Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2403 06.09.2013 (Ausgegeben am 10.09.2013) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Stand der Umsetzung des Seniorenpolitischen Programms der Landesregierung Große Anfrage Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1856 Vorbemerkung der Fragestellerin: Die demografische Entwicklung stellt auch das Land Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen. Die Landesregierung von SachsenAnhalt hat sich mit dem Programm „Aktiv und selbstbestimmt“ die Aufgabe gestellt, Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Chancen, die sich aus diesem Veränderungsprozess ergeben, zu ergreifen. Sie will die Politik so gestalten, dass sich für verschiedene Lebensbereiche optimale Bedingungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen ergeben. Das Seniorenpolitische Programm soll die Grundlage sein für die künftige Landespolitik im Bereich Seniorinnen und Senioren. Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt will mit ihren Fragen den Stand der Umsetzung dieses Programms erfahren und Schlussfolgerungen für ihre weitere Arbeit im Bereich Seniorinnen und Senioren ziehen. Vorbemerkung der Landesregierung: Mit dem Seniorenpolitischen Programm „Aktiv und selbstbestimmt – Altenhilfe und Pflege im Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020“ hat die Landesregierung vor dem Hintergrund der sich aufgrund des demografischen Wandels ergebenden Veränderungsprozesse „Leitlinien“ für die zukünftige Gestaltung der Seniorenpolitik im Land Sachsen-Anhalt entwickelt. Diese Leitlinien verstehen sich weniger als Maßnahmekatalog, den es abzuarbeiten gilt, sondern vielmehr als programmatische Ausrichtung der Seniorenpolitik im Land; weg von der ausschließlich „versorgenden“ Sicherungspolitik gegen Altersrisiken hin zu einer umfassenden Nutzung der vielfältigen Potenziale des Alters unter aktiver Einbeziehung der betroffenen Seniorinnen und Senioren. Seniorenpolitik in diesem Sinne stellt nicht nur eine Querschnittsaufgabe dar, die in verschiedenen Politikbereichen umzusetzen ist, wie beispielsweise der Renten-, der Pflege-, der Verkehrs- oder der Infrastrukturpolitik; sie kennt auch eine Vielzahl von Akteuren, die in diesen Feldern Politik gestalten. Seniorenpolitik findet auf Bundesebene (insbesondere im Hinblick auf die meisten Leistungsgesetze) und schwerpunktmäßig vor Ort, auf der kommunalen Ebene, statt. 2 Dies belegen nicht nur die Zuständigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften als örtliche Sozialhilfeträger für die Altenhilfe (nach § 71 SGB XII), sondern auch die Vielzahl von Aktivitäten sonstiger seniorenpolitischer Akteure auf Orts- und Kreisebene . Mit dem Seniorenpolitischen Programm sollte und soll ein Beitrag dazu geleistet werden, alle relevanten seniorenpolitischen Akteure zur Diskussion über eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik einzuladen und im konstruktiven Dialog mit den Gemeinden, den kreisfreien Städten und Landkreisen, den Vereinen, Initiativen, Verbänden , Sozialversicherungsträgern und Seniorenvertretungen gemeinsame Ziele und Maßnahmen zu verabreden. 1. Chancen und Potenziale des demografischen Wandels nutzen 1.1 Die Gesellschaft wird älter 1. Welche innovativen langfristig ausgerichteten Altenhilfekonzepte sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden? Bitte Projekte benennen und nach Landkreisen aufschlüsseln (S. 16). Die Landesregierung sieht sich nicht als Akteur der Seniorenpolitik auf kommunaler Ebene. Insoweit hat sie keinen Überblick über die Altenhilfekonzepte in den Kreisen und kreisfreien Städten. Vielmehr kann eine Datenerhebung beim Land schon wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht erfolgen. 2. Welche Ergebnisse hatten die regionalen Demografie-Werkstätten, die vom Ministerium für Arbeit und Soziales initiiert wurden (S. 16)? Im Ministerium für Arbeit und Soziales wird seit 2008 die Demografiewerkstattreihe zu sozialen und gesundheitlichen Themen gemeinsam mit den Landkreisen und interessierten Akteuren durchgeführt. Die Demografie-Werkstatt ist ein Instrument zur Gestaltung des demografischen Wandels. Im Zeitraum von 2008 bis April 2013 fanden 18 Veranstaltungen zu unterschiedlichen demografierelevanten Fragestellungen statt. Die Zahl der Teilnehmenden lag bei ca. 1.200 Personen. Im Rahmen der Durchführung der Demografie-Werkstätten werden Themen inhaltlich weiterentwickelt und die Akteure zu Kooperationspartnern vernetzt ; wobei unter der inhaltlichen Weiterentwicklung auch die Sensibilisierung für demografische Handlungsfelder sowie ein Erkenntnisgewinn und Transparenz für alle Beteiligten zu verstehen ist. Nicht zuletzt dient die Demografie-Werkstatt-Reihe dem Austausch von guten Beispielen und Erfahrungen, dem wechselseitigen Lernen sowie der Wahrnehmung neuer Aufgabenfelder und dem Aufzeigen von Lösungen. Der dritte Punkt bezieht sich auf die Bildung von Netzwerken sowie die Motivation zum Entwickeln neuer Projekte und Vorhaben. Im Rahmen der Veranstaltung wird angeregt zu sogenannten Mikrowerkstätten und Gesprächsrunden vor Ort, um die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der demografischen Entwicklung im Dialog und gemeinsamen Handeln vor Ort zu meistern. Im Rahmen der Durchführung der europäischen Projektarbeit ist die Demografie-Werkstatt Vorbild für europäische Projektpartner. 3 1.2 Die Lebensphase „Alter“ differenziert betrachten 1. Wie schätzt die Landesregierung das Bild vom Alter und vom Altern ak- tuell ein? Wie korreliert dieses Altersbild mit der Lebenswirklichkeit alter Menschen in Sachsen-Anhalt? Aus Sicht der Landesregierung gibt es kein einheitliches oder allgemein anerkanntes Bild vom Alter und vom Altern. Wie im Seniorenpolitischen Programm bereits ausgeführt ist, wird unter dem Begriff „Alter“ allgemein der letzte Lebensabschnitt eines Menschen verstanden. Eine verbindliche Definition der Begriffe des „Alters“ und des „Alterns“ gibt es nicht. Die Frage, wann „Alter“ oder „Altsein“ beginnt, wird häufig unter Zuhilfenahme des kalendarischen Alters beantwortet: z. B. mit Erreichen des 65. Lebensjahres bzw. dem Eintritt in den Ruhestand. Die Forschung hat dagegen starr kalendarisch orientierte Altersdefinitionen mittlerweile abgelehnt, sich aber ebenso wenig auf eine allgemein anerkannte Definition verständigen können. Es finden sich verschiedene Einteilungen. Häufig1 wird vom dritten und vom vierten Lebensalter gesprochen. Das dritte Lebensalter umfasst dabei den Altersbereich der 60- bis 75-Jährigen, die sogenannten „jungen Alten“. Sie unterscheiden sich von vor etwa 30 Jahren lebenden Gleichaltrigen dadurch, dass sie im Durchschnitt gesünder und finanziell besser gestellt sind sowie über ein höheres Bildungsniveau verfügen. Im vierten Lebensalter, das die etwa 80- bis 100-Jährigen betrifft, nehmen dagegen der allgemeine Altersabbau und gesundheitliche Probleme wie Multimorbidität deutlich zu. Damit steigen im höheren Alter auch die Pflegewahrscheinlichkeit und das Risiko, an Altersdemenz zu erkranken. Etwa 50 Prozent der 90-Jährigen leiden an demenziellen Erkrankungen (Baltes, a. a. O., 1999, S. 445). Dennoch bedeuten Altwerden und auch Hochaltrigkeit nicht automatisch , mit Pflegebedürftigkeit und chronischen Erkrankungen verbunden zu sein. Die Lebensphase „Alter“ umfasst heute also einen Zeitraum von mindestens zwei bis drei Jahrzehnten, sodass ältere Menschen keine einheitliche Gruppe darstellen. Folglich gibt es nicht das Bild vom „Alter“, ebenso wenig wie das Bild vom „Altern“. Älterwerden stellt sich dar als ein Prozess der Differenzierung und der Individualisierung , den biografische, biologische und soziale Faktoren ebenso prägen wie Lebensstil und Lebensweise. Damit ist das „Altern“ durch den Einzelnen und durch die Gesellschaft beeinflussbar. Im Rahmen dieser Differenzierung geraten zunehmend auch Interessen und Bedürfnisse besonderer Zielgruppen in den Blick: ältere Menschen mit Behinderungen oder mit Pflegebedürftigkeit, ältere Menschen mit Migrationshintergrund , Lesben und Schwule im Alter oder durch den Krieg traumatisierte ältere Menschen. Die Vielschichtigkeit und Heterogenität des Alters und des Alterns erfordern differenzierte fachliche Lösungsansätze. Mit dem Anstieg der Lebenserwartung und aufgrund durchschnittlich besserer Gesundheit verfügen Seniorinnen und Senioren über zusätzliche Lebensjahre, die sie aktiv gestalten können und die ein bislang noch nicht ausgeschöpftes Potenzial darstellen . Um diese „gewonnenen“ Jahre nutzbar zu machen, ist ein differenziertes und realistisches Bild vom Alter erforderlich. Älterwerden ist in seiner Vielfalt und mit seinen neuen Chancen öffentlich bewusst zu machen, ohne dabei die Risiken des Alt- 1 so auch Baltes, Alter und Altern als unvollendete Architektur der Humanontogenese, in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie 32, 1999, S. 433–448 4 werdens zu vernachlässigen. Viele Seniorinnen und Senioren nutzen die „gewonnenen “ Jahre für sich, für ihre Familie oder für die Gesellschaft, beispielsweise durch Familienarbeit oder ehrenamtliches Engagement. Lebensbegleitende Informationen zu den Chancen und Potenzialen des Älterwerdens, aber auch zur eigenen Verantwortung bei der Prävention von Altersrisiken und der Gestaltung von Alternsprozessen können ein zunehmend realistisches Bild vom Alter prägen. Heutzutage versteht sich die ältere Generation nicht als eine Randgruppe, sondern nimmt aktiv am gesellschaftlichen Leben teil. Sie möchte aktiv mitwirken und mitgestalten , in Planungen und Entscheidungen mit einbezogen werden. Das beweist auch ihr Engagement in Seniorenvertretungen in den Kommunen und auf Landesebene. Sachsen-Anhalt befindet sich beim Umgang mit dem demografischen Wandel in einer Vorreiterrolle. Der Anteil der Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen liegt heute bei 24,2 Prozent. Nach den Bevölkerungsprognosen ist davon auszugehen, dass sich dieser Anteil bis zum Jahr 2030 auf 36 Prozent erhöhen wird. Auch der Rückgang der Geburten führt dazu, dass der Anteil der Älteren im Verhältnis zu den Jüngeren deutlich zunimmt. Künftig wird die Bevölkerung also noch wesentlich stärker als bisher von älteren Menschen geprägt sein. 2. Auf welche Datenquelle stützt die Landesregierung ihre Aussage und welche Konsequenzen ergeben sich aus der Gemeindegebietsreform für die Statistik der Bevölkerungsbewegung (S. 17)? Die Landesregierung stützt ihre Aussagen auf Daten des Statistischen Landesamtes zur 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose Sachsen-Anhalt. Es ist nicht bekannt, dass sich aus der Gemeindegebietsreform für die Statistik der Bevölkerungsbewegung Konsequenzen ergeben hätten oder noch ergeben könnten. 3. Welche regionalen und zentralörtlichen Unterschiede ergeben sich bei der demografischen Entwicklung der Altersgruppe > 60 Jahre? Regionale Unterschiede und zentralörtliche Unterschiede sind vorhanden. Der Regionalkompass Sachsen-Anhalt bietet eine breite Auswahl der gewünschten Darstellungen . Beispielsweise. kann die Zahl der 65-Jährigen und der über 65-Jährigen Personen auf der Ebene der Gemeinden und Landkreise (http://www.sachsenanhalt .de/index.php?id=49106) dargestellt werden und steht zur weiteren Verarbeitung als Karte und Tabelle zur Verfügung. Die gewünschte Altergruppe „älter als 60 Jahre“ war nicht verfügbar. Zur Darstellung der regionalen Unterschiede wurde die Altersgruppe „65 Jahre und älter“ gewählt. Im Zeitraum 2000 bis 2009 war der Anstieg dieser Altergruppe in den kreisfreien Städten und Oberzentren mit 30 Prozent im Vergleich zu den Landkreisen am höchsten. Die Spannbreite bei den Landkreisen lag zwischen 18 Prozent (Burgenlandkreis) und 29 Prozent (Landkreis Harz). Die regionale Vielfalt auf Gemeindeebene im Vergleich der 219 Gemeinden zeigt eine Spannbreite von einem Anstieg von 52 Prozent bis zu einem Rückgang von drei Prozent . Die demografischen Entwicklungen sind Planungsgrundlage und entsprechend vor Ort einzubeziehen. 5 4. Welchen Beitrag hat die Landesregierung zur Erreichung ihres Ziels geleistet, ein differenziertes und realistisches Bild vom Alter und vom Altern zu prägen (S. 17)? Während es früher vorrangig Ziel der Politik war, die Risiken des Alters abzusichern, sieht die Politik heute ihre Aufgabe darin, die Menschen in der Gestaltung der vielfältigen Lebensphase Altern und Alter und in der Vorsorge und Planung für diese Zeit zu unterstützen und den Prozess der Vorsorge zu fördern. Die Menschen haben im Lebensabschnitt nach Beendigung der Erwerbstätigkeit viele vorwiegend gesunde Lebensjahre gewonnen, die sie selbstbestimmt ausfüllen wollen. Daher zeigt die Landesregierung durch ihre Gesetzgebung, Verwaltungspraxis, Projekte und Fachtagungen Wege auf, wie ältere Bürgerinnen und Bürger in ganz unterschiedlichen Wohnformen mit und ohne Pflege leben können. Sie benennt die Potenziale des Alters und ermutigt, diese zu nutzen; sie stellt aktive Seniorinnen und Senioren vor und zeigt damit Beispiele auf, wie ältere Menschen die Gesellschaft engagiert mit gestalten und zugleich ihren Alltag inhaltsreich und selbstbestimmt leben können. Dabei orientiert sich die Landesregierung an den Wünschen der älteren Menschen, z. B. dem Wunsch nach Teilhabe und Mitwirkung an Kultur und Lebensumfeld, nach Fortsetzung des lebenslangen Lernens und am Gesundbleiben aktiv mitzuwirken. Dazu arbeitet die Landesregierung eng mit der Landesseniorenvertretung und den Vertretungen der älteren Menschen in den Kreisen zusammen. 1.3 Seniorenpolitik geschlechtersensibel ausrichten 1. Wie setzt die Landesregierung die Anwendung des Gender Mainstrea- ming-Ansatzes in allen Feldern der Seniorenpolitik um (S. 18)? Der Prozess des Alterns verläuft bei Frauen und Männern körperlich, psychisch und sozial unterschiedlich. Der mehr als doppelt so hohe Anteil von Frauen an der älteren Bevölkerung und die Tatsache, dass die Pflegenden in ihrer großen Mehrheit ebenfalls weiblich sind, offenbaren weitere geschlechtsspezifische Aspekte des Alter(n)s. Deshalb ist es erforderlich, die Geschlechterperspektive in der Seniorenpolitik weiter zu profilieren. Der Landtag hat in seiner 12. Sitzung zu Drucksache 6/510 einen Beschluss gefasst, wonach die Landesregierung aufgefordert ist, ein sich auf alle Fachpolitiken des Landes beziehendes rahmengebendes Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt der Landesregierung zu erarbeiten. Das Gender-Mainstreaming-Konzept der Landesregierung wird nach Fertigstellung des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt mit einbezogen . Das Landesprogramm wird gegenwärtig von der Landesregierung in einem dialogorientierten Verfahren erarbeitet, in welches die im jeweiligen Handlungsfeld maßgeblichen Akteure und Akteurinnen einbezogen sind. So wirken auch die Verantwortlichen der Seniorenpolitik in den Arbeitsgruppen mit. 6 1.4 Veränderungen der Lebensformen berücksichtigen und Netzwerke erhalten 1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser und Kinder-Eltern-Zentren existie- ren aktuell in Sachsen-Anhalt (S. 20)? In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell 22 Mehrgenerationenhäuser, die nach dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundes gefördert werden. Desweiteren gibt es insgesamt 50 Kinder-Eltern-Zentren. Es handelt sich dabei um Einrichtungen , die an dem Landesmodellprojekt „Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Kinder-Eltern-Zentren“ teilgenommen haben. 2. Welche Ergebnisse wurden in Sachsen-Anhalt mit der Entwicklung von Mehrgenerationenhäusern und mit der Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Kinder-Eltern-Zentren erreicht (S. 20)? Mehrgenerationenhäuser sind offene Tagestreffs für Jung und Alt. Angelehnt an das traditionelle Modell der Großfamilie wird in ihnen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt. Trotz der Reduzierung der vom Bund geförderten Anzahl von 25 auf 22 Häuser existieren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Mehrgenerationenhäuser , die sich zu einem wichtigen Bestandteil der sozialen Infrastruktur in ihren Kommunen entwickelt haben. Besonders positiv zu werten ist, dass im Hinblick auf die Unterstützung des Dialogs und des Miteinanders der Generationen der Anteil der Angebote mit Generationenbegegnung an allen Angeboten der Häuser mit 65,8 % über dem bundesweiten Durchschnitt (60,4 %) liegt. Das zeigt, dass die Mehrgenerationenhäuser einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, durch das Zusammenspiel der Generationen Alltagskompetenzen sowie Erfahrungswissen zu bewahren, Integration zu fördern und den Zusammenhalt der Menschen in der Nachbarschaft und im Quartier zu stärken . Dieses Potenzial wird zunehmend in vielen Kommunen erkannt, die deshalb Mehrgenerationentreffs ähnlich dem Ansatz der Mehrgenerationenhäuser aufbauen. Durch die Schaffung von Kinder-Eltern-Zentren (KEZ) konnte erreicht werden, dass die Wertschätzung und das Verständnis der Eltern gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung und umgekehrt gestärkt wurde. Durch die Vielzahl der Veranstaltungen, die über das „Programm“ einer normalen Kindertagesstätte hinausgingen, konnte insbesondere der Kontakt der Eltern untereinander intensiviert werden. Dies hat dazu geführt, dass sich die Eltern vermehrt ohne Hilfe des KEZ organisieren und ihre Freizeit gemeinsam verbringen. Insgesamt konnte in diesen Einrichtungen ein Netzwerk geschaffen werden, von dem Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und Kinder gleichermaßen profitieren. Das Einbeziehen älterer Menschen eröffnet darüber hinaus den KEZ Möglichkeiten, sich zu Zentren des Gemeinweisens zu entwickeln. Insbesondere Großeltern von Kindern, die eine Einrichtung besuchen, aber auch ältere Menschen, die die Phase der Erwerbstätigkeit hinter sich gelassen haben, haben Zeit und den Wunsch sich bürgerschaftlich zu engagieren. 