Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2384 03.09.2013 (Ausgegeben am 04.09.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsatz von Software zur Beobachtung, Erfassung und Speicherung internetbasierter Kommunikation durch die sachsen-anhaltische Verfassungsschutzbehörde Kleine Anfrage - KA 6/8016 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die insbesondere durch Enthüllungen des Whistleblower Edward Snowden publik gemachten Überwachungsprogramme PRISM des amerikanischen Geheimdienstes National Security Agency (NSA) und Tempora des britischen Geheimdienstes Government Communications Headquarters (GCHQ) sind derzeit Gegenstand breiter politischer und gesellschaftlicher Debatten. Die nach Berichten vollständige Überwachung des weltweiten internetbasierten Datenverkehrs und dessen Analyse auf der Grundlage von Metadaten wirft eine Vielzahl von Fragen zur Sicherheit informationstechnischer Systeme, zum Datenschutz und zur Rolle der Geheimdienste in der Demokratie und ihrer Gebundenheit an Prinzipien des Rechtsstaates auf. Auch deutsche Geheimdienste sollen nach Medienberichten bereits an aus der Überwachung durch die oben genannte Gruppe von Programmen gewonnenen Erkenntnissen partizipiert bzw. auf Programme Dritter zugegriffen oder eigene Programme zur Überwachung internetbasierter Kommunikation (zu Testzwecken) genutzt haben. Genannt wurden hier insbesondere der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das im Verfassungsschutzverbund auch mit den Bundesländern zusammenarbeitet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 2 1. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit nachrichtendienstliche Erkenntnisse erlangt, die auf die Anwendung von PRISM, Tempora sowie ähnliche Programme ausländischer Dienste zurückzuführen sind? 2. Hat die Landesregierung insbesondere über die im Verfassungsschutz- verbund eingebundene Verfassungsschutzbehörde Zugriff auf Daten, die durch PRISM, Tempora sowie ähnliche Programme ausländischer Dienste erhoben worden sind? Zu den Fragen 1 und 2: Die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten erfolgt unmittelbar durch die Bundesbehörden, die im Rahmen des Nachrichtenaustausches erhaltene Informationen an die Behörden der Länder weitergeben. Grundsätzlich wird der Ursprung der Informationen gegenüber den Landesbehörden nicht offengelegt . Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob auf diesem Weg erlangte Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten im Sinne der Fragestellung erhoben worden sind oder die Möglichkeit des Zugriffs auf solche Informationen besteht. 3. Hat die Verfassungsschutzbehörde allein oder im Rahmen des Verfas- sungsschutzverbundes Programme wie XKeyscore genutzt, getestet oder ist über deren Nutzung oder Tests durch Institutionen im Verfassungsschutzverbund in Kenntnis gesetzt worden? Nein. 4. Nutzt die Verfassungsschutzbehörde eigene Programme zur Über- wachung der internetbasierten Kommunikation? Welche sind dies, welchen Leistungsumfang haben diese, welche Daten werden erhoben und gespeichert? Hat die Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission über den Einsatz entsprechender Programme unterrichtet? Falls ja, wann? Nein.