Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2381 03.09.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 04.09.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen Kleine Anfrage - KA 6/7962 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Artikel 88 Abs. 1 der Landesverfassung sorgt das Land dafür, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Eine wesentliche Finanzierungsquelle sind Steuereinnahmen, die anteilig aus Gemeinschaftssteuern sowie durch gesetzliche Ermächtigung aufgrund von Satzungen von den Kommunen selbst erhoben werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: In welcher Höhe vereinnahmten die einzelnen Gemeinden 2012 welche Steuern? Welche Veränderungen (absolut/in Prozent) ergeben sich diesbezüglich zum Vorjahr? Bitte aufschlüsseln nach Gemeinde und Aufkommen an: - Gemeindeanteil Einkommensteuer, - Gemeindeanteil Umsatzsteuer, - Gewerbesteuer netto, einschließlich Hebesatz, - Grundsteuer A, einschließlich Hebesatz, - Grundsteuer B, einschließlich Hebesatz, - sonstigen Steuern. Soweit möglich, wird um Sortierung der Gemeinden nach Landkreisen gebeten. Die Antworten zu den Fragen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.