7 1.5 Gegen drohende Altersarmut vorsorgen 1. Mit welchen Aktionen oder Programmen hat sich die Landesregierung der großen Herausforderung der längerfristig drohenden Altersarmut gestellt (S. 21)? Der Begriff der Altersarmut kennzeichnet eine Problematik, die nicht in erster Linie in die Verantwortung einer Landesregierung fällt, sondern in die des Bundes. Bei der Rentengesetzgebung handelt es sich um Bundesrecht. Die Förderung der privaten Altersvorsorge erfolgt demzufolge über Zuschüsse des Bundes (die Bundesregierung hat eine Kampagne "Altersvorsorge macht Schule" ins Leben gerufen). Gegenwärtig wird die Problematik, d. h. die Antwort auf die Frage, ob es zur Altersarmut kommt oder nicht davon geprägt, welche Rentenansprüche im Einzelfall erlangt wurden, inwieweit daneben die Möglichkeit genutzt wurde, eine private Altersvorsorge aufzubauen und wie viel die jeweilige Erwerbsbiografie an Beiträgen dafür ermöglichte. Die Stichworte lauten deshalb: Zuschussrente, Erwerbsminderungsrente , Kombirente. Bei jedem, der einen Arbeitsplatz hat, verringert sich die Gefahr, in Altersarmut zu geraten. Das Land kann dafür durch Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen einen gewissen Beitrag leisten, etwa indem es für ein günstiges Investitionsklima, günstige Arbeitsbedingungen und für Möglichkeiten der Fachkräftesicherung sorgt. Hier hat das Land durchaus Erfolge vorzuweisen. Daneben ist aber auch die aktive Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung als Beitrag zur präventiven Armutsvorsorge im Alter zu verstehen. Sie wendet sich gezielt an benachteiligte Personengruppen, die bislang nicht oder nicht ausreichend in den Arbeitsmarkt integriert sind, und damit insbesondere an Alleinerziehende, Ältere, Jugendliche und Langzeitarbeitslose. Gerade Menschen aus der auch zahlenmäßig bedeutenden Gruppe der Langzeitarbeitslosen können nicht ohne weiteres in den Ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Für diese Menschen, die oftmals über viele Jahre keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, eröffnen günstige Bedingungen am Arbeitsmarkt ganz reale Chancen, die es nach Auffassung der Landesregierung zu nutzen gilt. So werden im Rahmen des Landesprogramms „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ insbesondere junge Familien, in denen Arbeitslosigkeit bereits zum Alltag gehört, mit Hilfe von speziellen Familienintegrationscoaches dabei unterstützt, ihr berufliches Schicksal wieder in die Hand zu nehmen, um mittelfristig ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Mit dem Programm „Aktiv zur Rente“ verbindet das Land die Erwartung einer Verbesserung der Beschäftigungssituation arbeitsloser älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere der über 50-jährigen. Durch Schaffung und Sicherung zusätzlicher längerfristiger und im öffentlichen Interesse liegender Beschäftigung wird einerseits die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. die Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit unterstützt, andererseits wird einer dauerhaften Ausgrenzung aus dem Arbeitsleben entgegengewirkt. All diese Maßnahmen des Landes sind geeignet, zumindest indirekt dem Problem der Altersarmut in einem gewissen Umfang entgegenzuwirken. 2. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der privaten Altersvorsorge in Sachsen-Anhalt ein (S. 21)? 8 3. Wie groß ist nach Auffassung der Landesregierung der Beitrag der privaten Altersvorsorge zur Vermeidung von Altersarmut in Sachsen-Anhalt (S. 21)? Die Fragen 1.5.2 und 1.5.3 sind wegen ihres Zusammenhanges zusammen zu beantworten : In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit ca. 353.000 Zulagenempfangende (Stand 2009; Quelle Alterssicherungsbericht 2012). Eine flächendeckende private Altersvorsorge unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist bisher nicht in vollem Umfang erreicht. Insbesondere zeigt sich, dass weniger gut gebildete Personen und Bezieherinnen und Bezieher geringer Einkommen noch zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgen. Die Bundesregierung versucht derzeit durch die Einführung eines Informationsblattes eine verbraucherfreundlichere Aufklärung zu erreichen. 4. Wie viele Volkshochschulen in Sachsen-Anhalt beteiligen sich an der Kampagne der Bundesregierung „Altersvorsorge macht Schule“ und bieten Kurse zur Altersversorgung an? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen unter Benennung der Kurse (S. 21). Die gewünschten Informationen sind der Anlage zu entnehmen. 1.6 Ältere Menschen mit Migrationshintergrund integrieren 1. Welche Fortbildungsangebote zur kultursensiblen Altenpflege für Pflegefach- und Hilfskräfte existieren in Sachsen-Anhalt (S. 23)? Im Zeitraum von 2009 bis 2012 wurde das bundesgeförderte XENOS-Projekt „Interkulturelle Sensibilisierung in der Kranken- und Altenpflege“ in Trägerschaft der St. Johannis GmbH mit einer Kofinanzierung aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen sowie zur interkulturellen Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und Diensten“ durchgeführt. Schwerpunkte des Projektes waren die Beratung und Qualifizierung von Pflegediensten, Krankenhäusern und Pflegeschulen zur interkulturellen Sensibilisierung im Gesundheitswesen. 2. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten diese Fortbildungsangebote und wie schätzt die Landesregierung ihre Wirksamkeit ein (S. 23)? Xenos-Projekt: „Interkulturelle Sensibilisierung in der Kranken- und Altenpflege “ Teilnehmer/innen im Zeitraum Fortbildungsangebot 20.02.2009- 30.04.2010 01.05.2010- 30.04.2011 01.05.2011- 19.02.2012 Auszubildende in der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege 220 271 271 Praxisanleiter/innen und Fachkräfte 60 389 310 Teilnehmer/innen an Kurzberatungen 20 50 60 Teilnehmer/innen an kollektiven Informationsveranstaltungen 5 157 90 9 Zudem fanden im Kontext des Projektes im Ministerium für Arbeit und Soziales 2010 und 2011 zwei Fachtagungen statt, die dem fachlichen Austausch dienten und ein sehr breites Echo fanden. Nach Auffassung der Landesregierung hat in den letzten Jahren die interkulturelle Sensibilität im Gesundheitsbereich stark zugenommen, was auch dem steigenden Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund geschuldet ist. 3. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte wurden für Seniorinnen und Senioren mit Migrations- und Spätaussiedlerhintergrund geschaffen und wie werden diese angenommen? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen unter Benennung des Projektes bzw. der Maßnahme (S. 26). Aus der Integrationsrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport werden folgende Maßnahmen gefördert: • Lebensabend im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (für Spätaussiedler). Träger des Projektes ist der Verein biworegio e. V., • Partizipation von älteren Aussiedlern an den kulturellen Angeboten durch die interkulturelle Öffnung von lokalen Einrichtungen/Vereinen und Etablierung von Spätaussiedlern als Künstler. Träger des Projektes ist das Diakonische Werk Altmark West. Es handelt sich um Projekte mit einer Laufzeit von 36 Monaten, die im Jahr 2012 begonnen wurden und im Jahr 2015 auslaufen (s. a. Antwort zu Frage 4.1.3). 2. Soziale Infrastruktur ausbauen und Netzwerke schaffen 2.1 Wohnquartiere im Sinne „Sozialer Städte“ gestalten 1. Welche und wie viele quartiersbezogene Wohnkonzepte existieren in Sachsen-Anhalt (S. 26)? Um in Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung mit altersgerechten Wohnangeboten zu sichern, bedarf es sowohl der Entwicklung zukunftsfähiger Wohnformen als auch der Integration und Vernetzung dieser Wohnmodelle in bestehende Versorgungsstrukturen und bestehende Wohngebiete. Der Umsetzung quartiersbezogener Wohnkonzepte, die auf eine kleinräumige Vernetzung und Integration unterschiedlicher Wohn- und Betreuungsangebote ausgerichtet sind, kommt künftig eine zentrale Bedeutung zu. Eine Übersicht über die genaue Anzahl vorhandener quartiersbezogener Wohnkonzepte liegt der Landesregierung nicht vor. Beispielhaft können folgende Wohnquartiere genannt werden: Halberstadt: Wohnquartier Juliusstraße Wohnquartier Buchardisstraße Wohnquartier Finckehof 10 Halle: Wohnquartier im Stadtviertel Lutherplatz: Seniorengerechtes Wohnen im Haus „Sonnenlicht“ in der Amsterdamer Straße Seniorengerechtes Wohnen im Haus „Schöne Aussicht“ in der Linzer Straße Sangerhausen: Wohnquartier Am Bermann 10 Wohnquartier Süd-West – Wohnen in der Gemeinschaft Wohnquartier Südsiedlung - Generationenhaus Wohnquartier Othaler Weg – Nachbarschaftszentrum Wernigerode: Wohnquartier Am Barrenbach Wohnquartier Ilsenburgerstraße 2. Wie haben sich die damit angestrebten Netzwerke entwickelt und welche Ergebnisse sind erreicht worden (S. 26)? Tatsache ist, dass Wohnungswirtschaft, Kommunen und Wohlfahrtsverbände in den letzten Jahren zahlreiche Modelle entwickelt und umgesetzt haben, die eine Vernetzung und Integration unterschiedlicher Wohn- und Betreuungsangebote in Wohnquartieren ermöglichen. Eine Übersicht über bestehende Netzwerke in den Wohnquartieren Sachsen-Anhalts liegt der Landesregierung nicht vor. 3. Welche Erfahrungen wurden in Sachsen-Anhalt mit der Einrichtung von Pflegestützpunkten gemacht (S. 26)? Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (PflegeWeiterentwicklungsgesetz ) aus dem Jahr 2008 ist den Ländern die Möglichkeit eingeräumt worden, Pflegestützpunkte gemäß § 92c SGB XI zu schaffen. Während andere Bundesländer Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Betreuung und Versicherung eingerichtet haben, hat das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt dem von den Krankenkassen und Vertretungen der Kommunen vorgeschlagenen Modell der „Vernetzten Pflegeberatung“ zugestimmt. Dabei wird von den Pflegekassen und den Kommunen die Beratung übernommen. Handlungsgrundlage ist eine gemeinsam unterzeichnete Landesrahmenvereinbarung. Mit Mitteln des Ministeriums für Arbeit und Soziales werden im Jahr 2013 die Strukturen und die landesweite Vernetzung der „Vernetzten Pflegeberatung“ durch das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg evaluiert . Die Ergebnisse und weitergehende Handlungsempfehlungen werden im kommenden Jahr (2014) erwartet. 2.2 Mobilität im Alter ermöglichen 1. Mit welchen Maßnahmen wurde der ÖPNV in Sachsen-Anhalt auf die Herausforderungen des demografischen Wandels ausgerichtet (S. 27)? Das Land als Träger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und die Landkreise und kreisfreien Städte als für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) 11 Verantwortliche haben das Verkehrsangebot bereits vor Verabschiedung des Seniorenpolitischen Programms zielgerichtet auf die demografischen Veränderungen zugeschnitten und entsprechende Verpflichtungen sowohl auf gesetzlicher als auch auf planerischer Ebene verankert. Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land SachsenAnhalt (ÖPNVG LSA) ist bei der Aufstellung und Fortschreibung des Plans des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Plan) und den Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger die Bevölkerungsentwicklung mit zu berücksichtigen. Diese Pläne sind die Grundlage für die Gestaltung des ÖPNV in Sachsen-Anhalt. Nach Erscheinen des Seniorenpolitischen Programms ist der ÖPNV-Plan fortgeschrieben worden. Dabei wird im Abschnitt 5.1.1 („Öffentlicher Nahverkehr im Kontext der demografischen Entwicklung“) und im Abschnitt 5.1.2 („Öffentlicher Nahverkehr für alle Menschen“) insbesondere auf die Belange von Seniorinnen und Senioren eingegangen. Auf Basis des ÖPNV-Planes sind folgende Aktivitäten hervorzuheben: a. die Herstellung der Barrierefreiheit an den Stationen des SPNV über das Bahn- hofsprogramm mit der DB Station&Service AG, b. die Herstellung der Barrierefreiheit im Umfeld der Stationen des SPNV über das Schnittstellenprogramm gemeinsam mit den jeweils betroffenen Kommunen, c. die Vorgabe der barrierefreien Zugänglichkeit der Fahrzeuge im SPNV in Verbin- dung mit geeigneten Bahnsteigen und/oder Rampen bei der Neuvergabe von Verkehrsverträgen, d. die Vorgabe der barrierefreien Zugänglichkeit der Fahrzeuge im ÖPNV- Landesnetz Teil Bus in Verbindung mit geeigneten Bussteigen und/oder Rampen bei der Neuerteilung von Linienverkehrsgenehmigungen und dem (Neu-) Abschluss von Verkehrsverträgen, e. die Durchführung des Mobilitätsbildungsprogramms für Senioren „Auf Achse in Bahn&Bus“ im Rahmen des gemeinsamen Marketings der NASA GmbH mit der DB Regio AG, f. die Herausgabe besonderer auf die Belange von Senioren zugeschnittener Infor- mationsmaterialien, g. die Einbeziehung von Seniorenvertretern im Rahmen des ÖPNV-Beirates und der Fahrgastbeiräte, h. die Vorhaltung einer telefonischen Fahrplanauskunft für das Informationssystem Nahverkehr Sachsen-Anhalt (INSA), i. die Entwicklung einzelner gezielter tariflicher Angebote für Senioren. Soweit Investitionsmaßnahmen im ÖPNV (z. B. Umrüstung der Fahrzeugflotte der Verkehrsunternehmen im Land auf Niederflurfahrzeuge bei Bussen und Straßenbah- 12 nen) durch das Land mit Fördermitteln unterstützt werden, sind bei der Vorhabenplanung die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend zu entsprechen. Darüber hinaus wird durch den verstärkten Einsatz von flexiblen Bedienformen insbesondere im ländlichen Bereich, aber auch in den nachfrageschwachen Zeiten in den Städten ein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten und die Nahmobilität gesichert . 2. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung die Barrierefreiheit als Voraussetzung für einen funktionierenden ÖPNV durchgesetzt (S. 27f)? Der Durchsetzung der Barrierefreiheit dienen zunächst die einschlägigen diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Das Land begleitet die Durchsetzung der Barrierefreiheit mit den in der Antwort zur Frage 1 genannten Aspekten a. bis d. 3. In welchen Verkehrsgesellschaften des Landes Sachsen-Anhalt exis- tieren günstige Seniorentarife (S. 28)? Bei der Beantwortung der Frage ist zunächst zu unterscheiden zwischen A. Tickets, die bereits mit ihrem Namen auf die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren verweisen und B. Tickets, die insbesondere auf die Ansprüche von Senioren ausgerichtet sind, aber auch allen anderen Fahrgastgruppen zur Verfügung stehen. Dies betrifft hier eine eingeschränkte Gültigkeit ab 9 Uhr, verbunden mit einer Ermäßigung gegenüber dem Vollpreis. A. Spezielle Seniorentickets: SPNV in Sachsen-Anhalt: • AboVital, ab 63 Jahre. Alle Verkehrsunternehmen im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV): • Abo Senior und Abo Senior Partner, ab 65 Jahre. B. auf die Ansprüche von Senioren zugeschnittene Tickets: SPNV in ganz Sachsen-Anhalt: • Sachsen-Anhalt- / Sachsen- / Thüringen-Ticket, (ab 01.08. 2013 auch im MDV und marego gültig), Mo-Fr ab 9 Uhr, Sa/So ganztags, • Hopper-Ticket, Hin- und Rückfahrt, für bis zu 50 km Reiseentfernung, Mo-Fr ab 9 Uhr, Sa/So ganztags, 13 • Quer-durchs-Land-Ticket, Mo-Fr ab 9 Uhr, für Fahrten über den Geltungsbereich des Sachsen-Anhalt-Tickets hinaus. MDV: • 9-Uhr-Monatskarte für die Tarifzone Halle, • Abo-Basis 9 Uhr für die Stadtverkehre Halle, Merseburg, Mücheln, Querfurt. marego: • 9-Uhr-Monatskarte Tarifzone Magdeburg, • 9-Uhr-Abo-Monatskarte Tarifzone Magdeburg. LK Stendal – Stendalbus: • 9-Uhr-Monatskarte, • 9-Uhr-Jahreskarte. LK Mansfeld-Südharz – Verkehrsgesellschaft Südharz • 9-Uhr-Ticket, Monatskarte werktags 9-24 Uhr, Sa/So ganztägig. 4. Wie schätzt die Landesregierung die aktive Teilnahme von Seniorin- nen und Senioren als Fahrzeugführer/innen im Straßenverkehr ein? Lässt das Unfallgeschehen von Seniorinnen und Senioren besondere Schwerpunkte erkennen? Wie soll darauf gegebenenfalls reagiert werden ? Insgesamt verunglückten im Jahr 2012 1.389 Personen der Altersgruppe der über 65-Jährigen. Im Vergleich zum Jahr 2011 mit 1.421 Verunglückten entspricht das einem Rückgang um 2,3 %. Bei Verkehrsunfällen im Jahr 2012 kamen in dieser Altersgruppe 33 Personen ums Leben (-12 %) und 380 wurden schwer verletzt (eine mehr), was bei einem Bevölkerungsanteil von 24 % einem Anteil von 23,6 % bei den Getöteten und 17,8 % bei den Schwerverletzten entspricht. Bezogen auf ihre Verkehrsbeteiligung waren von den Verunglückten dieser Altersgruppe insgesamt 435 (31,1 %) mit dem Fahrrad und 418 (29,9 %) als Fahrer /innen bzw. 285 (20,4 %) als Mitfahrer/innen in einem PKW unterwegs. Somit lassen sich die Seniorinnen und Senioren als eine im Straßenverkehr besonders gefährdete Gruppe verstehen. Jedoch bezieht sich die Gefährdung dabei nicht auf eine generell nachlassende Befähigung oder körperliche und geistige Eignung, ein Auto zu führen. Ältere Verkehrsteilnehmer/innen sind vielmehr dann besonders ungeschützt, wenn sie als Radfahrer/innen oder Fußgänger/innen am Straßenverkehr teilnehmen. Bei den älteren Fußgängern/innen ergeben sich dabei Schwierigkeiten, wie beispielsweise Überschätzung von Zeitlücken, Fehleinschätzungen an Querungsan- 14 lagen mit Ampeln oder Zebrastreifen oder zu hohe Gehsteigkanten. Dies sind Schwierigkeiten, die die Aufmerksamkeit vom fließenden Verkehr ablenken. Reagiert werden kann darauf z. B. durch freiwillige Fahrtauglichkeits-Checks oder die Befolgung der Regeln für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. 