Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2316 23.07.2013 (Ausgegeben am 24.07.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Zweitwohnungen für Minister und Staatssekretäre Kleine Anfrage - KA 6/7985 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Sachsen-Anhalt gibt es weder für Minister noch für Staatssekretäre eine Residenzpflicht . Da gerade Minister und Staatssekretäre eine meist ungeregelte Arbeitszeit haben, bietet sich die Anmietung von Wohnungen in der Landeshauptstadt an. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Wer trägt die Kosten für diese Wohnungen, das Land oder die entsprechenden Minister und Staatssekretäre? Die Kosten für Zweitwohnungen werden von den Ministern und Staatssekretären selbst getragen.