Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2307 16.07.2013 (Ausgegeben am 16.07.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verkehrsbedeutung der B 80 Kleine Anfrage - KA 6/7978 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die B 80 zwischen Eisleben und Halle ist zu erheblichen Anteilen vierspurig ausgebaut . Die Verkehrszählungen des Landes ergeben für diese Bundesstraße starke Rückgänge im Fahrzeugaufkommen. Seit 2010 sind in keinem Abschnitt westlich der Anschlussstelle Halle-Neustadt noch Fahrzeugzahlen über 20.000 Fahrzeuge zu verzeichnen, die die Unterhaltung eines vierspurigen Querschnitts begründen würden . Abschnittsweise sinken die Zahlen sogar unter 10.000 Fahrzeuge. Laut Landtagsdrucksache 6/1628 wurde im Abschnitt Würdebachbrücke bis Anschlussstelle Halle-Neustadt der Oberbau für 3,5 Mio. Euro erneuert. Dabei lagen die Kosten mit 1,6 Mio. Euro pro Kilometer deutlich über den Kosten anderer in der Anfrage aufgeführten Projekte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wann wurde die B 80 auf welchen Abschnitten vierspurig ausgebaut? Wel- chen Querschnitt besitzt die Straße nach dem Ausbau auf dem jeweiligen Abschnitt? Bitte die Kosten des Ausbaus, die damals prognostizierte Verkehrsbelegung sowie den Querschnitt gemäß der Richtlinie für die Anlage von Straßen - Querschnitt (RAS-Q) angeben, soweit dies möglich ist. Der vierspurige Ausbau begann 1975/76 und wurde bereits 1982/83 abgeschlossen . Ein Weiterbau in Richtung Sangerhausen war damals geplant, wurde jedoch nicht realisiert. Die damaligen Kosten sowie die prognostizierte Verkehrsbelegung lassen sich heute leider nicht mehr nachvollziehen. 2 Der Querschnitt der sanierten Straße ist in seiner Dimensionierung einem Querschnitt RQ 20 nach RAS-Q vergleichbar. Die RAS-Q empfiehlt für die Vorauswahl der Regelquerschnitte von Straßen einen vierstreifigen Straßenquerschnitt ab einem DTV [Kfz/24h] von ca. 12.000. 2. Wann wurden welche Abschnitte der ehemaligen B 80 zur Landesstraße zu- rückgestuft? Bitte die Länge der herabgestuften Abschnitte angeben. Mit Verfügung des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.12.2005, bekannt gemacht im Ministerialblatt für das Land SachsenAnhalt Nr. 52/2005 am 27.12.2005, S. 705, wurde die Bundesstraße B 80 von der Landesgrenze mit dem Freistaat Thüringen bis zur Abfahrtsrampe der Ortsumfahrung Eisleben im Zuge der Bundesstraße B 180 mit einer Gesamtlänge von 42.304 Metern zur Landesstraße als Bestandteil der Landesstraße L 151 abgestuft . 3. Hat die Landesregierung Hinweise darauf, dass das Fahrzeugaufkommen auf der B 80 wieder ansteigen könnte? Welche sind dies und wie begründen sie ein höheres Fahrzeugaufkommen? Belegen Sie einen Anstieg auf mehr als 20.000 Fahrzeuge westlich der Anschlussstelle Halle-Neustadt. Mit der vollständigen Verkehrsfreigabe der A 143 sind Veränderungen im nachgeordneten Straßennetz zu erwarten. Die Verkehrsplanerische Untersuchung für die A 143 zwischen den Autobahndreiecken Halle-Nord (A 14) und Halle Süd (A 38) (Stand: 01.03.2012) prognostiziert für das Jahr 2025 für die B 80 unmittelbar östlich der Anschlussstelle (AS) Halle-Neustadt eine Verkehrsbelegung von 23.500 Kfz/24h und unmittelbar westlich der AS Halle-Neustadt eine Verkehrsbelegung von 24.500 Kfz/24h. Beleg: Auszug aus Verkehrsplanerischer Untersuchung der A 143 für den Prognosehorizont 2025. Für weitere Streckenabschnitte der B 80 im Bereich des vierstreifigen Querschnittes liegen keine aktuellen vorhabenbezogenen Prognosezahlen vor. 3 Es wird darauf hingewiesen, dass es während der Sanierungsarbeiten an den vierstreifigen Abschnitten der B 80 trotz der jederzeit zur Verfügung stehenden zwei