht10. Der 5. regionalisierten Bevölkerungsprognose zufolge wird Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2025 einen erheblichen Rückgang der Bevölkerung zu verzeichnen haben. Beläuft sich die Bevölkerung derzeit noch auf ca. 2,35 Mio. Einwohner, geht diese - der Prognose zufolge - auf etwa 1,9 Mio. Einwohner zurück. 10 Bericht zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost sowie zur Mieten- und Wohnungsmarktentwicklung im Land Sachsen-Anhalt (Berichtsjahre 2010/2011) 43 50. Welche Auswirkungen und Handlungsbedarfe sieht die Landesregierung durch die demografische Entwicklung für die Aufgaben der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik für Neubau, Sanierung, Umbau und Rückbau? Antwort zu Frage 50: Die demografische Entwicklung wird den vorliegenden Prognosen folgend bis zum Jahr 2025 insbesondere durch zwei Aspekte gekennzeichnet sein, die Auswirkungen auf die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik haben werden. Einerseits wird die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Bürgerinnen und Bürger von gegenwärtig ca. 2,3 Mio. auf ca. 1,9 Mio. zurückgehen. Andererseits nimmt der Anteil der älteren Bürgerinnen und Bürger (65 Jahre und älter) erheblich zu und wird im Jahr 2025 bei 31,2 v. H., d. h. bei nahezu einem Drittel, liegen. Mit der zurückgehenden Bevölkerung und damit abnehmenden Zahl an Haushalten wird die Nachfrage nach Wohnraum in nicht unerheblichem Maße sinken und somit zu einem erhöhten Leerstand führen. Der erhöhte Leerstand erfordert, dass aus städtebaulichen wie wirtschaftlichen Gesichtspunkten wieder mehr Wohnungen durch Abriss bzw. Rückbau vom Markt genommen werden müssen. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Modernisierung der insbesondere innerstädtischen Bestände bedarf es auch forthin der Verfügbarkeit von Förderinstrumenten, die es ermöglichen, sowohl Städte und Gemeinden als auch Eigentümer von Wohnraum im Rahmen diesbezüglicher Investitionen zu unterstützen. In erster Linie sind hier das Stadtumbauprogramm und die Wohnungsbauförderung zu nennen. Das schließt aufgrund der älter werdenden Bevölkerung z. B. die Anpassung bzw. den Umbau des Wohnungsbestandes im Hinblick auf Barrierefreiheit bzw. die Schaffung generationengerechten Wohnraums ein. Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht bedarf es aufgrund der eingangs genannten Aspekte neben der Anpassung und Modernisierung des Gebäudebestandes ebenso der weiteren Anpassung der städtischen Infrastruktur (Rück- bzw. Umbau sowie Erneuerung der Ver- und Entsorgungssysteme; Anpassung ÖPNV usw.). Trotz zurückgehender Bevölkerungszahlen wird es auch erforderlich sein, neu zu bauen. Neben Maßnahmen im Bereich der Schaffung selbst genutzten Wohneigentums, die auf erschlossene innerstädtische Flächen (beispielsweise Abrissflächen im Geschosswohnungsbau , Industrie-/ Gewerbebrachen bzw. ehedem militärisch genutzte Areale) beschränkt werden sollte, bedarf es aufgrund städtebaulicher Gesichtspunkte bzw. der Geschlossenheit von Quartieren Ersatzneubauten, insbesondere innerstädtische Baulücken betreffend. 51. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen des de- mografischen Wandels in peripheren ländlichen Räumen vor? Wenn ja, bitte ausführen. Antwort zu Frage 51: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im Oktober 2011 einen Beschluss zum demografischen Wandel gefasst, den die Landesregierung mit dem ersten Demografiebericht in Sachsen-Anhalt umfassend beantwortet. Im dem analytischen Teil des Berichtes werden die Auswirkungen des demografischen Wandels auf Sachsen-Anhalt mit einer empirisch fundierten Datengrundlage ausführlich dargestellt. Der Bericht wurde mit Drs. 6/2054 vom 2. Mai 2013 dem Landtag von Sachsen-Anhalt zugeleitet. 44 52. Sieht die Landesregierung vor, die Erarbeitung von Dorfentwicklungskonzepten zu fördern? Sieht die Landesregierung vor, die Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit der demografischen Entwicklung durch die Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden zu fördern? Antwort zu Frage 52: Die Landesregierung hat in der Vergangenheit auch Dorfentwicklungskonzepte gefördert . Das MLV unterstützt derzeit in Abstimmung mit dem MLU Modellgemeinden bei der Erstellung gemeindlicher Entwicklungskonzepte, um herauszuarbeiten, wie in den neuen politischen Strukturen die aktuellen Herausforderungen effektiv gelöst werden können. Die Förderung erfolgt für die Städte Gardelegen, Hettstedt und BitterfeldWolfen aus der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels“ über das MLV. Für weitere sieben Gemeinden (Mansfelder Grund-Helbra, Hohe Börde, Wethautal, Kemberg, Osterwieck, Nienburg (Saale) und Möckern) erfolgt die Förderung über die Technische Hilfe ELER aus dem MLU. Eine ressortübergreifende Arbeitgruppe unter Einbeziehung des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages sorgt für die Koordinierung des Modellprojektes. Weiterführende Überlegungen werden in Vorbereitung der EU-Förderperiode 2014 – 2020 gemeinsam vom MLU und vom MLV angestellt. 53. Welche Maßnahmen unternimmt bzw. beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, um das bürgerschaftliche Engagement zu erhalten und zu erhöhen ? Antwort zu Frage 53: Eigenes Engagement und Mitbestimmung sind ein wesentlicher Haltefaktor in der Region. Menschen, die ihr Lebensumfeld aktiv mit gestaltet haben, entwickeln eine höhere Bindung an ihre Heimat. Daher ist Engagementförderung ein Teil der Demografiestrategie des Landes. Für diejenigen, die sich engagieren wollen, ist es wichtig, Ansprechpartner zu finden, die Freiwillige und passende Engagementfelder vermitteln und die bei konkreten Projekten Hilfestellung geben können. Diese Funktion kommt Freiwilligenagenturen, Ehrenamtsbörsen oder in kleineren Orten Engagementlotsen zu, die die Freiwilligen unterstützen und Engagementprojekte ins Leben rufen können. Das Land kann nicht alle örtlichen Strukturen finanziell fördern. Deshalb unterstützt die Landesregierung vor allem überregionale Projekte, die auch Fördergelder von über-regionalen staatlichen und privaten Organisationen (z. B. Stiftungen) binden können und diese Projekte in Kooperation mit den örtlichen Strukturen zu deren Nutzen durchführen. Zudem unterstützt das Land die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen. Deren Aufgabe ist es, landesweite Projekte zu initiieren, Bundes - und EU-Mittel für die Engagementförderung in Sachsen-Anhalt zu binden und die örtlichen Freiwilligenagenturen