Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2288 11.07.2013 (Ausgegeben am 12.07.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Einsatz von Polizeibeamten aus Sachsen-Anhalt beim Polizeieinsatz am 2. Juni 2013 in Frankfurt/Main Kleine Anfrage - KA 6/7973 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Am 2. Juni 2013 hatte die Polizei rund 900 Demonstrantinnen und Demonstranten in Frankfurt/Main stundenlang eingekesselt und damit die durch ein Gericht bestätigte Blockupy-Kundgebung vor der EZB verhindert. Die Polizei ist dabei besonders gewalttätig gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten vorgegangen und verletzte nach Angaben der Organisatorinnen und Organisatoren der Demonstration etwa 200 Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer. Wie Polizeibeamte der BILD-Zeitung bestätigten, war die Einkesselung und damit die Verhinderung einer Versammlung geplant und stützte sich nicht auf Tatsachen, die von einem unfriedlichen Verlauf der Demonstration hätten ausgehen lassen können. Die durch die Polizei eingekesselten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer verbrachten bis zu neun Stunden im polizeilichen Gewahrsam. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Nach Kenntnis der Landesregierung fand in der Zeit vom 29.05.2013 bis 01.06.2013 ein polizeilicher Einsatz in Frankfurt/Main aufgrund von versammlungsrechtlichen Aktionen der sogenannten Blockupy-Bewegung statt. Zu Einsatzmaßnahmen am 02.06.2013 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Da bei dem dargestellten Sachverhalt davon ausgegangen wird, dass polizeiliche Maßnahmen am 01.06.2013 gemeint sind, wird die Kleine Anfrage entsprechend beantwortet. 2 1. Waren beim benannten Polizeieinsatz in Frankfurt/Main am 2. Juni 2013 auch Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt beteiligt? Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt waren dem Land Hessen für den 31.05. und 01.06.2013 unterstellt und an den Einsatzmaßnahmen beteiligt. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 2. Wie viele Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt waren am 2. Juni 2013 in Frankfurt/Main im Einsatz und aus welchen Einheiten waren diese? Am 01.06.2013 waren 85 Polizeivollzugsbeamte der 1. Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt im Einsatz. Am 02.06.2013 erfolgte die Rückreise. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3. An welchen Einsatzabschnitten wurden Beamte der Polizei aus Sachsen- Anhalt eingesetzt und welche Aufgaben wurden ihnen übertragen? Die Polizeivollzugsbeamten des Landes Sachsen-Anhalt wurden zunächst im Einsatzabschnitt „Objektschutz, Unterabschnitt „Europäische Zentralbank (EZB)“ eingesetzt . Auftrag war der Schutz der EZB. Im weiteren Einsatzverlauf wurden die Polizeivollzugsbeamten des Landes SachsenAnhalt zur Unterstützung des Einsatzabschnitts „Eingreifkräfte“ eingesetzt, eine direkte Zuordnung zu diesem Einsatzabschnitt erfolgte jedoch nicht. Der Auftrag im Einsatzabschnitt „Eingreifkräfte“ war die Verbringung von Personen zu den Kräften des Einsatzabschnittes „Kriminalpolizeiliche Maßnahmen“. 4. Welche Hilfsmittel und welche Waffen wurden dabei in welchem Umfang durch die Beamten der Polizei aus Sachsen-Anhalt eingesetzt? Durch die Polizeivollzugsbeamten wurden keine Waffen eingesetzt. In einem Fall wurde als Hilfsmittel eine Einweghandfessel eingesetzt. 5. Wurden Beamte der Polizei aus Sachsen-Anhalt bei diesem Einsatz ver- letzt? Wenn ja, wie viele, in welcher Form und durch wen bzw. was? Trotz des teilweise erheblichen Flaschen- und Farbbeutelbewurfs wurden dank der Schutzausstattung keine Polizeivollzugsbeamten des Landes Sachsen-Anhalt verletzt . Nach dem Einsatz wurden jedoch umfangreiche Sachschäden an Ausrüstungsgegenständen sowie Führungs- und Einsatzmitteln, insbesondere durch Farbverunreinigungen , festgestellt. 6. Wurden die eingesetzten Polizeibeamten aus Sachsen-Anhalt im Vorfeld bzw. während des Einsatzes darauf hingewiesen bzw. darüber informiert, dass eine Einkesselung eines Teils der Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer unabhängig davon geplant bzw. vorgesehen ist, ob Tatsachen vorliegen, die davon ausgehen lassen, dass die Versammlung einen unfriedlichen Verlauf nehmen wird? Wenn ja, durch wen und mit welcher Begründung? Nein. 3 7. Haben Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt während ihres Einsatzes aus ih- rer Sicht auf rechtswidrige Befehle der Einsatzleitung gegenüber ihren Vorgesetzen hingewiesen bzw. dagegen demonstriert? Wenn ja, mit welcher Begründung? Nach Kenntnis der Landesregierung bestand für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt keine Veranlassung für Remonstrationen. 8. Wurden Strafanzeigen gegen Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt aufgrund ihres Einsatzes am 2. Juni 2013 in Frankfurt/Main erstattet? Wenn ja, wie viele und jeweils aufgrund welcher vermuteten Straftat? Der Landesregierung liegen derzeitig keine Erkenntnisse darüber vor, dass Strafanzeigen gegen Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt erstattet wurden. 9. Nimmt die Landesregierung den unverhältnismäßigen Polizeieinsatz und die Informationen, wonach die Polizeiführung in Frankfurt/Main die Einkesselung vorab geplant habe, zum Anlass, den Einsatz von Polizeibeamten aus Sachsen-Anhalt im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit zu thematisieren, um künftig auszuschließen, dass Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt an grundrechtsfeindlichen und rechtswidrigen Polizeieinsätzen beteiligt werden, und wie begründet sie ihre Auffassung? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz oder eine vorab geplante sogenannte Einkesselung vor.