Fahrstreifen (Verschwenkung des gesamten Verkehrs während der Bauarbeiten auf eine Richtungsfahrbahn) in Spitzenzeiten infolge des hohen Verkehrsaufkommens zu erheblichen Staus gekommen ist. In der sogenannten Rushhour von und nach Halle ist das Verkehrsaufkommen höher, als es in den auf 24 Stunden pro Tag ermittelten Durchschnittswerten abgebildet wird. 4. Wurde bei der Erneuerung des Oberbaus im Jahr 2011/2012 die gesamte Straße auf diesem Abschnitt mit allen Nebenanlagen erneuert? Wenn nein, welche Teile wurden auf dem Abschnitt nicht erneuert? Folgende Abschnitte der vierstreifigen B 80 wurden zwischen Seeburg und Abzweig Zscherben instand gesetzt: - Knoten (KN) Wansleben bis Seeburg, 4600 m vierstreifig, - KN Wansleben bis KN Köchstedt Richtungsfahrbahn (RF) Halle, 4.396 m incl. Knoten zweistreifig, - KN Wansleben bis KN Köchstedt Richtungsfahrbahn Eisleben, 2975 m zwei- streifig, - Würdebachbrücke bis A 143, 2.125 m incl. Knoten vierstreifig, - A 143 bis KN Friedhof, 2.943 m vierstreifig. Folgende Brücken der B 80 im Bereich Halle bis Eisleben wurden erneuert oder befinden sich im Bau: - BW 0100 Würdebachbrücke, RF Halle und RF Eisleben, - BW 0111 Brücke über die L 163, RF Halle und RF Eisleben, - BW 0112 Brücke über die S-Bahn, RF Eisleben. Folgende Bauwerke müssen in den nächsten Jahren noch saniert oder erneuert werden: - Fußgängerunterführung Langenbogen, RF Halle, - Brücke über den Mittelgraben Aseleben, RF Eisleben, - Brücke über den Mittelgraben Aseleben, RF Halle, - Grabenbrücke Lüttchendorf, - Schaftunnel Bennstedt, RF Eisleben, - Schaftunnel Bennstedt, RF Halle, - Brücke über S-Bahn bei Halle-Neustadt, RF Halle, - Brücke über den Ringkanal Wansleben, RF Eisleben, - Brücke über den Ringkanal Wansleben, RF Halle. 5. Erklären sich die hohen Kosten der Erneuerung aus dem Umstand, dass die Straße eine größere Breite als eine zweispurige Straße aufweist? Bei der Erneuerung einer vierstreifigen Straße, die naturgemäß eine größere Breite als eine zweistreifige Straße aufweist, entstehen auch höhere Kosten. In dem speziellen Fall der Sanierung der vierstreifigen Abschnitte der B 80 zwischen Halle und Eisleben kommt hinzu, dass antropogene und geogene Hintergrundbelastungen zu beachten waren (beispielsweise waren Folgen des Altberg- 4 baus in der Region zu berücksichtigen), die wesentlich zu den in der Vorbemerkung angesprochenen hohen Kosten beitrugen. 6. Wurde vor der Sanierung der Straße überprüft, welche Einsparung die Sa- nierung nur von zwei Fahrspuren oder eine andere sinnvolle Beschränkung auf das verkehrlich erforderliche Maß der Sanierung erbracht hätte? Wenn nein, wie ist dies mit § 7 der Landeshaushaltsordnung vereinbar? Eine solche Überprüfung hat nicht stattgefunden. Die Einziehung von zwei Fahrstreifen stand nicht zur Disposition. Daraus resultierende Einsparungen bei der Sanierung von nur zwei Fahrspuren sind deshalb nicht quantifizierbar. Infolge einer Sanierung von nur zwei Fahrstreifen wären der Umbau aller Knotenpunkte und Bauwerke, der Umbau der freien Strecken hinsichtlich der Nebenanlagen, der Umbau des gesamten Entwässerungssystems, der Rückbau der zwei nicht mehr benötigten Fahrstreifen sowie der teilweise Umbau der Wegweisung erforderlich geworden. Da es sich bei der Sanierung der B 80 zwischen Halle und Eisleben um eine Bundesstraße handelt, erfolgt die Finanzierung der Bauleistungen aus dem Bundeshaushalt . Insoweit wird § 7 der Landeshaushaltsordnung (LHO) nicht direkt berührt. Auch bei der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen an der B 80 mit Bundesmitteln werden die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, wie sie in § 7 LHO festgeschrieben sind, eingehalten.