Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2336 01.08.2013 (Ausgegeben am 06.08.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Außerunterrichtliche schulische Projekte Kleine Anfrage - KA 6/7995 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drs. 6/2266) heißt es, dass aufgrund des sehr geringen Mittelansatzes im Kapitel 07 07 Titel 427 76 den Schulen lediglich je Schüler ca. 1 € unabhängig von der Schulform zugewiesen werden . In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arndt Czapek (Drs. 6/2261) wird unter Punkt 4 darauf verwiesen, ich zitiere: „Allen Schülerinnen und Schülern und damit auch allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen stehen - neben dem Kernunterricht - Angebote der Schulen wie AG’s und Förderkurse offen. Im Rahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern!“ werden weitere Projekte für Schülerinnen und Schüler gefördert, die diese am sozialen und kulturellen Leben teilhaben lassen.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: Gibt es über die Mittel in Kapitel 0707 Titel 427 76 weitere Mittel für außerunterrichtliche Projekte, die die Antwort in der Drs. 6/2261 untersetzen? Im Nachtrag zum Haushaltsplan 2013 wurde festgelegt, dass für die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten in den Haushaltsjahren 2013, 2014 und 2015 im Kapitel 07 07 Titel 685 78 zusätzliche Mittel als Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die auch für anerkannte Ersatzschulen und Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung anteilig zu verwenden sind. 2 Unter Berücksichtigung der Vorgaben und der aktuellen Schülerzahlen sind im laufenden Haushaltsjahr für die öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I 913.700 € und die Schulen in freier Trägerschaft 86.300 € verfügbar. Frage 2: a) Wenn alle Schulen lediglich je Schüler ca. 1 € zugewiesen wird, wie sollen dann Schulen, die explizit als Ganztagsschulen ausgewiesen sind, den ganztägigen Bildungs- und Betreuungsanspruch realisieren? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Schulen, die einen Antrag auf Genehmigung als Ganztagsschule stellen wollen, können Kosten für Fortbildung und Coaching von bis zu 500 € erstattet werden. Für das laufende Haushaltsjahr ist geplant, den öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I weitere finanzielle Mittel je Schülerin/Schüler zur Verfügung zu stellen . Geplant ist, 19 € je Schülerin/Schüler in der offenen Form und 38 € je Schülerin /Schüler in der gebundenen Form auszureichen. Die tatsächliche Höhe dieser Mittel wird abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sein, die im Schuljahr 2013/2014 Ganztagsangebote an den betreffenden Schulen annehmen. Der den öffentlichen Ganztagsschulen bereits angekündigte Erlass wird vom Landesschulamt zum Schuljahresbeginn bekanntgegeben. Hierzu erfolgt eine gezielte Information und individuelle Beratung der Ganztagsschulen zur Antragstellung. b) Welche zusätzlichen Mittel stehen Ganztagsschulen gegenüber Halbtags- schulen zur Verfügung und auf welcher Grundlage erfolgt deren Bereitstellung an Schulen? Auf die Antwort zu Frage 2a) wird verwiesen. Weitere zusätzliche Mittel stehen den Ganztagsschulen nicht zur Verfügung.