dahingehend zu coachen, dass sie sich selbst tragen und in den vor allem nichtstaatlichen Förderstrukturen orientieren können. Das Land führt zudem landesweite Fachtagungen zu aktuellen Themen des bürgerschaftlichen Engagements durch. Die überregionalen Freiwilligenagenturen bieten Fortbildungen an für haupt- und ehrenamtliche Kräfte in den örtlichen Strukturen und für Träger, die mit Ehrenamtlichen arbeiten. Zudem ist die Landesregierung stets bemüht, gute Rahmenbedingungen für freiwillig Tätige zu schaffen. Als ein Beispiel 45 dafür ist der Rahmenversicherungsvertrag zu nennen, mit dem alle nicht bereits auf andere Weise Geschützte vor dem Risiko der Haftpflicht oder den Folgen von Unfällen in Ausübung des Ehrenamtes geschützt werden. Darüber hinaus werden seit dem Jahr 2006 zum „Tag des Ehrenamtes“ ehrenamtlich engagierte Bürger aus Sachsen-Anhalt durch den Ministerpräsidenten mit einer Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt gewürdigt. Viele weitere Aktivitäten sind in dem Länderbericht „Bürgerschaftliches Engagement in Sachsen-Anhalt 2012“, der auch im Internet unter www.engagiert-in-sachsen-anhalt.de eingestellt ist, zu entnehmen . 54. Beabsichtigt die Landesregierung, die Erstellung und Umsetzung von Kleingartenentwicklungskonzepten zu unterstützen? Wenn ja, bitte näher erläutern. Antwort zu Frage 54: Die Erstellung von Kleingartenentwicklungskonzepten erfolgt zwischen den Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden) und den Kreisverbänden der Gartenfreunde e. V. bzw. speziell mit Kleingartenanlagen. Die Landesregierung unterstützt die Umsetzung von Kleingartenentwicklungskonzepten in Richtung Rückbau von Kleingartenanlagen bzw. zusammenhängenden Teilanlagen mit den Möglichkeiten vorhandener Förderprogramme im Rahmen von Einzelentscheidungen über die • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (Richtlinie RELE) des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) i. d. F. v. 15. Oktober 2012 (MBl. LSA 2012, S. 606) • Richtlinie „über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz“ des MLU i. d. F. v. 8. September 2009 (MBl. LSA 2009, S. 818) • Richtlinie „Stadtumbau Ost“ des MLV. 55. Gibt es Planungen zum Rückbau von Ortsteilen in Gemeinden? Antwort bit- te begründen. Antwort zu Frage 55: Es gibt keine Planungen zum Rückbau von Ortsteilen in Gemeinden. 56. Sieht die Landesregierung vor, die Fortschreibung der integrierten Stadt- entwicklungskonzepte auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen? In welcher Weise soll dieser Prozess unterstützt werden? Antwort zu Frage 56: Die integrierten Stadtentwicklungskonzepte hatten von Beginn an immer Bezug zum gesamten Stadtgebiet. Eine Vertiefung erfolgte im Hinblick auf Schwerpunktbereiche, die unter verschiedensten Gesichtspunkten einem starken Veränderungsdruck oblagen und von den Städten als potenzielle Fördergebiete (umzustrukturierende Stadtteile mit vorrangiger Priorität im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“) herausgearbeitet und 46 beschlossen wurden. Eine erstmalige Ausdehnung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte auf das gesamte Stadtgebiet steht allerdings in den Fällen auf der Tagesordnung, in denen das Stadtgebiet infolge der Gebietsreform eine Veränderung bzw. Vergrößerung erfahren hat. Aufgrund der Begrenztheit der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel können bisher nur wenige Kommunen im Hinblick auf die Kosten, die die Fortschreibung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte verursachen , eine finanzielle Unterstützung erfahren. 57. Welche Planungen gibt es seitens der Landesregierung, Stadtentwicklung bei der EU-Fördermittelprogrammierung verstärkt zu berücksichtigen? Welche innovativen Programme plant die Landesregierung zu gestalten, um gerade im Bereich der (sozialen) Stadtentwicklung vermehrt Gelder aus dem ESF zu binden? Antwort zu Frage 57: Belange der Stadtentwicklung wurden im Programmierungsprozess im Rahmen der so bezeichneten „Mischprioritätenachse“ berücksichtigt. Hier wurden mehrere von der Kommission programmatisch vorgegebene thematische Ziele durch Handlungsfelder , die Stadtentwicklung betreffend, untersetzt. Solche thematischen Ziele sind die „Verminderung von CO2 – Emissionen“, „Umweltschutz und Ressourceneffizienz “, „Förderung der Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen“ sowie „Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung von Armut“. Diese wurden durch solche Handlungsfelder wie „Entwicklung von quartiers- und stadtteilbezogenen integrierten energetischen Stadtteilentwicklungskonzepten und deren Umsetzung durch Anpassung städtischer Infrastrukturen, dezentrale Energieversorgung und Nutzung regenerativer Energien“, „Stärkung der Attraktivität der Städte als Wohn- und Wirtschaftsstandort durch städte-bauliche Maßnahmen, insbesondere die Erhaltung und Umgestaltung denkmalgeschützter historischer Ensemble“, „Wiederherstellung von Brach- und Konversionsflächen“, „Planung und Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen als Voraussetzung für die Umsetzung innovativer und umweltfreundlicher Lösungen u. a. im ÖPNV“ sowie „Förderung eines aktiven Quartiers- und Stadtteilmanagements“ untersetzt. Die vorgenannte Programmierung stellt ausschließlich auf den Einsatz von Mitteln zulasten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ab. Für Belange der sozialen Stadtentwicklung stehen dem MLV keine Mittel zulasten des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. 58. Welche Maßnahmen aus baurechtlicher und raumordnerischer Sicht sieht die Landesregierung vor, um die ländlichen Dorfstrukturen besser zu konzentrieren ? Antwort zu Frage 58: Eine Verbesserung der Konzentration der ländlichen Dorfstrukturen lässt sich mit den Mitteln des Baurechts vordergründig durch eine verstärkte Innenentwicklung erreichen . Das Ziel der Stärkung der Innenentwicklung hat der Bundesgesetzgeber mit der derzeit aktuellen Novelle des Baugesetzbuches aufgegriffen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts soll vordergründig eine Neuinanspruchnahme von Flächen weitestgehend vermeiden und die Attraktivität der Zentren stärken. Dies soll u. a. durch eine Begründungspflicht bei der Umnutzung von landwirtschaftlichen oder als Wald genutzten Flächen erreicht werden, bei der auch Er- 47 mittlungen zu einer evtl. bestehenden Möglichkeit der Innenentwicklung zugrunde zu legen sind. Das Ziel der Stärkung der Innenentwicklung fällt