Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2383 03.09.2013 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 04.09.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wulf Gallert (DIE LINKE) Regelungen in Geschäftsführeranstellungsverträgen bei Landesgesellschaften Teil II Kleine Anfrage - KA 6/8009 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt ist unmittelbar und mittelbar an Gesellschaften des privaten Rechts beteiligt. Von besonderer Bedeutung sind Beteiligungen, bei denen das Land mehrheitlich beteiligt ist oder bei denen es gemeinsam mit anderen öffentlichen Gesellschaftern mehrheitlich beteiligt ist. Die nachfolgenden Fragen bitte ich für jede einzelne dieser Gesellschaften zu beantworten. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Zeitraum ab 2000. Bei Veränderungen im Zeitraum von 2000 bis heute bitte ich den konkreten Zeitpunkt der Veränderung anzugeben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Gegenstand der Anfrage sind die Regelungen in den Geschäftsführeranstellungsverträgen bei Landesgesellschaften, an denen das Land Sachsen-Anhalt unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist oder die von besonderer Bedeutung für das Land SachsenAnhalt sind. Soweit das Land Sachsen-Anhalt nicht unmittelbar mehrheitlich oder nur mittelbar an den Gesellschaften beteiligt ist, hat das Land keinen entscheidenden Einfluss auf die Vertragsgestaltung der Geschäftsführeranstellungsverträge. Aus die- 2 sem Grund werden diese Gesellschaften bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht berücksichtigt. Dies betrifft auch Gesellschaften, bei denen das Land neben anderen öffentlichen Gesellschaftern beteiligt ist. Die Beantwortung der folgenden Fragen bezieht sich daher ausschließlich auf die in der Anlage genannten Gesellschaften . zu Frage 1: Von wem wurden und werden die Geschäftsführeranstellungsverträge abgeschlossen ? Sofern die Verträge nicht vom Gesellschaftervertreter abgeschlossen werden, bitte unter konkreter Angabe der Gründe angeben, von wem die Verträge abgeschlossen wurden und werden. Der Abschluss von Geschäftsführeranstellungsverträgen richtet sich grundsätzlich nach dem GmbHG bzw. AktG, soweit in den Gesellschaftsverträgen nichts anderes geregelt ist. Nach AktG ist hierfür ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig. Nach GmbHG ist in der Regel die Gesellschafterversammlung zuständig, sofern im Gesellschaftsvertrag die Zuständigkeit nicht dem Aufsichtsrat übertragen wurde. Aus der Anlage geht hervor, in welchen Gesellschaften die Zuständigkeit dem Aufsichtsrat obliegt. Das im Entwurf vorliegende Handbuch für das Beteiligungsmanagement enthält vereinheitlichende Regelungen für den Abschluss von Verträgen mit Geschäftsführern. Das Handbuch soll im September 2013 durch die Landesregierung beschlossen werden. zu Frage 2: Welche Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten beinhalten die Geschäftsführeranstellungsverträge ? Die Laufzeiten der Geschäftsführeranstellungsverträge sollen einen Zeitraum von 5 Jahren nicht überschreiten. Die ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die in den jeweiligen Anstellungsverträgen enthaltenen Regelungen unterliegen dem personellen Datenschutz und können daher im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht veröffentlicht werden. zu Frage 3: Welche von einheitlichen Vertragsmustern abweichenden Regelungen wurden in den Geschäftsführeranstellungsverträgen getroffen? Sofern das Land keine einheitlichen Vertragsmuster verwendet, welche „individuellen“ Vertragsregelungen beinhalten die Verträge? Für den Abschluss von Geschäftsführeranstellungsverträgen wurden keine einheitlichen Vertragsmuster verwendet. Ich verweise insoweit auf die Antwort zur Frage 2 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Wulf Gallert in der LT-Drs. KA 6/8008. Durch die Zentralisierung des Beteiligungsmanagements im Ministerium der Finanzen ab dem 01.01.2013 soll eine einheitliche Struktur, auch in Bezug auf Vertragsgestaltungen geschaffen werden. Soweit für den Abschluss von Geschäftsführeranstellungsverträgen bisher durch Gesellschaftsvertrag der Aufsichtsrat zuständig ist, ist eine Übertragung der Rechte auf die Gesellschafterversammlung beabsichtigt. 