Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/242 20.07.2011 (Ausgegeben am 21.07.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Landessteuerverwaltung - Prüfung von Steuererklärungen/Einkommensteuerveranlagung Kleine Anfrage - KA 6/7070 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie hoch war der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Ein- kommensteuerveranlagung für Arbeitnehmer und für Steuerpflichtige mit Einkünften aus den übrigen Einkunftsarten jeweils in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2010, absolut sowie im Verhältnis zu den auf diese Steuerpflichtigen entfallenden Steuereinnahmen? Personalbestand - Ist-Besetzung in Vollbeschäftigteneinheiten (VbE)1 Stand Arbeitnehmerbe-reich Allgemeiner Veranlagungsbereich2 01.01.2005 349,33 264,26 01.01.2006 339,69 262,63 01.01.2007 335,66 274,35 1 Dargestellt sind die VbE, die die materiell-rechtliche Prüfung und Bearbeitung der Steuerklärungen vornehmen. Nicht berücksichtigt sind sog. veranlagungsbegleitende Tätigkeiten (Überwachung des Erklärungseingangs, Neuaufnahmen, Abgaben und Übernahmen an bzw. von anderen Finanzämtern, zentrale Auskunftsstellen etc.). 2 ohne Amtsprüfer für Körperschaften und Personengesellschaften 2 Personalbestand - Ist-Besetzung in Vollbeschäftigteneinheiten (VbE) Stand Arbeitnehmerbereich Allgemeiner Veranlagungsbereich 01.01.2008 335,51 270,82 01.01.2009 340,63 264,36 01.01.2010 322,98 263,90 Die Bewirtschaftung der Haushaltsstellen erfolgt ohne arbeitsbereichsbezogene Zuordnung. Der Bestand an Planstellen kann deshalb nicht nach Arbeitsbereichen differenziert angegeben werden. Welche Steuereinnahmen auf diese Fallkonstellationen entfallen, kann nicht ermittelt werden. 2. Wie hoch war der gesamte Fallbestand in diesen Veranlagungszeiträumen und wie hoch ist der Anteil der nicht veranlagten Fälle zum Ende der Veranlagungszeiträume 2005 bis 2010? Veranlagungsstand Arbeitnehmerbereich Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum (VZ)) Veranlagungssoll (Fallbe- stand) zum 31.12. Erklärungseingang zum 31.12. veranlagt zum 31.12. in v. H. zu Sp. 2 in v. H. zu Sp. 3 1 2 3 4 5 6 2005 (VZ 2004) 599.700 529.093 516.244 86,08 % 97,57 % 2006 (VZ 2005) 583.700 496.076 485.894 83,24 % 97,95 % 2007 (VZ 2006) 565.700 470.751 458.271 81,01 % 97,35 % 2008 (VZ 2007) 539.400 452.188 427.705 79,29 % 94,59 % 2009 (VZ 2008) 532.000 449.040 411.482 77,35 % 91,64 % 2010 (VZ 2009) 522.000 425.609 386.405 74,02 % 90,79 % Veranlagungsstand übrige ESt3-Fälle (Allgemeiner Veranlagungsbereich) Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum (VZ)) Veranlagungssoll (Fallbestand) zum 31.12. Erklärungseingang zum 31.12. veranlagt zum 31.12. in v. H. zu Sp. 2 in v. H. zu Sp. 3 1 2 3 4 5 6 2005 (VZ 2004) 151.579 101.104 83.202 54,89 % 82,29 % 2006 (VZ 2005) 155.435 98.303 79.057 50,86 % 80,42 % 3 Einkommensteuer 3 2007 (VZ 2006) 156.836 96.765 77.235 49,25 % 79,82 % 2008 (VZ 2007) 158.455 97.650 77.783 49,09 % 79,65 % 2009 (VZ 2008) 158.635 97.634 75.725 47,74 % 77,56 % 2010 (VZ 2009) 159.815 99.473 74.071 46,35 % 74,46 % 3. Welcher Anteil der Steuererklärungen wurde 2005 bis 2010 jeweils elek- tronisch abgegeben (ELSTER) und welche Erhebungen zum