5. Welche speziell auf Seniorinnen und Senioren ausgerichtete Fahrsi- cherheitstrainings-Angebote oder Angebote zu freiwilligen Fahrtauglichkeits -Checks existieren in Sachsen-Anhalt (S. 28)? Durch die Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt und die örtlichen Verkehrswachten wird speziell für Seniorinnen und Senioren das Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) „sicher mobil 50+“ angeboten. Das Programm bietet durch ein flexibles Modulsystem die Möglichkeit Schwerpunkte zu setzen, die nach Verkehrsteilnahmeart, Konfliktsituationen, Wohnumfeld oder aber auch den sonst wie gearteten Interessen und Bedürfnissen der Teilnehmer entsprechen. Unabhängig davon, wie sich die Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr fortbewegen, ist es Ziel des Seminars, möglichst lange und möglichst sicher mobil zu bleiben. Dabei können die älteren Verkehrsteilnehmer getrennt voneinander als Autofahrer, als Fußgänger, als Radfahrer oder auch als Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel angesprochen werden. Aber auch übergeordnete oder interdisziplinäre Themen können in den Gruppen besprochen werden. Die Seminare werden von speziell ausgebildeten Moderatoren durchgeführt. Die Teilnehmer setzen sich in den Gesprächsrunden aktiv mit ihren individuellen Problemen im Straßenverkehr auseinander. Bei jedem Treffen werden Leistungsfähigkeit und Gesundheit sowie das Miteinander/Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern angesprochen. Darüber hinaus können Punkte thematisiert werden wie - Sicht und Wetter - alte Gewohnheiten und neue Regeln - Transport von Gepäck in oder auf den verschiedenen Verkehrsmitteln - Technik und Ausstattung der verschiedenen Verkehrsmittel - Planen von Wegen und Verkehrsmittelwahl (auch unter Umweltaspekten). Der „Seniorenberater“ ist ein Programmbaustein, der als ergänzendes modulares Programm zu den „sicher mobil 50+“ - Moderatorenveranstaltungen entwickelt wurde . Der Seniorenberater hat die Möglichkeit, auch andere Ansprache- und Veranstaltungsformen als die reinen Moderatorenveranstaltungen zu wählen. Dies können Informationsveranstaltungen mit der örtlichen Polizei oder Sehtests mit Optikern ebenso wie Stadtteilbegehungen, Bahnhofserkundungen, Radfahrtrainings oder die Begleitung von Radtouren sein. Ihre besondere Aufgabe besteht darin, vor Ort ein Netzwerk zwischen älteren Verkehrsteilnehmern, Seniorenorganisationen und Experten aus verschiedenen Bereichen, die einen Bezug zur Verkehrssicherheit haben, aufzubauen und zu pflegen. 15 6. Wie werden diese Angebote von den Seniorinnen und Senioren angenommen ? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, Alterskohorten und Geschlecht. Übersicht Veranstaltungen zum Programm „sicher mobil 50+“ in Sachsen-Anhalt im Jahr 2012*: Landkreis Veranstaltungen Teilnehmende Anhalt-Bitterfeld 88 1.033 Burgenlandkreis 53 961 Harzkreis 4 61 Jerichower Land 53 853 Landkreis Börde 101 1.746 Magdeburg 17 265 Mansfeld-Südharz 6 78 Saalkreis 8 113 Salzlandkreis 50 622 Wittenberg 35 489 Gesamt: 415 6.221 * Der Landesregierung liegen nur Informationen zu dem o. g. Programm vor. Einige Landkreise bzw. kreisfreie Städte fehlen, da es dort zurzeit keine Moderatoren gibt. Eine Trennung nach Alterskohorten und Geschlecht kann ebenfalls nicht vorgenommen werden. 2.3 Wohninfrastruktur und Wohnumfeld barrierefrei ausbauen 1. Welche Ergebnisse hatten die Modellprojekte im Städte- und Wohnungsbau , die in besonderer Weise die Aspekte des generationsübergreifenden , familien- und altengerechten Wohnens berücksichtigen (S. 29)? Die überwiegende Anzahl der im Seniorenpolitischen Programm der Landesregierung aufgeführten Modellprojekte wurde realisiert. Vor dem Hintergrund der hohen Beteiligung im Jahr 2007 wurde der Fördermittelwettbewerb „Städte- und wohnungsbauliche Modellprojekte in Sachsen-Anhalt“ erneut im Jahr 2009 ausgelobt. In dessen Rahmen konnten 12 Modellprojekte von einer Förderung profitieren. Ergebnis dieses Wettbewerbes waren innovative städte- und wohnungsbauliche Modellprojekte , die neben den städtebaulichen Gesichtspunkten die Aspekte des generationsübergreifenden , familien- und/oder altengerechten Wohnens unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit sowie der Gebäudeenergieeffizienz berücksichtigen sollen. Bereits während der Wettbewerbsverfahren wurde deutlich, dass - insbesondere bei Maßnahmen im Bestand – unter Berücksichtigung der (ohnehin vom Gesetzgeber vorgeschriebenen) energetischen Ertüchtigung in Verbindung mit den erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit derartige Projekte einen erheblichen Investitionsbedarf erfordern. 2. Welche Projekte dieser Art wurden im ländlichen Raum initiiert? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen unter Benennung des Projektes (S. 29). 16 Gemäß Ausschreibung für den Fördermittelwettbewerb „Städte- und wohnungsbauliche Modellprojekte in Sachsen-Anhalt“ kommen nur Projekte in das Auswahlverfahren , die ausschließlich in den 44 Stadtumbaustädten und dort • in den nach den jeweiligen Stadtentwicklungskonzepten ausgewiesenen Fördergebieten oder • in einem gem. § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder • in einem gem. §172 BauGB festgelegten Erhaltungsgebiet gelegen sind. Somit fand der ländliche Raum im Rahmen dieser Förderung keine Berücksichtigung . Erkenntnisse über die Umsetzung in Rede stehender Projekte außerhalb des Fördergeschäfts liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Welche Partnerschaften zwischen Unternehmen aus dem Pflege- oder Gesundheitsbereich und Wohnungsunternehmen wurden in SachsenAnhalt eingegangen und mit welchen Ergebnissen? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen unter Benennung des konkreten Projektes (S. 29). Eine Übersicht über bestehende Partnerschaften zwischen Unternehmen aus dem Pflege- oder Gesundheitsbereich und Wohnungsunternehmen liegt der Landesregierung nicht vor. 4. Wie verhalten sich Angebot und Nachfrage bezüglich seniorenfreundlicher , rollstuhlgerechter bzw. barrierefreier Wohnungen? Die Zahl der barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen wird in Sachsen-Anhalt nicht erhoben. Hier können nur Schätzungen für den Bestand der Mitgliedsunternehmen der beiden wohnungswirtschaftlichen Verbände des Landes (VdW und VdWg) vorgelegt werden. Danach ist davon auszugehen, dass die VdW - und VdWg - Mitgliedsunternehmen im Land etwa 55.000 Wohnungen im Bestand haben, die als barrierearm (und sicherlich zum bedeutend kleineren Teil als barrierefrei) gelten können . Das sind gut 16 v. H. des Bestandes bzw. jede sechste Wohnung von Mitgliedsunternehmen . Als wichtiges Attribut im Zusammenhang mit der Schaffung barrierearmer Wohnungen wird insbesondere das Vorhandensein einer Aufzugsanlage in Geschosswohnbauten betrachtet. Einer Nachrüstung bestehender Bauten mit entsprechenden Anlagen sind allerdings sehr enge wirtschaftliche Grenzen gesetzt. Dass im Land Sachsen-Anhalt der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum nicht der Nachfrage gerecht wird, ist der Wohnungswirtschaft durchaus bewusst, weshalb die ausreichende Deckung dieses Bedarfes derzeit im Fokus der Bemühungen der wohnungswirtschaftlichen Unternehmen unseres Landes steht. Neben Anpassungen im Wohnungsbestand werden dabei auch weitere Neubauten entstehen. 3. Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement fördern 3.1 Ältere Menschen für den Arbeitsmarkt fit halten 17 1. In welchen Firmen in Sachsen-Anhalt wurden unter Beteiligung und in Mitverantwortung der Gewerkschaften und Betriebsräte Konzepte für eine alter(n)sgerechte Arbeit auf- und/oder ausgebaut (S. 32)? Es ist Sache des jeweiligen Betriebes, unternehmensbezogene Aktivitäten im Bereich alter(n)sgerechter Arbeit zu ergreifen. Daher liegen der Landesregierung zu dieser Frage keine Informationen vor. Ob und in welcher Weise Betriebsräte und/ oder Gewerkschaften daran beteiligt werden , hängt weitgehend von innerbetrieblichen Strukturen und Voraussetzungen ab. In der jüngeren Vergangenheit wurden darüber hinaus im Rahmen der Tarifpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern „Demografie-Tarifverträge“ ausgehandelt . Beispielhaft sei hier auf die Tarifverträge der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) verwiesen. Gegenstand dieser Verträge sind insbesondere Vereinbarungen zur Umsetzung von Altersteilzeitregelungen, aber auch betriebliche Vorhaben zur alter (n)sgerechten Gestaltung der Arbeit sind möglich. Die Tarifverträge sind für alle Unternehmen und Betriebe im jeweiligen Geltungsbereich verbindlich. Im Rahmen des Operationellen Programms ESF 2007 bis 2013 fördert das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Modellprojekte im Bereich der Fachkräfteentwicklung und betrieblichen Personal- und Organisationsentwicklung (POE). Diese Projekte können auch Maßnahmen zur Umsetzung von betrieblichen Konzepten zur alter(n)sgerechten Arbeit einschließen. Aufgrund der Vielfalt der betrieblichen Praxis variieren jedoch die konkreten Maßnahmen im Einzelfall erheblich. Die Projektansätze mit Bezug zum Thema alter(n)sgerechte Arbeit umfassen u. a.: - Sensibilisierungsmaßnahmen (z. B. Beratung, Vorträge, Informationsveranstaltungen ), - begleitende und/oder Maßnahmen (z. B. Defizit- und Potentialanalysen, ak- zeptanzsteigernde Maßnahmen bei der Unternehmensleitung und Belegschaft , Erarbeitung von POE-Konzepten, Vorbereitung der Implementation von Konzepten auf betrieblicher Ebene, Coaching bei der Umsetzung) oder - konkrete Einzelmaßnahmen (z. B. altersgerechte Tätigkeits- und Arbeitsplatz- gestaltung, präventive Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit, altersgerechte Weiterbildungsangebote). Seit dem Jahr 2007 wurden oder werden durch das Ministerium für Arbeit und Soziales folgende Projekte gefördert, die einen mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zur alter(n)sgerechten POE aufwiesen bzw. aufweisen (Stand: Mai 2013)[1]: [1] Einen Überblick über alle im Rahmen des ESF durch das Land Sachsen-Anhalt geförderten Projekte – einschließlich jener aus dem Bereich Qualifizierung, Weiterbildung und Personalentwicklung – gibt das Verzeichnis der Begünstigten: http://www.sachsen-ahalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/ Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_Europa/Publikationen/Liste_der_Beguenstigten/ Beguenstigtenverzeichnis_ESF_IV_per_31.12.11.pdf 18 Projektträger Projekttitel Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. Generationenmanagement in KMU – Gemeinsam in die Zukunft Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. Qualifizierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (in KMU). Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Sachsen-Anhalt e.V. SAFE – Service-Agentur zur Fachkräfte-Entwicklung. Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. Qualifizierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements . Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gGmbH Professional Care. Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gGmbH WISO-Partner-KMU – Individuelle Strategien und multiple Lösungsansätze zur Gewinnung, Entwicklung und Sicherung von Fachkräften. Mensch, Technik, Organisation , Planung GmbH DIA – Diversity in kleinen und mittleren Unternehmen . Mensch, Technik, Organisation , Planung GmbH KMU 60plus. Qualifizierungsförderwerk Chemie GmbH Fachkräfteinitiative Chemie Sachsen-Anhalt. SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbH ProSozial – Personal- und Organisationsentwicklung für die Sozialwirtschaft. Wert.Arbeit GmbH Arbeit und Familie! Auf und davon? Beteiligungsorientierte Strukturen und arbeitnehmer/- innenfreundliche Lebens- und Arbeitsverhältnisse schaffen. Einige der oben aufgeführten Projektträger agieren traditionell gewerkschaftsnah. Aber auch andere Projektverantwortliche bauten eine Vielzahl von Kontakten und Kooperationsbeziehungen zu Unternehmen bzw. Betrieben sowie zu gewerkschaftlichen Organisationen, Betriebsräten und sonstigen betrieblichen Mitarbeitervertretungen auf. Neben den landeseigenen Fördermöglichkeiten existieren zahlreiche Förderprogramme der Bundesregierung und anderer Institutionen, mit denen Projekte oder betriebliche Maßnahmen zur POE, Fachkräfteentwicklung und demografiefesten Unternehmensgestaltung gefördert werden. Dazu gehören u. a. die Programme „Weiter bilden“, „unternehmensWert: Mensch“ und „rückenwind“ des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus fördert das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung betriebliche Demografievorhaben im Rahmen des Programms „Arbeiten, Lernen, Kompetenzen entwickeln – Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“. In diesem Rahmen umgesetzte Projekte können die Umsetzung von Konzepten alter (n)sgerechter Arbeit in Unternehmen ebenfalls mit einschließen. 19 2. Welche Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder wurden zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherung vereinbart und in SachsenAnhalt umgesetzt und mit welchem Ergebnis (S. 32)? Durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII wurden im November 2008 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) geschaffen. Die GDA ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern (UVT) zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die GDA verfolgt das grundsätzliche Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu erhalten, zu verbessern und zu fördern. Dabei sollen bereits bestehende Arbeitsschutzmaßnahmen einheitlich und transparent geregelt und ihre Umsetzung am Arbeitsplatz nachhaltig vorangetrieben werden. Ein wesentliches Kernelement der GDA zur Erreichung dieses übergeordneten Zieles ist die Umsetzung gemeinsamer, eng mit den Sozialpartnern abgestimmter Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder. Für den Zeitraum 2008 bis 2012 haben die Träger der GDA - der Bund, die Länder und die UVT - folgende drei nationalen Arbeitsschutzziele mit den entsprechenden Handlungsfeldern festgelegt: • Verringerung der Anzahl und Schwere von Arbeitsunfällen unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Belastungen und Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen mit den gemeinsamen Handlungsfeldern: Bau- und Montagearbeiten; Logistik, Transport und Verkehr; Berufseinsteiger/-innen, Berufswechsler/-innen, Leiharbeitnehmer/-innen (Neulinge im Betrieb), • Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen und Muskel-Skelett- Erkrankungen unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Belastungen und Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen mit den gemeinsamen Handlungsfeldern: Gesundheitsdienst; einseitig belastende oder bewegungsarme Tätigkeiten, • Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen mit den gemeinsamen Handlungsfeldern: Arbeit im feuchten Milieu; Kontakt mit hautschädigenden Stoffen. Die Operationalisierung dieser gemeinsamen Arbeitsschutzziele erfolgt über die Durchführung von sechs GDA-Arbeitsprogrammen nach einheitlichen Kriterien. Die Umsetzung der Programme obliegt gemeinsam den in einem Land tätigen UVT und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder. In der „Rahmenvereinbarung über das Zusammenwirken der staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der GDA“ haben sich UVT und Länder verpflichtet, die in der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) vereinbarten Arbeitsschutzziele und prioritären Handlungsfelder mit den hieraus abgeleiteten Arbeits- und Aktionsprogrammen gemeinsam umzusetzen. In Erfüllung dieser Rahmenvereinbarung haben die Gemeinsame Landesbezogene Stelle (GLS) und die oberste Arbeitsschutzbehörde eine Vereinbarung über die verbindliche Umsetzung der von der NAK festgelegten Vorgaben in den Projektplänen (Umsetzungsvereinbarung) abgeschlossen und den arbeitsteiligen Einsatz für die Durchführung der Arbeitsprogramme sowie Art und Umfang der personellen und sachlichen Ressourcenverteilung festgelegt. 20 Die Vereinbarungspartner erklärten in Anerkennung der vorgenannten Ziele und Aufgaben ihre Bereitschaft, bei der Umsetzung der GDA-Arbeitsprogramme zusammenzuwirken. Sie vereinbarten die Durchführung von Aktivitäten auf der Basis der von der NAK bestätigten Projektpläne. Die Vereinbarungspartner haben dabei die ihnen zugeordneten Maßnahmen eigenverantwortlich umzusetzen und dazu eigene Ressourcen im vereinbarten Umfang zu nutzen. In regelmäßigen Abständen finden Abstimmungen der Vereinbarungspartner über den Zwischenstand der Umsetzung statt. Für die Umsetzung der Arbeitsprogramme wurde gewährleistet, dass die für die Prävention zur Verfügung stehenden Personalressourcen zielgerichtet und arbeitsteilig eingesetzt und zeitliche Überschneidungen von Aktivitäten in den Betrieben vermieden werden. Das Land und die Unfallversicherungsträger stimmen dabei gemeinsam das arbeitsteilige Vorgehen ab. Sachsen-Anhalt hat mit dem Abschluss einer Umsetzungsvereinbarung über die Durchführung der im Rahmen der GDA umzusetzenden Arbeitsprogramme zwischen der GLS der UVT für das Land Sachsen-Anhalt und dem Land Sachsen-Anhalt (vertreten durch die oberste Arbeitsschutzbehörde) im Jahre 2010 die Teilnahme an der Umsetzung an allen sechs Arbeitsprogrammen der Kategorie I und einem Arbeitsprogramm der Kategorie II gesichert. Die Programme der Kategorie I sind „Bau- und Montagearbeiten“, „Zeitarbeit“, „Haut“, „Sicher fahren und transportieren“, „Büro“ und „Pflege“. In der Kategorie II beteiligt man sich am Programm „Ernährungsindustrie“. Die Abschlussberichte liegen noch nicht vor. 3. Welche konkreten Maßnahmen haben in welcher Weise zur Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beigetragen (S. 32)? Die Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit bzw. deren Erhalt sind wesentliche Zielsetzungen in den Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung insbesondere älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Welche Ergebnisse in welchen konkreten Maßnahmen erzielt worden sind, wird in den Antworten zu den Fragen 3.1.4. bis 3.1.8. ausgeführt. 