3 Hierdurch soll erreicht werden, dass zukünftig einheitliche Geschäftsführeranstellungsverträge abgeschlossen werden. zu Frage 4: Wurden Nebenabreden getroffen? Wenn ja, welche? In den Landesgesellschaften wurden keine Nebenabreden, die über die Vereinbarungen in den Geschäftsführeranstellungsverträgen hinausgehen, getroffen. zu Frage 5: Welche über die allgemein geltenden Vorschriften und Verwaltungsregelungen hinausgehenden Regularien bestanden und bestehen für die jeweilige Gesellschaft , mit denen Interessenkonflikte und denkbares eigennützig motiviertes Handeln ausgeschlossen werden sollen? Regelungen, mit denen Interessenkonflikte ausgeschlossen werden sollen, ergeben sich sowohl aus den Gesellschaftsverträgen der Gesellschaften als auch aus den Anstellungsverträgen. Darüber hinaus existieren in einigen Gesellschaften Verhaltensanweisungen , die auch den Ausschluss von Interessenskonflikten beinhalten. Die Auswertung der einzelnen Verhaltensanweisungen ist jedoch aufgrund des jeweiligen Umfangs und der jeweiligen Spezifik der Gesellschaft in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. In der Anlage wird dargestellt, ob derartige Anweisungen in den Gesellschaften vorhanden sind. zu Frage 6: Welche besonderen Pflichten sind in den Verträgen und in gesellschaftsinternen Regelungen verankert, die die Geschäftsführer (und leitenden Angestellten ) zur Offenlegung persönlicher Angelegenheiten und ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse auffordern? Die Anstellungsverträge enthalten in der Regel keine Vereinbarungen zur Offenlegung persönlicher Angelegenheiten und persönlicher Vermögensverhältnisse. Soweit hier Angelegenheiten und Vermögensverhältnisse gemeint sind, die in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit für die Gesellschaft stehen, handelt es sich um höchstpersönliche, vertrauliche Daten des Geschäftsführers/leitenden Angestellten, auf deren Offenlegung der Arbeitgeber keinen Anspruch hat. Darüber hinausgehende Pflichten sind in der Anlage dargestellt. zu Frage 7: Welche Regelungen, mit denen der Gefahr von Interessenkonflikten begegnet werden soll, beinhalten die Geschäftsführeranstellungsverträge? Der Großteil der Anstellungsverträge enthält ein Wettbewerbsverbot, ein grundsätzliches Nebentätigkeitsverbot sowie ein grundsätzliches Verbot zur Annahme von Geschenken . Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung . Bei einigen Landesgesellschaften ist das Wettbewerbsverbot in der Art formuliert, dass dem Geschäftsführer untersagt wird, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden oder sich daran zu beteiligen, 4 welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Soweit in der Anlage ein Nebentätigkeitsverbot für die Geschäftsführer dargestellt ist, bestimmt der Anstellungsvertrag beispielhaft, dass für entgeltliche Nebentätigkeiten und die Übernahme von Ehrenämtern die Zustimmung des Gesellschafters bzw. des Aufsichtsrates erforderlich ist. Mit dem Verbot zur Annahme von Geschenken werden auch Zuwendungen oder Vorteile von Dritten in Zusammenhang mit der Geschäftsführung untersagt. zu Frage 8: Gibt es Regelungen in den Verträgen, nach denen die Geschäftsführer (und leitenden Angestellten) jährlich eine Erklärung zur Einhaltung eines Corporate Governance Kodex‘ abgeben müssen? Wenn ja, bitte den Text des Kodex‘ angeben . Die Anstellungsverträge enthalten bisher keine Regelungen, nach denen eine Erklärung zur Einhaltung eines Corporate Governance Kodex’ abgegeben werden muss. Der Entwurf des Beteiligungshandbuches enthält vereinheitlichende Regelungen für die Landesgesellschaften zur Vermeidung von Interessenkonflikten und dem Umgang mit diesen. Vorgesehen ist die Abgabe einer Corporate Governance Erklärung, mit der die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat jährlich erklären müssen, dass sie den Empfehlungen des Kodex’ des Landes entsprechen. zu Frage 9: Welche Maßnahmen wurden und werden durch das zuständige Ministerium konkret ergriffen, um die Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungen laufend sicherzustellen? Die Überwachung von vereinbarten Verpflichtungen der Geschäftsführer erfolgt