in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nach Art. 72, 74 Abs. 1 Nr. 18 Grundgesetz . Die Länder können daher u. a. nur Regelungen treffen, wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen bzw. nicht abschließend Gebrauch gemacht hat. Da der Bund umfassend von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht, bleibt für Länderregelungen kein Raum mehr. Abgesehen von den bundesrechtlichen Regelungen obliegt es allein den Gemeinden, im Rahmen der Bauleitplanung die Innenentwicklung und auch die Konzentration von ländlichen Dorfstrukturen zu steuern und zu unterstützen. Da die Bauleitplanung als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit in die Planungshoheit der Gemeinden fällt, kann die Landesregierung unmittelbar keinen Einfluss nehmen. Gleichwohl unterstützt die Landesregierung die Stärkung der Konzentration im ländlichen Raum im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten . Aus o. g. Gründen kann sich dies nur darauf beschränken, die Gemeinden entsprechend zu sensibilisieren. Als geeigneter Weg erscheint hierbei ein Hinweis im Einführungserlass zum Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts, welcher nach der beschlossenen Änderung des Baugesetzbuches an die unteren Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden heraus gegeben werden soll. Im Rahmen dieses Einführungserlasses soll ausdrücklich auf das Ziel der Stärkung der Konzentration, gerade im ländlichen Raum, hingewiesen werden. 59. Welche Maßnahmen wurden von der Landesregierung bisher ergriffen, um die „Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf“ entsprechend des Zieles im Landesentwicklungsplan zu fördern bzw. zu entwickeln? Antwort zu Frage 59: Das MLV unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels besonders Vorhaben, die schwerpunktmäßig in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben gemäß LEP oder dünner Besiedlung oder geringer Besiedlung und Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang liegen. 60. Das Internet ermöglicht die Teilhabe gerade älterer Menschen insbesondere im ländlichen Raum. Wie ist der Ausbauplan der Landesregierung für die Breitbandversorgung im Land? Welche Bemühungen werden durch die Landesregierung zur Digitalisierung von Bibliotheksbeständen und dem Zugang zu kulturellen Angeboten sowie Bildungsangeboten unternommen? Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der Verfügbarmachung zentral vorgehaltener digitaler Unterrichtsmaterialien für Schulen? Wann wird ein digitaler Zugriff aller Schulen auf die vom Land angeschafften Unterrichtsmaterialien erreicht sein? Antwort zu Frage 60: Wie ist der Ausbauplan der Landesregierung für die Breitbandversorgung im Land? Eine moderne Breitbandinfrastruktur zur Nutzung des Internets ist ein Bestandteil der Grundversorgung der Bevölkerung, insbesondere in ländlich-peripheren Räumen, da durch eine entsprechende Anbindung u. a. Telearbeit, eSchool, eCommerce, Tele- 48 medizin, Telepflege und eGouvernment realisiert werden können. Der Breitbandausbau ist damit ein Schlüsselelement zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum geworden. Die Bevölkerung auf dem Land bzw. in dünn besiedelten Gebieten kann auf diese Weise besser an Mittelzentren, deren Versorgungsmöglichkeiten einschließlich bestimmter Elemente der Daseinsvorsorge, angebunden werden. Vom Land wurden im ländlichen Raum für 201 Vorhaben bereits 26,7 Mio. EUR Fördermittel bereitgestellt und folgende Anschlusszahlen erreicht: • Orts- bzw. Stadtteile: 654 • Einwohner: 307.040 • Haushalte: 157.085 • Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmen: 17.456 Gemeinsam mit dem MW und dem MLU wurden 2012 die Förderbedingungen modifiziert , um damit die Grundlage für die Netze der Zukunft zu schaffen. Der Ausbau der Netze mit einer technisch möglichen Datenübertragungsrate von mindestens 25 Mbit/s ist möglich und die Umsetzung das Ziel der nächsten Jahre. Welche Bemühungen werden durch die Landesregierung zur Digitalisierung von Bibliotheksbeständen und dem Zugang zu kulturellen Angeboten sowie Bildungsangeboten unternommen? Für die kommunalen öffentlichen Bibliotheken stellt sich die Frage der Digitalisierung von Bibliotheksbeständen nicht vordergründig, da lediglich vier Bibliotheken über historische Bestände verfügen. Diese zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, kann u. a. durch Digitalisierung erfolgen. Das Land Sachsen-Anhalt würde Digitalisierungsinitiativen von Kommunen durch Zuwendungen aus Landesmitteln gemäß geltender Förderrichtlinie unterstützen. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der Verfügbarmachung zentral vorgehaltener digitaler Unterrichtsmaterialien für Schulen? Wann wird ein digitaler Zugriff aller Schulen auf die vom Land angeschafften Unterrichtsmaterialien erreicht sein? Am 6. November 2012 wurde durch den Verband der Bildungsmedien e. V. (V. d. B.) Frankfurt/Main das “digitale Schulbuchregal” mit ersten Angeboten der Schulbuchverlage für digitale „Schulbücher“ frei geschaltet. Für das Schulbuchgeschäft 2012/2013 gem. MK- Erlass „Lernmittel an den Schulen in Sachsen-Anhalt“ konnte dieses Angebot angesichts der späten Freischaltung nicht mehr genutzt werden. Um den Schulen die Nutzung dieser digitalen „Schulbücher“ ab dem Schuljahr 2013/14 grundsätzlich zu ermöglichen, wurden die einschlägigen Rechtsgrundlagen  die Lernleihmittelkostenentlastungsverordnung am 17.4.2013  der Erlass „Lernmittel an den Schulen in Sachsen-Anhalt“ am 18.4.2013 sowie  der Erlass „Zulassung von Schulbüchern in Sachsen-Anhalt“ am 18.4.2013 überarbeitet und sind entsprechend in Kraft getreten. Da die Vergabekonditionen der Verlage für die Nutzung digitaler Lernmittel derzeit noch sehr differenziert sind, ist davon auszugehen, dass diese Regelungen bedarfsbezogen fortzuschreiben sind. 49 Wann wird ein digitaler Zugriff aller Schulen auf die vom Land angeschafften Unterrichtsmaterialien erreicht sein? Prinzipiell verfügen alle Schulen über einen digitalen Zugang auf Unterrichtsmaterialien , auch ein 128 kbit ISDN-Zugang stellt einen solchen dar. Spätestens mit der Inbetriebnahme des neuen Landesnetzes ITN-XT sollen alle Schulen breitbandig versorgt werden. EU-Programme 61. Beabsichtigt die Landesregierung - im Rahmen der EU-Strukturfonds - der Förderung von Projekten, die einen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels erbringen, Priorität einzuräumen? Antwort bitte begründen. Antwort zu Frage 61: Die Bewältigung demografischer Herausforderungen ist