Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2357 20.08.2013 (Ausgegeben am 20.08.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wulf Gallert (DIE LINKE) Förderung mit Landesmitteln für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Magdeburg Kleine Anfrage - KA 6/8001 Vorbemerkung des Fragestellenden: In seiner Sitzung vom 4. Juli 2013 hat sich der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg u. a. mit dem Thema „Qualifizierung des Verkehrslandeplatzes Magdeburg“ befasst. In der dazu von der Stadtverwaltung vorgelegten öffentlichen Informationsvorlage I0142/13 wird auf Seite 10 folgende Aussage getroffen: „Im Rahmen von informellen Gesprächen der Geschäftsführer der FMB Flugplatz Magdeburg Betriebsgesellschaft mbH mit verschiedenen Vertretern der Landesregierung Sachsen-Anhalts wurde eine Förderung mit Landesmitteln für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass sich die Landeshauptstadt Magdeburg zu dem Ausbau des Verkehrslandeplatzes deutlich positioniert .“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Mit welchen Vertretern der Landesregierung Sachsen-Anhalt wurde über eine Förderung mit Landesmitteln für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Magdeburg gesprochen? 2. Trifft es zu, dass Zusagen über eine solche Förderung von Vertretern der Landesregierung gemacht wurden? Wenn ja, von wem? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Aussage, dass „informelle Gespräche“ der Geschäftsführer der FMB Flugplatz Magdeburg Betriebsgesellschaft mbH mit verschiedenen Vertretern der Landesregierung Sachsen-Anhalts hinsichtlich möglicher Förderungen für den Ausbau des Verkehrslandeplatz Magdeburg mit Landesmitteln geführt worden sind, kann aus Sicht der Landesregierung nicht bestätigt werden. 2 Für die Landesregierung ist es auch nicht darstellbar, nicht bekannte und über dies „informelle Gespräche“ gleichermaßen „ins Blaue hinein“ zu ermitteln. 3. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, dass sich die Bun- desregierung an der Finanzierung der Ausbaupläne und der Umverlegung der Bundesstraße 71 beteiligen würde? Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Kenntnisse zum benannten Sachverhalt vor. Unabhängig davon wird darauf verwiesen, dass die betreffende ehemalige Bundesstraße 71 zwischenzeitlich zur Landesstraße abgestuft wurde und in der Baulastträgerschaft der Landeshauptstadt Magdeburg liegt. 4. Wie beurteilt die Landesregierung weitere Investitionen in den Verkehrs- flugplatz Magdeburg, vor dem Hintergrund der massiven Landesförderung des Verkehrsflughafens Cochstedt und einer durch den Ausbau des Verkehrsflugplatzes Magdeburg entstehenden Konkurrenzsituation? Der regionale Verkehrsflughafen (VFH) Magdeburg/Cochstedt ist eine luftverkehrliche Infrastrukturanlage mit privater Geschäftsführung, die mit ihren Organisations - und Servicestrukturen hauptsächlich die Abfertigung gewerblicher Linien - oder Charterflüge sicherstellt. Der Verkehrslandeplatz (VLP) Magdeburg/City ist ein Landeplatz im Eigentum der Landeshauptstadt Magdeburg, welcher durch eine private Betreibergesellschaft im Rahmen eines Pachtvertrages geführt wird und der als Individualkomponente zur Abfertigung der allgemeinen Luftfahrt dient. Eine Konkurrenzsituation zwischen beiden Verkehrsanlagen wird daher von der Landesregierung nicht gesehen. Gemäß Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und der SPD vom 18. April 2011 liegt der Focus auf der Entwicklung des VFH MD/Cochstedt entsprechend seiner Potenziale einschließlich der Nutzung für flugaffines Gewerbe. Die im Koalitionsvertrag getätigte Aussage, den VLP MD/City nach europäischen Richtlinien für den qualifizierten Geschäftsflugverkehr weiterzuentwickeln bzw. zu unterstützen, wird nicht mit einer finanziellen Förderung zum Ausbau dieser Luftverkehrsinfrastrukturanlage untersetzt. Neben den vier anderen landesbedeutsamen VLP in Sachsen-Anhalt (gemäß Luftverkehrskonzept des Landes Sachsen-Anhalt) erhält der VLP MD/City Zuschüsse aus entsprechenden Haushaltstiteln des Landes, welche zur notwendigen Erhaltung der luftverkehrlichen Infrastruktur sowie zur Erhöhung der Luftsicherheit bestimmt sind. Der VFH MD/Cochstedt erhält aufgrund des privatwirtschaftlichen Charakters der Eigentumsform keine Zuschüsse aus dem öffentlichen Haushalt. Nach § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) kann die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Luftfahrt (Luftaufsicht) auf geeignete Personen für die Wahrnehmung der Luftaufsicht übertragen werden. Neben den fünf landesbedeutsamen Verkehrslandeplätzen werden durch das Land Sachsen-Anhalt ebenfalls auf dem VFH MD/Cochstedt beauftragte Personen für die Luftaufsicht bezuschusst.