durch den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Über die Aufsichtsratsmandate und die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte für das Land durch das zuständige Ministerium ist das Land in den entsprechenden Gesellschaftsorganen der Gesellschaften vertreten. Es bestehen hierzu regelmäßige Berichtspflichten der Geschäftsführer gegenüber den zuständigen Gesellschaftsorganen. Zudem wurden und werden in den meisten Landesgesellschaften regelmäßig Routinegespräche mit der Geschäftsführung durchgeführt. Darüber hinaus werden die Jahresabschlüsse der Gesellschaften durch die Wirtschaftsprüfer nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) geprüft. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zur Frage 5 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Wulf Gallert in der LT-Drs. KA 6/8008. 5 zu Frage 10: Sind in dem oben definierten Zeitraum Interessenkonflikte angezeigt oder bekannt geworden? Wenn ja, konkret angeben welche und wie das Land darauf reagiert hat. Im definierten Zeitraum waren für die in der Anlage aufgeführten Landesgesellschaften folgende Interessenskonflikte angezeigt bzw. bekannt geworden: 1.) Bei der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt wurde im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Anstellung des Geschäftsführers im Jahr 2012 angezeigt, dass eine angehörige Person eine leitende Position im Unternehmen besetzt. Durch Zuordnung dieser Leitungsposition zur anderen Geschäftsführungsperson der Gesellschaft wurde eine direkte Unterstellung kurzfristig vermieden. Für eine langfristige Lösung legte die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat ein Personalentwicklungskonzept vor, welches vorsieht, die angehörige Person auf eine andere Führungsposition im Unternehmen zu versetzen. Der Aufsichtsrat hat nach eingehender Diskussion dem Vorschlag der Geschäftsführung ausdrücklich zugestimmt. Insbesondere hat der Aufsichtsrat in dieser Veränderung kein Konfliktpotenzial gesehen . 2.) Zum Fall der IBG hat die Landesregierung dem Ausschuss für Finanzen und dem Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft bereits in der gemeinsamen Sitzung am 08.08.2013 umfassend und ausführlich berichtet. Ministerium der Finanzen Ref. 31 1/13 Übersicht über die Geschäftsführeranstellungsverträge in aktuellen Landesgesellschaften mit einer unmittelbaren Beteiligung Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungs- möglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) Brockenhaus GmbH Sylke Mattersberger (seit 2011) Dr. Hans-Ulrich Kison (2010) Frank Steingass (2005 bis 2010) Peter Gaffert (2000-2005) Nein (Vorsitzender des Aufsichtsrates (AR)) Nein (Vorsitzender des AR) Nein (Vorsitzende des AR) Nein (Vorsitzende des AR) a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) Nein Nein Nein Nein Verbot der Annahme von Geschenken Verbot der Annahme von Geschenken Verbot der Annahme von Geschenken Verbot der Annahme von Geschenken a) Nein b) Nein a) Nein b) Nein a) Nein b) Nein a) Nein b) Nein 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG Ministerium der Finanzen Ref. 31 2/13 Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungs- möglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) Historische Kuranlagen und Goethetheater Bad Lauchstädt GmbH Herr Bernd Heimühle (1994- 2009) ___________ Herr Rene Schmidt (seit 2012) Nein ( vom ARVorsitzenden ) ______________ Nein (vom ARVorsitzenden ) a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) Nein _______________ Nein Nebentätigkeitsverbot und Wettbewerbsverbot ______________ Nebentätigkeitsverbot und Wettbewerbsverbot a) Nein b) Nein ______________ a) Nein b) Nein 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Routinegespräche mit Fachabteilung 4.