in den Operationellen Programmen EFRE und ESF der aktuellen Förderperiode als Querschnittsaufgabe integriert . Die sozioökonomische Analyse zur Vorbereitung der Förderperiode 2014 bis 2020 hat gezeigt, dass Sachsen-Anhalt als eine Region mit schweren und dauerhaften demografischen Nachteilen einzustufen ist. Die Europäische Kommission empfiehlt in ihrem Positionspapier an die Bundesrepublik Deutschland, prioritär die Verringerung der regionalen Unterschiede bei der Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zu verfolgen. Als geeignete thematische Förderziele dafür nennt sie: - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation, - Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzung von Informations- und Kommunika- tionstechnologien, - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Land entwickelt derzeit strategische Eckpunkte für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020. Unter anderem sollen die o. g. thematischen Förderziele bedient werden, um vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen die Daseinsvorsorge insbesondere im ländlichen Raum zu unterstützen und die individuellen Beschäftigungschancen zu verbessern. Weiterhin soll über die Stärkung der Innovationsfähigkeit des Landes die Attraktivität erhöht und damit die Abwanderung hoch qualifizierter Menschen gestoppt und im Idealfall Zuwanderung gefördert werden. Überdies soll der demografische Wandel zukünftig stärker im Hinblick auf Personalpolitik und Arbeitsorganisation berücksichtigt werden. Daneben kann im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung ebenfalls auf demografische Herausforderungen reagiert werden. Die Gestaltung des demografischen Wandels ist also weiterhin ein Oberziel der Landesregierung für die Förderperiode 2014 bis 2020. Diesen Aspekt wird die Landesregierung über alle Förderbereiche hinweg berücksichtigen. 50 Welche Förderprogramme des ELER sind nach Ansicht der Landesregierung besonders geeignet, einen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels zu leisten? Antwort zu Frage 62: Die Fördermaßnahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) sind in ihrem Zusammenhang ein geeigneter Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels im ländlichen Raum, d. h. als Maßnahmen gegen den Bevölkerungsrückgang und zur Anpassung an den demografischen Wandel, da diese sowohl die wirtschaftliche Entwicklung, Einkommensmöglichkeiten, die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Sicherung der Daseinsvorsorge, eine angemessene Infrastruktur, die Voraussetzungen für ausreichende Mobilität etc. unterstützen . Als besonders geeignet hierzu haben sich unter Berücksichtigung der Fördergegenstände die folgende Maßnahmen bzw. Untermaßnahmen des EPLR erwiesen: • 125-II Ländlicher Wegebau • 321-I/II Kleininfrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Abwasser und Trink- wasser • 321-III Investitionen in kleinere Schulen • 321-IV Investitionen in Kindertageseinrichtungen • 321-V Dezentrale Leitungsnetze – erneuerbare Energien • 321-VI Breitbandversorgung • 322 Dorferneuerung und –entwicklung und • Schwerpunkt 4 – Leader-Achse. So sind Maßnahmen der Dorferneuerung und -entwicklung feste Bestandteile der Förderung zur Entwicklung der ländlichen Räume. Die Dorferneuerung hat seit ihrer Einführung 1991 mehr als 2.200 Orte erreicht. Hauptanliegen ist die Stärkung des ländlichen Raumes, damit dieser seine Aufgaben und Funktionen als Wirtschaftsstandort sowie Arbeits-, Lebens-, Erholungs- und Kulturraum erfüllen kann. Die Dorferneuerung und -entwicklung begleiten den demografischen Wandel und wirken über die Verbesserung der infrastrukturellen und baulichen Verhältnisse in den Dörfern auch der Abwanderung entgegen. Über die Förderung wird in hohem Maß Beschäftigung im örtlichen Handwerk und Baugewerbe gesichert. Grundlage der Förderung in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 ist die Richtlinie RELE i. d. F. v. 15. Oktober 2012 (MBl. LSA 2008, S. 354). Die Fördermöglichkeiten sind auf die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen sowie selbstverantwortliches Handeln gerichtet. Sie berücksichtigen auch den demografischen Wandel, u. a. bei der Planung, Umsetzung und Förderung  der Dorferneuerung und -entwicklung,  von Infrastrukturmaßnahmen,  von Bodenordnungsmaßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung,  des Abbruchs von Gebäuden und baulichen Anlagen, soweit dies der Entwick- lung der dörflichen Infrastruktur in Verbindung mit investiven Maßnahmen dient,  der Erhaltung und Gestaltung oder Entwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen u. a. zur Förderung der Daseinsvorsorge, 51  der Umnutzung von Bausubstanz zur Einkommensdiversifizierung oder zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und –maßnahmen durch land- und forst-wirtschaftliche Betriebe auch in Kooperation mit anderen Partnern oder  von Vorhaben zur Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum, verbunden mit Zuschlägen für Kinder etc. Plan 2007 bis 2013 Dorferneuerung und Dorfentwicklung (Stand: 31. Dezember 2012)  ELER Schwerpunkt 3 (außerhalb Leader) 72,5 Mio. EUR, davon 60,5 Mio. EUR bewilligt,  ELER Schwerpunkt 4 (Leader) 62 Mio. EUR vorgesehen, davon 51 Mio. EUR bewilligt. Ziel ist eine nachhaltige, zukunftsfähige, selbsttragende Entwicklung des ländlichen Raumes, getragen von eigenständigen Gestaltungsmöglichkeiten der Bewohner und Unternehmen sowie bürgerschaftlichem Engagement. Vom Engagement der Akteure in der Region und der Identifikation mit der Heimatregion oder dem Heimatort hängt eine zukunftsfähige Entwicklung ab. Den Schwerpunkt der Förderung bilden kommunale Vorhaben, insbesondere die Zentralen Orte haben bei der Sicherung der Daseinsvorsorge eine entscheidende Bedeutung. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben ist maßgeblich durch die lokalen Aktionsgruppen und die bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten gebildeten Arbeitsgemeinschaften ländlicher Raum geprägt. 