Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2334 01.08.2013 (Ausgegeben am 02.08.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Buß- und Zwangsgelder gegen Straathof Holding GmbH in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7902 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Straathof Holding GmbH betreibt in Sachsen-Anhalt fünf Anlagen zur Haltung von Schweinen. Den Unterlagen aus mehreren Antworten der Landesregierung auf verschiedene Kleine Anfragen entnehmend, haben die zur Straathof Holding GmbH gehörenden Tochterunternehmen - so die Schweinezucht Binde GmbH, Schweinezucht Gladau GmbH und Schweinezucht Demsin GmbH - diverse Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zu verantworten. Insgesamt haben die Behörden in den letzten drei Jahren Buß- und Zwangsgelder in Höhe von mindestens 592.000 Euro verfügt, die inzwischen gezahlt wurden. Weitere 1.267.000 Euro wurden als Bußund Zwangsgelder verhängt, die entweder noch nicht gezahlt wurden oder bei denen eine Gerichtsentscheidung noch aussteht. Hintergrund sind wiederholte, umfangreiche und gravierende Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen. In der Öffentlichkeit ist inzwischen ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.859.000 Euro bekannt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie viele konkrete Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und Aufla- gen hat die Straathof Holding GmbH inkl. aller dazugehörenden Tochterunternehmen seit Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt zu verantworten ? Bitte angeben: Behörde, Datum der Feststellung, Landkreis, Ort, Firmenbezeichnung , Art und Hintergrund des Verstoßes, Höhe der ggf. verfügten Zwangs- und Bußgelder mit Verfügungsdatum, Zahlungstermin und aktuellem Verfahrensstand. Im Zusammenhang mit dem Unternehmen sind gerichtliche Entscheidungen in Hauptsacheverfahren anhängig. Eine Weitergabe der Angaben über Zahl und Um- 2 fang der Verstöße der Straathof Holding GmbH und ihrer Beschäftigten gegen gesetzliche Bestimmungen würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt den berechtigten Interessen Dritter zuwiderlaufen und den Schutzbereich des Artikels 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des § 203 Abs. 2 des Strafgesetzbuches berühren. 2. Inwiefern sieht die Landesregierung eine Überlastung und Überforderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesverwaltungsamt (laut Informationen aus Drs. 6/1902 vom 14. März 2013 sind es 23 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit , Gentechnik und Umweltverträglichkeitsprüfung) und Behörden in den Landkreisen im Umgang mit der Bearbeitung von Verstößen der Straathof Holding GmbH gegen rechtliche Bestimmungen? Wie beurteilt die Landesregierung den diesbezüglichen Verwaltungsmehraufwand in den zuständigen Behörden der Landkreise und im Landesverwaltungsamt? Aufgrund ihrer Ausbildung und teils langjährigen Erfahrungen sind die zuständigen Mitarbeiter befähigt, Verwaltungsvorgänge sachgerecht und rechtssicher zu bearbeiten . Sollten im Einzelfall Überlastungen auftreten, sind diese dem Vorgesetzten anzuzeigen . Über Abhilfemaßnahmen ist dann konkret zu entscheiden. 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Vielzahl an wiederholten Verstößen der Straathof Holding GmbH darauf zurückzuführen ist, dass die Verstöße zwar erkannt aber oft nicht geahndet wurden und sich daraus strukturelle Verstöße gegen geltende Gesetze seitens der Holding ergeben haben? Die Verstöße der Straathof Holding GmbH wurden erkannt und entsprechend geahndet . Die amtlichen Maßnahmen können wegen des verfassungsrechtlich festgelegten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der Rechtsschutzmöglichkeiten nicht immer unmittelbar Wirkung entfalten. Zum aktuellen Stand wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Strukturelle Verstöße werden nicht abgeleitet. 4. Wie beurteilt die Landesregierung diese Vielzahl an wiederholten Verstößen der Straathof Holding GmbH in Sachsen-Anhalt? Verstöße der Straathof Holding GmbH sind weiterhin konsequent zu ahnden. 5. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um insbesondere die umfangrei- chen und gravierenden Verstöße des Betreibers von Tierhaltungsanlagen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen und das illegale Errichten und Betreiben von Anlagen künftig erfolgreich zu unterbinden? Durch den Landkreis Jerichower Land wurde gegen Herrn Adrianus Straathof persönlich und in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und maßgeblicher Gesellschafter der Unternehmensgruppe Straathof Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes bei der Staatsanwaltschaft Stendal erstattet. Sofern ungenehmigte bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die keiner immissionsschutzrechtlichen , aber einer baurechtlichen Genehmigung bedürfen, ist die zuständige Behörde zur Anordnung der Einstellung von Arbeiten auf der Grundlage des § 78 Abs. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie zur Untersagung der Nut- 3 zung und – bei formeller und materieller Baurechtswidrigkeit – zur Anordnung der Beseitigung von Anlagen nach § 79 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt befugt . 6. Inwiefern arbeiten die zuständigen Behörden der Landkreise, in denen die Straathof Holding GmbH mit Tochterunternehmen angesiedelt ist, zur Bewältigung der oftmals ähnlichen Problemlagen zusammen? Wie beurteilt die Landesregierung eine bessere und regelmäßige Vernetzung, ggf. Lagebesprechung der Behörden der einzelnen Landkreise, der beteiligten Gemeinden und des Landesverwaltungsamtes zur gegenseitigen Unterstützung beim Umgang mit der Straathof Holding GmbH? Das Landesverwaltungsamt wirkt auf eine einheitliche Vorgehensweise der Landkreise hin. Bündelungsbedarf besteht hinsichtlich der Auslegung von Rechtsbegriffen , der Auswahl von Zwangsmitteln und der Durchführung von Bußgeldverfahren und der Höhe der Bußgelder. Das Landesverwaltungsamt nimmt hierauf in Dienstberatungen, in Widerspruchsverfahren , fachaufsichtlichen Weisungen und teilweise durch Selbsteintritte Einfluss. Insbesondere im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und der Festsetzung von Zwangsgeldern hat dies bereits zu einer Verbesserung der Effektivität geführt. Die zuständigen Stellen arbeiten regelmäßig zusammen. Komplexkontrollen wurden gemeinsam mit allen zuständigen Behörden auf Landes- und Kreisebene durchgeführt .