4. Welche Ergebnisse hatte die Qualifizierungsrichtlinie des (seinerzeit zuständigen) Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Hinblick auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter (S. 33)? Die „Qualifizierungsrichtlinie“ wird im Rahmen des Förderprogramms „SachsenAnhalt WEITERBILDUNG“ durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt umgesetzt. Diese Richtlinie regelt unter anderem die finanzielle Förderung der Durchführung betrieblicher Qualifizierungsvorhaben und der Umsetzung betrieblicher Konzepte zur Organisations - und Personalentwicklung, zur Anpassungsqualifizierung, zur Erweiterung des beruflichen Wissens sowie zur wissenschaftlichen Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Unter den zuwendungsfähigen Qualifizierungsmodulen und Weiterbildungsaktivitäten können folgende Maßnahmen von besonderer Relevanz für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sein: 21 • gezielte Personalentwicklung im Rahmen der Einführung produktiver und pro- duktionsnaher Investitionen, • die Einführung von Sozialinnovationen, • Maßnahmen zur Erschließung des Humankapitals, und • die Verbesserung der Einsatzfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer. Im aktuellen ESF-Förderzeitraum (2007 bis 2013) haben 444 weibliche und 888 männliche Beschäftigte im Alter von 55 bis 64 Jahren an Maßnahmen im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie teilgenommen (Quelle: efREporter, Stand: 28.02.2013). Die Bandbreite der konkreten Maßnahmen kann auf einzelbetrieblicher Ebene und zwischen Beschäftigten erheblich variieren. Mit den Qualifizierungsmaßnahmen können demzufolge sehr unterschiedliche direkte und indirekte sowie unmittelbare und zeitverzögerte Wirkungen für die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbunden sein, die nicht im Einzelnen darstellbar oder quantifizierbar sind. 5. Welche Ergebnisse hatte das Programm „Aktiv zur Rente“ in der Zeit von 2007 bis heute? Bitte in Jahresscheiben und geschlechterdifferenziert angeben (S. 33). Im Programm „Aktiv zur Rente“ werden Projekte zur Schaffung und Sicherung zusätzlicher längerfristiger und im öffentlichen Interesse liegender Beschäftigung für über 50-jährige erwerbsfähige Hilfebedürftige, die im Rechtskreis des SGB II betreut werden, gefördert. Ziel ist vorrangig die Erhaltung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel drei Jahre. Das Programm „Aktiv zur Rente“ hatte folgende Ergebnisse: Förderrunden Anzahl der Projektplätze mit Beginn im Jahr Frauen Anzahl der Projektplätze im Jahr Frauen 2008 3.455 1.758 3.455 1.758 2009 851 435 4.306 2.193 2010 1.368 698 5.674 2.891 2011 1.429 728 3.648 1.861 2012 386 194 3.183 1.620 2013 0 0 1.815 922 2008 bis 2012, Summe 7.489 3.813 Quelle: Statistiken der FSIB mbH Die 7.489 Projektplätze wurden von insgesamt 9.547 Teilnehmern, davon 4.861 Frauen, besetzt. Diese höhere Teilnehmerzahl kam durch Nachbesetzungen vorzeitig beendeter Förderungen einzelner Teilnehmer auf Grund von Krankheit zustande. Eine Aufteilung in Jahresscheiben ist nicht möglich. 22 6. Welche Ergebnisse hatte das Programm „Zukunft mit Arbeit“? Bitte in Jahresscheiben und geschlechterdifferenziert angeben (S. 33). Das Programm „Zukunft mit Arbeit“ hat verstärkt Langzeitarbeitslose im Blick. Gefördert werden Projekte zur Unterstützung der Integrationsprozesse von gering- und langzeitarbeitslosen Arbeitslosengeld-II-Empfangenden in den ersten Arbeitsmarkt, um die soziale Teilhabe und gesellschaftliche Integration besonders benachteiligter Gruppen zu unterstützen und individuell vorhandene Vermittlungshemmnisse nachhaltig abzubauen. In der Regel soll die Hälfte der Teilnehmenden älter als 50 Jahre sein. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre. Das Programm „Zukunft mit Arbeit“ hatte folgende Ergebnisse: Zugewiesene Teilnehmende Ergebnisse: Gesamt- anzahl Frauen über 50-Jährige Förderrunde 2008 bis 2010 2009, bis 31.12.2009 3.716 1.732 1.444 2010, bis 31.12.2010 4.518 2.170 1.766 Förderrunde 2010 bis 2012 2011, bis 31.12.2011 1.435 662 592 2012, bis 31.12.2012 2.143 1.024 924 2008 bis 2012, Summe 6.661 3.194 2.690 Quelle: Statistiken der Projektträger, eigene Darstellung, 7. Welche Ergebnisse hatte das Programm „Kommunal-Kombi“ im Hin- blick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Langzeitarbeitslose ? Bitte in Jahresscheiben und geschlechterdifferenziert angeben (S. 33). Ziel des Programms ist es, durch bundeseigene Mittel in Kofinanzierung mit BundesESF -Mitteln die Langzeitarbeitslosigkeit in Kommunen mit einer besonders hohen Arbeitslosenquote durch finanzielle Unterstützung nachhaltig zu reduzieren. Im Rahmen des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ unterstützt das Land auch die Schaffung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige langzeitarbeitslose Hilfebedürftige durch zusätzliche Landeszuschüsse im kommunalen Bereich. Es fördert die jeweils teilnehmende Person bis zu 36 Monate lang. Das Landesprogramm hatte folgende Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Langzeitarbeitslose: 23 Ergebnisse (kumulierte Angaben) in Jahresscheiben und geschlechterdifferenziert: 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt geschaffene Arbeitsplätze 1.120 2.484 2.478 2.002 1.740 davon: Über 50- Jährige 1.014 2.190 2.229 1.538 1.398 Frauen 580 1.207 1.249 883 800 Quelle: Projektträger, eigene Darstellung 8. Welche Ergebnisse hatte die Richtlinie „Praktikumsmaßnahmen“ im Hinblick auf Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr? Bitte in Jahresscheiben und geschlechterdifferenziert angeben (S. 33). Folgende Ergebnisse wurden mit dem Förderprogramm „Praktikumsmaßnahmen “ im Hinblick auf Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr erzielt: Jahr Teilnehmende Arbeitslose ab vollendetem 50. Lebensjahr Davon in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert 2008 450 50 2009 261 80 2010 364 55 2011 155 41 2012 179 34 Summe 1.409 260 Das Förderprogramm „Praktikumsmaßnahmen“ richtet sich an verschiedene Zielgruppen , unter anderem an Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr. Die Teilnehmerzahl insgesamt wird geschlechterdifferenziert erfasst, aber nicht für jede einzelne Zielgruppe. Eine separate geschlechterdifferenzierte Aufteilung bezogen auf die Arbeitslosen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr ist deshalb nicht möglich. Von den Teilnehmenden an den Praktikumsmaßnahmen insgesamt waren 68 % Frauen und 32 % Männer. 3.2 Lebenslanges Lernen unterstützen 1. Wie hat sich die Inanspruchnahme des Angebots „Studieren ab 50“ an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und des Seniorenkollegs an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg seit 2008 entwickelt ? Bitte in Jahresscheiben und geschlechterdifferenziert angeben (S. 34). Die Entwicklung der Teilnehmenden an Studienangeboten für Seniorinnen und Senioren an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-GuerickeUniversität Magdeburg seit Oktober 2007 zeigt die folgende Tabelle: 24 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Semester insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen Wintersemester 2007/08 457 170 287 429 Sommersemester 2008 347 128 219 378 153 225 Wintersemester 2008/09 452 170 282 458 177 281 Sommersemester 2009 413 155 258 439 171 268 Wintersemester 2009/10 535 198 337 486 189 297 Sommersemester 2010 410 142 268 421 165 256 Wintersemester 2010/11 546 200 346 496 204 292 Sommersemester 2011 474 168 306 422 161 261 Wintersemester 2011/12 560 194 366 519 212 307 Sommersemester 2012 451 160 291 450 184 266 Wintersemester 2012/13 654 231 423 551 208 343 Sommersemester 2013* 368 119 249 Quelle: Angaben der Universitäten * Sommersemester 2013 vorläufig bzw. noch keine Angaben, da Einschreibungen noch nicht abgeschlossen sind 2. Welche Entwicklung gab es seit 2008 bei der Nutzung des Internets durch Seniorinnen und Senioren in Sachsen-Anhalt (S. 34)? Die Frage nimmt Bezug auf die Angaben auf Seite 34 des Seniorenpolitischen Programms und damit auf Zahlen, die im (N)ONLINER Atlas 2007 veröffentlicht waren. Der (N)ONLINER Atlas 2012 nennt folgende Zahlen: „Der Zuwachs kommt vor allem aus den Gruppen, in denen das Internet bisher noch kaum genutzt wurde. So kann die Gruppe der ab 70-Jährigen einen Zuwachs von 3,6 Prozentpunkten aufweisen (2012: 28,2 Prozent; 2011: 24,6 Prozent) und auch die Gruppe der 60- bis 69- Jährigen hat sich von 57,3 Prozent im Vorjahr auf 60,4 Prozent Internetnutzer gesteigert . Dies zeigt, dass die zielgruppenspezifische Förderung der bisher weniger vom Internet erreichten Bevölkerungsgruppen erfolgreich ist – und weiterhin wichtig bleibt. Insgesamt konnte sich die Gruppe der ab 50-Jährigen mit einem Wachstum von 2,2 Prozentpunkten erneut überdurchschnittlich verbessern und liegt nun bei einer Internetpenetration von 54,7 Prozent (2011: 52,5 Prozent). Die Frauen ab 50 weisen sogar Wachstumsraten von 3,3 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr auf (46,9 Prozent, 2011: 43,6 Prozent). Auch die Differenz zwischen den Internetnutzern 25 bei den Männern (81,0 Prozent, 2011: 80,7 Prozent) und den Frauen (70,5 Prozent, 2011: 68,9 Prozent) allgemein verringert sich weiter. Erstmals ist damit auch bei den Frauen die 70-Prozent-Hürde überschritten.“ 3. Welche Projekte zum intergenerationellen Lernen existieren in Sach- sen-Anhalt und mit welchem Erfolg (S. 35)? Intergenerationelles Lernen ist formales, non-formelles und informelles Lernen. Informelles Lernen findet bei jeder Begegnung von Alt und Jung statt, sowohl zwischen Großeltern und Enkeln als beispielsweise auch in Mehrgenerationenhäusern. Beispiele für non-formelles Lernen zwischen den Generationen sind Angebote von Schülerinnen und Schülern der Oberstufen an Magdeburger Gymnasien, die älteren Menschen den Umgang mit dem Internet beibringen und ihnen die Angst vor neuen Medien nehmen. Beim Dialog der Generationen kümmern sich Seniorinnen und Senioren in Magdeburg um Studierende aus dem Ausland; sie bieten Quartier, geben Sprachunterricht und gestalten Freizeit. Ein Beispiel für formales Lernen sind Kurse an Volkshochschulen für Seniorentrainerinnen und -trainer oder die verpflichtenden Bildungswochen innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes. 4. Wie viele Senior-Trainerinnen und -Trainer gibt es in Sachsen-Anhalt und wie werden sie tätig? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen (S. 35). In Sachsen-Anhalt werden weiterhin Seniorentrainerinnen und -trainer ausgebildet und eingesetzt. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer, die ältere Menschen fit für bürgerschaftliches Engagement machen und Projekte auf den Weg bringen, sind besonders in Magdeburg, in Halle, in Bitterfeld, in Merseburg und in Stendal aktiv. Sie sind an den Standorten von Freiwilligenagenturen tätig, weil die ihnen Unterstützung bieten und die Ausbildungen durchgeführt haben. Die nächste Qualifizierungsmaßnahme wird nach der Demografierichtlinie des Landes gefördert und findet im Jahr 2013 in Zeitz für den Burgenlandkreis statt. Daher soll auch das Landestreffen der Seniorentrainerinnen und -trainer im Jahr 2013 in Zeitz durchgeführt werden. Die genaue Anzahl der derzeit Tätigen kann nicht benannt werden. 3.3 Bürgerschaftliches Engagement voranbringen 1. Wie gestaltet sich in Sachsen-Anhalt die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD des Jahres 2006 angekündigte landesweite „Infrastruktur des Helfens“ (S. 36)? In der Koalitionsvereinbarung für die 6. Legislaturperiode des Landtags von Sachsen -Anhalt 2011 bis 2016 wurde vereinbart: „Es sind Strukturen zu entwickeln, die bürgerschaftliches Engagement einbinden und die Solidarität zwischen den Generationen stärken.“ Zu den Strukturen (mit Blick auf Seniorenpolitik) gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und ihre acht Mitgliedsagenturen, der Bundesfreiwilligendienst für Personen jeden Alters, die Mehrgenerationenhäuser, die zahlreichen Institutionen, bei denen sich Menschen engagieren können, und ihre unzähligen Engagementformen (zum Beispiel Patenschaften aller Art), die Seniorenvertretungen , aber auch das Landesbündnis für Familien Sachsen-Anhalt und beispielsweise die Lokalen Bündnisse für Familie im Land. Hierzu gehören aber auch 26 das Referat für Bürgerschaftliches Engagement in der Staatskanzlei und die Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Ministerium für Arbeit und Soziales . 2. Wie bewertet die Landesregierung die Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement (S. 37)? Die Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement bewertet die Landesregierung mit sehr gut. Sie entsprechen den Standards in allen Bundesländern und umfassen die Sammelversicherung zu Unfall und Haftpflicht, die Förderung der Freiwilligenagenturen, das Engagementportal www.engagiert-in-sachsen-anhalt.de, das Nachweisheft Engagement, die Gespräche des Ministers für Arbeit und Soziales mit freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie die Veranstaltung „Politik sagt Danke“, die Förderung der Jugendfreiwilligendienste, Fachveranstaltungen wie das jährliche Dialogforum oder die attraktiven Fortbildungsangebote zur Vorbereitung auf Freiwilligentätigkeiten . 3. Wie gestalten sich in Sachsen-Anhalt entsprechende Weiterbildungsangebote , Anerkennungen und Ehrungen, Aufwandsentschädigungen sowie der Versicherungsschutz (S. 37)? Die genannten Maßnahmen gehören zu den Rahmenbedingungen, wie sie in der Antwort zu Frage 3.3.2. aufgezählt sind. Sie gestalten sich wie alle anderen Rahmenbedingungen sehr gut. Aufwandsentschädigungen können nicht von jeder Institution gezahlt werden, die freiwillige Helferinnen und Helfer einsetzt. Das Land hat z. B. das Projekt Familienpatenschaften initiiert. Es wird von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen an 10 Standorten im Land umgesetzt und die ehrenamtlich tätigen Familienpatinnen und Familienpaten erhalten eine Aufwandentschädigung . 4. Welche Kommunen in Sachsen-Anhalt haben sich im Rahmen des Bundesprogramms „Aktiv im Alter“ engagiert und wurden dabei vom Ministerium für Arbeit und Soziales unterstützt (S. 38)? Das Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Aktiv im Alter“ zielte darauf ab, bürgerschaftliche Beteiligung und Engagement älterer Menschen auf lokaler Ebene zu initiieren. Im Rahmen des Programms konnte eine teilnehmende Kommune eine Anschubfinanzierung von 10.000 Euro erhalten. Dabei stand nicht die Förderung bereits vorbildlicher Kommunen im Zentrum der Bemühungen , sondern es sollte bürgerschaftliches Engagement in Gemeinden angeregt werden, die sich diesem Thema bislang nicht gestellt hatten. Die Realisierung konnte in Kooperation mit Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen oder anderen Trägern erfolgen . Eine Fortführung der Projekte war im Programm nicht konzipiert, da es vielmehr um eine Initialzündung bzw. Impulsgebung für mehr Partizipation älterer Menschen im kommunalen Raum ging. Das Land Sachsen-Anhalt konnte aufgrund der Haushaltssituation keine Zusagen zu Nachfolgefinanzierungen tätigen. Das Programm kann in Sachsen-Anhalt als Erfolg gewertet werden. Aus SachsenAnhalt bewarben sich 16 Kommunen. Von diesen wurden die folgenden acht Kommunen ausgewählt: 27 Blankenburg/Harz, Dessau-Roßlau, Halle/Saale, Hettstedt, Karsdorf, Magdeburg, Stendal, Wimmelburg. Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat das Programm unterstützend und aktiv begleitet. 5. In welchen Landkreisen existieren kommunale Förderpläne für freiwil- liges Engagement für Seniorinnen und Senioren (S. 38)? Kommunale Förderpläne für freiwilliges Engagement gehören zu den vielfältig gestaltbaren Rahmenbedingungen, die eine Kommune setzen kann, um das bürgerschaftliche Engagement älterer Menschen zu fördern. Die Landesregierung hat keine konkreten Kenntnisse in Bezug auf die Existenz von kommunalen Fördeerplänen. Gleichwohl gibt es in allen Landkreisen seniorenpolitische Vorhaben, denen ein Ratsbeschluss zugrunde liegt. In Magdeburg z. B. existiert ein Seniorenpolitisches Konzept, das mit Leitlinien konkretisiert ist. Zu den Rahmenbedingungen gehören dort die Freiwilligenagentur, das Magdeburger Netzwerk Bürgerschaftliches Engagement , der Seniorenbeirat und die Seniorenvertretung, die Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit oder die Selbsthilfestrukturen. 