Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2332 01.08.2013 (Ausgegeben am 01.08.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beschwerdemanagement in der Kinder- und Jugendhilfe Kleine Anfrage - KA 6/7979 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Welche Jugendämter in Sachsen-Anhalt verfügen über ein internes Beschwerdemanagement und in welcher Art? Bitte differenziert für jedes Jugendamt angeben mit dem für das Beschwerdemanagement hinterlegten Prozessablauf, der zuständigen Abteilung/ Stelle im Jugendamt und den für das Beschwerdemanagement vorgesehenen Personalstellen. 2. Wie viele Beschwerden gingen bei den jeweiligen Beschwerdestellen in den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2007 bis 2012 ein? Bitte Beschwerden differenziert für jedes Jugendamt angeben unter Angabe der mit der Beschwerde verbundenen Leistungsform. 2.1 Wie vielen dieser Beschwerden wurde nachweislich nachgegangen? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Beschwerden angeben. 2.2 Bei wie vielen dieser Beschwerden wurde dem Anliegen der/des Be- schwerdeführerin/Beschwerdeführers entsprochen bzw. der angesprochene strittige Sachverhalt geklärt? Bitte auch als Vom-HundertSatz zur Gesamtzahl der Beschwerden angeben. 2.3 Wie viele Beschwerden mündeten in ein Gerichtsverfahren? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Beschwerden angeben. 2 3. Werden die eingegangenen Beschwerden von den jeweiligen Jugendämtern zur Qualitätsentwicklung verwandt? Wenn ja, in welcher Form gingen Beschwerden der Jahre 2007 bis 2012 bei den jeweiligen Jugendämtern in Arbeitsanweisungen, hausinterne Fortbildungen u. Ä. ein? Wenn nein, warum nicht? 4. In welcher Weise werden die eingegangenen Beschwerden von den Landkreisen und kreisfreien Städten bei ihrer Jugendhilfeplanung berücksichtigt? Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen Nr. 1 bis 4 wird darauf hingewiesen, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse zum internen Beschwerdemanagement der Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt vorliegen, da es sich um eine Angelegenheit der Selbstverwaltung handelt und eine Berichtspflicht nicht besteht. Der Landesregierung liegen weiterhin keine Daten über Anzahl und Art der Beschwerden bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in SachsenAnhalt in den Jahren 2007 bis 2012 vor. Die angeforderten Daten werden in der Kinder - und Jugendhilfestatistik nicht erhoben. Eine Auskunftspflicht der örtlichen Träger der Jugendhilfe besteht nicht. Klagen gegen Jugendämter im Bereich des SGB VIII werden von den Geschäftsstatistiken der Gerichte nicht gesondert erfasst. Eine gesonderte Erhebung bei den Jugendämtern wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Eine Vollständigkeit der Erhebung ist mangels Verpflichtung zur Berichterstattung nicht gewährleistet .