Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2320 26.07.2013 (Ausgegeben am 29.07.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unzureichend getestete Pflanzenschutzmittel Kleine Anfrage - KA 6/7982 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Mortalität von Fröschen bei Applikation einiger erst kürzlich zugelassener Pflanzenschutzmittel sei deutlich erhöht. Mortalitäten von 20 bis 100 % an juvenilen Grasfröschen (Rana temporaria) wurden festgestellt. Die applizierten Konzentrationen /Dosen entsprachen den empfohlenen Produktmengen. Dies ist das Ergebnis einer Studie eines Forschungskonsortiums u. a. der Universität Koblenz-Landau (Brühl et al. (2013)1, Pressemitteilung vom 24. Januar 2013, http://idw-online.de/pages/de/ news516411). Konkret wurden folgende Mortalitäten an juvenilen Grasfröschen festgestellt : Handelsname Wirkstoff Mortalität (nach 7 Tagen) Fungizid Headline Pyrasclostrobin 100 % Fungizid CaptanOmya Captan 100 % Herbizid Curol B Bromoxyniloctanate 60 % Fungizid Prosper Spiroxamine 60 % Herbizid Dicomil Fenoxaprop-P-ethyl 40 % Insektizid Roxion Dimethoate 30 % Fungizid BAS 500 18 F Pyrasclostrobin 20 % Laut der Pressemeldung sollen diese Pflanzenschutzmittel dennoch zugelassen worden sein, weil der Test an Amphibien bislang für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht notwendig sei. Im Zulassungsverfahren seien im Rahmen von Gewässeruntersuchungen Kaulquappen berücksichtigt worden, aber keine erwachsenen Frösche. 1Brühl, C.A., Schmidt, T., Pieper, S., Alscher, A. (2013): Terrestrial pesticide exposure of amphibians: An underestimated cause of global decline?, Scientific Reports (Nature), 3: 1135, DOI: 10.1038/srep01135 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche von diesen international gehandelten Pflanzenschutzmitteln wurden wann und von welcher Institution zum Gebrauch in Deutschland zugelassen ? 2. Falls aufgrund der o. g. festgestellten Wirkungen die Zulassung rechtswid- rig ist, wird die Landesregierung mit einer Anordnung auf Anwendungsunterlassung reagieren und/oder Anstrengungen unternehmen, um die Außerverkehrsbringung der offensichtlich unzureichend getesteten Pflanzenschutzmittel zu erwirken? 3. Wenn ja, was wird die Landesregierung unternehmen? 4. Ist davon auszugehen, dass der Einsatz dieser Pflanzenschutzmittel adulte Amphibien bestimmter Arten, einschließlich der streng geschützten Arten nach Anhang IV FFH-RL oder bedrohte Arten laut Rote Liste, beeinträchtigt ? Bitte in jedem Fall begründen. 5. Amphibien wandern zwischen Laichgewässer und Landlebensraum und können somit direkt in Kontakt mit den Pflanzenschutzmitteln kommen. Teilt die Landesregierung diese Auffassung? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen können die Amphibien geschützt werden? Und wenn nein, warum nicht? 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass juvenile Amphibien als Testorganismen in die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen werden müssten? Zuständige Behörde für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das Zulassungsverfahren basiert auf einer EU-Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln . Die von den Fragen betroffenen Bereiche liegen in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes. Die Landesregierung wird sich wegen der in der Frage angesprochenen Forschungsergebnisse an die Bundesregierung wenden.