3.4 Politische Beteiligungskultur älterer Menschen stärken 1. Wie bewertet die Landesregierung die Geschlechter- und Generationenverteilung in den Parlamenten, Organisationen und örtlichen Vertretungen (S. 40)? Zur Altersverteilung der Besetzung von Parlamenten, Organisationen und örtlichen Vertretungen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zur Geschlechterverteilung können folgende Aussagen getroffen werden: Nimmt man die Wahlbeteiligung bei den Landtagswahlen 2011 als Maßstab des politischen Interesses, zeigt sich bei Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt ein ausgewogenes Bild (jeweils 47,7 Prozent2). Probleme der Geschlechtergerechtigkeit zeigen sich allerdings schon beim Potenzial der Parteien, Frauen für eine Mitgliedschaft zu gewinnen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Geschlechts lag der Anteil der Parteimitglieder unter den Frauen im Jahr 2006 bei 1,7 Prozent, bei Männern waren es 3,6 Prozent 3. Dies verdeutlicht, dass eine Männerdominanz in den politischen Parteien, die bundesweit typisch ist, auch für Sachsen-Anhalt gilt. Nach den dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung vorliegenden Informationen vom August 2012 liegt der Anteil der weiblichen Mitglieder in den im Landtag vertretenen Parteien beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 34,2 Prozent am höchsten. Es folgten die CDU mit 30,0 Prozent und die SPD mit 26,8 Prozent. Zur Partei DIE LINKE liegen (noch) keine aktuellen Angaben vor. Die 313 deutschen Landkreise wurden im Jahr 2011 zu mehr als 90 Prozent von Männern geführt. Bei den Oberbürgermeistern liegt der Anteil der Frauen bei 15 Prozent , bei den hauptamtlichen Bürgermeistern sogar nur bei 4 Prozent4. Der Bundesdurchschnitt der Beteiligung von Frauen an kommunalen Vertretungen im Jahr 2011 2 Statistisches Bundesamt, 2012, W/31499990-OS0202 3 GISA, 2006, Gender-Report Sachsen-Anhalt 4 Studie der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin „Engagiert vor Ort - Wege und Erfahrungen von Kommunalpolitikerinnen“ 28 betrug laut dem Zweiten Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland 26,1 Prozent. Im Land Sachsen-Anhalt wurden 2012 insgesamt 4.309 Sitze in Gemeinde- und Stadträten gewählt. Das Geschlechterverhältnis in Bezug auf die Teilhabe an den Mandaten in Kreistagen und Stadträten gestaltete sich in diesem Jahr mit 80,1 Prozent zu 19,9 Prozent5 sehr deutlich zugunsten der Männer. Auf der Ebene der Landkreise (11) und kreisfreien Städte (3) war zuletzt seit Juni 2007 als einzige Frau die Oberbürgermeisterin der Stadt Halle/Saale im Amt. Sie allein stellte bis zur Amtsablösung durch ihren männlichen Nachfolger am 1. Dezember 2012 einen Frauenanteil von 7,1 Prozent dar. Von den insgesamt 220 (Ober-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern waren zu diesem Zeitpunkt 32 weiblich, das heißt, sie bildeten einen Prozentanteil von 14,5. Im Landtag von Sachsen-Anhalt sind in der sechsten Legislaturperiode weibliche Abgeordnete mit einem Anteil von 32,4 Prozent vertreten. Es gibt 34 gewählte Vertreterinnen des Volkes gegenüber 71 männlichen Volksvertretern. Von insgesamt 42 CDU-Mandaten waren am Stichtag 09. Mai 2012 7 Mandate mit Frauen besetzt, bei der SPD waren es 10 von 28 Mandaten, bei der Partei DIE LINKE 12 von 28 und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5 von 9 Mandaten6. Die Landesregierung besteht aktuell aus einer Ministerin, sieben Ministern sowie dem Ministerpräsidenten mit dem Chef der Staatskanzlei. Der Frauenanteil an den Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Landesregierung beträgt gegenwärtig 27,3 Prozent (drei von elf Personen). Der Frauenanteil an den Mandaten im Bundestag , die mit Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt besetzt sind, beträgt in der 17. Legislaturperiode 47,1 Prozent. Die unterrepräsentierte Teilnahme von Frauen – bezüglich politischer Partizipation tendenziell mit einem Mangel an jüngeren Frauen – wird als Defizit bewertet. Deshalb wird im Handlungsfeld „Partizipation“ des derzeit in der Landesregierung zu erarbeitenden Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt (vgl. Frage 1.3.1.) die Gremienbesetzung in Kommunal- und Landespolitik als Handlungsschwerpunkt behandelt. Ebenfalls als Schwerpunkt wurde in diesem Handlungsfeld das Ehrenamtliche Engagement aufgenommen. Der Anteil der freiwillig engagierten Frauen an der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Geschlechts (ab 14 Jahren) lag im Jahr 2009 bei 22 Prozent , während sich 31 Prozent der Männer engagieren. Von zentraler Bedeutung für den Rückgang des Gesamtengagements ist die sinkende Beteiligung von Männern in der Altersgruppe bis zu 45 Jahren von etwa 40 Prozent im Jahr 2004 auf etwa 30 Prozent im Jahr 20097. Für Sachsen-Anhalt liegen nur wenige Daten zur ehrenamtlichen Beteiligung von Frauen insbesondere in verantwortungsvollen Positionen vor; es besteht aber nach den bisherigen Informationen die Tendenz einer geringen Teilhabe von Frauen in ehrenamtlichen Tätigkeiten mit hoher Verantwortung. Dies ist etwa für den Sportbund Sachsen-Anhalt belegt. Daher wird für das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt der Punkt „Verantwortungsmaß und Ebene der ehrenamtlichen Tätigkeit“ bei Frauen als maßgeblicher Themenbereich 5 berechnet nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt 6 Landtag von Sachsen-Anhalt, Abgeordnetenverzeichnis, Drs. 6/1121, 11.05.2012 7 Fachgespräch zu den Ergebnissen des 3. Freiwilligensurvey für Sachsen-Anhalt in der Staatskanzlei , 2012; Gensicke, 2011, Öffentliche Beteiligung und freiwilliges Engagement in Sachsen-Anhalt, PPT 29 definiert und die Erhöhung des Anteils von Frauen in verantwortlichen Funktionen im Ehrenamt als Zielstellung avisiert. 2. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für angemessen, die Geschlechter- und Generationenverteilung in den Gremien zu verbessern (S. 40)? Die Landesregierung entwickelt im Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt Maßnahmen, die zu einer ausgewogeneren Geschlechterverteilung in politischen und bürgerschaftlichen Gremien führen sollen. Dem Landtag liegt derzeit ein erweiterter Zwischenbericht zum Landesprogramm vor. Die konkreten Ziele und Maßnahmen werden im Verlauf des Prozesses festgelegt. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat am 27. Juni 2013 die Öffentlichkeitskampagne „Chancen.Gleich.Gestalten-Gleichstellung in Sachsen-Anhalt“ gestartet . Die Kampagne soll Frauen Impulse geben, ihre Rechte stärker wahrzunehmen und mehr Teilhabe - nicht nur beruflich - einzufordern. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Beratungs-, Kommunikationsund Informationskultur auf allen Ebenen und vor allem in den Kommunen im Hinblick auf ihre Barrierefreiheit (S. 40)? Die am 1. März 2012 in Kraft getretene Verordnung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalts (BGGVO LSA) dient dem Ziel, allen Menschen eine ungehinderte Beteiligung am Verwaltungsverfahren zu ermöglichen und regelt daher neben Ansprüchen auf Gebärdendolmetscher auch andere Hilfen zur Kommunikation z. B. für hörgeschädigte oder blinde und sehbehinderte Menschen. Die BGGVO LSA regelt auch, wie die Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung, so also auch in den Kommunen, barrierefrei zu gestalten ist. Diese Regelungen werden auch in der Landesverwaltung vollständig umgesetzt und bei künftigen Internetprojekten Beachtung finden. Es wurde z. B. für die Startseiten im Portal ein barrierefreier Zugang eingerichtet. Auf allen Seiten wurden für Bilder, Grafiken und Links Alternativtexte eingepflegt, die sich öffnen, wenn man sie mit der Mouse anklickt. Sehgeschädigte können beliebig zu vergrößernde Bildbeschreibungen lesen oder der Text wird ihnen vorgelesen. Der Internetauftritt bedient sich einer möglichst einfachen Sprache, auf Abkürzungen wurde weitgehend verzichtet. 3.5 Gewalt gegen ältere Menschen nicht zulassen 1. Welche niedrigschwelligen Beratungsangebote zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen existieren in Sachsen-Anhalt (S. 41)? Im Rahmen der Versorgung von Menschen mit Demenz rückt zunehmend auch die Belastung von pflegenden Angehörigen in den Fokus. Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind eine Möglichkeit, Menschen mit Demenz stundenweise in Gruppen oder einzeln zu Hause zu betreuen. Die Angebote sind vorwiegend darauf ausgerichtet , die kognitiven Fähigkeiten von Menschen mit Demenz so lange wie möglich zu erhalten. Gleichzeitig werden mit der Betreuung die pflegenden Angehörigen entlastet, um Überforderungssituationen zu vermeiden. 30 Das Land fördert 32 Projekte in allen Regionen des Landes. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3.5.3 verwiesen. 2. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Belastung für die Pfle- gekräfte (S. 41)? Eine generelle Aussage über die Belastung der Pflegekräfte für den ambulanten und stationären Pflegebereich ist der Landesregierung nicht möglich. Dazu werden keine Daten erhoben. Die körperlichen und seelischen Belastungen der Pflegekräfte sind beruflich bedingt, vielfältig und abhängig von der jeweiligen Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person. Pflegefachkräfte sind aufgrund ihrer fundierten Ausbildung besser in der Lage mit schwierigen Situationen umzugehen als Hilfskräfte. Deshalb ist die Fachkraftquote von großer Bedeutung und wird weiterhin als einer der wichtigsten Parameter der Strukturqualität angesehen. Bei den Altenhilfeeinrichtungen lag diese im Jahr 2012 bei 54,84 % und bei den Einrichtungen der Behindertenhilfe bei 66,72 %. Damit wird die in der Personal-Heimverordnung geforderte Quote von 50 % mehr als erfüllt. Damit alle Pflegekräfte befähigt sind, mit den wachsenden Anforderungen und daraus resultierenden Belastungen umzugehen, ist und bleibt es Aufgabe der Träger von stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten, dem soweit wie möglich entgegen zu wirken. Maßnahmen wie Weiterbildung und Qualifizierung zum Thema Gewalt in der Pflege aber auch die Organisation interner Instrumente zum Umgang mit Gewaltsituationen sind dafür unerlässlich. 3. Welche Maßnahmen der Landesregierung haben dazu beigetragen, Gewalt gegen ältere Bürgerinnen und Bürger zu verhindern (S. 41)? Die Landesregierung hat mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen ältere Menschen in der Häuslichkeit und in stationären Einrichtungen beigetragen . Mit dem Inkrafttreten des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) wurden für ältere Menschen in stationären Einrichtungen die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz ihrer Würde sowie ihrer Interessen vor Beeinträchtigungen und somit auch zum Schutz vor Gewalt geschaffen. So haben die Träger der Einrichtungen z. B. sicherzustellen , dass Beschäftigte nicht nur in ausreichender Zahl vorhanden, sondern auch persönlich und fachlich für die von ihnen zu leistende Tätigkeit geeignet sind. Besondere Berücksichtigung findet der Umgang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM). Diese wurden explizit in den Katalog der Aufzeichnungspflichten aufgenommen, um eine Kontrolle durch die Heimaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt zu ermöglichen. Im Rahmen ihrer einmal im Jahr stattfindenden Prüfungen der stationären Einrichtungen kontrolliert diese, ob Aufzeichnungen vorliegen, die FEM rechtfertigen. Im Bedarfsfall berät sie die Beteiligten über die Voraussetzungen von FEM sowie, unter dem Hinweis auf das Projekt ReduFix und andere Projekte, über die Möglichkeiten ihrer Vermeidung. Das Modellprojekt ReduFix hat zum Ziel, durch gezielte Interventionen eine Reduzierung der körpernahen Fixierung zu erreichen. Seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziales sind in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Fortbildungen zu ReduFix unterstützt und empfohlen worden. Im Jahr 2003 gründete sich unter Leitung des Ministeriums für Arbeit und Soziales die Initiative „Pflegefreundliches Sachsen-Anhalt“. In der Arbeitsgruppe arbeiteten 31 Vertretungen von Heim- und Pflegedienstleitungen sowie der Wohlfahrtsverbände. Vorrangig widmete sich die Arbeitsgruppe der Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Gewalt gegen ältere Menschen und konzentrierte sich dabei ab dem Jahr 2008 auf den Bereich der ambulanten Pflege. In den Jahren 2009 bis 2012 wurden 3 Weiterbildungsveranstaltungen für ambulante Pflegedienste zum Thema „Gewalt und Vernachlässigung in der Pflege“ durchgeführt . Diese Weiterbildungsveranstaltungen stellten aktuelle Forschungsprojekte des Bundes (Sicher leben im Alter, PURFAM-Potenziale und Risiken in der familialen Pflege alter Menschen) und ihre Ergebnisse vor. Neben Basiswissen zu Gewalt in der familialen Pflege, zur Früherkennung und Dokumentation, zu rechtlichen Aspekten und Interventionsmöglichkeiten wurden den Teilnehmern die in den Projekten erarbeiteten Materialien vorgestellt und diese gemeinsam erprobt. In Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe mit der Friedrich-Ebert-Stiftung fand im Jahr 2010 eine Fachtagung zum Thema „Wie lässt sich Gewalt und Vernachlässigung in der Pflege vermeiden?“ statt. Es wurden Vorträge zu den Themen „Kriminalität und Gewalt im Leben älterer Menschen“ und „Häusliche Gewalt – eine besondere Form der Betroffenheit“ präsentiert und diskutiert, welche Möglichkeiten bzw. welchen Beitrag niedrigschwellige Betreuungsangebote bzw. ambulant betreute Wohngemeinschaften leisten können, um Gewalt und Vernachlässigung in der häuslichen und ambulanten Pflege zu verhindern. Es zeigte sich, dass die Vernetzung und Festlegung von Verantwortlichkeiten in diesem Bereich verbessert werden muss. Den Vernetzungsgedanken griff die Arbeitsgruppe auf und führte am 30. Juni 2011 einen Fachworkshop „Pflegefreundliches Sachsen-Anhalt –Vermeidung von Gewalt in der Pflege“ für Pflegekräfte im ambulanten und stationären Bereich durch. Ziel war es, Anstoß zu geben, einen ersten Schritt auf dem Weg zur Vernetzung aller an der Pflege beteiligten Akteure zu gehen. 4. Welche konkreten Angebote gibt es für von Gewalt betroffenen alten Menschen? Bitte aufschlüsseln nach Angeboten für alte Menschen im häuslichen Umfeld und in Pflegeeinrichtungen (S. 41)? Die Frage bezieht sich auf alte Menschen, die wegen ihrer Pflegebedürftigkeit und der daraus folgenden Abhängigkeit von Angehörigen und anderen pflegenden Personen dem Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt werden zu können. Diese Menschen sind meist nur eingeschränkt mobil und können aus eigener Kraft eher selten selbst (Beratungs-)Angebote aufsuchen oder Hilfe bei Dritten suchen. Wenn sie im häuslichen Bereich gepflegt werden, werden die Ereignisse meist für die Öffentlichkeit oder für Dritte nicht sichtbar. Daher konzentrieren sich die Hilfsangebote auf die Pflegenden, die in der Regel ungewollt aus Überforderung gewalttätig werden können. Daneben stehen den Pflegebedürftigen neben weiteren Angehörigen ihre Betreuerinnen und Betreuer, andere Pflegekräfte in den Heimen und Mitarbeitende in der Heimaufsicht zur Verfügung. Im häuslichen Umfeld können neben Beratungsangeboten und Selbsthilfegruppen auch familienentlastende Leistungen wie Tages- und Kurzzeitpflege oder niedrigschwellige Betreuungsangebote pflegende Angehörige unterstützen und einer Überforderung als einer Ursache von Gewalt in der häuslichen Pflege entgegenwirken . In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit ca. 94 Tagespflegeeinrichtungen und 20 Kurzzeitpflegeeinrichtungen , letztere mit einer Kapazität von 242 Plätzen. 33 niedrigschwellige Betreuungsangebote sind derzeit vom Land anerkannt. 32 Die vernetzte Pflegeberatung bietet neben einer Beratung über leistungsrechtliche Ansprüche auch eine Beratung über pflegerische und soziale Versorgungs- und Betreuungsangebote in Sachsen-Anhalt, so ist u. a. eine Übersicht über Selbsthilfegruppen im Internet abrufbar. Für Pflegeeinrichtungen wird auf die Antwort zu Frage 3.5.3 (Aufgaben der Heimaufsicht ) verwiesen. Darüber hinaus sind nach den Vorgaben des WTG LSA die Träger verpflichtet, die Bewohnerinnen und Bewohner über Beschwerdemöglichkeiten zu informieren . Folgende konkrete örtliche Angebote, die für alte Menschen sowohl im häuslichen Umfeld als auch in Pflegeeinrichtungen Beratung und Hilfe anbieten, sind bekannt: 1. Zentrales Informationsbüro Pflege (der Landeshauptstadt Magdeburg) Beratungsstelle für Probleme in der Altenpflege Sozial- und Wohnungsamt Wilhelm-Höpfner-Ring 4 39104 Magdeburg 2. Meldestelle zu Gewalt in der Pflege Leiterstraße 2 39104 Magdeburg (Diese Meldestelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe wird gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit.) 5. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Thema Gewalt gegen alte Menschen und Gewalt in Pflegebeziehungen in der Öffentlichkeit bewusster zu machen (S. 41)? Derzeit sind keine konkreten Maßnahmen vom Land geplant. 4. Selbstbestimmt Wohnen im Alter 4.1 Unterschiedlichen Wohnbedürfnissen mit Angebotsvielfalt begegnen 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um in der Altenhilfe einen Paradigmenwechsel zu vollziehen, bei der Entwicklung von Wohn- und Pflegekonzepten das Versorgungsdenken zu verlassen und einer am Gemeinwesen orientierten Beteiligungskultur Raum zu geben (S. 44)? Die Landesregierung hat mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA) am 26. Februar 2011 ein wichtiges Reformanliegen umgesetzt und die Grundlage für die Umsetzung moderner Anforderungen an Selbstbestimmung und Teilhabe von älteren , pflegebedürftigen und behinderten Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen und sonstiger Wohnformen geschaffen. 33 Zudem steht die Landesregierung im Dialog mit den Kommunen, der Wohnungswirtschaft , Akteuren aus Handel und Handwerk sowie der Pflegeinfrastruktur. Alle Akteure sind in ihren Handlungsfeldern gefragt, ältere Menschen in Planungsprozesse einzubeziehen . Im Dialog mit den genannten Akteuren setzt sich die Landesregierung ausdrücklich dafür ein, dass Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe älterer Menschen in allen Lebensbereichen im Vordergrund künftiger sozialräumlicher und infrastruktureller Altenhilfeplanung und -gestaltung stehen. Neben der programmatischen Weichenstellung unterstützt und begleitet die Landesregierung den Paradigmenwechsel in der Altenpflege auch in Form von Tagungen und Workshops. So führte die Landesregierung im Mai 2012 eine Fachkonferenz zum Thema: „Aktives Altern – Bürgerschaftliches Engagement von Älteren und für Ältere“ durch. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das ehrenamtliche Engagement von und für Seniorinnen und Senioren. Am Beispiel gelingender Praxisprojekte wurden Strategien diskutiert und weiterentwickelt, wie bürgerschaftliches Engagement von Älteren für ältere Menschen gestärkt und weiter ausgebaut werden kann. Dabei wurden bereits erfolgreiche Ansätze aus Sachsen-Anhalt vorgestellt mit dem Ziel, diese in andere Regionen, Einrichtungen und Organisationen zu übertragen. Darüber hinaus hat die Landesregierung im November 2012 eine landesweite Demografie - Werkstatt zum Thema: „Leben und Wohnen im Alter – Herausforderungen und Lösungsansätze“ durchgeführt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage : „Warum sind Quartierskonzepte eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft , insbesondere wenn es um Fragen des selbstbestimmten Lebens bis ins hohe Alter und um sozialraumbezogene Engagementförderung geht“. In diesem Zusammenhang wurden Teilaspekte erörtert wie: Was sind Quartierskonzepte und quartiersbezogene Wohn- und Versorgungskonzepte und welche Bausteine sind für alternsgerechte Quartiere notwendig? Wie setzt man Quartierskonzepte um (Kooperation, Vernetzung, Quartiersmanagement)? Welche Aufgaben/Rollen haben die unterschiedlichen Akteure bei der Umsetzung? Wie beteiligt man die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung? Welche Kosten entstehen und wie finanziert man diese? Zudem wurde anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt, wie o. g. Fragen in bestehenden Quartiersprojekten bereits umgesetzt wurden. Diese Inputs vermittelten dem Teilnehmerkreis wichtige Impulse und Erkenntnisse, um ähnliche Prozesse im eigenen Wirkungsbereich anzugehen und umzusetzen. 