Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2359 20.08.2013 (Ausgegeben am 20.08.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Evaluation des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren Kleine Anfrage - KA 6/8019 Vorbemerkung des Fragestellenden: § 18 des Landesgesetzes „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ vom 23. Januar 2009 sieht vor, dass die Auswirkungen dieses Gesetzes überprüft werden und über das Ergebnis im Ausschuss für Inneres und Sport des Landtages zeitnah unterrichtet wird. In der Mitteldeutschen Zeitung wurde am 16. April 2013 berichtet, dass derzeit die Evaluierung laufe und der Ausschuss im Dezember unterrichtet werden solle. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Wird die Landesregierung ihre Ergebnisse zum „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ im Dezember 2013 vorstellen? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Mit dem 1. März 2013 ist nach nunmehr vierjähriger Geltungsdauer des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (im nachfolgenden als Hundegesetz bezeichnet) der Erfahrungszeitraum abgelaufen. Die Landesregierung beabsichtigt, nach den derzeitigen Planungen den Bericht zu den Auswirkungen des Hundegesetzes zum Ende dieses Jahres dem Ausschuss für Inneres und Sport des Landtages vorzulegen.