Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2411 11.09.2013 (Ausgegeben am 11.09.2013) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verbindungen der Terrorcrew Muldental nach Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8038 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Angaben des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz handelt es sich bei der Terrorcrew Muldental um eine dem subkulturellen Rechtsextremismus zuzuordnende Kameradschaft, die insbesondere im nördlichen Landkreis Leipzig aktiv ist. Mitglieder der Gruppe beteiligten sich an rechtsextremen Veranstaltungen, sie waren zudem an einem massiven Angriff von Neonazis auf Spieler und Fans des Roten Stern Leipzig am 24. Oktober 2009 beteiligt. Zwischen der Terrorcrew Muldental und der NPD bestehen nach Auskunft des Verfassungsschutzes Verbindungen. Am 13. August 2013 durchsuchten Ermittler erneut Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern der Terrorcrew Muldental. Dabei wurde auch mindestens ein Objekt in Sachsen-Anhalt durchsucht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Verbindungen der Terrorcrew Muldental oder ihrer Mitglieder nach Sachsen-Anhalt vor? Die Staatsanwaltschaft Dresden führt gegen Mitglieder der Gruppierung Terrorcrew Muldental ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 des Strafgesetzbuches sowie wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung gemäß § 226 des Strafgesetzbuches . Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden am 13. August 2013 Durchsuchungsmaßnahmen bezüglich einer Wohnung in Bitterfeld-Wolfen und drei weiterer Objekte in Sachsen durchgeführt. Bei der Durchsuchung der Wohnung in 2 Bitterfeld-Wolfen wurden Informationstechnik und Speichermedien sowie ein TShirt mit der Aufschrift „Terror Crew Muldental“ aufgefunden. Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände sowie die weitere Durchführung des Ermittlungsverfahrens erfolgen in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen. Darüber hinaus liegen der Landeregierung keine Erkenntnisse zu Verbindungen der Terrorcrew Muldental oder ihrer Mitglieder nach Sachsen-Anhalt vor. 2. Leben, arbeiten oder halten sich aus anderen Gründen Mitglieder der Ter- rorcrew Muldental nach Erkenntnissen der Landesregierung in SachsenAnhalt auf? Über die Antwort zu Frage 1 hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, ob aus anderen Gründen Mitglieder der Terrorcrew Muldental in Sachsen-Anhalt leben, arbeiten oder sich aufhalten. 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach die Terrorcrew Muldental oder ihre Mitglieder Aktivitäten in Sachsen-Anhalt entfalten z. B. in dem hier Veranstaltungen o. Ä. organisiert werden? Falls ja, um welche Art von Aktivitäten handelt es sich konkret? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wonach die Terrorcrew Muldental oder ihre Mitglieder Aktivitäten in Sachsen-Anhalt entfalten. 4. Richten sich die oben angesprochenen Ermittlungen in deren Rahmen es zu Durchsuchungen kam auch gegen Personen aus Sachsen-Anhalt? Falls ja, wegen welcher Straftatbestände wird ermittelt? Wurden andere Objekte als das angesprochene in Bitterfeld durchsucht? Falls ja, welche? Die Durchsuchungsmaßnahmen am 13. August 2013 bezogen sich auf eine Wohnung in Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt) sowie drei weitere Objekte in Sachsen. Die Wohnung in Bitterfeld-Wolfen dient einem der Beschuldigten, der auch in der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt wird, als Zweitwohnsitz. Gegen diesen Beschuldigten wird wegen den in der Antwort zu Frage 1 genannten Straftatbeständen ermittelt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden zudem gegen weitere Personen aus Sachsen-Anhalt richten. Die Durchsuchungsmaßnahmen am 13. August 2013 bezogen sich neben der genannten Wohnung in Bitterfeld-Wolfen auf keine weiteren Objekte in Sachsen -Anhalt.