2. Welche Ergebnisse hat die Landesregierung mit der von ihr initiierten Pflege- und Wohnkonzeption für Sachsen-Anhalt, die geschlechtersensibel und zielgruppenorientiert Perspektiven und Rahmenbedingungen aufzeigt, erreicht (S. 44)? Die Landesregierung hat in diesem Bereich keine Maßnahmen ergriffen. 3. Welche aufsuchenden Beratungsangebote für ältere Menschen mit Migrationshintergrund existieren in Sachsen-Anhalt und welche Ergebnisse wurden mit ihnen erzielt (S. 45)? In Sachsen-Anhalt sind flächendeckend landes- und bundesgeförderte Migrationsberatungsdienste tätig, die auch von Seniorinnen und Senioren genutzt werden. Diese 34 Dienste sind teilweise aufsuchend tätig. Gesonderte Beratungsdienste für Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund sind nicht bekannt. Im Rahmen der Integrationsrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport werden darüber hinaus gemeinwesenorientierte Projekte in den Kommunen gefördert. Aktuell werden nach dieser Richtlinie zwei Seniorenprojekte gefördert, bei denen Seniorinnen und Senioren auch beraten werden können: „Lebensabend in unserem Landkreis “ (LK Anhalt-Bitterfeld) und „Partizipation von älteren Aussiedlern an den kulturellen Angeboten durch die interkulturelle Öffnung von lokalen Einrichtungen /Vereinen“ (Altmarkkreis Salzwedel). 4. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Bezahlbarkeit altenge- rechter Wohnangebote vor dem Hintergrund sinkender Alterseinkommen (S. 45)? Vor dem Hintergrund sinkender Alterseinkommen wird die Bezahlbarkeit altengerechter Wohnangebote eine relevante Frage werden. Daher wird auch wegen der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede in den kommenden Jahren sensibel zu beobachten sein, ob sich das niedrige Einkommen insbesondere älterer Frauen (u. a. solcher mit unterbrochenen Erwerbsbiografien) auf die Realisierung selbstbestimmten Wohnens auswirken wird. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um die Landkreise und Kom- munen bei der Bestands- und Bedarfsanalyse zum Wohnen im Alter zu unterstützen (S. 44)? Die Landesregierung steht regelmäßig im Dialog mit den für die Altenhilfeplanung zuständigen Entscheidungsträgern auf Landkreisebene sowie mit den Verbandsdirektoren der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. und der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. zu Fragen der demografischen Entwicklung in den Regionen Sachsen-Anhalts. Die konkrete Bestands- und Bedarfsanalyse zum Wohnen im Alter obliegt der vor Ort angesiedelten Wohnungswirtschaft in Zusammenarbeit mit den in den Landkreisen und in den Kommunen für die Altenhilfeplanung zuständigen Entscheidungsträgern. Diese sind jedoch z. B. an den durch Landesbehörden zu ermittelnden Daten zur Bevölkerungsentwicklung interessiert und schätzen daher den frühzeitigen Dialog. 4.2 Bedingungen für das Zuhause-Wohnen weiter verbessern 1. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung dafür Sorge getragen , dass Elemente spezieller Wohnformen in das „normale“ Wohnen zurückgeführt werden können (S. 46)? Das Wohnen im Alter ist einerseits durch die Schaffung barrierefreien und seniorengerechten Wohnraums und andererseits durch entsprechende Wohnraumanpassungsmaßnahmen zu stärken. Wie aus dem Seniorenpolitischen Programm bekannt ist, leben 96 % der Seniorinnen und Senioren, die 65 Jahre und älter sind, in der eigenen Wohnung. Vielen dieser Wohnungen fehlt jedoch eine seniorengerechte Ausstattung, sodass oftmals im 35 höheren Alter ein Umzug in eine andere Wohnform, unter Umständen in eine Pflegeeinrichtung , notwendig wird. Ergänzend zu den bereits im Seniorenpolitisch Programm aufgeführten Maßnahmen bietet die Landesregierung seit 2011eine Darlehensförderung für den altersgerechten Umbau über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt an. Mit Mitteln aus dem Programm „Sachsen-Anhalt MODERN“ können Hauseigentümer, private Vermieter sowie Wohnungsunternehmen Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung und zum altersgerechten Umbau zinsgünstig finanzieren. 2. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung dafür Sorge getragen , dass Sonderwohnformen oder spezielle Wohnangebote in die Wohnquartiere integriert werden können (S. 46)? Mittlerweile haben sich auch in Sachsen-Anhalt Sonderwohnformen oder spezielle Wohnformen gut und vielfältig entwickelt. Diese sind in das Wohnquartier zu integrieren . Dies ist deshalb von hoher Bedeutung, da nicht nur die barrierefreie Gestaltung der Wohnungen, sondern vor allem die Frage des Zugangs zu Hilfe- und Betreuungsleistungen und medizinischer Versorgung für ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter entscheidend ist. Neben dem „Betreuten Wohnen“ (als Einzel-, Paar- oder Familienwohnen) im klassischen Sinne mit allgemeinen Unterstützungsleistungen können • Formen selbstorganisierten gemeinschaftlichen Wohnens (z.B. von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen oder für Menschen mit Behinderungen), • Formen des integrierten Wohnens (generationsübergreifendes Wohnen) und • verschiedene Formen nicht selbstorganisierter oder trägergesteuerter Wohngemeinschaften (Pflege-Wohngemeinschaften oder betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen) unterschieden werden. Für die Entfaltung von Sonderwohnformen sind klare rechtliche Rahmenbedingungen unabdingbar. So im WTG LSA die unterschiedlichen Wohnformen definiert und voneinander abgegrenzt. Neben der Definition der stationären Einrichtung in § 3 WTG LSA enthält § 6 eine Begriffsbestimmung für das klassische „Betreute Wohnen“ mit allgemeinen Unterstützungsleistungen, das nicht dem Heimrecht unterfällt. Bei den neuen Wohnformen differenziert das Gesetz zwischen ambulant betreuten Wohngemeinschaften , die selbstorganisiert (§ 5) und ebenfalls aufsichtsfrei sind, und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen, die nicht selbstorganisiert oder trägergesteuert sind (§ 4 Abs. 2 und 3) und deshalb der staatlichen Aufsicht durch die Heimaufsicht unterfallen (s. a. Antwort zu Frage 4.3.2). Neben den strukturellen Rahmenbedingungen sind neuerdings auch finanzielle Anreize für spezielle und Sonderwohnformen geschaffen worden. Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz 2012 (PNG) des Bundes, an dessen Zustandekommen die Landesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über 36 den Bundesrat mitgewirkt hat, ist es ermöglicht worden, neue Wohnformen mit Mitteln der Pflegeversicherung zu unterstützen. Nach § 38a SGB XI haben Pflegebedürftige , die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit pflegerischer Versorgung und freier Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen gemeinschaftlich wohnen, Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, beispielsweise zur Beschäftigung einer Präsenzkraft. Außerdem erhalten Pflegebedürftige , die in solchen Wohngemeinschaften oder -gruppen leben, nach § 45e SGB XI einen einmaligen Betrag in Höhe von bis zu 2500 Euro (pro Wohngruppe maximal 10.000 Euro) für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zur Förderung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats , in dem mit der Förderung aller Maßnahmen eine Gesamthöhe von 30 Millionen Euro erreicht ist. Diese finanziellen Anreize aus Mitteln der Pflegeversicherung dürften die Attraktivität von ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Wohngruppen als Alternative zur stationären Betreuung weiter erhöhen. Damit sind sowohl in ordnungsrechtlicher als auch in leistungsrechtlicher Hinsicht Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Entstehung solcher spezieller oder Sonderwohnformen in Sachsen-Anhalt geschaffen worden. Die Integration dieser speziellen oder Sonderwohnformen in die Wohnquartiere muss dagegen im Wesentlichen durch die seniorenpolitischen Akteure vor Ort, also im Wohnumfeld auf kommunaler Ebene, umgesetzt werden. 4.3 Alternative Wohnformen qualitätsgerecht entwickeln 1. Wie entwickeln sich in Sachsen-Anhalt generationenübergreifende Wohnprojekte und welchen Einfluss hat darauf die Förderpolitik der Landesregierung (S. 49)? Zur Entwicklung generationenübergreifender Wohnprojekte liegen der Landesregierung keine Ergebnisse vor. Von Seiten des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr wird der altengerechte Umbau von Wohnungen im Bestand aktuell durch das Programm „Sachsen-Anhalt MODERN“ gefördert. Im Einzelfall nutzen Kommunen zur Umsetzung derartiger Maßnahmen auch Mittel der Städtebauförderung. 2. Wie sieht die Landesregierung die Qualitätssicherung und den Verbraucher/innenschutz bei der Weiterentwicklung selbstbestimmter alternativer Wohnformen berücksichtigt und welchen Einfluss nimmt sie auf die Einhaltung der Qualitätsmaßstäbe (S. 49)? Die Landesregierung sieht bei der Weiterentwicklung selbstbestimmter alternativer Wohnformen auch weiterhin die Qualitätssicherung und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als zentrale politische Aufgaben. Die Entwicklung von Qualitätskriterien und Qualitätschecks sind einerseits für die Initiatoren von Wohnprojekten, wie beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften, eine wichtige Planungs- und Orientierungshilfe, andererseits stärken sie die Kundensouveränität von Interessenten und Bewohnerinnen und Bewohnern. So hat das Ministerium für Arbeit und Soziales zwei Flyer herausgegeben, die unter dem Thema „Ambulant betreute Wohngemeinschaft – eine Wohnform mit Zukunft“ sowohl Informationen für ambulante Pflegedienste und die Wohnungswirtschaft zu 37 dieser neuen Wohnform bereit- stellten als auch Informationen für die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen enthielten. Zur Weiterentwicklung von Qualitätskriterien arbeitet das Ministerium für Arbeit und Soziales weiterhin im Bundesmodellprojekt der Bundesarbeitsgemeinschaft „Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz“ aktiv mit und hat dazu beigetragen, dass die auf der Internetseite www.wg-qualität.de länderübergreifend erarbeiteten Qualitätskriterien für selbstbestimmte ambulant betreute Wohnformen von Interessenten auch in Sachsen-Anhalt aufgerufen und anhand einer Checkliste von jedermann genutzt werden können. Für den Aufbau und die Entwicklung alternativer neuer Wohnformen sind darüber hinaus klare rechtliche Rahmenbedingungen eine wichtige Voraussetzung, die mit dem WTG LSA geschaffen worden sind. Das WTG LSA grenzt ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen rechtssicher von stationären Einrichtungen ab und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung, indem es im Sinne eines abgestuften Ordnungsrechts unterschiedliche Qualitätsanforderungen normiert. Diese richten sich jeweils nach dem Grad der strukturellen Abhängigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner vom Träger oder Betreiber der jeweiligen Wohnform. Dabei unterscheidet das WTG LSA zwischen selbstorganisierten und nicht selbstorganisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Für nicht selbstorganisierte (trägergesteuerte) Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde . Dagegen muss eine selbstorganisierte Wohngemeinschaft bei der für das Heimrecht zuständigen Behörde nicht angezeigt werden. Während nicht selbstorganisierte Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen aufgrund ihrer strukturellen Abhängigkeit von einem Träger gewissen heimrechtlichen Mindestanforderungen unterliegen und von der Heimaufsichtsbehörde geprüft werden, ist dies bei selbstorganisierten Wohngemeinschaften nicht der Fall. Da in der selbstorganisierten Wohngemeinschaft das Leben in einem gemeinsamen Haushalt bei freier Wählbarkeit der Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen gewährleistet ist, sind die Bewohnerinnen und Bewohner so zu behandeln wie beim Leben in der eigenen Häuslichkeit und unterliegen daher keiner staatlichen Überwachung durch die Aufsichtsbehörde. Im Vordergrund einer selbstorganisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaft steht die Gewährleistung der Selbstbestimmung ihrer Mitglieder. Um die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner in solchen selbstorganisierten Wohnformen zu gewährleisten, müssen die Betroffenen ein Gremium zur Regelung aller Angelegenheiten einer solchen Wohngemeinschaft (als Interessen- oder Auftraggebergemeinschaft) bilden können (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WTG LSA), dem auch die Funktion einer internen Qualitätssicherung zukommt. Die Bewohnerschaft entscheidet dann gemeinsam über die Gestaltung des Tagesablaufs, die Inanspruchnahme externer Pflegedienste sowie über Art und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen, die das tägliche Leben betreffenden Angelegenheiten unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner, die Einbeziehung Angehöriger oder ehrenamtlicher Helfer in die Alltagsgestaltung sowie über die Aufnahme neuer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Auch bei den selbstorganisierten Wohnformen besteht ein Beratungsanspruch nach § 7 WTG LSA gegenüber der Heimaufsichtsbehörde. Im Rahmen dieser Beratung soll bei selbstorganisierten Wohngemeinschaften auf die Vorteile schriftlicher Vereinbarungen der Bewohnerinnen und Bewohner über die 38 Gestaltung ihres Zusammenlebens hingewiesen werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 WTG LSA). Die Beratung verfolgt das Ziel, den Betroffenen die Gestaltungsmöglichkeiten für diese Wohngemeinschaften zu erläutern und die Unterschiede zu anderen Wohnformen aufzuzeigen. Zu weiteren Einzelheiten der Voraussetzungen und Merkmale von selbstorganisierten und nicht selbstorganisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaften wird auf die Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften unter www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=1513 verwiesen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Berücksichtigung der In- teressen und Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen, wie Pflegebedürftige , demenziell Erkrankte oder auch ältere Menschen mit Migrationshintergrund (S. 49)? Die Interessen bestimmter Zielgruppen hinsichtlich sogenannter alternativer Wohnformen , d. h. selbstorganisierte Wohn- und Hausgemeinschaften, werden in der Regel durch die Betroffenen selbst oder ihre Angehörigen vertreten. Die seit Oktober 2012 in Kraft getretenen Regelungen des PNG, insbesondere der §§ 38a und 45 e SGB XI sind geeignet, persönliche Entscheidungen für eine alternative Wohnform zu unterstützen. Damit werden Pflegebedürftigen, demenziell Erkrankten und ihren Angehörigen vielfältige, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Formen des Wohnens ermöglicht. Somit wird auf Selbstbestimmtheit im Alter gesetzt und stationäre Pflege hinausgezögert. Der Landesregierung liegen dazu allerdings keine statistischen Erhebungen vor. 5. Neue Wege in der Pflege gehen 5.1 Pflege für den demografischen Wandel wappnen 1. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der Reform der Pflegeversicherung in Sachsen-Anhalt (S. 53)? Obwohl die Landesregierung eine umfassende Reform als unabdingbar erachtet, begrüßt sie die Verbesserung der ambulanten Versorgung der Demenzkranken in Sachsen-Anhalt durch das PNG. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Auch Pflegebedürftige , die nicht an Demenz erkrankt sind, können auf sie ausgerichtete Betreuungsleistungen als Sachleistungen in Anspruch nehmen. Auch die Situation der pflegenden Angehörigen wird durch einige Maßnahmen gestärkt , wie insbesondere durch die Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung bei der Pflege. Daneben gibt es in der ambulanten Versorgung jetzt auch höhere Leistungen für Demenzkranke. In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon möglichen Geldbeträgen in Höhe von 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätz- 39 lich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Pflegebedürftigen 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. 2. Welche konkreten Vorschläge wird die Landesregierung zur Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs unterbreiten (S. 53)? Bereits im Januar 2009 hat der damalige Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in einem Gutachten an die damalige Bundesregierung einen Vorschlag für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgelegt. Die Diskussion dazu wurde in diesem Beirat abschließend geführt. Insoweit ist für Vorschläge zur Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs aktuell kein Raum mehr. Auf der Basis des damit festgelegten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden derzeit von einem Expertenbeirat auf Bundesebene bisher nicht hinreichend konkretisierte fachliche, administrative und rechtstechnische Fragen als Voraussetzung für eine Umsetzung dieses Begriffes geklärt. 3. Wann wird die Landesregierung auf der Grundlage des Gesetzes zur Änderung sozial- und gesundheitsrechtlicher Gesetze aus dem Jahr 2007 die angekündigte Pflegekonzeption für Sachsen-Anhalt vorlegen (S. 53)? Hinsichtlich der Vorlage einer Landespflegekonzeption gibt es Überlegungen, diese gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu erstellen. Unabhängig davon, bedarf es hierfür nicht unerheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Entsprechende Haushaltsmittel sind gegenwärtig allerdings nicht veranschlagt. 4. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Entwicklung häuslicher, pflegeunterstützender Wohnarrangements und den Ausbau vernetzter ambulanter Pflegeangebote (S. 53)? Die Landesregierung hat in diesem Bereich keine Maßnahmen aufgelegt. 5. Wie hat sich die Anzahl der von ehrenamtlichen Betreuungen seit 2008 entwickelt und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (S. 54)? Das Ehrenamt ist ein Grundprinzip des Betreuungsrechts. Die Mehrheit aller Betreuungen wird ehrenamtlich, vor allem von Angehörigen, aber auch anderen ehrenamtlich engagierten Personen, geführt. Der Statistik der Betreuungsgerichte kann nicht entnommen werden, welcher Gruppe von Betreuerinnen und Betreuern die laufenden Betreuungen zuzuordnen sind. Die Verteilung kann annäherungsweise anhand der Erstbestellungen festgestellt werden. Eine Übersicht über die Erstbestellungen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 40 Übersicht über Angaben zu Verfahren nach dem Betreuungsgesetz: 2008 2009 2010 2011 2012 Verfahren über Erstbestellung : 7.017 7.009 7.274 7.083 6.787 Betreuung durch: a) Familienangehörige 4.428 4.203 4.417 3.985 3.732 b) sonstige ehrenamtliche Betreuer 396 389 447 380 457 Summe a) und b) 4.824 4.592 4.864 4.365 4.189 c) Rechtsanwälte 45 62 112 134 192 d) sonstige Berufsbetreuer (freiberuflich) 1.800 1.795 1.723 1.842 1.710 e) Vereinsbetreuer 705 708 783 788 912 f) Behördenbetreuer 10 12 4 5 4 g) Verein 32 19 46 31 36 h) Behörde 1 2 0 0 1 Die Landesregierung unterstützt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer mit unterschiedlichen Maßnahmen. Zum Beispiel wird eine Person mit ihrer Bestellung zum (ehenamtlich) Betreuenden, ohne weitere Erklärungen abgeben zu müssen, in den Versicherungsschutz einer Sammelversicherung (Allgemeine Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) einbezogen. Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine unterstützen die ehrenamtlichen Betreuer bei ihrer Tätigkeit. Dafür stehen diesen Broschüren und andere Informationsmaterialien zur Verfügung. Anerkannte Betreuungsvereine sind im Rahmen der sogenannten Querschnittsaufgaben verpflichtet, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer einzuführen, fortzubilden und zu beraten. Diese Querschnittsarbeit wird durch das Land finanziell unterstützt . In diesem Rahmen erfolgt auch die Förderung der Tätigkeit der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine. 5.2 Ambulante Netzwerke knüpfen 1. Wie hat sich seit 2008 der weitere Ausbau der ambulanten Versorgung unter Einbeziehung neuer Pflege- und Betreuungsarrangements gestaltet und welche Maßnahmen der Landesregierung unterstützen diesen Prozess (S. 55)? Das Ministerium für Arbeit und Soziales fördert neben den bereits seit Jahren etablierten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten seit dem 1. Juni 2011 die Koordinierungs - und Clearingstelle für niedrigschwellige Betreuungsangebote im Land Sachsen -Anhalt (Träger: Landesvereinigung für Gesundheit). Hauptaufgabe der Koordinierungs - und Clearingstelle ist die Erfassung und Etablierung bestehender, die Initiierung neuer niedrigschwelliger Betreuungsangebote, insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige, und die Vernetzung. Zielgruppen sind vorrangig bestehende und 41 potenzielle Anbieter und Träger von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Selbsthilfe. Übersicht über die Entwicklung der anerkannten und geförderten Betreuungsangebote Haushaltsjahr anerkannte Projekte durch das MS und die Pflegekassen geförderte Projekte 2008 29 18 2009 29 21 2010 33 20 2011 41 21 2012 52* 20 * durch Zusammenschluss bzw. Beendigung von Projekten haben drei niedrigschwellige Betreuungsangebote ihre Arbeit eingestellt 2. Welche pflegeergänzenden Angebote komplettieren in Sachsen-Anhalt häusliche Pflegearrangements hinsichtlich der sozialen Kommunikation , gesellschaftlichen Teilhabe oder Mobilität und welche Maßnahmen der Landesregierung unterstützen diese Angebote (S. 55)? Ein pflegeergänzendes Angebot, z. B. die Wohnraumberatung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen wird seit dem Jahr 2000 landesweit durch den Verein Prävention im Alter (PiAe.V.) angeboten. Anhand einer Modellwohnung können praktische Hilfsmöglichkeiten demonstriert werden, die es Pflegebedürftigen ermöglichen , so lange es geht, auch mit körperlichen Einschränkungen in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben. Des Weiteren ermöglichen die Regelungen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes, insbesondere der § 45 e SGB XI vielfältige, auf die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnittenen Wohnformen. Um über die Möglichkeiten des Initiativprogramms zur Förderung neuer Wohnforman zu informieren und deren Umsetzung zu begleiten, hat das Ministerium für Arbeit und Soziales vor, gemeinsam mit den Pflegekassen ein landesweites Beratungsangebot finanziell zu unterstützen. 3. Welche Auswirkungen hatte die neu erarbeitete Ausführungsverordnung zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten auf der Grundlage des PfWG auf die ehrenamtlichen Strukturen und auf die Betreuung Demenzkranker (S. 56)? Auf der Grundlage der geltenden Pflegebetreuungs-Verordnung haben sich insgesamt 32 Betreuungsangebote entwickelt, die in allen Teilen des Landes in unterschiedlicher Trägerschaft Gruppen- und Einzelbetreuung in der Häuslichkeit und Tagesbetreuung in Gruppen anbieten. 5.3 Stationäre Pflege im Quartier vernetzen 1. Wie ist es in Sachsen-Anhalt gelungen, den Hospizgedanken in den Heimalltag ganzheitlich zu implementieren (S. 57)? In vielen stationären Einrichtungen enthält die Konzeption umfassende Aussagen dazu, wie sterbende Menschen und ihre Angehörigen in dieser letzten Phase des 42 Lebens begleitet werden. Berücksichtigt werden palliativmedizinische Angebote und eine ausgeprägte Abschiedskultur sowohl für die Sterbenden und ihre Angehörigen als auch für die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen. 6. Gesund alt werden, fängt früh an 6.1 Gesundheitsziele zur Prävention und Gesundheitsförderung umsetzen 1. Welche Ergebnisse hatten in Sachsen-Anhalt solche Modellprojekte wie „Altern mit Biss“, „Gesund und Mobil in den Ruhestand“ oder „Fit und mobil zur Knochengesundheit“ und welche Best-PracticeBeispiele konnten in Sachsen-Anhalt propagiert werden (S. 61)? Im Ergebnis des Modellprojektes „Altern mit Biss“ wurde die Thematik Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit in Altenpflegeheimen sowohl bei den Bewohnerinnen und Bewohnern des Altenpflegeheimes, der Heimleitung, dem Pflegepersonal, den Angehörigen als auch bei der Zahnärzteschaft stärker in den Blickpunkt gerückt. Die bei Projektbeginn festgestellten Defizite bei den Heimbewohnerinnen und - bewohnern in Bezug auf Mundhygiene, Prothesenpflege, mangelnde Funktionalität von Zahnersatz und unterlassene, aber notwendige Zahnsanierung konnten abgebaut werden. Damit konnte ein Plus an Lebensqualität gewonnen werden. Infolge des Modellprojektes „Altern mit Biss“ wurden und werden zahlreiche Maßnahmen zur Verstetigung und Nachnutzung des Modellprojektes in anderen Altenpflegeeinrichtungen umgesetzt, so z. B. Vortragsreihen vor Pflegedienstleitungen und Trägern von Seniorenheimen, Erstellung von Informationsmaterialien für alle Zielgruppen, Erarbeitung eines Leitfadens für die Zahnärzteschaft zur Betreuung von Patientinnen und Patienten in Altenpflegeheimen, Vortrags- und Schulungsangebote für interessierte niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte durch die Seniorenbeauftragten in den Kreisstellen der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalts. Konkret erzielte das Projekt „Altern mit Biss“ folgende Ergebnisse: • Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit gegenüber der Ausgangssituation bei ca. 40 % der beteiligten Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und damit auch eine Verbesserung der Lebensqualität, • Teilnahme von 98 % der Heimmitarbeitenden an den angebotenen Fortbildungen zur Zahn- und Mundgesundheit, dadurch z. B. Erkenntnisgewinn zur Prothesenpflege und allgemein zur Mundhygiene, • Erreichbarkeit von ca. 30 % der Angehörigen durch Vorträge bei Informations- abenden, durch Flyer zur Thematik Mundgesundheit und durch Merkblätter für den Einkauf von Mundpflegemitteln, • Schaffung von Voraussetzungen für die Durchführung zahnmedizinischer Pro- phylaxe- und Therapiemaßnahmen vor Ort im Pflegeheim (Betreuung der Heimbewohnenden durch zwei Patenschaftszahnärzte und Einrichtung eines Behandlungszimmers im Heim). 43 Das Projekt „Gesund und mobil in den Ruhestand“ erzielte folgende Ergebnisse : • 90 % der Teilnehmenden stellten ihre Ernährung teilweise, 10 % ganz um, • 90 % führten erlernte Bewegungsübungen zu Hause regelmäßig durch, 70 % ga- ben an, sich im Alltag wieder mehr zu bewegen, • 100 % nahmen am Antistress-Programm teil, 90 % gaben an, ihre Belastungssi- tuation nun besser einschätzen zu können, • bei 50 % blieb der Gesundheitszustand stabil, 30 % gaben an, sich gesünder zu fühlen. Das Projekt „Fit und mobil zur Knochengesundheit“ erreichte folgende Ergebnisse : • Wissensvertiefung bei 40 % der Teilnehmenden, • 100 % der Teilnehmenden wenden das häusliche Übungsprogramm an, • die Teilnahme an organisierten Sportangeboten konnte von 30 auf 60 % erhöht werden; 90 % der Teilnehmenden interessieren sich für Sportangebote und wollen sich regelmäßig bewegen, • bei 70 % ist eine positive Veränderung der Lebensweise insb. in den Bereichen Ernährung und Bewegung nach Kursende festzustellen. Als sonstige Good-Practice-Modelle sind Einzelmaßnahmen des Zentrums für Bewegungsförderung Sachsen-Anhalt (2-jähriges IN FORM-Projekt bis 2011) zu benennen . Dazu gehörten „Mitgehen am Mittwoch in Ihrer Apotheke“, TanzteeVeranstaltungen , „Bewegt gärtnern“, „Bewegungsoperette“, Minigolf im Seniorenheim , Biografische Stadtführungen, Sturzprävention, „Boule im Park“, Kneipp-TagVeranstaltungen . Von diesen Projekten werden die meisten noch eigenständig weitergeführt ; so z. B. Mitgehen am Mittwoch an 20 von vormals ca. 80 Apotheken, das Projekt Tanztee wird in der Altmark beständig weitergeführt, „Boule im Park“ wird in Magdeburg und Wolfen weiterhin angeboten, auch die Biografische Stadtführung wurde in verschiedenen Gemeinden Sachsen-Anhalts nachgenutzt. 2. Wie hat sich in Sachsen-Anhalt die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen entwickelt und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Propagierung von Vorsorgeuntersuchungen (S. 61)? Der Landesregierung liegen Daten zum Vorsorgeverhalten im Rahmen der von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlten Krebsfrüherkennung vor (Frauen ab 20 Jahren, Männer ab 45 Jahren). Diese Quoten folgen den bundesweiten Trends. Jedoch nehmen in Sachsen-Anhalt durchschnittlich etwas weniger Frauen an der Krebsvorsorge teil als im Bundesdurchschnitt (2010: ST: 47,3 %; Bund: 48,3 %). Bei den Männern unterscheidet sich die Inanspruchnahme verglichen mit den bundesweiten Zahlen nicht. 44 Die Landesregierung startete keine öffentlichen Kampagnen zur Steigerung der Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen. Versicherte werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen über verschiedene Medien (Mitgliederzeitschriften etc.) auf die Möglichkeiten von Früherkennungsuntersuchungen aufmerksam gemacht . Die Landesregierung beteiligt sich an der Werbung für Vorsorgeuntersuchungen in unterschiedlicher Art und Weise, z. B. in Form der Teilnahme an Podiumsdiskussionen , auf Präventionsveranstaltungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet werden, zuletzt am Gesundheitspolitischen Forum der Barmer-GEK am 10. April 2013 in Dessau. 6.2 Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht anpassen 1. Wie sind in Sachsen-Anhalt bestehende Versorgungsstrukturen vernetzt , um den Grundsatz „ambulant vor stationär“ erfüllen zu können (S. 62f)? In den vergangen Jahren ist das Hauptaugenmerk der Bemühungen der Landesregierung auf die Sicherung und Verbesserung der ambulanten ärztlichen, insbesondere hausärztlichen Versorgung, gelegt worden. Dabei sind besonders Maßnahmen verfolgt worden, die die Attraktivität einer ärztlichen Niederlassung in ländlichen, schlechter versorgten Gebieten verbessern sollten. Hierzu gehören das Programm zur Qualifizierung von Praxisassistentinnen, die Vergabe von Stipendien an Medizinstudierende , die sich nach ihrer fachärztlichen Weiterbildung verpflichten, in Regionen mit Versorgungsbedarf tätig zu sein und die Schaffung von Filialpraxen in Orten, in denen sich der Betrieb einer Einzelpraxis betriebswirtschaftlich kaum lohnt. Diese Maßnahmen kommen insbesondere älteren Menschen in ländlichen Regionen zugute , die weniger mobil sind und einen guten Zugang zu ambulanter ärztlicher Versorgung benötigen. Praxisassistentinnen, die Hausbesuche durchführen, eine Filialpraxis , die den Arztbesuch vielfach überhaupt erst ermöglicht, leisten gemeinsam einen Beitrag dazu, dass unnötige Krankenhauseinweisungen unterbleiben. Sektorenübergreifende Versorgungsfragen werden künftig mit allen Beteiligten im neu zu errichtenden Gemeinsamen Landesgremium nach § 90 a SGB V diskutiert. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass weitere Kooperationen zwischen den Leistungserbringern entstehen werden, die bereits in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen haben. 2. Welche modellhaften Gesundheitsregionen sind in Sachsen-Anhalt geschaffen worden und mit welchen Ergebnissen (S. 64)? Modellhafte Gesundheitsregionen sind in Sachsen-Anhalt nicht geschaffen worden. 3. Wie viele speziell für Geriatrie aus- und weitergebildete Haus- und Fa- chärzt/innen gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen. Daten hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. 45 4. Welche konkreten Maßnahmen und Angebote gibt es in SachsenAnhalt zur Aus- und Weiterbildung von Haus- und Fachärzt/innen für Geriatrie? Gemäß Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 16. April 2005 in der derzeit geltenden Fassung werden folgende Weiterbildungen angeboten: • Weiterbildung für Innere Medizin und Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 72 Monaten (36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und 36 Monate Weiterbildung in Geriatrie) zur Erlangung der Facharztkompetenz , • Zusatz-Weiterbildung Geriatrie mit einer Weiterbildungszeit von 18 Monaten zur Erlangung der fachlichen Kompetenz in Geriatrie und zum Führen der Zusatzbezeichnung „Geriatrie“ z. B. für Hausärzte/-innen. Folgende - von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zertifizierte - Fortbildungen werden für Hausärzte und -ärztinnen und Fachärzte und -ärztinnen anderer Fachrichtungen angeboten: • 60-Stunden-Fortbildungskurs „Geriatrische Grundversorgung“, • „Curriculum Geriatrie“ in 6 Modulen sowie einem Hospiztag. Darüber hinaus werden von den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt Fortbildungen für Geriatrie für Ärztinnen und Ärzte angeboten, wie z. B. „Pharmatherapie bei geriatrischen Patienten“ oder „Der geriatrische Patient“. 5. Wie viele Absolventen haben den Studiengang „Soziale Dienste in der alternden Gesellschaft“ an der Hochschule Magdeburg-Stendal bereits erfolgreich abgeschlossen und wie viele Studierende gibt es aktuell in diesem Studiengang (S. 64)? Aus den Daten des Statistischen Landesamtes geht hervor, dass in den Jahren 2010 und 2011 12 Absolventen das Master-Studium „Soziale Dienste in der alternden Gesellschaft “ erfolgreich abgeschlossen haben. Für 2012 liegen derzeit noch keine amtlichen Absolventen-Daten vor. Im Wintersemester 2012/13 gab es 62 Studierende. 6. Welche weiteren Studiengänge mit Ausrichtung auf die Gerontologie sind in Sachsen-Anhalt geplant? Bitte Hochschule oder Universität angeben. Derzeit sind keine weiteren Studiengänge mit Ausrichtung auf die Gerontologie in Sachsen-Anhalt in Planung. 7. An welcher Universität in Sachsen-Anhalt existiert ein Lehrstuhl für Geriatrie und wo ist ein weiterer Lehrstuhl für Geriatrie geplant (S. 64)? Es existiert zurzeit kein Lehrstuhl für Geriatrie an einer Universität in Sachsen-Anhalt. Nach den gegenwärtigen Strukturdiskussionen der medizinischen Fakultä- 46 ten/Universitätsklinika ist auch künftig keine Einrichtung von Lehrstühlen/Professuren für Geriatrie vorgesehen. Geriatrische Probleme werden daher im Rahmen der einzelnen Fächer behandelt und dies teilweise sehr intensiv, insbesondere dort, wo Krankheiten behandelt werden, die überwiegend im Alter auftreten. 8. Wie hat sich das Angebot an geriatrischer Rehabilitation in Sachsen- Anhalt entwickelt (S. 64)? Das bisherige Geriatriekonzept des Ministeriums für Arbeit und Soziales hat das Ziel verfolgt, eine Verbesserung der umfassenden gesundheitlichen Betreuung geriatrischer Patientinnen und Patienten zu erreichen. Mit dem Geriatriekonzept Sachsen-Anhalts wird ein Netzwerk, bestehend aus geriatrischen Zentren an Krankenhäusern, ambulanten Schwerpunktpraxen, Krankenhäusern ohne geriatrisches Zentrum, Hausärzten, ambulanten Fachärzten, ambulanten Diensten, Pflegeheimen und Selbsthilfegruppen angestrebt. Allen geriatrischen Patienten soll so wohnortnah ein Zugang zu einer hochwertigen und sachgerechten Diagnostik und Therapie inklusive rehabilitativer Angebote gewährleistet werden. An der Spitze des abgestuften, geriatrischen Versorgungsnetzes stehen die geriatrischen Zentren. Sie befinden sich an Krankenhäusern in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten des Landes und müssen sicherstellen, dass alle bei der Behandlung geriatrischer Patienten auftretenden komplexen Anforderungen in akutmedizinischer und auch rehabilitativer Hinsicht erfüllt werden können. In Sachsen-Anhalt liegt die derzeitige geriatrische Schwerpunktversorgung bei den Krankenhäusern. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Ärztemangels können die Krankenhäuser die ambulante Versorgung geriatrischer Patienten sehr gut und sinnvoll ergänzen. Die Krankenhäuser im Land bieten die nötige Infrastruktur, die die verzahnten Prozesse von Medizin und Pflege erfordern. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung sowie der sozial- und gesundheitspolitischen Zielsetzungen (selbstständige Lebens- und Haushaltsführung im Alter, ambulant vor stationär, Reha vor Pflege) war es notwendig, im ambulanten Bereich innovative Strukturen im Bereich der Geriatrie zu entwickeln, um durch komplexe Maßnahmen den Verbleib der älteren Menschen in ihrem häuslichen Umfeld, die Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität sowie die Alltagsfähigkeiten und Kompetenzen zu erhalten bzw. zu optimieren. Im Rahmen des geriatrischen Netzwerkes sind im ambulanten Bereich geriatrische Schwerpunktpraxen entstanden. Bei den geriatrischen Schwerpunktpraxen handelt es sich um eine vernetzte, auf die Bedürfnisse geriatrischer Patientinnen und Patienten abgestimmte Versorgungsstruktur; den geriatrischen Patienten steht ein multiprofessionelles Team unter ärztlicher Leitung zum Erhalt der Selbstständigkeit in der häuslichen Umgebung sowie die Vermeidung und Verminderung der Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Eine leistungsfähige und auf den individuellen Bedarf der älteren Menschen abgestimmte Rehabilitation erfordert eine weitere Flexibilisierung des Versorgungsangebotes . Daher wurden neben stationären auch ambulante Rehabilitationsangebote geschaffen, um eine effiziente Struktur der Versorgung unter dem Gesichtspunkt der Qualität, aber auch der Wirtschaftlichkeit zu schaffen. 47 Im Rahmen der Vernetzung der Strukturen kann als Sonderform der ambulanten geriatrischen Rehabilitation die mobile geriatrische Rehabilitation, entsprechend den Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation im gewohnten Wohnumfeld der zu Behandelnden durchgeführt werden. Ein über die ambulante geriatrische Rehabilitation hinausgehender Rehabedarf wird im Rahmen der Vernetzung der Versorgungsstrukturen über Angebote der stationären geriatrischen Rehabilitation gedeckt. Bedürfen geriatrische Patientinnen und Patienten weiterer rehabilitativer Behandlung im stationären Kontext nach Abschluss der Akutphase, so kann dies in einer Rehabilitationsklinik mit einem speziellen Versorgungsvertrag und Angebot erfolgen. Konkrete Daten der einzelnen Träger der Einrichtungen liegen der Landesregierung nicht vor. Für alle statistischen Daten im Bereich der Gesundheitswirtschaft gilt, dass es derzeit keine einheitliche Erfassung gibt. Schwierigkeiten ergeben sich einerseits aus einer fehlenden einheitlichen Definition der Branche Gesundheitswirtschaft sowie aus Abgrenzungsproblemen des Reha-Umfeldes, da die einzelnen Bereiche nicht trennungsscharf zu erfassen sind bzw. es sich um Schnittmengenbereiche handelt. Die Einrichtungen werden in unternehmerischer Eigenverantwortung betrieben; die Anbietenden von ambulanten und stationären Rehabilitationsleistungen sind nicht verpflichtet, Daten bekannt zu geben. 9. Durch welche Maßnahmen hat die Landesregierung dazu beigetragen, das ambulante Angebot an geriatrischer Rehabilitation auszubauen und differenzierter auszugestalten (S. 64)? In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Geriatrische Schwerpunktpraxen (Klötze/Kalbe und Schönebeck). Sie stellen ein Bindeglied zwischen den Geriatrischen Zentren und den Hausärzten dar. Die Praxen arbeiten geriatrisch-diagnostisch und koordinierend -rehabilitativ. Sie kooperieren eng mit den Geriatrischen Zentren und übernehmen deren Aufgaben in Form multiprofessioneller Weiterbehandlung. 10. Welche Projekte der integrierten Versorgung auf dem Gebiet der Geri- atrie existieren in Sachsen-Anhalt und mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung ihre Entstehung unterstützt (S. 64)? In Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 2006 bis 2008 Verträge über ambulante geriatrische Komplexbehandlung durch interdisziplinäre fachübergreifende Versorgung im Rahmen der integrierten Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen. Auf Seiten der Krankenkassen haben solche Verträge die AOK Sachsen-Anhalt, die IKK gesund plus, die Knappschaft-Bahn-See und die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Mitte (für die ihr beigetretenen BKKn) abgeschlossen. Auf Seiten der Leistungserbringer sind in die Verträge eingebunden die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt sowie • in der Region Schönebeck/Magdeburg eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Schönebeck, eine Physiotherapie in Schönebeck, eine Ergotherapie in Mag- 48 deburg, eine logopädische Praxis in Schönebeck, ein Alten- und BehindertenHilfsdienst in Schönebeck sowie ein Sanitätshaus in Staßfurt und • in der Region Altmark eine internistische Gemeinschaftspraxis in Klötze, eine Rehabilitationsklinik in Kalbe (Milde) sowie Krankenhäuser in Stendal und Gardelegen . Die Landesregierung war an der Entstehung der Verträge nicht beteiligt. 11. Welche Ergebnisse hatte das Gemeindeschwester-Modell von Sach- sen-Anhalt und welche Maßnahmen hat die Landesregierung daraus geschlussfolgert (S. 64)? In Sachsen-Anhalt sind mit dem Landesförderprogramm 60 Praxisassistentinnen ausgebildet worden, die alle an Hausarztpraxen angebunden und tätig sind. Weitere Praxismitarbeiterinnen, insbesondere Medizinische Fachangestellte, haben sich in Kursen anderer Anbieter (z. B. als Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) weiterqualifiziert, sodass mittlerweile etwa 300 Praxisassistentinnen im Land tätig sind. Damit dürfte Sachsen-Anhalt eine Vorreiterrolle in diesem Bereich übernehmen. Die Landesregierung begrüßt diese Entwicklung und ist daran interessiert, dass weitere Möglichkeiten der Entlastung der niedergelassenen Ärzteschaft, wie sie z. B. in der Heilkundeübertragungsrichtlinie für Pflegekräfte geregelt sind, von den Beteiligten genutzt werden. 6.3 Durch sportliche Betätigung im Alter aktiv bleiben 1. Welche Ergebnisse hatte das Breitensportkonzept des Landessportbundes im Hinblick auf gesundheitsfördernde Sportangebote zur Förderung eines aktiven Alterns (S. 65)? Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. (LSB) verabschiedete im Jahr 2005 das Breitensportkonzept 2005-2010 mit der Leitidee der Schaffung von Voraussetzungen für die sportliche Betätigung in jedem Alter. Der Fokus ist unter anderem auf die Bereiche Gesundheitssport und Sport der Älteren gelegt worden. Die Zielgruppe der älteren Menschen ist im Besonderen berücksichtigt. Durch den Hauptausschuss wurde im Jahr 2007 das Thema Seniorinnen und Senioren im Sport in seiner Wichtigkeit unterstrichen und der Landesausschuss Breitensport und Soziales initiierte eine Arbeitsgruppe Seniorensport. Im Jahr 2008 wurde das Breitensportkonzept präzisiert und der Hauptausschuss verabschiedete die Konzeption „Für ein aktives Leben – fit ins Alter“ als Programm zur Förderung des Sports der Älteren 2008-2009. Hieraus resultierten unter anderem die Durchführung und Förderung von Projekten im Bereich des Seniorensports im Jahr 2008. Dabei wurden 23 Projekte in den Sportvereinen und Kreis- und Stadtsportbünden zur Etablierung von Sport- und Bewegungsangeboten für die Zielgruppe der Älteren/Senioren unterstützt. Darüber hinaus umfasst das Konzept des LSB aber auch die fachliche Anleitung und Beratung der Kreis- und Stadtsportbünde und der Landesfachverbände. So fand 2011 die erste Seniorensportkonferenz statt mit dem Ziel, für das Thema zu sensibilisieren und Vereine und Verbände zu aktivieren. Zudem findet jährlich ein Erfahrungsaustausch Seniorensport dieser Akteure statt, um zielgerichtet und abgestimmt an dem Thema in der Sportorganisation zu arbeiten. Des Weiteren fördert der LSB im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbundes die Ausstellung des Qualitätssiegels „Sport pro 49 Gesundheit“ für gesundheitsorientierte Sport- und Bewegungsangebote der Sportvereine . Seit der Einführung des Qualitätssiegels konnte dieses in Sachsen-Anhalt etabliert werden und zählt derzeit rund 340 Angebote in rund 80 Sportvereinen; hierunter fallen auch Angebote wie „Fit ins hohe Alter“, „Herz-Kreislauf-Training“, „Rücken -Fit“, „Osteoporose Prävention“, „55+ Gesundheitssport für Ältere“ und auch „Wassergymnastik“. Die Durchführung dieser Projekte und Fort- und Weiterbildungen schlägt sich auch in den Mitgliederzahlen des LSB nieder. Die Statistik des LSB weist Daten in den Altersklassen (AK) 41-50, 51-60 sowie Erwachsene über 60 Jahren aus. Im Jahr 2010 waren in der AK 41-50 Jahre 51.489 Personen, davon 18.920 Frauen und 32.569 Männer (12,96% der Wohnbevölkerung ), AK 51-60 Jahre 40.450 Personen, davon 16.746 Frauen und 23.704 Männer (10,86%), und im Alter über 60 Jahre 56.930 Personen, davon 30.101 Frauen und 26.829 Männer (8,53%), im Sportverein organisiert. Insgesamt zeigt die Statistik auf, dass - von 1.437.259 Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 41 bis 60 Jahren und älter - 148.869 Sachsen-Anhalter (65.767 Frauen, 83.102 Männer) in einem Sportverein Mitglied waren. Bereits zwei Jahre später, im Jahr 2012, konnte eine Steigerung im Organisiertheitsgrad erreicht werden. Das Verhältnis von Wohnbevölkerung zu Mitgliedschaften im Sportverein konnte so um rund 0,5% verbessert werden. Zusammenfassend bewegten sich im Jahr 2012 156.092 Bürgerinnen und Bürger im Alter von 41 bis 60 Jahren und älter regelmäßig – davon 70.116 Frauen und 85.976 Männer. 2. Wie hat sich die Inanspruchnahme der Seniorensport-Akademie des Landessportbundes seit 2008 entwickelt und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus (S. 65)? Zur Aktivierung älterer Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt und unter dem Aspekt der Chancengleichheit im Zugang zur physischen, psychischen und geistigen Gesundheit ist der Breitensport ein wesentliches Instrument. Unter dem Motto „aktivieren , fördern und fordern“ führt der LSB seit Jahren seniorenspezifische Aus-, Fortund Weiterbildungen sowie Großveranstaltungen durch. Im Jahr 2007 wurde die LandesSeniorenSportAkademie des LSB erfolgreich durchgeführt . Die 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bildeten sich zu Sport-, Bewegungs -, Trend- und Gesundheitssportangeboten fort. Der LSB stellte hierbei für sich fest, dass es eine große Schnittmenge bei den Themen Gesundheitssport und Seniorensport gibt, da Bildungsmaßnahmen hierzu von der Zielgruppe der Älteren angenommen und besucht werden. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2008 die erste und im Jahr 2011 die zweite Gesundheitssportakademie, mit dem Fokus auch auf Gesundheitssport für Ältere, durchgeführt. 212 teilnehmende Übungsleiterinnen und Übungsleiter, davon 150 Frauen und 62 Männer, wurden durch diese Maßnahme erreicht . Um die Ziele der LandesSeniorenSportAkademie aus 2007 zu erweitern und das Thema Seniorensport auf die Ebene der Zielgruppe und Nutzer sowie in die Gliederungen des LSB zu transportieren, fand im Jahr 2009 das erste LandesSeniorenSportFestival statt. Rund 500 Teilnehmende der Zielgruppe (ca. 320 Frauen und 180 Männer) konnten insbesondere gesundheitsfördernde Angebote ausprobieren und neue Bewegungsformen kennenlernen. Die Sportvereine informierten über ihre Angebote und konnten so für den Vereinssport werben und die Vorteile der Teilnahme am Vereinssport, z. B. Verbesserung des Gesundheitszustandes durch Steigerung der Gesundheitskompetenz und den gesundheitsbewussten Umgang mit dem eigenen Körper, vermitteln. 50 Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung „Entwicklung und Förderung des Seniorensports in den Mitgliedsorganisationen des LSB“ zwischen dem LSB und der AOKGesundheitskasse Sachsen-Anhalt im Jahr 2010 wurden im Speziellen die Ausbildungsangebote für Seniorinnen und Senioren zum Übungsleiter C Breitensport verstetigt . Das Ziel der Ausbildung ist es, neben der Gewinnung von ehrenamtlich engagierten älteren Menschen auch den Vereinssport für ältere Bürgerinnen und Bürger attraktiver zu machen. Mittels der Seniorensportkonferenz im Jahr 2011 erreichte der LSB, dass das Thema auf die Agenda der Sportstrukturen gesetzt wurde. Das Land unterstützte den LSB hierbei auch mit einer Zuwendung zum Projekt „Senioren on Tour“ im Jahr 2012. Des Weiteren wurde das zweite LandesSeniorenSportFestival im Jahr 2012 als Wochenendveranstaltung für die Zielgruppe der Älteren angeboten. Dieses Festival fand mit ca. 200 Teilnehmenden (130 Frauen und 70 Männer) regen Anklang. Aus diesen Veranstaltungen ergibt sich für den LSB ein erhöhter Bedarf an Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Sports für und mit Älteren. Der LSB unterstützt die Bemühungen der Sportstrukturen im Jahr 2013 daher mit drei KreisSeniorenSportFestivals sowie drei dezentralen Seniorenworkshops. Der LSB hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich dem Thema Seniorensport gewidmet. Von Seiten des Landes wird resümiert, dass die Bemühungen des LSB fruchten, was letztlich auch durch die steigenden Mitgliederzahlen im Bereich der Zielgruppe bestätigt wird. Das Land steht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Zielgruppe betreffenden Anträgen positiv gegenüber. Die Landesregierung zieht aus den beschriebenen Maßnahmen eine positive Schlussfolgerung. 7. Mit der Wirtschaftskraft Alter neue Potenziale erschließen 1. Welche Ergebnisse hatte die Bildung des „Netzwerks Senior /innenwirtschaft Sachsen-Anhalt“ und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus (S. 68)? Das Netzwerk Seniorenwirtschaft wurde nicht formell geknüpft, wie etwa das Netzwerk der Seniorenvertretungen. Das Netzwerk besteht jedoch informell als Summe der Maßnahmen unterschiedlicher Akteure aus Politik, Wirtschaft, Verbänden oder Altenhilfe, die durch das gemeinsame Ziel verbunden sind, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern und Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu stärken. Rentnerinnen und Rentner haben eine erhebliche und steigende Wirtschaftskraft. In Mehrgenerationenhäusern werden oft Dienstleistungen wie Haare schneiden, Fußpflege oder haushaltsnahe Arbeiten speziell für ältere Menschen angeboten. Apotheken legen Wert auf die BAGSO Verbrauchsempfehlung „Seniorengerechte Apotheke “ (s. a. Frage 7.2). Unverändert gilt die Feststellung im Seniorenpolitischen Programm , dass die Wirtschaft die Seniorinnen und Senioren längst als Zielgruppe entdeckt hat und ihre Produkte und Dienstleistungen entsprechend gestaltet. Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat zusammen mit der Wohnungswirtschaft am 21. November 2012 die Demografie-Werkstatt „Wohnen im Alter“ durchgeführt und in einer Arbeitsgruppe die Finanzierung neuer Wohnformen sowie in einer anderen Arbeitsgruppe die technischen Assistenzsysteme beleuchtet . Die Wohnungsunternehmen investieren in den altengerechten Umbau von Wohnraum und die Investitionsbank hat Förderprogramme des Landes für diesen Zweck entwickelt. Computer und Handy, Hausnotruf, Brandmelder oder Türkameras 51 sind auf dem Vormarsch. Auch die Kommunen knüpfen sich ein in das informelle Netzwerk Seniorenwirtschaft. 2. Wie vielen und welchen Unternehmen in Sachsen-Anhalt wurde seit 2008 die Auszeichnung „BAGSO-empfohlen“ verliehen (S. 69)? Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vergibt durch die BAGSO Service GmbH für besonders verbrauchergerechte, innovative Dienstleistungen und Produkte die "BAGSO Verbraucherempfehlung". Das Gütezeichen wird erst zuerkannt , wenn die Produkte und Dienstleistungen ausgewählter Branchen wie Apotheken , Banken und Sparkassen oder Versicherungen eine Qualitätsprüfung bestanden haben, die von geschulten älteren Testpersonen durchgeführt wird. In SachsenAnhalt haben nur Apotheken die Verbraucherempfehlung bekommen, und zwar als „Seniorengerechte Apotheke“. Die BAGSO listet auf ihren Internetseiten 11 Apotheken in Sachsen-Anhalt namentlich auf (www.bagso-service.de/fileadmin/userfiles/Apotheken/Apotheken_25_03/SachsenAnhalt .pdf). In Sachsen-Anhalt wird zusätzlich von den Landes- und Kreisseniorenvertretungen das Zertifikat „seniorenfreundliches Unternehmen“ an Dienstleistungsbetriebe vergeben . 52 Anlage zu Frage 1.5.4. Wie viele Volkshochschulen in Sachsen-Anhalt beteiligen sich an der Kampagne der Bundesregierung „Altersvorsorge macht Schule“ und bieten Kurse zur Altersversorgung an? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen unter Benennung der Kurse . Name der VHS Lankreis/kreis- freie Stadt Beteiligung am Programm Anzahl der geplanten Kurse * Städtische VHS Stendal Stendal ja jeweils 2 Kurse 2007, 2008, 2009 und 2010 Bildungshaus am Harz Evangelische Heimvolkshochschule Alterode Harz ja 2009, 2010 KVHS Harz GmbH Harz ja jeweils 2 Kurse 2008, 2009 jeweils 1 Kurs 2007, 2011, 2012 VHS Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau ja 2 Kurse 2007 jeweils 1 Kurs 2008, 2009, 2013 Städtische VHS Magdeburg Magdeburg ja Schnupperkurse 2007 KVHS Saalekreis, Geschäftsstellen Halle und Merseburg Saalekreis ja 3 Kurse 2008 - Geschäftsstelle Halle 3 Kurse 2008 - Geschäftsstelle Merseburg KVHS Saalekreis in Kooperation mit der VHS Adolf Reichwein der Stadt Halle Saalekreis / Halle ja 2 Samstagskurse 2008 VHS Adolf Reichwein der Stadt Halle Halle ja 3 Kurse 2008 KVHS Mansfeld-Südharz e. V., Standort Eisleben MansfeldSüdharz ja 3 Kurse 2008 KVHS Bitterfeld Anhalt-Bitterfeld ja 3 Kurse 2008 KVHS Köthen Anhalt-Bitterfeld ja 3 Kurse 2008 KVHS Salzlandkreis Salzlandkreis ja 3 Kurse 2008 VHS Burgenlandkreis Burgenland- kreis ja jeweils 1 Kurs 2013 in den Standorten Naumburg, Weißenfels, Zeitz KVHS Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel ja seit 2007 im Angebot * Die oben erwähnten Landkreise und kreisfreien Städte gaben lediglich die Zahl der geplanten Kurse an.