63. Ist für die kommende EU-Förderperiode vorgesehen, Regionen mit beson- derem Entwicklungsbedarf, im Hinblick auf die Bewältigung des demografischen Wandels, besonders zu fördern? Antwort bitte begründen. Antwort zu Frage 63: Die Operationellen Programme EFRE und ESF werden nicht auf einzelne Regionen, sondern auf das gesamte Land ausgerichtet sein. D. h. grundsätzlich kann jede(s) Kommune/Unternehmen/juristische Person einen Antrag auf Förderung für die in den Operationellen Programmen verankerten Maßnahmen stellen. Dem Antragsauswahlverfahren werden dann durch die Bewilligungsbehörden u. a. demografierelevante Kriterien zugrunde gelegt, so dass der Demografieaspekt berücksichtigt wird. Auch ist zu unterscheiden zwischen den Bedürfnissen des ländlichen Raums sowie der städtischen Gebiete in Sachsen-Anhalt. Laut Prognosen wird der Bevölkerungsrückgang verstärkt den ländlichen Raum betreffen. Den Gegebenheiten und Herausforderungen des ländlichen Raums wird sich insbesondere der EU-Fonds ELER widmen. 64. Welchen Beitrag haben die Leaderaktionsgruppen in den vergangenen Jah- ren hinsichtlich der Bewältigung des demografischen Wandels geleistet? Antwort zu Frage 64: Die Lokalen Aktionsgruppen haben eine den örtlichen Problemen und Bedürfnissen angepasste Strategie entwickelt, um durch mehr Beschäftigung und verbesserte Daseinsvorsorge Haltefaktoren zu schaffen bzw. zu stärken und damit der Abwanderung entgegenzuwirken. Durch den Bottom-up-Ansatz entscheiden die Akteure vor 52 Ort, welche Vorhaben eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung ihrer Region unterstützen. Die Entwicklungskonzepte aller Leader-Regionen enthalten Zielstellungen zur Verbesserung der Lebensqualität aller Generationen und insbesondere zum Ausbau von Haltefaktoren für Familien und junge Menschen. Von den 23 Lokalen Aktionsgruppen haben 16 Gruppen ihre thematischen Schwerpunkte bzw. Handlungsfelder neben der Verbesserung der Wirtschaftskraft ihrer ländlichen Regionen auf die Entwicklung der ländlichen Infrastruktur für die Daseinsvorsorge in Verbindung mit der Anpassung des ländlichen Raumes an den demografischen Wandel ausgerichtet. Bei der bisherigen Umsetzung der Konzepte haben alle Lokalen Aktionsgruppen Vorhaben umgesetzt, die zu einer generationsübergreifenden Daseinsvorsorge im ländlichen Raum beitragen. Die Stabilisierung der dörflichen Struktur und die Schaffung neuer generationsübergreifender Angebote stärken die Haltefaktoren für ältere und junge Menschen. Durch die Förderung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser, Kirchen, Mehrgenerationenhäuser) wird sowohl den jungen als auch den älteren Menschen Raum für Geselligkeit und Kommunikation geboten . Die Schaffung von adäquaten Wohnungsangeboten (z. B. durch Umbau vorhandener Strukturen zu Wohnungen und Sozialeinrichtungen) bietet für ältere Bürger die Perspektive, auch im Alter im Dorf zu bleiben. 65. Gibt es Leaderprojekte, die geeignet sind, beispielgebend für die Bewälti- gung des demografischen Wandels zu sein? Wenn ja, bitte aufführen und begründen. Antwort zu Frage 65: Im Rahmen der Umsetzung der Leader-Konzepte tragen eine Vielzahl von Vorhaben zur Gestaltung des demografischen Wandels bei. Die beigefügte Anlage 3 enthält eine Auswahl modellhafter Leader-Projekte der Lokalen Aktionsgruppen für die Bewältigung des demografischen Wandels; nachfolgend zu zwei Projekten ergänzende Informationen . LAG „Flechtinger Höhenzug“ Leader Projektbeispiel: Die neue alte (Dorf-) Mitte: Hermsdorf in der Hohen Börde gestaltet den demografischen Wandel Das Projekt „Neue Dorfmitte“ ist Teil der Anpassungsstrategie der Gemeinde Börde an den demografischen Wandel. Hermsdorf nimmt - als „Ankerort“ im Verbund der Gemeinde - eine wichtige Funktion bei der Gestaltung des demografischen Wandels in der Gemeinde Hohe Börde ein. Die Gemeinde Hermsdorf hat nicht die Sorge – im Gegensatz zu vielen Kommunen im regionalen Umfeld - dramatisch wegbrechender Einwohnerzahlen, sondern sieht als Aufgabe, den Zusammenhalt der Generationen ebenso zu fördern wie das Zusammenleben „alter“ und „neuer“ Hermsdorfer. Deshalb gewann in den vergangenen Jahren die Innenentwicklung eine größere Bedeutung. Mit dem Leader-Projekt „Die neue alte (Dorf-) Mitte: Hermsdorf in der Hohen Börde gestaltet den demografischen Wandel“ wurde in Hermsdorf die „alte Mitte“ zur neuen, lebendigen Dorfmitte entwickelt. Straßen und Wege, die Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur , Fassaden und Dächer wurden saniert. Ein barrierefreies Mehrge- 53 nerationenhaus als Gemeindezentrum und eine moderne, integrative Kindertagesstätte wurden gebaut. Zusammen mit der sanierten Kulturkirche, der Grundschule und dem Jugendklub bilden all diese Einrichtungen heute den Dorfkern. LAG „Mansfeld-Südharz“ Leader Projektbeispiel: Hof der Mansfelder Gewerke Der Hof der Mansfelder Gewerke in Benndorf ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt worden. Die LAG „Mansfeld-Südharz“ hat, beginnend 2006, mehrere Teilprojekte unterstützt. Der Hof hat sich de facto als Dorfzentrum etabliert. In dem jetzt wieder aufgebauten Gebäude (ehemalige Stallung) werden einerseits historische Werkstätten präsentiert und andererseits eine Einrichtung des Kinderschutzbundes eine neue Heimat finden. Auf dem Areal (in einem anderen Gebäudeteil ) ist bereits jetzt die Einrichtung „Gutsmäuse“ untergebracht. Hier werden Kinder aus benachteiligten Familien des Ortes nachmittags betreut. Es handelt sich also um einen lebendigen Hof, der nicht ausschließlich für kulturelle Veranstaltungen oder Feiern genutzt wird. Bezüglich des demografischen Wandels ist festzuhalten, dass insbesondere Kindern aus benachteiligten Familien in Kooperation mit dem Kinderschutzbund eine Nachmittagsbetreuung geboten wird, die ihnen das Gefühl gibt, wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, diese Kinder an das künftige Leben heranzuführen, da die Eltern dazu oft nicht in der Lage sind. Es wird damit die Voraussetzung geschaffen, dass diese Kinder einen Beruf ergreifen und die Region weiterentwickeln. Im Hof der Mansfelder Gewerke werden aber auch die regionalen Traditionen des Mansfelder Landes gepflegt. Insbesondere die Kupferbergbau- und Hüttentradition steht dabei im Mittelpunkt der Aktivitäten. Der Förderverein und die Gemeinde Benndorf arbeiten eng zusammen, um den demografischen Wandel zu gestalten. Alle Investitionen und Initiativen sind darauf ausgerichtet, künftigen Generationen ein „funktionierendes “ und attraktives Börde-Dorf zu bieten. Bund- und Länderebene 66. Wie ist die Landesregierung auf der Ebene der Bundesländer sowie beim Bund in die Entwicklung von Konzepten zum Umgang mit demografischen Entwicklungen eingebunden? Antwort zu Frage 66: Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur am 17. und 18. November 2009 auf Schloss Meseberg den Beschluss zum „Sozialen Fortschritt – Demografischer Wandel gemeinsam gestalten“ gefasst. Mit diesem Beschluss wurde