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG Ministerium der Finanzen Ref. 31 3/13 Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter? (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungs- möglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) IBG Beteiligungsgesell - schaft SachsenAnhalt mbH (IBG GmbH) Durch Aufschmelzung der IBG Innovationsund Beteiligungsges. Sachsen-Anhalt mbH (IBG) auf die Beteiligungsges. Sachsen-Anhalt mbH (BG) zur IBG Beteiligung sgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (mit Vertrag vom 11.07.2000) Herr Peter Boczianowski (IBG: 1996-2000) ___________ Herr Dr. Dinnies Johannes von der Osten (BG 1999 – 2000; IBG 1999- 2000) ___________ Herr Dr. Dinnies Johannes von der Osten (IBG GmbH: 2000 – 2007) Änderungsvertrag vom 04.03.2002 Änderungsvertrag vom 01.03.2006 Ja ______________ Ja _______________ Nein (vom Aufsichtsratsvorsitzenden ) Ja Ja a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) Nein ______________ Nein ______________ Nein Nein Nebentätigkeitsverbot und Wettbewerbsverbot ______________ Keine Regelung ______________ Keine Regelung Keine Regelung a) Nein b) Nein ______________ a) Nein b) Nein ______________ a) Nein b) ab 2002 firmeninterne Codes of Consults a) Nein b) ab 2002 firmeninterne Codes of Consults 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Routinegespräche mit Fachabteilung 4.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG Ministerium der Finanzen Ref. 31 4/13 ___________ Herr Dr. Ingolf Lange (2007 – 2011) ___________ Herr Andreas Grobe (seit 2012) _______________ Ja _______________ Ja ______________ Nein ______________ Nein _____________ Keine Regelung ______________ Keine Regelung ______________ a) Nein b) firmeninterne Codes of Consults ______________ a) Nein b) firmeninterne Codes of Consults Ministerium der Finanzen Ref. 31 5/13 Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter? (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungs- möglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) Investitionsund Marketinggesel lschaft SachsenAnhalt mbH Herr Dr. Carlhans Uhle Nein (vom ARVorsitzenden ) a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) Mit Änderungsvertrag vom 16.12.2011 – Zustimmung zur Veröffentlichung der Geschäftsführervergütung Nebentätigkeitsverbot und Wettbewerbsverbot : a) Keine b) Keine 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Routinegespräche mit Fachabteilung 4.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG Ministerium der Finanzen Ref. 31 6/13 Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter? (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungs- möglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) Landesweingut Kloster Pforta GmbH (unmittelbare Beteiligung bis 2013) Christian Kloss Ja a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) Zustimmung zur Veröffentlichung der Geschäftsführervergütung seit 2012 Nebentätigkeitsverbot und Wettbewerbsverbot a) Nein b) Nein 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG Ministerium der Finanzen Ref. 31 7/13 Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter? (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungs- möglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) Landgesellschaft SachsenAnhalt mbH Dr. Willy Boß Nein, (vom ARVorsitzenden ) a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) Nein Nebentätigkeitsverbot und Wettbewerbsverbot a) Nein b) Firmeninterner Verhaltenskodex 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Routinegespräche mit Fachabteilung 4.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG Ministerium der Finanzen Ref. 31 8/13 Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter? (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungs- möglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) Lotto-Toto GmbH SachsenAnhalt Wolfgang Angenendt (1992 – 2012) ___________ Klaus Scharrenberg (seit 2012) Nein (Abschluss erfolgte durch den Aufsichtsrat) ______________ Ja a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) Nein _______________ 1) Vorlage eines Führungszeugnisses , eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister und einer Schufa-Auskunft zum Vertragsbeginn 2) jährliche Offenlegung der Geschäftsführervergütung im Rahmen des Jahresabschlussberichts Nebentätigkeitsverbot ______________ Nebentätigkeitsver bot und Wettbewerbsverbot und Verbot der Annahme von Zuwendungen oder Vorteilen von Dritten in Zusammenhang mit der Geschäftsführung a) Nein b) Nein ______________ a) Nein b) Nein 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Routinegespräche mit Fachabteilung; Vierteljährliche JourFixe - Besprechungen mit der Geschäftsführung 4.