Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2354 15.08.2013 (Ausgegeben am 15.08.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Franziska Latta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verstöße gegen Branchen-Mindestlöhne Kleine Anfrage - KA 6/7999 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/13206) auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/13009) geht hervor, dass 2012 in einigen Branchen zahlreiche Verstöße gegen den branchenspezifischen Mindestlohn aufgedeckt wurden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wie viele Kontrollen von Branchenmindestlöhnen wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2007 bis 2012 durchgeführt? Bitte differenziert nach Branchen angeben. Frage 2: Wie viele Verstöße wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen wurden von der FKS dabei in Sachsen-Anhalt aufgedeckt? Bitte differenziert nach Branchen angeben. Frage 3: Wie hoch waren die verhängten Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen branchenspezifische Mindestlöhne in den Jahren 2007 bis 2012, und wie hoch ist die Summe der tatsächlich gezahlten Bußgelder in Sachsen-Anhalt? Bitte differenziert nach Branchen angeben. 2 Antwort zu Fragen 1-3: Der Landesregierung liegen zu den Fragen 1 bis 3 keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Wie viele Haftstrafen wurden in Sachsen-Anhalt aufgrund der Ermittlungen der FKS gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wie viele gegen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von 2007 bis 2012 verhängt, und wie beurteilt die Landesregierung dieses Verhältnis? Frage 5: Wie viele Verfahren bzw. Verstöße gab es in den Jahren 2007 bis 2012 aufgrund des Verdachts auf einen Verstoß gegen § 266a des StGB in Sachsen-Anhalt, und in welcher Höhe wurden Geld- bzw. Freiheitsstrafen verhängt? Bitte differenziert nach Branchen angeben. Antwort zu Fragen 4 und 5: Soweit die Fragestellerin bei der Formulierung der vierten Frage unterstellt, dass in Sachsen-Anhalt Haftstrafen auch gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Unterschreitung von Branchen-Mindestlöhnen verhängt werden könnten, ist zunächst klarzustellen, dass das Strafgesetzbuch abstrakt nur darauf gerichtete Handlungen von Arbeitgebern unter Strafe stellt. Bei der Unterschreitung des branchenspezifischen Mindestlohns handelt es sich allerdings nicht um ein Erfassungsmerkmal in den hiesigen EDV-Systemen, da es sich dabei - s. o. - nicht um ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal handelt, sondern lediglich auf die neuere Rechtsprechung des OLG Naumburg zurückzuführen ist. Für die statistische Erfassung von Verfahren und Verurteilungen ist die konkrete Tatmodalität des § 266a StGB irrelevant. Entsprechende Zahlen können daher mit dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vertretbaren Aufwand auch nicht ermittelt werden. Hierfür müssten alle Ermittlungsakten wegen des Verdachts auf ein Vergehen gemäß § 266a StGB darauf durchgesehen werden, ob Ihnen eine Unterschreitung des branchenüblichen Mindestlohns zu Grunde liegt. Nach dem soeben vorgelegten Jahresbericht des LKA zur Wirtschaftskriminalität vom 12.07.2013 müssten allein im Zeitraum 2008 bis 2012 erfasste 1.365 Straftaten, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) mit Schlüsselnummer 8935 „Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen“ erfasst sind, einzeln überprüft werden. Dieser Aufwand ist nicht vertretbar.