u. a. der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer aufgefordert, ein Handlungskonzept „Daseinsvorsorge im demografischen Wandel zukunftsfähig gestalten“ mit den ostdeutschen Ländern zur Verringerung von Abwanderung und Sicherung der privaten und öffentlichen Infrastruktur in den vom demografischen Wandel besonders betroffenen ländlichen Räumen bis zum Jahr 2011 zu entwickeln und abzustimmen . In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beim Bundesministerium des Inneren konnten die ostdeutschen Länder ihre Erfahrungen im Umgang und mit der Gestaltung des demografischen Wandels einbringen. Vertreter der Stabsstelle für demografische Entwicklung und Prognosen (MLV) und ein Vertreter der Staatskanzlei haben 54 Sachsen-Anhalt in der Arbeitsgruppe vertreten. Das Handlungskonzept „Daseinsvorsorge im demografischen Wandel zukunftsfähig gestalten“ wurde im Sommer 2011 durch die Bundesregierung verabschiedet; es war die Vorarbeit für die gesamtdeutsche Demografiestrategie der Bundesregierung. Parallel zum Handlungskonzept für die ostdeutschen Bundesländer hat das Bundesministerium des Inneren an einer Demografiestrategie für Gesamtdeutschland „Jedes Alter zählt“ gearbeitet. In die unmittelbare Erarbeitung der Demografiestrategie waren die Länder nicht einbezogen. Im April 2012 hat die Bundeskanzlerin in Berlin die „Demografiestrategie der Bundesregierung – Jedes Alter zählt“ vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Lebensbereiche, in denen die Menschen von den Auswirkungen des demografischen Wandels besonders betroffen sind. Diese Handlungsfelder sind: - Familie als Gemeinschaft stärken, - Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten, - Selbstbestimmtes Leben im Alter, - Lebensqualität in ländlichen Räumen und integrative Stadtpolitik fördern, - Grundlagen für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand sichern, - Handlungsfähigkeit des Staates. Zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern wurden Gespräche mit den Ländern, Kommunen, Verbänden, Sozialpartnern und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft geführt und ein breiter Dialogprozess angestoßen. Für den ebenen-übergreifenden Austausch wurden auf dem ersten Demografiegipfel der Bundesregierung am 4. Oktober 2012 in Berlin Arbeitsgruppen zu den einzelnen Handlungsfeldern gebildet. In der Arbeitsgruppe „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“ ist Sachsen-Anhalt durch das MLV vertreten. Gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales werden die Sitzungen vorbereitet und begleitet. Auf regelmäßig stattfindenden Sitzungen wird über die Arbeit in den einzelnen Arbeitsgruppen berichtet. Mit einer Nachberufung im März 2013 ist Sachsen-Anhalt nun auch in der Arbeitsgruppe „Lebensqualität in ländlichen Räumen und integrative Stadtpolitik“ durch das MLV vertreten. Auf dem 2. Demografiegipfel der Bundesregierung am 14. Mai 2013 haben die Arbeitsgruppen erste Lösungsvorschläge präsentiert. Im Rahmen der Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“ wurden durch das Bundesministerium des Inneren die Demografieseiten des Bundes „Politik für alle Generationen “ www.politik-fuer-alle-generationen.de ins Leben gerufen. Im November 2012 wurde das neue Demografieportal den Ländern vorgestellt. Der Bund sieht das Portal als Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern. Das Portal soll zu einem Ort der Transparenz, der Information und des Erfahrungsaustausches für eine Demografiepolitik für ganz Deutschland ausgebaut werden. Seit Ende Januar 2013 gibt es auf der Startseite das Aktionsfeld „Aus den Ländern“. Hier sind die Demografieportale bzw. Themenseiten zur Demografie der jeweiligen Länder dargestellt und verlinkt. Seit Mai 2013 steht ein neues „Servicemodul“ auf den Internetseiten zur Verfügung, in dem Arbeitshilfen und Best-Practice-Beispiele zu verschiedenen Themenbereichen angeboten werden. Zur besseren Vermarktung des Themas Demografie erhielt das Demografieportal ein eigenes Logo, das seit März 2013 Anwendung findet. 55 Insgesamt ist die Demografiestrategie sehr allgemein formuliert, so dass auf ostdeutsche Besonderheiten oder Entwicklungen nicht eingegangen wird. Aus diesem Grund haben sich die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder am 24. April 2012 in Berlin verständigt, eine gemeinsame Positionierung und Stellungnahme aller ostdeutschen Bundesländer zu formulieren, um die ostdeutschen Interessen bei der Umsetzung der Demografiestrategie stärker einzubringen. Unter dem Gesichtspunkt der Operationalisierung wurde die Demografiestrategie mit den anderen ostdeutschen Bundesländern und den anderen Fachressorts in Sachsen-Anhalt ausgewertet und ein Beschlussvorschlag in die Ministerpräsidentenkonferenz Ost eingebracht. Im Ergebnis der Sitzung der Regierungschefs am 13. September 2012 wurde ein Beschluss zur stärkeren Einbeziehung der ostdeutschen Belange in die gesamtdeutsche Demografiestrategie gefasst. Insbesondere - die weitere wirtschaftliche Entwicklung der ostdeutschen Regionen mit der dafür notwendigen Infrastrukturausstattung, - eine stärker differenziertere räumliche Betrachtung, um die stark abweichende Entwicklung einzelner Regionen und Städte mit ihrer einhergehenden Finanzschwäche adäquat abzubilden, - die Konkretisierung der Handlungsansätze in der Demografiestrategie im Hinblick auf andere Familien- und kleinteiligere Betriebsstrukturen in Ostdeutschland stehen im Mittelpunkt des Beschlusses. Darüber hinaus wurde ein umfassendes Papier mit Schwerpunktthemen der ostdeutschen Bundesländer zur Diskussion in den einzelnen Arbeitsgruppen der Bundesstrategie angefertigt. In Vorbereitung der einzelnen Sitzungen der Arbeitsgruppen im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung finden Abstimmungen zwischen den ostdeutschen Bundesländern auf Arbeitsebene statt. So können Themen, wie die Abgrenzung der vom demo-grafischen Wandel besonders betroffenen Gebiete in Ostdeutschland fachlich abgestimmt in den Dialogprozess eingebracht werden. Ausgewählte Themen werden auch im Rahmen des „Mitteldeutschen Demografie-Dialoges diskutiert und abgestimmt. 