dadurch ersparten Zeitaufwand liegen vor? Erklärungseingang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Arbeitnehmerfälle 572.827 549.644 539.825 526.003 531.472 503.188 übrige ESt-Fälle 156.766 150.815 152.828 155.756 155.704 159.482 ESt-Fälle gesamt 729.593 700.459 692.653 681.759 687.176 662.570 Per ELSTER 140.448 160.191 186.371 201.736 225.166 248.770 in v. H. 19,25 % 22,87 % 26,91 % 29,59 % 32,77 % 37,54 % Für die Zahl der im Kalenderjahr eingegangen ESt-Erklärungen wurde jeweils der Erklärungseingang für den aktuellen und die beiden vorangegangenen Veranlagungszeiträume zugrunde gelegt (z. B. Erklärungseingang im Kj. 2010 für die VZ 2009, 2008 und 2007) Der ersparte Zeitaufwand liegt bei 5,18 Minuten pro ELSTER-Erklärung. 4. Wie viele Fälle wurden auch im Verhältnis zur Gesamtfallzahl jeweils in- tensiv geprüft und welches durchschnittliche Mehrergebnis konnte erreicht werden? Wie ist bei dieser Aufstellung das Mehrergebnis ermittelt worden? Im Arbeitnehmerbereich ist seit Anfang 2005 ein Risikomanagementsystem im Einsatz, das Hinweise zur Bearbeitung der Steuerfälle ausgibt (= risikobehaftete Fälle). Die Bearbeiter haben bei der Bearbeitung der Erklärungen insbesondere die benannten Risikosachverhalte zu beachten. Eine Prüfung aller Angaben ist nur bei Fällen, die per Zufallsauswahl zur Qualitätssicherung des Risikofilters ausgesteuert werden (ca. 3 v. H.), vorzunehmen. Für die übrigen ESt-Fälle (Allgemeiner Veranlagungsbereich) erfolgt hinsichtlich bestimmter Kriterien eine Intensivprüfung. Aufzeichnungen zur Anzahl der risikobehafteten Fälle und der Intensivprüfungen liegen nicht vor. 4 5. Wie hoch ist die Zahl sowie die tatsächliche und angestrebte Prüfungs- quote der Außenprüfungen von Einkommensmillionären jeweils für die Jahre 2005 bis 2010 und wie stellte sich hier das Mehrergebnis dar (auch im Verhältnis zu den ursprünglich festgesetzten Steuern)? Wie ist bei dieser Aufstellung das Mehrergebnis ermittelt worden? Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 sog. Einkommensmillionäre 4 in Sachsen-Anhalt 38 38 23 23 23 32 durchgeführte Prüfungen 6 9 5 3 4 5 tatsächliche Prüfungsquo- te 15,8 23,7 21,7 13,0 17,4 15,6 Mehrergebnis in € 237.570 386.366 45.046 4.934 77.409 33.249 Entsprechend der turnusmäßigen Einordnung der Betriebe und sonstigen Fallarten in Größenklassen im 3-Jahres-Rhythmus erfolgt auch die Zählung der so genannten Einkommensmillionäre nur zu diesen Stichtagen. Die Ermittlung der Anzahl der Einkommensmillionäre erfolgte zuletzt zu den Stichtagen 01.01.2004, 01.01.2007 und 01.01.2010. Eine Vorgabe für die Prüfungsquote gibt es für Einkommensmillionäre nicht. Das Mehrergebnis wird aus der Differenz der Steuerfestsetzung aufgrund der Betriebsprüfung und der ursprünglich festgesetzten Steuer ermittelt. Eventuelle Änderungen durch Rechtsbehelfe werden nicht einbezogen. Das Verhältnis der Mehrergebnisse zu den ursprünglich festgesetzten Steuern kann nicht benannt werden, da diese Zahlen statistisch nicht vorgehalten werden. 4 Einkommensmillionäre werden den „Fällen mit bedeutenden Einkünften“ zugeordnet, wenn die Summe ihrer positiven Einkünfte (ohne evtl. betriebliche Einkünfte) den Betrag von 500.000 € übersteigt .