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG Ministerium der Finanzen Ref. 31 9/13 ___________ Maren Sieb (seit 2012) _______________ ja ______________ 1) Vorlage eines Führungszeugnisses , eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister und einer Schufa-Auskunft zum Vertragsbeginn 2) jährliche Offenlegung der Geschäftsführervergütung im Rahmen des Jahresabschlussberichts ______________ Nebentätigkeitsverbot und Wettbewerbsverbot und Verbot der Annahme von Zuwendungen oder Vorteilen von Dritten in Zusammenhang mit der Geschäftsführung ______________ a) Nein b) Nein Ministerium der Finanzen Ref. 31 10/13 Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter? (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungs- möglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) MDSE Mitteldeutsche Sanierungsund Entsorgungsge sellschaft mbH Naujoks, Thomas Dr. Rötschke, Harald Ja a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) . Nein Nebentätigkeitsver bot und Wettbewerbsverbot a.) Nein b.) firmeninterner Verhaltenskodex 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Routinegespräche mit Fachabteilung 4.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG Ministerium der Finanzen Ref. 31 11/13 Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter? (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungsmöglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) Nahverkehrsservice SachsenAnhalt GmbH (NASA) Klaus Rüdiger Malter (seit 2008) ___________ Karl-Hermann Fahsel (2008) ___________ Dr. Rudolf Menke (1996 – 2000; 2011 – 2005; 2006-2008) Nein (vom ARVorsitzenden ) ______________ Nein (vom ARVorsitzenden ) ______________ Nein (vom ARVorsitzenden ) a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) Zustimmung zur Veröffentlichung der Geschäftsführerverg ütung (ab 2013) _______________ Nein _______________ Nein Nebentätigkeitsver bot und Wettbewerbsverbot ______________ ______________ Nebentätigkeitsverbot und Wettbewerbsverbot a) Nein b) Nein ______________ a) + b) Nein ______________ a) Nein b) Nein 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Routinegespräche mit Fachabteilung 4.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG Ministerium der Finanzen Ref. 31 12/13 Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter? (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungsmöglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) SALUS gGmbH Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes SachsenAnhalt Herr Hans-Joachim Fietz-Mahlow (seit 2012) Bis 2012 erfolgte die Geschäftsführung aufgrund eines Managementvertra ges durch die Asklepios Kliniken GmbH. Nein (vom Aufsichtsrat) a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) keine Nebentätigkeitsver bot zu a) Nein zu b) - aktuell Erarbeitung eines firmeninternen Verhaltenskodex’ 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Routinegespräche mit Fachabteilung 4.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG . Ministerium der Finanzen Ref. 31 13/13 Gesellschaft Geschäftsführer/-in Vertragsabschluss durch Gesellschaftervertreter? (Frage 1) Darstellung der vertraglichen Regelungen zu Sonstige Regelungen und Maßnahmen „Ja“ „Nein“ (mit Begründung) a) Laufzeiten (Frage 2) b) Kündigungs- möglichkeiten (Frage 2) Offenlegungsvereinbarung bzgl. persönlicher Angelegenheiten bzw. Vermögensverhältnisse des GF (Frage 6) Interessenkonflikten (Frage 7) a) Nebenabreden (Frage 4) b) zusätzliche Regularien zu Interessenkonflikten (Frage 5) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (Frage 9) Staatliche Textil- und Gobelinmanufa ktur Halle GmbH i.L. Die Gesellschaft befindet sich seit Okt. 2012 in Liquidation. wurde im Okt. 2012 abberufen und außerordentlich gekündigt Nein (vom AR) a) + b) entfällt (siehe Antwort zur Frage 2) Nein Wettbewerbsverbot a) + b) Nein 1.) Tätigkeit und Wirken des Aufsichtsrates sowie der Gesellschafterversammlung ; 2.) regelmäßige Berichtspflichten des Geschäftsführers 3.) Routinegespräche mit Fachabteilung 4.) Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer nach HGrG