67. Sind der Landesregierung Untersuchungen und Modellprojekte zur Gestal- tung des demografischen Wandels aus anderen Bundesländern bekannt, die auf Sachsen-Anhalt übertragbar wären? Wenn ja, bitte näher ausführen. Antwort zu Frage 67: Zu Fragen des demografischen Wandels findet mit den anderen Bundesländern ein reger Austausch zu Projekten im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen zur Demografiestrategie des Bundes und darüber hinaus insbesondere mit den ostdeutschen Bundesländern statt. Dabei werden auch Ergebnisse von Studien und Modellprojekten regelmäßig ausgetauscht. So hat z. B. die Vergabe des Thüringer Zukunftspreises 2012 die Landesregierung Sachsen-Anhalt angeregt, auch hierzulande einen Demografiepreis auszuloben. Dies wird derzeit für den Herbst 2013 vorbereitet. 68. Gibt es ein Benchmarking zu den Ergebnissen der Demografiepolitik der Bundesländer bzw. zu den Ergebnissen vergleichbarer Demografieprojekte der Bundesländer und wenn ja, mit welchen Ergebnissen für SachsenAnhalt ? 56 Antwort zu Frage 68: Es gibt kein Benchmarking zu den Ergebnissen der Demografiepolitik der Bundesländer bzw. zu den Ergebnissen vergleichbarer Demografieprojekte der Bundesländer . Das neue Demografie-Portal der Bundesregierung bietet aber einen kleinen Überblick über Projekte zur Gestaltung des demografischen Wandels aus anderen Bundesländern . www.demografie-portal.de 57 Anlage 1 Frage 13: Wie viel Veranstaltungen der Landesregierung fanden zur Thematik „Demografie“ in den Jahren 2006 bis 2012 statt? Bitte unterteilen in: 1: zuständiges Ministerium; 2: Name der Veranstaltung, 3: Anzahl der Besucher Ministerium Name der Veranstaltung - Jahr Anzahl der Besucher (ca.) Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Generationswechselmanagement in Sachsen -Anhalt; 2006 100 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Der demografische Wandel in SachsenAnhalt am Beispiel der Region Zeitz, 2007 85 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Demografischer Wandel und die Tourismuswirtschaft in Sachsen-Anhalt; 2008 120 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Demografie-Kongress Sachsen-Anhalt; 2008 350 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Demografischer Wandel und Anpassungsstrategien in Harzgerode; 2008 75 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Demografischer Wandel und Anpassungsstrategien in Merseburg; 2008 75 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Demografischer Wandel und Anpassungsstrategien in Dessau; 2009 75 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Demografischer Wandel und Anpassungsstrategien in Salzwedel; 2009 80 58 Ministerium Name der Veranstaltung - Jahr Anzahl der Besucher (ca.) Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Demografischer Wandel und Anpassungsstrategien in Bornstedt; 2009 75 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Demografischer Wandel und Anpassungsstrategien in strukturschwachen ländlichen Räumen von Sachsen-Anhalt, Jerichow; 2009 100 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Auftaktveranstaltung Demografie-Coaching im Landkreis Mansfeld-Südharz, Sangerhausen ; 2009 100 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Abschlussveranstaltung - DemografieCoaching im Landkreis Mansfeld-Südharz, Hettstedt; 2010 120 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Regionalkonferenz Altmark- SachsenAnhalt im demografischen Wandel – Finanzpolitischer Dialog (Altmarkkonferenz), Gardelegen; 2010 350 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Workshop zur „Altmarkkonferenz“, Stendal; 2010 75 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Regionalkonferenz Halle - Sachsen-Anhalt im demografischen Wandel – Bildungspolitischer Dialog, Weißenfels; 2010 120 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Regionalkonferenz Harz - Sachsen-Anhalt im demografischen Wandel – Wirtschaftspolitischer Dialog, Elbingerode; 2010 150 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Regionalkonferenz Magdeburg - SachsenAnhalt im demografischen Wandel – Dialog zur ländlichen Entwicklung, Wanzleben ; 2010 150 59 Ministerium Name der Veranstaltung - Jahr Anzahl der Besucher (ca.) Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Regionalkonferenz Anhalt-BitterfeldWittenberg - Sachsen-Anhalt im demografischen Wandel – Sozialpolitischer Dialog, Jessen; 2010 150 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Chancen und Probleme von Großstadtregionen im demografischen Wandel, Halle 2011 120 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Workshop mit Jugendlichen im Rahmen des Central Europe Projektes YURAJugendstrategien in Regionen mit Abwanderungsproblemen , Magdeburg; 2011 10 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Abschlussveranstaltung des Workshop mit Jugendlichen im Rahmen des YURAProjektes im Landtag von Sachsen-Anhalt, Magdeburg; 2011 75 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt 2. Demografie-Kongress in SachsenAnhalt , Magdeburg; 2012 350 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Jahresveranstaltung der DemografieAllianz , Magdeburg; 2012 100 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt YURA-Abschlusskonferenz „Deine Region – Deine Zukunft“, Magdeburg; 2013 120 Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Regionale Demografie-Werkstatt Soziales und Gesundheit, 17 Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen von 2008 bis 2012 (im Einzelnen siehe Tabelle auf Seiten 2 und 3) 1.100 60 Ministerium Name der Veranstaltung - Jahr Anzahl der Besucher (ca.) Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Jährlich eine Veranstaltung des Landesbündnisses für Familie (2008 bis 2012) durchschnittlich 80 Teilnehmende 400 (2008 bis 2012) Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Jährlich eine Veranstaltung zum Thema Bürgerschaftliches Engagement (2008 bis 2012) zwischen 150 und 400 Teilnehmende je Veranstaltung 1.400 (2008 bis 2012) Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Jährliche Zusammenkünfte der Lokalen Bündnisse für Familien (2007 bis 2010) 30 Teilnehmende je Zusammenkunft 120 (2007 bis 2010) Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Fachtagung zum Engagement im ländlichen Raum (2007) 180 Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Mitwirkung an einer Fachtagung der IHK Halle zur familienfreundlichen Personalpolitik (2007) 50 Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Fachtagung zum Bürgerschaftlichen Engagement von Seniorinnen und Senioren (2008) 120 Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Familientag der Landesregierung (2009) oh. A. Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt 11 Engagementwerkstätten in den Landkreisen mit Demografiebezug (2011) 2.000 Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Fachtagung zu familienfreundlicher Personalpolitik (2011) 150 Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Fachtagung Engagementförderung in Ostdeutschland (2011) 250 Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Fachtagung zu pflegefreundliches Sachsen -Anhalt (2011) 120 Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Fachtagung Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (2012) 140 Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt 6. Landespräventionsrat zum Thema „Demografischer Wandel – generationenübergreifende Prävention in Sachsen-Anhalt“ 200 61 Regionale Demografie-Werkstatt Soziales und Gesundheit des Ministeriums für Arbeit und Soziales Termin Thema der Demografie Werkstatt Veranstaltungsort, Veranstaltungspartner Teilnehmerzahl (ca.) 19.04.2013 Innovative Beteiligungsarbeit - Impulse für eine generationengerechte Gestaltung im Landkreis Börde Haldensleben, Kulturfabrik Landkreis Börde 70 07.12.2012 Instrumente zur Stärkung der Zu- und Rückwan- derung, im Rahmen des EU Projektes Re-Turn Halberstadt, Hochschule Landkreis Harz, Hochschule Harz 25 21.11.2012 Leben und Wohnen im Alter – Chancen und Herausforderungen und Lösungsansätze Magdeburg, Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, landesweit, 120 27.11.2011 Regionale Strategien zur Stärkung der Zu- und Rückwanderung, EU-Projekt Re-Turn Wernigerode Landkreis Harz, Hochschule Harz 25 19.05.2011 Jugendarbeit im Demografischen Wandel Haldensleben Landkreis Börde 120 22.11.2010 Demografiefeste Sportstättenplanung Magdeburg Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt 50 13.10.2010 Wirtschaft trifft Soziales Naumburg (Saale) Burgenlandkreis Netzwerk für Familie, Burgenlandkreis 96 16.06.2010 Regionsbindung managen Staßfurt, Salzlandkreis 100 05.11.2009 Generationsübergreifende Herausforderungen im Demografischen Wandel Salzwedel, Altmarkkreis Salzwedel 50 13.10.2009 Demografiesichere Sozialpolitik - Schwerpunkte für den ländlichen Raum Magdeburg Ministerium für Arbeit und Soziales AK Leadermanagement Sachsen-Anhalt 28 62 Termin Thema der Demografie Werkstatt Veranstaltungsort, Veranstaltungspartner Teilnehmerzahl (ca.) 10.09.2009 Sportstättenanpassung und demografischer Wandel Sangerhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz 40 02.04.2009 Erfolgsfaktor Familienfreundlichkeit - Kommunale Herausforderung im ländlichen Raum Möckern Verwaltungsgemeinschaft MöckernLoburg -Fläming 67 19.02.2009 Erfolgsfaktor Familienfreundlichkeit - Kommunale Herausforderung Stendal Landkreis Stendal 39 63 Termin Thema der Demografie-Werkstatt Veranstaltungsort, Veranstaltungs- partner Teilnehmerzahl (ca.) 20.11.2008 Wohnen im Alter – Herausforderungen für kom- munales Handeln Kloster Huysburg Landkreis Harz 50 08.10.2008 Demografie – Menschen mit Behinderung Bad Dürrenberg, Saalekreis 50 18.09.2008 Wohnen im Alter Burg Jerichower Land 50 12.06.2008 Bürgerschaftliches Engagement und Erfolgsfaktor Familienfreundlichkeit Wittenberg Landkreis Wittenberg 25 10.04.2008 Auftaktveranstaltung Demografiewerkstatt Magdeburg, Ministerium für Arbeit und Soziales, landesweit 100 64 LEADER 2007 bis 2013 Anlage 2 Gestaltung des demografischen Wandels I Modellhafte LEADER-Projekte in Lokalen Aktionsgruppen (LAG) des Landes Sachsen-Anhalt [Auswahl] LAG Projektträger Kurzbezeichnung des Projektes Mittlere Altmark Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern gGmbH Umbau der ehemaligen Sonderschule im OT Meßdorf der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur ambulante Betreuungseinrichtung Im Gebiet zwischen Elbe und Havel Investorengemeinschaft, Dr. Günter Bähne/Maik Kleinod Errichtung medizinisches Versorgungszentrum Klietz und Erweiterung Gästehaus Land-gut-Hotel "Seeblick" Uchter-Tanger-Elbe Lebenshilfe für behinderte Menschen e. V. Region Stendal Hofgut Uchtspringe - Begegnungsstätte und Versorgungsmöglichkeit im ländlichen Raum Flechtinger Höhenzug DRK Wanzleben Begegnungsstätte in Eilsleben, Konzentration von Angeboten für ältere Bürger/innen Rund um den Huy Evangelische Kirchengemeinde Ei-lenstedt, Herr Ulrich Däter Einrichtung einer kirchlich-kommunalen Begegnungsstätte im wiedererrichteten Kirchturm St. Nicolai in Eilenstedt Nordharz D&G GbR Pflegeheim Drexler, Herr Thomas Drexler, Neudorf Umnutzung einer ehem. Gaststätte "Schenke" im Zentrum Neudorfs zum Seniorenzentrum mit Begegnungsstätte Harz Jutta Lindemann, Nordharz/OT Was-serleben Haus am Park, Wasserleben (Seniorenbegegnungsstätte und betreutes Wohnen) Elbe-Saale Evangelisches Kirchspiel Loburg-Leitzkau Errichtung einer kirchlich-kommunalen sowie touristischen Begegnungsstätte im Evangelischen Gemeindezentrum Leitzkau Colbitz- Letzlinger- Heide Gemeinde Zielitz Holzhaus-Theater, Ausbau einer Spielstätte für das Laienthe-ater als Anker für die kulturelle Entwicklung im Dorf 65 LAG Projektträger Kurzbezeichnung des Projektes Börde Ev. Kirchengemeinde Kroppenstedt Sanierung des Pfarrhauses als Teil der Jugendbegegnungs-stätte/Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Kroppenstedt Bördeland Frau Dr. Hagemann, Zens, Gemeinde Bördeland Sanierung/Umnutzung Hofstelle; Nutzung zu Wohn- und Dienstleistungszwecken (Tierarztpraxis) Wittenberger Land Lutherstadt Wittenberg Umbau der ehemaligen Schule im OT Kropstädt zum Gemeindezentrum mit gebündelten Angeboten für die Dorfgemeinschaft Dübener Heide Antje Bischoff Umbau der ehemaligen Grundschule im OT Rotta der Stadt Kemberg zum betreuten Wohnen mit Dienstleistungsangeboten für das Dorf: Friseur, Bücherei Unteres Saaletal und Petersberg Gemeinde Petersberg, OT Wallwitz "Neue Mitte Wallwitz": Bündelung von Angeboten für die Dorfgemeinschaft in der Ortsmitte Mansfeld Südharz Gemeinde Benndorf Hof der Mansfelder Gewerke - Umbau eines Gebäudeensembles zum zentralen Ort für die Ortschaft mit vielfältigen Angeboten u. a. für Kinder- und Jugendarbeit sowie für Ausstellungen Naturpark Saale- UnstrutTriasland Verein Wünscher Landhof e. V., Mücheln OT Wünsch Wünscher Landhof: Umbau eines leerstehenden Vierseitenhofes zum Naturhof u. a. mit Hofladen, Schlachthaus, Werkstätten und Bücherei Zeitz- Weißenfelser- Braunkohlerevier Kirchspiel Theißen-Langenaue Ev. Gemeindezentrum Luckenau mit einem breiten Kulturund Informationsangebot für die umliegenden Orte Börde-Bode-Auen Gemeinde Giersleben Umnutzung des ehemaligen Ritterguts in Giersleben, Erweiterung des bestehenden Pflegheims durch eine gemeinnützige Werkstatt sowie Wäscherei, Schaffung günstiger Wohnungen für Auszubildende und Einrichtung von Seminarräumen