Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2386 03.09.2013 (Ausgegeben am 04.09.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Einführung des BOS–Digitalfunks Kleine Anfrage - KA 6/8026 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Freistaat Thüringen hat sich entschieden, dass Rettungsdienst, Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten zunächst nicht zu den Teilnehmern am BOSDigitalfunk gehören werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die Kommunikation zwischen den nichtpolizeilichen BOS in länderübergreifenden Lagen zum Freistaat Thüringen trotzdem sichergestellt werden? Mit der Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland haben sich der Bund und die Länder im Jahr 2007 dazu entschieden, ein gemeinsames Kommunikationssystem für sämtliche polizeiliche und nichtpolizeiliche BOS zu errichten und zu betreiben. Der Netzaufbau ist zwischenzeitlich weit fortgeschritten, weite Teile der Bundesrepublik sind bereits mit dem BOS-Digitalfunk ausgestattet. In SachsenAnhalt ist der BOS-Digitalfunk bis auf den Landkreis Harz flächendeckend verfügbar . Die Migration der Kräfte der polizeilichen BOS vom Analog- zum Digitalfunk ist in den bereits funkversorgten Gebieten deutschlandweit weitestgehend 2 abgeschlossen. Die Umstellung der BOS der Rettungsdienste, Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten ist in allen Bundesländern bis auf Thüringen gestartet und zum Teil bereits weit fortgeschritten. Zur Sicherstellung der Kommunikation in länderübergreifenden Einsatzlagen sind sämtliche Fahrzeuge der Feuerwehren und Rettungsdienste in SachsenAnhalt nach Vorgaben des Ministeriums für Inneres und Sport für die Phase der zeitlich befristeten Parallelnutzung von Analog- und Digitalfunknetzen mit einer Doppelausstattung ausgerüstet. Dies bedeutet, alle Fahrzeuge besitzen neben den für den Regelbetrieb vorgesehenen digitalen Fahrzeugfunkgeräten auch Analogfunktechnik, mit der die Kommunikation mit den ausschließlich analog funkenden BOS-Kräften aus Thüringen gewährleistet wäre. Weiterhin ist vorstellbar , dass die digital funkenden BOS-Kräfte aus Sachsen-Anhalt bei einem länderübergreifenden Einsatz in Thüringen über das dort vorhandene Digitalfunknetz und entsprechende Netzverbindungen in den Leitstellen mit den analog funkenden BOS-Kräften verbunden werden könnten. Die im Freistaat Thüringen gegenwärtig vorgesehene Strategie zur Ausklammerung der nichtpolizeilichen BOS aus dem Kreis der für den Digitalfunk zu ertüchtigenden BOS ist als zeitlich befristeter Ausnahmetatbestand zu betrachten. Es ist nach Rücksprache mit den fachlich Verantwortlichen im Freistaat Thüringen davon auszugehen, dass dieser Zustand mindestens die nächsten 2-3 Jahre unverändert sein wird. Gleichwohl ist auch im Freistaat Thüringen ein erster Pilotversuch mit der Berufsfeuerwehr in Erfurt geplant, bei welchem die notwendigen Schritte für eine Umstellung auf den BOS-Digitalfunk untersucht werden sollen. 2. Entstehen dadurch zusätzliche Aufwendungen für die nichtpolizeilichen BOS in den Landkreisen Harz, Mansfeld-Südharz und Burgenlandkreis? Wenn ja, welche? Durch die bereits umgesetzte Doppelausstattung der nichtpolizeilichen BOS in allen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land entstehen hierfür keine zusätzlichen Aufwendungen. Nach Abschluss des bundesweiten Netzaufbaus wird jedoch zu prüfen sein, ob der finanzielle Aufwand für die Aufrechterhaltung der Analogfunknetze weiterhin zu rechtfertigen ist.